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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Gunthard Mühlbauer Logopäden Ges. mit beschränkter Haftung

Zwischen

Gunthard Mühlbauer Logopäden Ges. mit beschränkter Haftung
Sitz in Wuppertal
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Gunthard Mühlbauer

und

Ruben Achtmann
Wohnhaft in Dortmund

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 853.666,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 9 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 69.427 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 885.359.802.698

Wuppertal, 21.04.2021 Dortmund, 21.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Gunthard Mühlbauer Logopäden Ges. mit beschränkter Haftung Ruben Achtmann
Gunthard Mühlbauer


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    Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Rebekka Zeppelin

    Zwischen

    Wilhardt Hotzenplotz Fliesenleger GmbH
    Bremen
    vertreten durch die Geschäftsleitung Wilhardt Hotzenplotz und Cordt Urner

    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Herrn/Frau

    Rebekka Zeppelin

    Wohnhaft Hagen

    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 20.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

    § 2 Arbeitsfreistellung

    Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 15.791,- Euro € bis zum 20.04.2021 weitergezahlt.

    Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

    § 3 Urlaub

    Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

    § 4 Abfindung

    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.951,- Euro € brutto zu zahlen.

    Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    § 5 Wettbewerbsvereinbarung

    Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

    § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

    Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 20.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

    Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

    § 7 Sonstige Vereinbarungen

    __________________________________________

    __________________________________________

    § 8 Meldepflicht

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    § 9 Ausgleich aller Ansprüche

    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

    Davon unberührt bleiben

    __________________________________________

    __________________________________________

    Bremen, 20.04.2021

    ________________________ ________________________
    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
    Wilhardt Hotzenplotz und Cordt Urner Rebekka Zeppelin


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      Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Tilman Schäfer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 24.7.1972 – Az. P 658 rI 7067/10

      Der Geschäftsführer Tilman Schäfer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
      Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 43 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

      Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Tilman Schäfer, der zusammen mit seinem Bruder Christian Schaffhauser Gesellschafter der Tilman Schäfer Steuerberater Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 46 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

      Urteil des BSG vom 17.5.2016
      Aktenzeichen: o 202 Su 1166/17
      StuB 2011 , 43933


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        Beratungsvertrag der Kay Kunz Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH

        Zwischen

        der Firma Kay Kunz Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH
        Sitz in Leverkusen
        – Auftraggeber –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Kay Kunz

        und

        der Firma Gotthard Grimm Musikalien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Sitz in Kassel
        Vertreten durch den Geschäftsführer Gotthard Grimm

        – Auftragnehmer –

        wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

        § 1 Vertragsgegenstand

        Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

        Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

        Einstellung von folgenden Positionen:

        1. – Kaufmann/-frau – Groß- und Außenhandel
        2. – Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in – Fremdsprachen
        3. – Restaurantfachmann/-frau
        4. – Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)
        5. – Fachkraft – Gastgewerbe

        2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

        Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

        § 2 Leistungen des Auftragnehmers

        Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

        Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

        § 3 Vergütung

        Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 141 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 2 fällig

        Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

        der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
        eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
        des Pkw: 40 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

        Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

        Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 28 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 99 TEURO ist zum 22 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

        3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

        § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

        Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 11 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

        § 5 Berichterstattung

        Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

        In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

        Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

        § 6 Aufwendungsersatz

        Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 53 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

        § 7 Wettbewerbsverbot

        Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

        § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

        Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

        Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

        § 9 Schweigepflicht

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

        § 10 Datenschutz

        Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

        Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
        Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
        Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
        In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

        § 11 Vertragsdauer / Kündigung

        Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

        Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 7 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

        § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

        Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

        Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

        Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

        § 14 Schlussbestimmungen

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

        Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

        Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

        Gerichtsstand ist Leverkusen

        Leverkusen, 18.04.2021 Kassel, 18.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
        Kay Kunz Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH Gotthard Grimm Musikalien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Kay Kunz Gotthard Grimm


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          Arbeitsvertrag – Standard –

          Zwischen

          Felicitas Vergil Fertighäuser Gesellschaft mbH
          mit Sitz in Siegen
          Vertreten durch die Geschäftsführung Felicitas Vergil
          – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

          und

          Siggi Schlosser aus Trier
          – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

          wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

          § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

          Das Arbeitsverhältnis beginnt am 17.04.2021.

          § 2 Probezeit

          Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 8 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

          § 3 Tätigkeit

          Der Arbeitnehmer wird als Medientechnologe/-technologin Druck eingestellt

          und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

          Medientechnologe/-technologin Druck

          …………………………………………………………………………………………………………

          Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

          § 4 Arbeitszeit

          Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

          Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

          § 5 Arbeitsvergütung

          Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 9,98 Euro.

          Überstunden von bis zu 2% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

          § 6 Urlaub

          Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 12 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

          Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

          Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

          Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

          Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

          § 7 Krankheit

          Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

          § 8 Verschwiegenheitspflicht

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

          Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

          Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

          § 9 Nebentätigkeit

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

          Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

          Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

          § 10 Vertragsstrafe

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

          § 11 Kündigung

          Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

          Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

          Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

          § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

          Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

          Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

          § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

          …………………………………………………………………………………………………………

          …………………………………………………………………………………………………………

          § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

          Siegen, 17.04.2021 Trier, 17.04.2021

          ……………………………………………….. ………………………………………………..

          Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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            Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Tabakerzeugnisse (ohne Abfälle))

            Zwischen (Unternehmen 1)

            Gundolf Klotsky Franchise Systeme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
            mit Sitz in Berlin
            Vertreten durch die Geschäftsführung Gundolf Klotsky
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und

            Fried Hartmann Altersvorsorge Gesellschaft mbH
            mit Sitz in Erlangen
            Vertreten durch die Geschäftsführung Fried Hartmann
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

            Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

            Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 33866799 vom 17.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

            §1 Vertragsgegenstand

            Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 893081 St. Tabakerzeugnisse (ohne Abfälle).

            §2 Gültigkeitszeitraum

            Der Vertrag tritt am 17.04.2021 in Kraft und endet am 17.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

            §3 Liefertermin

            Lieferzeitraum ist vom 17.5.2021 bis zum 17.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 893081 St Tabakerzeugnisse (ohne Abfälle) zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 21 eines Monats an den Käufer zu liefern.

            Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

            §4 Vertragsstrafen

            Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6828 je Teil-Lieferung begrenzt.

            §5 Kaufpreis

            Der Preis beträgt 72339561,35 Euro für 893081 St. Tabakerzeugnisse (ohne Abfälle). Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

            §6 Zahlungsbedingungen

            Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 28 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

            Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

            §7 Lieferbedingungen

            Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

            §8 Gewährleistung

            Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Tabakerzeugnisse (ohne Abfälle) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

            §9 Eigentumsvorbehalt

            Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

            §10 Erfüllungsort

            Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Berlin. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 141048286 unter § 20 genannten Erfüllungsort.

            §11 Gerichtsstand

            Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 94252367 unter § 19 genannten Gerichtsstand.

            §12 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
            Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

            §13 Textformklausel

            Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

            §14 Anlagen

            Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 50362626 vom 17.04.2021 beigefügt.

            Berlin, 17.04.2021 Bochum, 17.04.2021

            ……………………………………………….. ………………………………………………..

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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              Beratungsvertrag der Herfried Wulf Immobilienmakler GmbH

              Zwischen

              der Firma Herfried Wulf Immobilienmakler GmbH
              Sitz in Bremerhaven
              – Auftraggeber –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Herfried Wulf

              und

              der Firma Hatto Wegner Obsthöfe GmbH
              Sitz in Bremerhaven
              Vertreten durch den Geschäftsführer Hatto Wegner

              – Auftragnehmer –

              wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

              § 1 Vertragsgegenstand

              Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

              Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

              Einstellung von folgenden Positionen:

              1. – Designer/in – Kommunikationsdesign

              2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

              Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

              § 2 Leistungen des Auftragnehmers

              Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

              Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

              § 3 Vergütung

              Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 117 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 10 fällig

              Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

              der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
              eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
              des Pkw: 75 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

              Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

              Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 13 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 101 TEURO ist zum 10 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

              3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

              § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

              Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 13 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

              § 5 Berichterstattung

              Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

              In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

              Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

              § 6 Aufwendungsersatz

              Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 62 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

              § 7 Wettbewerbsverbot

              Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

              § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

              Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

              Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

              § 9 Schweigepflicht

              Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

              § 10 Datenschutz

              Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

              Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
              Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
              Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
              In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

              § 11 Vertragsdauer / Kündigung

              Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

              Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

              Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

              § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

              § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

              Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

              Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

              Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

              § 14 Schlussbestimmungen

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

              Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

              Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

              Gerichtsstand ist Bremerhaven

              Bremerhaven, 16.04.2021 Bremerhaven, 16.04.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
              Herfried Wulf Immobilienmakler GmbH Hatto Wegner Obsthöfe GmbH
              Herfried Wulf Hatto Wegner


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                Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Christward Will Fahnen Gesellschaft mbH – BGH vom 25.11.1952 – Az. m 61 Jr 9167/19

                Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Christward Will Fahnen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Marita Kunz Räuchereien Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
                Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

                In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Marita Kunz Räuchereien Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
                eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Christward Will Fahnen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
                weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Christward Will Fahnen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
                Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

                Urteil des BGH vom 25.11.1952
                Aktenzeichen: y 74 Cm 1520/14
                ZInsO 1999, 12631


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                  Impressum der Richarda Truttikoner Möbelhäuser Gesellschaft mbH

                  Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie auf
                  unserer Teamseite unter www..com/das-team/

                  Standort Wiesbaden:

                  Richarda Truttikoner Möbelhäuser Gesellschaft mbH
                  .com
                  Max-Pommer-Straße 528
                  24116 Oldenburg

                  Telefon: 02418-889898
                  Telefax: 02418-88989864
                  E-Mail: info@.com
                  Web: www..com

                  Registergericht: Amtsgericht Oldenburg
                  Registernummer: HRB 329173
                  USt-IdNr: DE838513965

                  Vorstand: Richarda Truttikoner und Thusnelda Balzer
                  Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Siglinde Maas
                  Diensteanbieter i.S.d. §5 TMG:

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                  Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten
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                  Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern
                  aussprechen.

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                  oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp
                  (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

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                  Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
                  EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
                  Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
                  OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
                  Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
                  Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
                  Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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                    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Malgorzata Wirth

                    Herrn/Frau
                    Malgorzata Wirth
                    Leipzig

                    Leipzig, 15.04.2021

                    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

                    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Malgorzata Wirth

                    hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

                    zum 1.9.2019 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

                    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 61 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

                    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

                    Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

                    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
                    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
                    Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
                    Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    ……………………………………………………………
                    Unterschrift Marhild Westphal Tauchschulen Gesellschaft mbH
                    vertreten durch den Geschäftsführer: Marhild Westphal

                    Empfangsbestätigung

                    Ich habe die Kündigung erhalten am: 15.04.2021

                    ……………………………………………………………
                    Unterschrift Malgorzata Wirth


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