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GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Burkardt Jäger Anlageberatung Ges. mit beschränkter Haftung

zwischen

der Burkardt Jäger Anlageberatung Ges. mit beschränkter Haftung

vertreten durch ihren Gesellschafter Burkardt Jäger

nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

und

Herrn / Frau Liane Wulff
aus München

nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

wird folgender

A n s t e l l u n g s v e r t r a g

geschlossen.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2021

ist Herr / Frau Liane Wulff
(mit Wirkung vom 18.04.2021

zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 18.04.2021.

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

oder

Der bisherige mit Herrn / Frau Burkardt Jäger bestehende Anstellungsvertrag vom 10.11.2017 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

§ 3 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

§ 5 Haftung des Geschäftsführers

Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 536 TEURO

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2212 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Dienstort und Arbeitszeit

Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

§ 8 Wettbewerbsverbot

Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 8 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 36 % seiner innerhalb der letzten 31 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 22 eines Monats fällig.

Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 10 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 11 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 36 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

§ 9 Vergütung

(bei Festgehalt)

Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

a) Eine Vergütung von brutto 556 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 17 TEURO festgesetzt.

c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 38 TEURO.

d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 8 TEURO.

Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 1 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 5 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

§ 11 Sonstige Leistungen

Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

§ 12 Urlaub

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen.

Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

§ 13 Erfindungen

Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

§ 14 Versorgungszusage

Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 66 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

§ 16 Abfindung

Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

§ 17 Geheimhaltung

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

§ 18 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Göttingen, 18.04.2021 München, 18.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Liane Wulff


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    GmbH Treuhandvertrag

    zwischen

    Meikel Böhm Piercing GmbH, (Mainz)

    (nachstehend „Treugeber“ genannt)

    und

    Edgar Poirot Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung, (Fürth)

    (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

    1. Vertragsgegenstand

    1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Krefeld), auf dem Konto Nr. 6743425 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

    1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

    Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

    1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

    1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

    2. Haftung

    Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

    3. Honorar

    Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 392.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

    4. Geheimhaltung

    Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

    5. Weitere Bestimmungen

    5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

    5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

    (Mainz, Datum):

    Für Meikel Böhm Piercing GmbH: Für Edgar Poirot Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung:

    ________________________________ ________________________________


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      Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur Nachsuche in der Biologie siehe Nachsuche (Biologie).

      Nachsuchenführer des Schweiss Registret, einer Vereinigung der dänischen Nachsuchengespanne, mit geschulterter Flinte und Schweißhund bei der Nachsuche auf einen Rehbock

      Als Nachsuche (auch Schweißarbeit oder Fährtenarbeit) wird bei der Jagd das Suchen und Aufspüren sowie gegebenenfalls auch Erlegen (Töten) von zuvor nicht unmittelbar auffindbarem, verletztem oder totem Wild bezeichnet.[1][2] Insbesondere bei absehbar schwierigen Nachsuchen kommen dabei spezielle Nachsuchengespanne bestehend aus einem Nachsuchen- bzw. Hundeführer und einem ausgebildeten Jagdhund zum Einsatz.[2] Falls verfügbar wird ein Schweißhund verwendet. Ziel einer Nachsuche ist es, entweder verletztes Wild vor langem Leiden zu bewahren und es durch einen Fangschuss zur Strecke zu bringen, oder bereits verendetes, aber nur schwer aufzufindendes Wild schnell zu bergen, um das Wildbret vor dem Verderben zu bewahren.

      Typische Schweißhundrasse: Bayerischer Gebirgsschweißhund

      Inhaltsverzeichnis

      1 Tot- und Lebendnachsuche
      2 Durchführung
      3 Deutschland

      3.1 Tradition

      4 Literatur
      5 Weblinks
      6 Einzelnachweise

      Tot- und Lebendnachsuche

      Ohne weitere rechtliche Grundlage wird zwischen Tot- und Lebendnachsuche unterschieden. Bei der Totsuche geht der Schütze durch Beobachtung der Schusszeichen und Pirschzeichen von einem tödlichen Schuss aus, auch wenn das beschossene Wild noch flüchtet. Diese meist einfachen und kurzen Totsuchen unterscheiden sich von den oftmals aufwendigen und anspruchsvolleren Lebendnachsuchen, bei denen der Schütze von vornherein vermutet, dass das Wild nicht sofort tödlich getroffen wurde. Bei der Lebendnachsuche verfolgt das Nachsuchengespann (Hundeführer mit Hund) das Wild in der Regel eine halbe bis mehrere Stunden. Unter Umständen kann sich eine Nachsuche auf über mehrere Tage ausdehnen. Jeder brauchbare Jagdhund ist in der Lage, einfache Nachsuchen (maximal 400 m) erfolgreich zu bewältigen. Ist erkennbar, dass eine erschwerte Nachsuche (mehr als 400 m mit eventueller Hetze) vorliegt, gebietet die Weidgerechtigkeit jedoch, einen Nachsuchenspezialisten einzusetzen, um einen Erfolg zu gewährleisten.

      Durchführung

      Abfangen eines Rehbocks durch einen dänischen Schweißhundeführer mittels eines gezielten Messerstichs in das Genick (jägersprachlich: Abnicken)

      Die Nachsuche kann von jedem Jäger mit brauchbarem Hund durchgeführt werden. Der Anschuss (Ort, an dem das Wild getroffen wurde) oder die Unfallstelle und die vermeintliche Fluchtstrecke des Wildes dürfen in keinem Fall abgelaufen werden, weil durch das Vertreten der für das menschliche Auge kaum sichtbaren Pirschzeichen (Jägersprache für Spuren, Haare, Fell, Blut, Knochen- und Gewebefunde) die Nachsuche verunmöglicht oder extrem erschwert werden kann. Auch nach vermeintlichen Fehlschüssen muss der Anschuss des Wildes gründlich untersucht werden, um zu entscheiden, ob eine Nachsuche durchgeführt werden muss.

      Die Spezialisten für Nachsuchen sind die Schweißhunde, aber auch der Deutsch Kurzhaar und andere Jagdgebrauchshunde werden dafür ausgebildet.[3] Bei der Nachsuche muss der Hund Spursicherheit beweisen. Er vermag die Individualspur des verletzten Wildes von kreuzenden, frischeren Spuren und Fährten anderen Wildes zu unterscheiden und widersteht auch der Versuchung, auf eine frischere Spur zu wechseln, obwohl diese für den Hund als sogenannte Verleitfährte attraktiver sein könnte.

      Vor Aufnahme der Nachsuche sind die Pirschzeichen am Anschuss oder an der Unfallstelle zu untersuchen und zu sichern. Wird anhand der Pirschzeichen von einer tödlichen Verletzung (zum Beispiel mit Herz- oder Lungenbeteiligung) ausgegangen, wird unverzüglich nachgesucht, um das Wildbret nicht verderben zu lassen. Ist von einer nicht sofort tödlichen Verletzung auszugehen, wird die Nachsuche nach einer Wartezeit aufgenommen. In der Wartezeit kann das Wild Adrenalin abbauen. Dadurch wird vermieden, dass es, unter Adrenalineinfluss stehend, erneut flüchtig wird und noch über weite Entfernungen verfolgt werden muss. Eine Nachsuche wird immer am Schweißriemen (einer besonders langen Hundeleine) begonnen. Dieser ist mehrere Meter lang und besteht heute oft aus flexiblem, leuchtenden Material. Eine Sonderform der Nachsuche kann sich in unwegsamem Gelände, z. B. in sumpfigen Gebieten oder im Gebirge ergeben. Dann muss der Hund abgeleint (geschnallt) werden und die Halsung muss abgenommen werden. Der Hund muss in der Lage sein, dem Jäger gefundenes Wild anzuzeigen. Das kann er hörbar durch Verbellen oder durch Verweisen (hin- und herlaufen zwischen dem Stück Wild und dem Hundeführer) oder als Bringselverweiser. Eine Nachsuche wird im ungünstigen Falle zu einer Hetze führen, wenn das kranke Wild vor dem Hund flüchtig wird. Ein ausgebildeter Hund soll das Wild dann spurlaut verfolgen und stellen, bis der Nachsuchenführer den Fangschuss anbringen oder es mit einer Blankwaffe abfangen kann.

      Deutschland

      Bei der Nachsuche von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild, das in einen fremden Jagdbezirk wechselt, kommt die gesetzliche Wildfolge zur Anwendung.

      Das Unterlassen der Nachsuche stellt einen tierschutzrechtlichen Verstoß dar, da das verletzte Wild bei unterlassener Nachsuche über Tage und auch Wochen nach dem Unfall noch dahinsiechen kann und unnötig lang leiden muss.

      Tradition

      Es ist üblich und stets erwünscht, dass der Jäger, der eine Nachsuche verursacht hat und vornehmen lässt, bei der Nachsuche anwesend ist. Das Erlegen des verwundeten („kranken“) Wildes bleibt dem Hundeführer vorbehalten, der beim Einsatz einer Schusswaffe (Fangschuss) oder eines Messers (Abfangen) außerdem dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Hund dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

      Es ist jagdlicher Brauch, dass der Hundeführer dem Jäger den Erlegerbruch überreicht, von dem der Jäger wiederum einen Teil dem erfolgreichen Hund unter das Halsband („Halsung“) steckt, um ihn zu ehren.

      Literatur

      Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, S. 556, ISBN 3-8289-1579-5.
      Stefan Mayer, Hubert Kapp: Schuss und Anschuss: Die Profitipps der Schweißhundestation Südschwarzwald. 1. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15402-1.

      Weblinks

      Commons: Tracking (hunting) Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      JF002 Nachsuche auf Schalenwild Podcast über die Nachsuchenarbeit

      Einzelnachweise

      ↑ Nachsuche. In: Duden. Abgerufen am 3. September 2019. 

      ↑ a b Stefan Mayer, Hubert Kapp: Schuss und Anschuss: Die Profitipps der Schweißhundestation Südschwarzwald. 1. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15402-1, Nachsuche und Hatz. 

      ↑ Organisiertes Zucht- und Prüfungswesen. In: deutsch-kurzhaar.de. Abgerufen am 3. September 2019. 

      Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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      Kategorie: Jägersprache

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        Bau-Subunternehmervertrag der Bernhart Franz Möbel Gesellschaft mbH

        Zwischen

        der Firma Bernhart Franz Möbel Gesellschaft mbH
        Sitz in Leipzig
        – Generalunternehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Bernhart Franz

        und

        der Firma Wido Schultz Computerdienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Magdeburg
        Vertreten durch den Geschäftsführer Wido Schultz

        – Subunternehmer –

        wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

        § 1 Gegenstand des Vertrages

        Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 113097 durch den Subunternehmer.

        § 2 Vertragsgrundlagen

        Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

        Rechtliche Bestandteile:

        das Auftragsschreiben,
        die Bestimmungen dieses Vertrages,
        das Angebot des Generalunternehmers vom 17.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 17.04.2021 die in der Niederschrift vom 17.04.2021 festgehalten sind,
        die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
        das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
        Werkzeichnungen,
        Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

        Technische Bestandteile:

        Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
        die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
        Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
        der Bauzeitenplan
        die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
        VDI-Richtlinien.

        Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

        Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

        § 3 Vergütung

        Der Vertragspreis beträgt 719 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

        Die Vertragspreise sind Festpreise.

        In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

        Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

        § 4 Stundenlohnarbeiten

        Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

        Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
        Monteur Euro/Stunde 15
        Facharbeiter Euro/Stunde 26
        Fachwerker Euro/Stunde 39

        § 5 Zahlungsbedingungen

        Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Bernhart Franz Möbel Gesellschaft mbH zu richten.

        Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

        Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

        Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 24 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

        Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

        § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

        Vertragstermine sind:
        Arbeitsbeginn: 11.4.2020
        Zwischentermine: 2.6.2020
        Fertigstellungstermine: 20.7.2020

        Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

        Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

        Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

        Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 18 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

        Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

        § 7 Ausführung

        Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

        Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

        Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

        Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

        Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

        Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

        Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

        § 8 Verteilung von Kosten

        Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 4 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

        Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
        Gerüste: €/m² + Monat 24
        Unterkünfte: €/Bett + KT 15
        Schuttabfuhr: €/Container 15

        Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

        § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

        Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

        Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

        § 10 Gefahrtragung

        Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

        § 11 Sicherheitsleistung

        Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

        Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

        § 12 Gewährleistung

        Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

        Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 14 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

        § 13 Kündigung

        Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

        Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

        § 14 Weitervergabe

        Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

        § 15 Versicherungen

        Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
        Sachschäden: T€ 125
        Personenschäden: T€ 107
        Vermögensschäden: T€ 377

        Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 1% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 23.

        Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

        § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

        Innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

        Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

        § 17 Freistellungsbescheinigung

        Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

        § 18 Datenschutz

        Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

        Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

        Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

        § 19 Mediationsklausel

        Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

        § 20 Schiedsklausel

        Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

        § 21 Schlussbestimmungen

        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

        Leipzig, 17.04.2021 Magdeburg, 17.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
        Bernhart Franz Möbel Gesellschaft mbH Wido Schultz Computerdienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung
        Bernhart Franz Wido Schultz


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          Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
          Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

          Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

          Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

          Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

          Paragraph 1 Firma, Sitz

          Die Firma der Gesellschaft lautet: Herwiga Böhm Bauelemente Gesellschaft mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Jena

          Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
          Gegenstand des Unternehmens ist Entspannung Navigationsmenü

          Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

          Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
          Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

          Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
          Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 102864,00 EUR

          Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

          a. Lina Unger eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 48597,
          b. Alwina Born eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 29419,
          c. Thaddäus Achtmann eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 24848.

          Paragraph 5 Geschäftsführer
          Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
          Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

          Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
          Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
          einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
          insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

          Paragraph 7 Geschäftsführung
          Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
          Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
          Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

          Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
          Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

          Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

          a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
          b. die Auflösung der Gesellschaft.
          c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
          Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
          Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
          Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

          Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
          Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
          Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

          Einberufung

          a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
          b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
          Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
          c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
          Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
          d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

          Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
          Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
          Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

          Paragraph 11 Gewinnverteilung
          Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
          Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
          Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

          Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
          Übertragung von Geschäftsanteilen
          Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
          Austrittsrecht
          Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
          a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
          b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
          Ausschluss
          Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

          a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
          b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

          wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
          wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
          wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
          Tod eines Gesellschafters
          Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
          Durchführung des Ausscheidens

          a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
          Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
          Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
          b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
          im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
          Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

          Paragraph13 Abfindung
          Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
          Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
          Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

          Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
          Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

          Paragraph 15 Schlussbestimmungen
          Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
          Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
          Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
          Als Gerichtsstand wird Jena vereinbart

          Anmerkung:
          An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

          Notarieller Beurkundungshinweis

          ……………………………………….. ………………………………………..

          Jena, 17.04.2021 Unterschrift

          Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

          a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

          >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
          Muster für eine Schlichtungsklausel:

          Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

          b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
          Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

          Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

          c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

          [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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            Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

            Zwischen

            Frau / Herren
            Hermine Kremer

            Wohnhaft in Lübeck

            und

            Frau / Herren
            Trautlinde Jensen

            Wohnhaft in Potsdam

            wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

            § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

            Zum gemeinsamen Betrieb eines Erdgaskondensate (Flüssigerdgas, die Erdgasanteile, die in Separatoren, Vor-Ort-Einrichtungen oder Gasaufbereitungsanlagen verflüssigt werden (LPG, Naturbenzin, Gasöl))handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

            ‚Hermine Kremer und Trautlinde Jensen, Erdgaskondensate (Flüssigerdgas, die Erdgasanteile, die in Separatoren, Vor-Ort-Einrichtungen oder Gasaufbereitungsanlagen verflüssigt werden (LPG, Naturbenzin, Gasöl))einzelhandel‘

            gegründet.

            Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
            Sitz der Gesellschaft ist Lübeck.

            § 2 Dauer der Gesellschaft

            Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 16 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
            Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

            § 3 Geschäftsjahr

            Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

            § 4 Einlagen der Gesellschafter

            Frau / Herr Hermine Kremer bringt in bar 548.585,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 856.378,- EURO ein. Frau / Herr Trautlinde Jensen bringt in bar 722.676,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 527.810,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

            § 5 Geschäftsführung und Vertretung

            Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

            Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

            1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
            2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
            3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
            4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 662.802,- EURO übersteigt
            5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

            § 6 Pflichten der Gesellschafter

            Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 61.500 € vereinbart.

            Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

            Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

            § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

            Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 769.125,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

            § 8 Kündigung eines Gesellschafters

            Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
            Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
            Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

            § 9 Tod eines Gesellschafters

            Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

            § 10 Einsichtsrecht

            Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
            Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

            § 11 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
            Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

            § 12 Änderungen des Vertrages

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            Lübeck, 14.04.2021 Potsdam, 14.04.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Hermine Kremer Unterschrift Trautlinde Jensen


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              Genussschein der Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

              Herr / Frau Godo Ziegler dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
              mit einem Nominalbetrag von
              177.406 ,- EURO
              (in Worten: eins sieben sieben vier null sechs EURO)

              am Genussrechtskapital der Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
              Handelsregister: Amtsgericht Dortmund HRB 90747, beteiligt.

              Dortmund, 14.04.2021 Annik Kunz
              Unterschrift


              Bedingungen

              § 1 Genussrechtskapital

              1. Das Genussrechtskapital Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
              2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
              3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
              4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

              § 2 Gewinnanspruch

              1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 2 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
              2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 10 % übersteigt.
              3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Annik Kunz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 14.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

              § 3 Ausschüttungsfälligkeit

              1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
              2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

              § 4 Laufzeit / Kündigung

              1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2020.
              2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
              3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
              4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

              § 5 Information

              1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
              2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
              3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

              Dortmund, 14.04.2021
              Annik Kunz


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                Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Helene Jansen

                Zwischen

                Ernestine Graf Bautechnik Ges. m. b. Haftung
                Aachen
                vertreten durch die Geschäftsleitung Ernestine Graf und Florenz Biermann

                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Herrn/Frau

                Helene Jansen

                Wohnhaft Bottrop

                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                § 2 Arbeitsfreistellung

                Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 15.372,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

                Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                § 3 Urlaub

                Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                § 4 Abfindung

                Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.196,- Euro € brutto zu zahlen.

                Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                § 7 Sonstige Vereinbarungen

                __________________________________________

                __________________________________________

                § 8 Meldepflicht

                Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                Davon unberührt bleiben

                __________________________________________

                __________________________________________

                Aachen, 11.04.2021

                ________________________ ________________________
                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                Ernestine Graf und Florenz Biermann Helene Jansen


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                  Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
                  Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

                  Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

                  Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

                  Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

                  Paragraph 1 Firma, Sitz

                  Die Firma der Gesellschaft lautet: Wendel Lange Solarium Ges. m. b. Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Münster

                  Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
                  Gegenstand des Unternehmens ist Holz Entstehung von Holz Struktur Tropenholz Eigenschaften Verarbeitung und Anwendungsgebiete Wirtschaftliche Bedeutung Normen und Standards Navigationsmenü

                  Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

                  Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
                  Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

                  Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
                  Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 453791,00 EUR

                  Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

                  a. Dietwolf Klotz eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 99099,
                  b. Tom Heitmann eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 182170,
                  c. Ingelotte Yamamoto eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 172522.

                  Paragraph 5 Geschäftsführer
                  Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
                  Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

                  Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
                  Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
                  einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
                  insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

                  Paragraph 7 Geschäftsführung
                  Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
                  Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
                  Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

                  Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
                  Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

                  Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

                  a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
                  b. die Auflösung der Gesellschaft.
                  c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
                  Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
                  Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
                  Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

                  Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
                  Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
                  Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

                  Einberufung

                  a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
                  b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
                  Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
                  c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
                  Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
                  d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

                  Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
                  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                  Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

                  Paragraph 11 Gewinnverteilung
                  Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
                  Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
                  Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

                  Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
                  Übertragung von Geschäftsanteilen
                  Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
                  Austrittsrecht
                  Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
                  a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
                  b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
                  Ausschluss
                  Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

                  a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
                  b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

                  wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
                  wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
                  wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
                  Tod eines Gesellschafters
                  Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
                  Durchführung des Ausscheidens

                  a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
                  Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
                  Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
                  b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
                  im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
                  Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

                  Paragraph13 Abfindung
                  Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
                  Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
                  Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

                  Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
                  Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

                  Paragraph 15 Schlussbestimmungen
                  Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
                  Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
                  Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                  Als Gerichtsstand wird Münster vereinbart

                  Anmerkung:
                  An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

                  Notarieller Beurkundungshinweis

                  ……………………………………….. ………………………………………..

                  Münster, 11.04.2021 Unterschrift

                  Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

                  a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

                  >Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
                  Muster für eine Schlichtungsklausel:

                  Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

                  b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
                  Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

                  Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

                  c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

                  [1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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                    Die Ergotherapie (von altgriechisch ἔργον .mw-parser-output .Latn{font-family:“Akzidenz Grotesk“,“Arial“,“Avant Garde Gothic“,“Calibri“,“Futura“,“Geneva“,“Gill Sans“,“Helvetica“,“Lucida Grande“,“Lucida Sans Unicode“,“Lucida Grande“,“Stone Sans“,“Tahoma“,“Trebuchet“,“Univers“,“Verdana“}érgon, deutsch ‚Werk‘, ‚Arbeit‘, und von „Therapie“ von θεραπεία therapeía, deutsch ‚Dienst‘, ‚Behandlung‘) ist eine Therapieform, die sich mit der Ausführung konkreter Betätigungen und deren Auswirkungen auf den Menschen und dessen Umwelt befasst. Beeinträchtigungen werden durch den gezielten Einsatz individuell sinnvoller Arbeit behandelt. Dabei nehmen die persönliche und sozio-kulturelle Bedeutung der Tätigkeit, deren Auswirkungen auf die Gesundheit und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.

                    Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:

                    „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“[1]

                    Überschneidungen bestehen zu verwandten Arbeitsfeldern der Beschäftigungstherapie (manchmal synonym gebraucht), Arbeitstherapie und Physiotherapie.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Geschichte
                    2 Ergotherapeutische Paradigmen

                    2.1 Ergotherapeutisches Paradigma
                    2.2 Paradigm of Occupation
                    2.3 Mechanistic Paradigm
                    2.4 Contemporary Paradigm

                    3 Grundlagen

                    3.1 Sechs Säulen der Ergotherapie

                    4 Ziele
                    5 Einsatzbereiche

                    5.1 Pädiatrie
                    5.2 Neurologie
                    5.3 Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
                    5.4 Geriatrie
                    5.5 Psychiatrie

                    6 Therapiemethoden

                    6.1 Funktionsorientierte Methode
                    6.2 Kompetenzzentrierte Methode
                    6.3 Ausdruckzentrierte Methode
                    6.4 Interaktionelle Methode

                    7 Gestaltungstherapie
                    8 Mitarbeiterberatung und Business Coaching
                    9 Sensorische Integrationstherapie
                    10 Modelle

                    10.1 Inhaltsmodelle

                    10.1.1 PEO
                    10.1.2 KAWA – Modell

                    10.1.2.1 Inhalt
                    10.1.2.2 Aufbau

                    10.1.3 Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    10.1.3.1 Interventionsmodelle[30]

                    11 Ausbildung

                    11.1 Perspektiven nach der Ausbildung
                    11.2 Studium

                    12 Literatur
                    13 Weblinks
                    14 Einzelnachweise

                    Geschichte

                    Der Beruf des Ergotherapeuten entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und wurde von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.[2]

                    In Deutschland entwickelte sich der Beruf Ergotherapeut aus der Zusammenlegung von (bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Psychiatrie gebräuchlicher[3]) Beschäftigungstherapie[4] und Arbeitstherapie. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Hermann Simon 1924 eine arbeitstherapeutische Theorie zur Behandlung psychisch Kranker. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch britische Krankenschwestern und zur Versorgung der an Psyche und Körper verwundeten deutschen Soldaten und Zivilisten erstmals beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Verfahren und Methoden angewendet. In Deutschland wurde 1953 die erste Lehreinrichtung für Beschäftigungstherapie in Hannover im Annastift gegründet. 1999 wurden die bis dahin gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut geändert. Die aktuelle gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Ergotherapeut.[5]

                    Ergotherapeutische Paradigmen

                    Ein Paradigma in der Ergotherapie stellt den kulturellen Kern des Berufes dar, der die Berufsidentität bestimmt.[6]

                    Inhalte eines Paradigmas verändern sich, man kann auch von einer Pendelbewegung sprechen, welche eine Krise für eine Berufsgruppe sind, aber zeitgleich auch eine Chance auf Weiterentwicklung. Welche auf Grund von gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem demographischen, dem epidemiologischen und dem gesellschaftlichen Wandel nötig ist.[7]

                    Die ergotherapeutischen Paradigmen wurden stark von den USA geprägt und sind mit Verzögerung in Deutschland angekommen. Aus diesem Grund sind die Jahreszahlen im untenstehenden Abschnitt in Deutschland zeitverzögert zu denen in den USA. Zudem sind die Paradigmen und die Paradigmenwechsel nicht klar voneinander abzugrenzen.

                    Ergotherapeutisches Paradigma

                    Dieses fand ab ca. 1750 Bedeutung. Nach der Industrialisierung wurde erstmals an die Individualität des Menschen gedacht.[8] Bereits ab 1800 war der französische Psychiater Philippe Pinel der Meinung, psychisch erkrankte Menschen, die damals als „Verrückte“ bezeichnet wurden, können durch Arbeit gesund werden. Dieses Konzept wurde als „Moral Treatment“ bekannt, eine Behandlungsform psychisch erkrankter Personen, bei der die Produktivität, Kreativität und Erholung im Mittelpunkt stand.[9]

                    Paradigm of Occupation

                    Ab ca. 1900 wurde in den USA mit Gründung des Berufes 1917 vom Beginn des „paradigm of occupation“ gesprochen.[8] Die deutsche Literatur übersetzt diesen Begriff mit „Betätigungsparadigma“.[10] Der Mensch wurde zunehmend nicht mehr als Maschine gesehen, die Individualität und bedeutungsvolle Betätigungen wurden angedacht.[8] Beyermann spricht in dieser Zeitspanne, von 1953 bis 1977, von „Beschäftigung“. Dabei war die Beschäftigung vor allem in Rehabilitationskliniken ein sinn- und lustvoller Zeitvertreib.[11]

                    Mechanistic Paradigm

                    Von 1977 bis 1980 wurde der Begriff der „Medizinalisierung“ verwendet. Dabei war eine klare Dominanz medizinischer Probleme in der Praxis spürbar, weshalb auch in der Ausbildung mehr Wert auf medizinische Fächer gelegt wurde.[11] Dieses „mechanistic paradigm“, begann in den USA gegen 1950.[8] In der deutschen Übersetzung wird vom „mechanistischen Paradigma“ gesprochen.[10] Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden als Basis herangezogen. Wichtige funktionsorientierte Persönlichkeiten zu dieser Zeit waren Bobath, Robinson und Ruth. Nach der Reconstruction Therapy nach Dunton wurde überlegt, wie der Mensch mit körperlichen Beschwerden schnellst möglichst wieder arbeitsfähig gemacht werden kann; dabei wurde rein funktionell behandelt.[8] Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse konnten verschiedene Anfänge von Methoden sowie Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO) von Kielhofner und die Sensorische Integration nach Ayres (beides noch sehr funktionsorientiert) mit Beginn der 1960er Jahren in Amerika implementiert werden.[8]

                    Contemporary Paradigm

                    Durch diese neue Entwicklungen kam es in den USA ab ca. 1980 zu einem Wechsel der Terminologie zum „contemporary paradigm.“[8] In der deutschen Literatur wurde der Begriff mit „zeitgenössischem Paradigma“ übersetzt.[10] Durch die Vernetzung auf der ganzen Welt war es Patienten in Industrienationen zunehmend möglich sich selbst zu informieren. Psychiatrische Rehabilitationskliniken wurden ins Leben gerufen und erste Gesetze zur Eingliederung von Kindern mit Behinderungen sind entstanden.[8] Auch verschiedene ergotherapeutische Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO), Canadian Model of Occupational Performance (CMOP), Person-Environment-Occupation-Performance Model (PEOP) und einige mehr wurden entwickelt.[8] Townsend setzte erstmals auf bedeutungsvolle Betätigung, da sie der Meinung war, diese wirke sich positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.[8] Hierbei wird von Betätigung als aktiver Lebensprozess gesprochen, von Beginn bis zum Ende des Lebens.[12] In diesem Paradigma spricht Beyermann von „Methodisierung“, wobei den therapeutischen Methoden und Konzepten sowie der Wissenschaft immer mehr Bedeutung zugeschrieben wurde.[11] Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen und als Ausgangspunkt für die Integration in die für ihn bedeutungsvolle Umwelt gesehen werden.[13]

                    Grundlagen

                    Ergotherapie beruht auf (arbeits-)medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage. Fachspezifische Grundlagen werden in Deutschland durch Forschungen im Bereich Ergotherapie und Arbeitsphysiologie sowie im Ausland in den Betätigungswissenschaften (occupational science) erarbeitet.[14]

                    In der Ergotherapie werden die Betätigungsbereiche Selbstversorgung (z. B. sich anziehen, Essen zubereiten), Freizeit (z. B. Freunde treffen, Handarbeiten), Produktivität (Anforderungen des Berufslebens; z. B. Texte verfassen, Fenster putzen) und Erholung (z. B. Schlafen) unterschieden.

                    Die mechanistische Sichtweise auf den Menschen (der Mensch ist die Summe seiner Körperstrukturen und Funktionen, Störungen in den Betätigungsfeldern werden deshalb auf Störungen dieser Strukturen und Funktionen zurückgeführt) wird innerhalb der Ergotherapie seit Mitte der 1970er Jahre in den USA und Kanada und seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland zunehmend von einer ganzheitlichen (holistischen) Sichtweise abgelöst: Der Mensch wird als offenes System gesehen, in dem komplexe Beziehungen zwischen dem Individuum, seiner Umwelt, seinen Aktivitäten und seiner Partizipation (Teilhabe) bestehen. Daraus folgt, dass bei Betätigungsproblemen alle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um einen zufriedenstellenden Lösungsweg zu finden.[15][16]

                    Ergotherapeuten, die die ganzheitliche Sichtweise vertreten, gehen von folgenden Grundannahmen und Werten aus:

                    Grundannahmen
                    Menschen sind von Natur aus handelnde Wesen.
                    Aktivität und Partizipation haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit eines Menschen.
                    Menschen können Störungen und Einschränkungen im Handeln erfahren.
                    Das Handeln kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
                    Die Umgebung kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
                    Werte
                    Jeder Mensch hat das Recht auf Teilnahme an persönlich bedeutungsvollen Aktivitäten.
                    Einschränkungen vermindern nicht den Wert des Individuums.
                    Einschränkungen sind nicht zwingend ein Hindernis für eine gute Lebensqualität.
                    Jedes Individuum hat das Recht, sein eigenes Leben zu bestimmen.[17]

                    Sechs Säulen der Ergotherapie

                    Aus den Paradigmen lassen sich die Kernbegriffe, die Sicht auf den Menschen und die Gesellschaft sowie die Werte des Berufes ableiten. Für die aktuelle Ergotherapie bedeutet das: „Betätigungsbasierung“, „Kontextbasierung“, „Klientenzentrierung“ und „Evidenzbasierung“[18] sowie „Technologiebasierung“ und „Populationsbasierung“.[19]

                    Die sechs Säulen werden im Folgenden an einem Beispiel erklärt.

                    Frau G., die früher mit ihren Eltern viel im Garten gearbeitet hat und dieser zu ihrem Hobby wurde, hatte einen Autounfall und ist querschnittsgelähmt. Unter Einbezug aller sechs Säulen kann in der Ergotherapie daran gearbeitet werden.[12] Die Betätigungsbasierung wird durch die Arbeit im Garten der Klientin umgesetzt. Die Kontextbasierung wird in der Ergotherapie erreicht, da in ihrem eigenen Garten gearbeitet wird und es ein altes Hobby von ihr ist, hierbei ist die Klientenzentrierung mit inbegriffen. In den Therapieeinheiten werden die eigene Expertise von Frau G., ihrer Therapeutin und wissenschaftliche Erkenntnisse über evidenzbasierte Behandlungsmethoden der Gartentherapie miteinbezogen, womit die Evidenzbasierung erreicht wird. Die Technologiebasierung kommt durch die Einschränkungen von Frau G. hinzu, sie kann keine Gießkannen mehr tragen, deshalb wurde ein Bewässerungssystem angedacht. Durch die populationsbasierte Arbeit hat die Therapeutin auch eine andere Zielgruppe im Blick, durch die Erfahrung mit der Klientin will die Therapeutin ein urban-gardening Projekt ins Leben rufen (eigenes Beispiel nach[19]).

                    Wichtig ist dabei für praktizierende ErgotherapeutInnen immer die kritische Auseinandersetzung mit allen Paradigmen, denn alle Überzeugungen bzw. Weltanschauungen werden durch neues Wissen und neue Erkenntnisse aktualisiert und angepasst.[12]

                    Ziele

                    Ziel der Ergotherapie ist in allen Einsatzbereichen gleich: eine zufriedenstellende Ausführung alltäglicher Handlungen und die damit verbundene selbstbestimmte Teilhabe am sozio-kulturellen Leben.

                    Das wird erreicht durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen. Neben geeigneten Übungen soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die Umwelt an die verbleibenden Fähigkeiten angepasst wird und so ein Optimum an Rehabilitation erreicht wird.

                    Einsatzbereiche

                    Ergotherapeuten beraten, behandeln und fördern Patienten jeden Alters, die durch eine physische oder psychische Erkrankung, durch eine Behinderung oder durch eine Entwicklungsstörung in ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt bzw. von Einschränkungen bedroht sind. Sie erarbeiten individuelle Behandlungspläne, führen Therapien sowie Maßnahmen der Prävention durch und übernehmen leitende Funktionen in Verwaltung und Management von Gesundheitseinrichtungen.

                    Arbeitsplätze finden Ergotherapeuten hauptsächlich in Praxen für Ergotherapie, in Vorsorge-, Rehabilitations- und Fachkliniken oder in Gesundheitszentren. Sie sind auch in Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten oder in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Sonderschulen und Frühförderzentren beschäftigt. Darüber hinaus sind sie an Berufsfachschulen für Ergotherapie und an Hochschulen tätig.

                    Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive Behandlung sowie als Hirnleistungstraining. Ergotherapeuten arbeiten in Praxen oder zum Beispiel innerhalb von sozialen Einrichtungen. Zentrale Einsatzbereiche sind die Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Einrichtungen für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Menschen.

                    Pädiatrie

                    Die Behandlung von Kindern (Pädiatrie) ist ein wesentliches Teilgebiet der Ergotherapie (prozentuale Menge aller Verschreibungen ergotherapeutischer Behandlungen) und entlehnt damit grundlegendes Wissen aus der Entwicklungspsychologie (vgl. Affolter, Ayres, Frostig usw.). Entsprechend überschneidet sich die Ergotherapie in mehreren Bereichen und in zunehmendem Maße mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderpsychologie bzw. der kinderpsychologischen Behandlung.

                    Ergotherapie kann daher (im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit) bei allen Kindern und Jugendlichen indiziert sein, deren Entwicklung zu selbstständigen, handlungsfähigen Erwachsenen eingeschränkt bzw. behindert ist, z. B. durch:

                    Störungen des Bewegungsablaufs infolge hirnorganischer Schädigungen (spastische Lähmungen, Anfallsleiden, Hydrocephalus, Spina bifida, Muskeldystrophien etc.) (Überschneidung mit der Physiotherapie)
                    Störungen der sensomotorischen Entwicklung und der damit verbundenen Beeinträchtigung der kognitiven Prozesse
                    Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit und -verarbeitung (sensorischen Integrationsstörungen)
                    Ausfallerscheinungen bzw. Verzögerungen in der Sozialentwicklung, der Beziehungsbildung und Kommunikationsfähigkeit
                    psychische Erkrankungen nur in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatern oder -psychologen, z. B. Verhaltensstörungen, ADHS, frühkindlicher Autismus, Essstörungen
                    Sinnesbehinderungen, z. B. Taubheit, Blindheit

                    Der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen ist die Grundlage aller Maßnahmen. Zur Vermeidung von Behandlungsfehlern empfiehlt sich daher in jedem Falle dringend eine vorhergehende umfassende entwicklungs-/neuro-/psychologische Abklärung des Kindes unter Einbeziehung des psychosozialen Kontextes.
                    Die anzuwendenden Behandlungsverfahren beruhen auf neurologisch-anatomischen, anatomisch-funktionellen, psychosozialen, entwicklungspsychologisch und lerntheoretisch orientierten Grundsätzen und Kenntnissen.
                    In der Anwendung der neurophysiologischen, neuropsychologischen, psychosozialen und motorisch-funktionellen Verfahren stehen immer die basalen sensomotorischen Funktionen im Zentrum. Diese bilden die Grundlage für die weitere, darauf aufbauende kognitive Entwicklung (vgl. Entwicklungspsychologie).

                    Behandelt wird, je nach Störungsbild, Entwicklungsstand und sozialem Umfeld, nach Behandlungskonzepten bzw. -ansätzen wie dem Bobath-Konzept, der Sensorischen Integrationstherapie von Anna Jean Ayres, der Schluck- und Mundmotorik von Castillo-Morales und Ansätzen von Félicie Affolter, Marianne Frostig oder Maria Montessori.

                    Behandlungsziele sind unter anderem:

                    Verbesserung der Bewegungsabläufe, der Tonusregulation und der Koordination
                    Verbesserung der Sinneswahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung
                    Verbesserung der Konzentration und Ausdauer und kognitiver Leistungen
                    Stärkung der Motivation und Neugierde
                    Integration in Familie und Umwelt inkl. der intensiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der Kompensation bleibender Defizite
                    größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, in der Schule und im weiteren Umfeld

                    Die Behandlung kann in Sonderschulen, Sonderkindergärten, Frühförderstellen, Kinderkliniken und speziellen Rehabilitationszentren aller Fachrichtungen, Kinderheimen, Sozialpädiatrischen Zentren oder hauptsächlich in Ergotherapie-Praxen stattfinden.

                    Von eminenter Wichtigkeit ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes in eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, also der Erzieher, Lehrer, Kinderpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater und anderer Therapeuten, vor allem aber der Eltern.

                    Eine von der Techniker Krankenkasse in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage unter 1.000 Eltern schulpflichtiger Kinder zeigte, dass jedes fünfte Kind in Ergotherapie und auch jedes fünfte in einer Physiotherapie war.[20]

                    Neurologie

                    → Hauptartikel: Neurologie

                    Hier werden vor allem Erkrankungen des Zentralen Nervensystems zum Beispiel Zustand nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittlähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson-Syndrom oder Amyotrophe Lateralsklerose behandelt.

                    Eine ergotherapeutische Behandlung in diesem Fachbereich beinhaltet zum Beispiel die Therapie der Störung und Herstellung des vor der Erkrankung bekannten Zustandes, der Hemmung und des Abbaus krankhafter Haltungs- und Bewegungsmuster und Erlernen und Üben normaler Bewegungen, die Verbesserung der Verarbeitung von Sinnesreizen im Sinne einer Normalisierung der Reizempfindung, einer Filterung und Bewertung der empfundenen Reize, einer Normalisierung der Geschwindigkeit der Reizverarbeitung und der Normalisierung der Reizverarbeitung bis zu einer zweckmäßigen motorischen Antwort, die sensorische Integration, die Behandlung von Störungen der Grob- und Feinmotorik, die Verbesserung von Gleichgewichtsempfindungen und der Gleichgewichtsreaktionen, die Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen, die Entwöhnung von der Beatmungsmaschine, den Versuch, komatöse oder wachkomatöse Patienten aus dem Koma zu holen, die Verbesserung oder auch Wiedererlernen des Schluckens, das Erlernen von Ersatzfunktionen, die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeiten unter anderem in den Bereichen der Gefühlssteuerung, der Affekte oder der Kommunikation, das Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit und die Beratung bezüglich geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, eventuell Anpassung von Hilfsmitteln.

                    Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, greift die Ergotherapie auf verschiedene Behandlungsansätze zurück, wie nach Anna Jean Ayres, Bobath/physiotherapeutische Methode, Affolter, Johnstone, PNF / physiotherapeutische Methode, Perfetti, Castillo Morales, Basale Stimulation, F.O.T.T.

                    Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

                    → Hauptartikel: Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

                    Ergotherapeutisch werden Menschen mit Störungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel bei oder nach traumatischen und degenerativen Störungen der oberen und unteren Extremitäten und der Wirbelsäule wie z. B. Knochenbrüchen oder Operationen, mit Sehnendurchtrennungen, Amputationen, mit dem Karpaltunnelsyndrom, mit Epicondylitis oder Tendovaginitis de Quervain. Auch ergotherapeutisch behandeltet werden Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen[21], Querschnittlähmungen und Dysmelien.

                    Die Arbeit geschieht hauptsächlich über motorisch-funktionelles Training. Weiterhin werden Hilfsmittel angepasst und deren Handhabung geübt und der Wohnraum des Betroffenen bei Bedarf adaptiert. Besonderer Schwerpunkt ist die Wiederherstellung der Motorik, um eine größtmögliche Selbstständigkeit beim Essen, Trinken, Waschen und Anziehen (=Aktivitäten des täglichen Lebens) zu erreichen.

                    Ziele der Ergotherapie in diesem Bereich sind die Verbesserung der Beweglichkeit und des Kraft- und Belastungsaufbaus, das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag, die Erweiterung des gesamten Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Herstellung und Erprobung von Adaptationen, Hilfsmitteln und Schienen, z. B. Lagerungsschienen und Quengelschienen oder Kleinertschienen nach Sehnendurchtrennungen, das Einüben schmerzarmer und kompensatorischer Bewegungsabläufe, sowie das Umtrainieren der Gebrauchshand.

                    Inhalte der Ergotherapie sind sensomotorisch-perzeptive Behandlungen, motorisch-funktionelle Übungen, psychisch-funktionelle Behandlungen, Hirnleistungstraining/Neuropsychologische Behandlung, Hausbesuche, sensorische Integrationstherapie, ADS/ADHS-Behandlung, ATL-Training, Stumpfabhärtung und Prothesentraining, Schienenherstellung und deren Anpassung, Hilfsmittelberatung und ggf. deren Herstellung oder Adaptation, sowie Narbenbehandlung.

                    Geriatrie

                    → Hauptartikel: Geriatrie

                    Ergotherapeutisch behandelt werden ältere Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen aus den Fachgebieten der Neurologie, Inneren Medizin, Orthopädie, Chirurgie und Psychiatrie, die aufgrund der oben genannten Störungsbilder und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) in Senioren- und Pflegeheimen leben.

                    Ziele der Ergotherapie sind in diesem Bereich der Erhalt und Aufbau eines positiven Selbstbilds, die Förderung und Stabilisierung von vorhandenen und verloren gegangenen geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten, die Vermeidung/Verminderung von Abhängigkeit und Isolation, die Erweiterung und Erhaltung des Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Förderung und Stabilisierung von Gedächtnisleistungen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung und die Sturzprävention.

                    Inhalte der Ergotherapie sind das Training der motorischen und sensorischen Fähigkeiten, das Training der Selbständigkeit im Alltag, die Versorgung mit Hilfsmitteln und das Training sozial-kommunikativer Fähigkeiten.

                    Psychiatrie

                    → Hauptartikel: Psychiatrie

                    Ergotherapie in der Psychiatrie bietet Menschen aller Altersstufen – die zum Beispiel unter Suchterkrankungen, psychotischem Erleben, neurotischen oder psychosomatischen Störungen leiden – die Möglichkeit, ihre eigenen kreativen Potenziale (wieder-)zuentdecken und durch die Erkrankung verloren gegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen. Zu den Krankheitsbildern, mit denen Ergotherapeuten in der Psychiatrie zu tun haben, gehören psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter, Angststörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Depressionen, Schizophrenien, Essstörungen, affektive Störungen, dementielle Syndrome, Störungen bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentensucht oder das hirnorganische Psychosyndrom.

                    Praktische Arbeit in der Schule für Ergotherapie

                    Die grundsätzlichen Ziele der Ergotherapie in der Psychiatrie sind die Entwicklung, Verbesserung und der Erhalt von

                    psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung
                    Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
                    situationsgerechtem Verhalten, sozioemotionalen Kompetenzen und Interaktionsfähigkeit
                    Realitätsbezogenheit von Selbst- und Fremdwahrnehmung
                    psychischer Stabilität und Selbstvertrauen
                    eigenständiger Lebensführung und Grundarbeitsfähigkeit

                    Therapiemethoden

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                    Im Wesentlichen sind in der Ergotherapie vier Therapiemethoden von Bedeutung:

                    Funktionsorientierte Methode

                    Wiederherstellen, Steigern oder Erhalten der motorischen Funktionen z. B. mittels manueller Therapie, Weichteiltechniken, PNF, Fascientechniken (auch geräteunterstützt)
                    Schall- und Ultraschallbehandlung
                    TENS
                    EMS-Training, Elektromyostimulation
                    FDM
                    Flossing
                    Übungen zur Gelenkmobilisation und Muskelaufbau/-stärkung
                    Bewegungsübungen jeder Art mit oder ohne Gewicht/Widerstand
                    Narbenbehandlung nach Verletzung oder OP
                    Therapiemittel: verschiedenste Sportgeräte, Verschiedene Gewichte/Widerstände, Geräte und Anlagen um Widerstände aufzuheben

                    Kompetenzzentrierte Methode

                    Erwerb und Training von bedeutungsvollen Aufgaben aus dem Alltag der Klienten[22]
                    Übungen aus dem lebenspraktischen und Freizeitbereich
                    Erwerb verlorengegangener oder nicht vorhandener Fähigkeiten
                    Einsatz ausgewählter handwerklicher Techniken

                    Ausdruckzentrierte Methode

                    Verwendung von Therapiemitteln in kreativ-gestalterischer Form als Ausdrucksmittel, Mittel zur Darstellung, Kommunikationsmittel
                    Themen frei und gefühlsbetont ermöglichen Personennähe
                    Therapiemittel: Musik, Materialien

                    Interaktionelle Methode

                    Gruppendynamischer Prozess (Auseinandersetzung in der Gruppe, Miteinander in der Gruppe)
                    Die Teilnehmer können verschiedene Positionen innerhalb der Gruppe einnehmen

                    Es ist jedoch schwierig, diese vier Behandlungsformen rigoros voneinander zu trennen, so dass oftmals eine Verknüpfung verschiedener Ansätze in die Behandlung einfließt. Die oben genannten Methoden mit ihren entsprechenden Medien führen dann zu folgenden Gruppenarbeiten im stationären Bereich.

                    Gestaltungstherapie

                    → Hauptartikel: Gestaltungstherapie

                    Die Gestaltungstherapie ist eine Gruppe, in der die ausdruckzentrierte Methode umgesetzt wird; der Patient soll nach seiner Vorstellung und seiner Empfindung ein vorgegebenes Thema zu Papier bringen. Im Anschluss wird das Bild jedes Patienten in der Gruppe präsentiert und vom Therapeuten mit den Patienten angesehen und vom Patienten selbst interpretiert. Der Therapeut soll sich jeder Deutung seinerseits enthalten und höchstens mit Fragen weitere Denkanstöße vermitteln.

                    Mitarbeiterberatung und Business Coaching

                    Zunehmend wichtiger wird in der Ergotherapie die berufliche Integration und die dauerhafte Förderung beruflicher Fähigkeiten durch Prävention und Rehabilitation. Diese Aspekte waren in der veralteten Berufsbezeichnung Arbeits- und Beschäftigungstherapie bereits als Ziele der Ergotherapie ausdrücklich benannt und wurden im Laufe der Berufsentwicklung teilweise von anderen Berufsgruppen besetzt. Hierzu gehört neben dem beruflichen Training der Arbeitsfähigkeit (Stichwort – „First train then place“) eine Unterstützung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch Employee Assistance Programme (EAP) (Stichwort – „First place then train“). Im Rahmen der Unterstützung finden unter anderem kompetenzzentrierte Methoden durch Medien wie Arbeiten am PC, Leittexte zur Textverarbeitung und Internetnutzung Anwendung.

                    Ziel ist es, die berufliche Rehabilitation sowie die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dauerhaft und präventiv zu erhalten. Die externe Mitarbeiterberatung (EAP) ist ein präventives Behandlungsangebot für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge werden dabei Probleme der Arbeitsplatzbelastung, Stress, Burnout-Syndrom, familiäre Herausforderungen wie Erziehung der Kinder oder die Pflege von älteren Familienangehörigen angesprochen und lösungsorientiert bearbeitet, bevor sie zu erheblichen psychischen Belastungen und einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit führen. Im Fokus dieses Behandlungsansatzes steht das persönliche Gespräch mit einem qualifizierten Ergotherapeuten, oder ein dementsprechend ausgerichtetes Business Coaching.

                    Sensorische Integrationstherapie

                    → Hauptartikel: Sensorische Integration

                    Die Sensorische Integrationstherapie gilt als ein wichtiger Therapieansatz der Ergotherapie. Sie wurde um 1976 durch die Psychologin und Ergotherapeutin Anna Jean Ayres entwickelt und dient zur Verbesserung der sensorischen Integration, also zur besseren Verarbeitung von Sinnesreizen im zentralen Nervensystem. Wesentliches Mittel in der Sensorischen Integrationstherapie ist das gezielte Setzen von Reizen durch den Therapeuten.

                    Die Sensorische Integrationstherapie wird vor allem bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Aufmerksamkeitsstörungen eingesetzt, außerdem werden Störungen von Grob- und Feinmotorik, psychosomatische Probleme und Behinderungen mit der Sensorischen Integrationstherapie behandelt. Im Bereich Geriatrie hat sich die Ergotherapeutin Gudrun Schaade in den letzten Jahren zunehmend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Sensorischen Integrationstherapie bei demenziell erkrankten Menschen auseinandergesetzt.

                    Modelle

                    Ein Modell ist eine zur wissenschaftlichen Erklärung dienende, vereinfachte Darstellung eines Objektes. Es veranschaulicht die inneren Beziehungen und Funktionen und bildet sie ab. Um die aktuellen Betätigungsinhalte der Ergotherapie darzustellen, wurden konzeptionelle Modelle (= Inhaltsmodell) entwickelt. Der theoretische Hintergrund und die praktische ergotherapeutische Tätigkeit wird aufgrund der Modelle zusammengeführt. Jedes Modell leuchtet gewisse Aspekte der ergotherapeutischen Praxis auf theoretischer Basis mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Grundsätzlich kann der Therapeut unabhängig vom Klient und Krankheitsbild fast alle Modelle bei allen Kliente und in der ergotherapeutischen Behandlung verwenden.[23] In der Ergotherapie wird zwischen Inhaltsmodellen und Prozessmodellen unterschieden.

                    Inhaltsmodelle

                    Inhaltsmodelle sorgen für eine Struktur in der der praktischen Ergotherapie und unterstützen das klinische Reasoning des Ergotherapeuten. Durch eine Verwendung des Inhaltsmodells liegt der Fokus in der Behandlung immer bei der Betätigung, bei dem Klienten oder seiner Umwelt, in dessen die Betätigung stattfindet.[24] Das Inhaltsmodell umfasst das Gesamtbild des Klienten und somit seine Wünsche im Hinblick auf das Betätigen und die Partizipation.[23] Die Inhaltsmodelle helfen unter anderem dem Therapeuten bei der Therapiezielformulierung und bei der Fokussierung auf das zu erreichende Ziel. Nach Kielhofner sollte es folgende Kriterien erfüllen:[25]

                    Es basiert auf einer schlüssigen Theorie (wissenschaftlich belegt), die dem Wissensfundus der Ergotherapie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen entspringt
                    Es hilft bei der Formulierung der Annahmen zum „Sich nicht betätigen können“, zum „Betätigen“ und zum „Verändern durch Betätigen“
                    Es umfasst zuverlässige und valide Assessments
                    Es wurden wissenschaftlich belegte Behandlungsmethoden entwickelt

                    Überblick der bekanntesten Inhaltsmodelle

                    Inhaltsmodell

                    Herkunft

                    Beschreibung

                    Prozessmodell

                    Befunderhebungsinstrument

                    Canadian Model of Occupational Performance and Engagement (CMOP-E)

                    Kanada

                    Ist eine dreidimensionale Darstellung der Beziehung zwischen einer Person mit drei Komponenten der Betätigung

                    Die Intervention zielt darauf ab, die Übereinstimmung zwischen Person, Umwelt, Kontext und Betätigung sicherzustellen.

                    Canadian Practice Process Framework (CPPF)

                    COPM

                    The Model of Human Occupation (MOHO)

                    USA

                    Schlüsselprinzip, bei dem der Mensch als dynamisches System betrachtet wird.

                    Drei Systeme im Zusammenspiel mit der Umwelt. Die Systeme sind Wille, Gewohnheiten, Betätigungsperformanz

                    Prozess des professionellen Reasonings im MOHO

                    Zum Beispiel:
                    OPHI-II
                    MOHOST
                    COSA

                    Person Environment Occupation (PEO)

                    USA

                    Besteht aus drei überlappenden Kreisen (Person, Betätigung, Umwelt)

                    *

                    *

                    Person Environment Occupation Performance (PEOP)

                    USA

                    die Erweiterung des PEO-Modells

                    Im Zentrum der dreiüberlappenden Kreise steht als Mittelpunkt die Betätigungsperformanz

                    *

                    Keine, aber eine Leitlinie zur Auswahl von Assessments

                    Kawa Modell

                    Japan

                    Besteht aus 4 Komponenten:
                    Der Fluss (Kawa)
                    Steine = Lebensbedingungen
                    Ufer und Flussbett = Umwelt
                    Treibholz = Möglichkeiten und Grenzen

                    „Der Fluss“ wird als Metapher benutzt, um subjektive Sichtweisen über das Selbst, das Leben, das Wohlbefinden und die Bedeutung der Alltagsaktivitäten darzustellen.

                    *

                    Zeichnung des eigenen Lebensflusses als Assessment Tool

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                    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    Zum Beispiel:

                    Assessment of Motor and Process Skills (AMPS)

                    School Assessment of Motor and Process Skills (School AMPS)

                    Evaluation of Social Interaction (ESI)

                    (* bei den ausgelassenen Stellen, gibt es kein dazugehöriges Befunderhebungsinstrument/ Modell bzw. Beschreibung)

                    PEO

                    Das Person-Enivoronment-Occupation Modell (Kurzversion: PEO) gibt dem Ergotherapeuten ein praktisches Instrument an die Hand, um damit gemeinsam mit dem Klienten die Betätigungsfragen zu analysieren und zugleich einen Leitfaden für die Behandlung und die Auswertung zur Verfügung zu haben. Mithilfe dieses Modells kann der Nutzer die auf die Person, die Umwelt und/oder das Betätigen ausgerichtete Behandlung erläutern. Das Modell wurde 1996 veröffentlicht und bietet einen theoretischen Rahmen für die Erforschung von Person-Umwelt-Prozessen und kann von Ergotherapeuten als Leitfaden während einer Intervention genutzt werden, um den Klienten die erfolgreiche Teilhabe an bedeutungsvollen Aktivitäten zu ermöglichen.[25]

                    Das PEO-Modell spiegelt die dynamische Transaktion zwischen der Person, ihren Betätigungen und der Umwelt zu einem bestimmten Zeitraum wider. Die drei Kreise überlappen sich in der Mitte und hier entsteht dann die Betätigungsperformanz. Die Betätigungsperformanz entspricht dem Ausüben der Betätigung.[24]

                    KAWA – Modell

                    Das KAWA Modell ist ein ergotherapeutisches Inhaltsmodell aus Japan. Das Modell wurde in den 1990er Jahren von Professor Michael K. Iwama entwickelt und ist ein Modell für alle Lebensphasen. Dieses Fluss Modell ist das erste nicht im Westen entstandene Modell. Therapeuten verwenden es vermehrt für das Eingangsgespräch, weil man viele Informationen aus der Sichtweise des Klienten bekommt Der Kerngedanke für das Modell ist, dass man über den Fluss die Ausführung der Betätigung des Klienten erfährt.[24]

                    Inhalt

                    Das Leben ist eine komplexe und tiefgreifende Reise, ähnlich wie bei einem Fluss. Es wurde aus der soziokulturellen Perspektive der fernöstlichen Hemisphäre betrachtet und beschrieben. Kawa als japanisches Wort für „Fluss“ steht als Metapher für den Lebensfluss.[26]

                    Aufbau

                    Durch den Fluss wird bildlich der Lebensweg eines Klienten beschrieben. Es beginnt bei der Geburt, dort ist der Fluss noch ein kleines Bächlein, das sich langsam den Berg herunter schlängelt. Der Fluss nimmt mit dem Leben an Breite, Tiefe und Geschwindigkeit zu und verändert sich. Schließlich erreicht er sein Ziel an einem See oder Meer. Jeder Fluss ist anders und besonders. Das Modell besteht aus mehreren Bausteinen:[27]

                    Wasser (Mizu) ≙ Lebensfluss und Gesundheit Das Wasser repräsentiert die Lebensenergie oder den Lebensfluss eines Menschen. Die Naturelemente von Wasser haben eine flüssige, reinigende und erneuernde Bedeutung. Das Wasser umhüllt, definiert und beeinflusst die anderen Elemente des Flusses, die ihrerseits Tiefe, Gestalt und Geschwindigkeit des Wassers beeinflussen. Das Wasser kann sich hinsichtlich seiner Form, Fließgeschwindigkeit, Tiefe und Klarheit verändern.
                    Flussbett, -seitenwände und -boden (Kawa Zoko) ≙ Umweltfaktoren Das Flussbett, die Seitenwände und der Boden sind die Strukturen der Flussmetapher, die für die Umwelt des Klienten stehen. Die Umweltfaktoren spielen bei jeder Person eine große Rolle im sozialen Kontext, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Haustiere.Harmonische Beziehungen ermöglichen und ergänzen den Lebensfluss. Ein verstärktes Fließen hat einen wirkungsvollen Effekt auf schwierige Umstände und Probleme, sowie die Kraft des Wassers (z. B. Steine im Flussbett verschieben kann und sogar neue Flussläufe schaffen kann) Im Gegenzug kann eine Verminderung des Flussvolumens einen negativen Einfluss auf die anderen Elemente ausüben, die Raum im Flussbett einnehmen. Wenn sich Steine und Treibhölzer dem Wasserlauf entgegenstellen oder die Flusswände/ -boden einengend sind, ist das Fließen des Flusses in hohem Maße gefährdet.
                    Steine (Iwa) ≙ Probleme/ Störungen in der Gesundheit. Sie repräsentieren Probleme und schwierige Umstände, die als Hindernis für den Lebensfluss eines Menschen betrachtet werden. Diese Lebensumstände nimmt der Klient als problematisch und schwer zu überwinden wahr. Die Steine des Klienten können von Anfang an vorhanden sein (z. B. Erbkrankheiten), unerwartet auftauchen (z. B. plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen) oder nur eine vorübergehende Erscheinung sein. In den meisten Flüssen/ Leben eines Menschen finden sich solche Steine oder Hindernisse, die hinsichtlich ihrer Größe/ Form und Anzahl variieren können. Die behindernde Wirkung der Steine kann sogar noch zunehmen, wenn sie fest mit Flusswänden und Boden (Umwelt) verbunden sind. Sobald die vom Klienten wahrgenommenen Steine bekannt sind, können Therapeuten potenzielle Interventionsbereiche und Strategien zur Verstärkung des Lebensflusses identifizieren.
                    Treibholz (Ryuboku) ≙ persönliche Ressourcen und Barrieren. Das Treibholz repräsentiert die persönlichen Ressourcen wie zum Beispiel: Werte, Persönlichkeit, immaterielle und materielle Ressourcen etc. Diese können sich wiederum sowohl positiv als auch negativ auf den Fluss/ Lebensumstände auswirken. Treibholz kann sich als sehr hinderlich erweisen, wenn es sich zwischen den Steinen und den Flusswänden festsetzt. Andererseits kann es mit denselben Strukturen kollidieren, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Effektiv behandelnde Therapeuten schenken diesen Komponenten des Klienten besondere Aufmerksamkeit und berücksichtigen ihre tatsächliche oder potenzielle Auswirkung auf dessen Situation.
                    Räume zwischen den Hindernissen (Sukima) ≙ Betätigung. Durch diese Zwischenräume fließt die Lebensenergie des Klienten, somit repräsentieren sie die Betätigung. Im Kawa Modell sind Räume die Punkte, durch die offensichtlich die Lebensenergie (Wasser) des Klienten fließt. Die Räume repräsentieren Betätigung in einer ostasiatischen Perspektive. Beim Festlegen der Anwendung und Richtung der ergotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, diese Räume eines Klienten genauso gut zu verstehen, wie die anderen Elemente des Flusses. Das auf natürliche Weise durch diese Räume strömende Wasser kann Steine, Flusswände und Boden aushohlen und mit der Zeit in größere Leistungsrohre für den Lebensfluss transformieren. Dieser Effekt reflektiert das latente Genesungspotenzial, dass jeder Klient in sich selbst und dem nicht von ihm zu trennenden Kontext trägt. Aufgabe von Ergotherapeuten ist es, einen stärkeren Lebensfluss ihres Klienten zu ermöglichen. Den überall dort, wo Wasser fließt, fließt auch Betätigung. Daher sollten Ergotherapeuten nach Möglichkeiten suchen, ihren Klienten Betätigung zu ermöglichen, die für sie bedeutungsvoll.

                    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    Das OTIPM ist ein ergotherapeutisches Prozessmodell mit dem Schwerpunkt auf dem Top-Down-Ansatz, der Klientenzentrierung und der Betätigungsbasierung. Es wurde von der amerikanischen Ergotherapeutin Anne Fisher 2009 entwickelt.[28] Die Klientenzentrierung bedeutet, dass der Klient da abgeholt wird, „wo er steht“.[29] Der Top-Down-Ansatz beinhaltet, dass die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut sich ein umfassendes Bild zu den Bedürfnissen, Wünschen und Alltagsaufgaben des Klienten macht. Die Betätigungsbasierung der Intervention beinhaltet „das Ausführen von Aktionen, etwas tun und Eingebundensein in dieses Tun“.[30]

                    Kriterien, die eine Betätigung erfüllen sollte sind:

                    relevanter Alltagsbezug
                    natürlicher Umweltbezug
                    Zweckmäßigkeit für Klient
                    Bedeutsamkeit für Klient

                    Der OTIPM-Prozess gliedert sich in drei Phasen: Evaluations- und Zielsetzungsphase, Interventionsphase und Re-Evaluationsphase.

                    So wird der Klient in einem Erstgespräch ganzheitlich erfasst und genannte Stärken und Probleme eruiert. Auf dieser Basis wird eine Performanzanalyse, eine Beobachtung einer Aufgabe, welche der Klient als schwierig beschrieben hat, gemacht, um motorische, prozessbezogene und interaktionelle Fähigkeiten zu beurteilen. Aufgrund der Beobachtung werden gemeinsam mit dem Klienten Ziele formuliert und betätigungsbasierte Interventionen festgelegt. Die Interventionen werden in vier Modelle unterschieden: kompensatorisch, akquisitorisch, restitutiv und edukativ. Die Ziele und Interventionen werden regelmäßig überprüft und re-evaluiert, um die Therapie adäquat anzupassen, die Qualität zu sichern und den Therapieverlauf zu dokumentieren.

                    Interventionsmodelle[30]
                    Das kompensatorische Modell beinhaltet Interventionen zur Anwendung von Hilfsmitteln und Techniken, adaptierten Methoden der Ausführung, sowie Modifikationen der physischen und sozialen Umwelt.
                    Das akquisitorische Modell dient dazu, die Qualität der Betätigungsausführung wiederherzustellen, zu entwickeln oder zu erhalten. Die Intervention wird direkt in der Betätigung durchgeführt.
                    Beim restitutiven Modell werden personenbezogene Faktoren und Körperfunktionen durch den therapeutischen Nutzen von Betätigungen wiederhergestellt, neu entwickelt oder erhalten
                    Das edukative Modell befasst sich mit der Information und Schulung von Gruppen über das tägliche Leben und die damit verbundene Betätigungsausführung, wobei mögliche Strategien ohne deren konkreter Umsetzung und Übung in der Gruppe diskutiert werden.

                    In der ergotherapeutischen Praxis können ein oder mehrere Modell für eine Intervention ausgewählt werden. Jedoch sollte für jedes Modell, das zur Anwendung kommt, genügend Evidenz bestehen, um zu einer verbesserten Betätigungsausführung zu führen.

                    Ausbildung

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                    Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Ergotherapeuten erfolgt in Deutschland an einer von über 200 staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapie, dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit einem Examen ab. Das Examen zum staatlich geprüften Ergotherapeuten (innerhalb der EU geschützte Berufsbezeichnung) beinhaltet sowohl theoretische wie auch praktische Teile sowie ein Abschlussgespräch mit einer Prüfungskommission. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn insgesamt die Endnote „ausreichend“ erreicht wurde.[31]

                    Inhalte:

                    Theoretischer und praktischer Unterricht

                    Berufs-, Gesetzes-, Staatskunde
                    Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
                    Grundlagen der Ergotherapie
                    Sprache und Schrifttum
                    Motorisch-funktionelle, neurophysiologische, neuropsychologische und psychosoziale Behandlungsverfahren
                    arbeitstherapeutische Verfahren
                    Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie
                    Prävention und Rehabilitation
                    Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
                    Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
                    Allgemeine Krankheitslehre
                    Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
                    Arzneimittellehre, Grundlagen der Arbeitsmedizin, Erste Hilfe
                    Psychologie und Pädagogik, Heilpädagogik
                    Medizinsoziologie und Gerontologie
                    Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
                    Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
                    Bewegungserziehung

                    Praktische Ausbildung im

                    psychosozialen (psychiatrisch/psychosomatischen)
                    motorisch-funktionellen
                    neurophysiologischen oder neuropsychologischen und im
                    arbeitstherapeutischen

                    Bereich

                    Grundlage
                    Grundlage für die Ausbildungsinhalte bildet in Deutschland die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeuten[32] vom 2. August 1999.[33]

                    Perspektiven nach der Ausbildung

                    Im Anschluss an die Ausbildung können weitere Qualifikationen erlangt werden. So ist es möglich, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zu werden. Durch eine WFOT-zertifizierte Ausbildung (World Federation of Occupational Therapists) besteht zudem die Möglichkeit, auch im nicht-europäischen Ausland zu praktizieren.[34]

                    Studium

                    Mittlerweile werden auch Diplom-, Bachelor- und Master-Kurse mit Hochschulabschluss angeboten, die sich momentan inhaltlich aber sehr unterscheiden.

                    1999 führte die Europa Fachhochschule Fresenius in Idstein als erste deutsche Hochschule den staatlich anerkannten Studiengang Diplom-Ergotherapeut (FH) ein. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung hat sie 2007 die Akkreditierung eines Bachelor-Studiums eingeleitet. Während des Studiums erlangt man durch das Bestehen der staatlichen Prüfung, die in den Studienverlauf integriert ist, den Berufsabschluss in Ergotherapie und darüber hinaus nach Erwerb von 240 ECTS-Punkten den akademischen Grad eines Bachelor of Science.

                    In Österreich erfolgt im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung von einem Diplom an einer Akademie auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starteten an der FH Joanneum und im Wintersemester 2007 an der FH Wiener Neustadt, der FH Gesundheit Tirol, am FH Campus Wien[35] und der FH Salzburg die ersten Jahrgänge, die im Sommer 2009/2010 mit dem Bakkalaureat abgeschlossen haben. Einen Überblick über die derzeit in Deutschland angebotenen Studiengänge kann man auf der Website des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten finden.[36]

                    Literatur

                    Clara Scheepers, Ute Steding-Albrecht, Peter Jehn: Ergotherapie. Vom Behandeln zum Handeln. Lehrbuch für Ausbildung und Praxis. 3. Aufl. Thieme, Stuttgart 2007, ISBN 3-13-114343-6.
                    Carola Habermann, Friederike Kolster: Ergotherapie im Arbeitsfeld Neurologie. Thieme, Stuttgart 2002, ISBN 3-13-125621-4.
                    Beate Kubny-Lüke: Ergotherapie im Arbeitsfeld Psychiatrie. Thieme, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-13-125572-3.
                    Carola Habermann, Caren Wittmershaus: Ergotherapie im Arbeitsfeld Geriatrie. Thieme, Stuttgart 2005, ISBN 3-13-125581-1.
                    Ulrike Marotzki, Kathrin Reichel: Psychiatrische Ergotherapie heute. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2006, ISBN 978-3-88414-412-1.
                    Connie Koesling, Thomas Bollinger Herzka: Ergotherapie in der Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie, Thieme, 2008, ISBN 978-3-13-125611-9.
                    Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle, dt. Übersetzung von B. & J. Dehnhardt, Thieme, 2000, ISBN 3-13-125651-6.
                    Christina Jerosch-Herold et al.: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis, Springer, 1999, ISBN 3-540-65221-3.
                    Maria Miesen: Berufsprofil Ergotherapie 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0466-5.
                    Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0465-8.
                    Thomas A. Frank: Wirksamkeit der Ergotherapie bei Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren, Forum Praxis Pädiater, Herbst 2011, S. 19 ff.

                    Zeitschriften

                    Ergotherapie & Rehabilitation. Fachzeitschrift des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten DVE. Erscheint 12× jährlich. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
                    ergopraxis. Fachzeitschrift für Ergotherapie. erscheint 10× jährlich. Thieme Verlag, Stuttgart.
                    ergoscience. Wissenschaftliche Fachzeitschrift. Erscheint 4× jährlich. Bis 2010: Thieme Verlag, Stuttgart; seit 2011 Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
                    praxis ergotherapie. Fachzeitschrift für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. erscheint 6× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.
                    Ergotherapie – Zeitschrift für angewandte Wissenschaft. Wissenschafts-Special der Praxis Ergotherapie, erscheint 2× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.

                    Englischsprachige Literatur

                    Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage. F.A. Davis Company, 2004, ISBN 0-8036-1137-4.
                    Gary Kielhofner: Model Of Human Occupation: Theory and Application. 4. Auflage. Lippincott Williams & Wilkins, 2008, ISBN 0-7817-6996-5.
                    Elizabeth Townsend (Hrsg.): Enabling Occupation: An Occupational Therapy Perspective. Canadian Association of Occupational Therapists, 2002, ISBN 1-895437-58-X.
                    Elizabeth Townsend, Helene Polatajko: Enabling Occupation II: Advancing an Occupational Therapy Vision for Health, Well-being & Justice through Occupation. Canadian Association of Occupational Therapists, 2007, ISBN 978-1-895437-76-8.

                    Weblinks

                    Wiktionary: Ergotherapie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                    Linkkatalog zum Thema Ergotherapie bei curlie.org (ehemals DMOZ)
                    Arbeitsagentur: Ausführliche Beschreibung des Berufsbildes Ergotherapeut inkl. Stellenanzeigen
                    Deutscher Verband für Ergotherapeuten e.V. (DVE) Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Weiterbildung
                    Verzeichnis deutscher Ergotherapie-Schulen inkl. Angaben zu Ausbildungsbeginn und Ausbildungskosten

                    Einzelnachweise

                    ↑ Definition Ergotherapie auf dve.info; abgerufen am 3. November 2015

                    ↑ Ergotherapie: Geschichte – www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org. Abgerufen am 14. Oktober 2020. 

                    ↑ Magdalena Frühinsfeld: Anton Müller. Erster Irrenarzt am Juliusspital zu Würzburg: Leben und Werk. Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie bis Anton Müller. Medizinische Dissertation Würzburg 1991, S. 9–80 (Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie) und 81–96 (Geschichte der Psychiatrie in Würzburg bis Anton Müller), hier: S. 152.

                    ↑ Hans-Werner Janz: Die Beschäftigungstherapie in der Geschichte der Psychiatrie. In: Deutsches Ärzteblatt 45, 1960, S. 2103–2107.

                    ↑ § 1 Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

                    ↑ Merrill June Turpin, Michael K. Iwama: Using Occupational Therapy Models in Practice: A field guide. Churchill Livingstone, Edinburgh 2011. 

                    ↑ Ulrike Marotzki: Zwischen medizinischer Diagnose und Lebensweltorientierung : eine Studie zum professionellen Arbeiten in der Ergotherapie. 3. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2013, ISBN 978-3-8248-0377-4. 

                    ↑ a b c d e f g h i j Charles H. Christiansen, Kristine L. Haertl: Willard and Spackman’s occupational therapy. Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13th ed. Wolters Kluwer, Philadelphia 2018, ISBN 978-1-975106-58-4. 

                    ↑ Astrid Kinébanian: Grundlagen der Ergotherapie: Anfänge der Berufsenwicklung. Hrsg.: Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

                    ↑ a b c Christiane Mentrup: Ergotherapie sucht Topmodelle: Das ergotherapeutische Paradigma. Hrsg.: Esther Scholz- Minkwitz, Kirsten Minkwitz. Schulz- Kirchner Verlag, Idstein 2014. 

                    ↑ a b c Gisela Beyermann: Woher – wohin? : didaktischer Leitfaden zur Ausbildungsplanung in den Gesundheitsberufen am Beispiel der Ergotherapie. 1. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2001, ISBN 3-8248-0412-3. 

                    ↑ a b c Khalilah Robinson Johnson, Virginia Dickie: What is Occupation? Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13. Auflage. Wolters Kluwer, Philadelphia 2019. 

                    ↑ Rosemary Hagedorn: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis: Theorie in der Ergotherapie – eine konzeptionelle Grundlage für die Praxis. Hrsg.: Birgit Maria Stubner, Christina Jerosch- Herold, Ulrike Marotzki, Peter Weber. 3. Auflage. Springer, Heidelberg 2009. 

                    ↑ Berufsprofil Ergotherapie 2004. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (Hrsg.), Idstein 2004, ISBN 3-8248-0466-2, S. 104.

                    ↑ Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage, F.A. Davis Company, 2004.

                    ↑ Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004. Hrsg. von DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004.

                    ↑ Hogeschool Zuyd: Kerndokument des Berufsprofils der Ergotherapie. Heerlen 1998.

                    ↑ Margo von Hertingsveldt, Marion Ammeraal: Grundlagen der Ergotherapie: Die Ergotherapie im gesellschaftlichen Kontext. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo von Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

                    ↑ a b Edith Cup, Margo von Hertingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie: Der Ergotherapeut. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo van Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

                    ↑ MMW-Fortschr.Med. Nr. 9/2010 (152 Jg.), S. 8.

                    ↑ Nationale Strategie Muskuloskelettale Erkrankungen (2017–2022), Langversion. (PDF) Abgerufen am 7. Mai 2020. 

                    ↑ AWMF-Registernummer 022-017; Stand: 11. Juli 2011 (in Überarbeitung); gültig bis 31. Mai 2016; Klassifikation: S3-Leitlinie Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen (UEMF). In: AWMF online

                    ↑ a b Astrid Baumgarten, Helen Strebel: Ergotherapie in der Pädiatrie klientenzentriert – betätigungsorientiert – evidenzbasiert. 1. Auflage. Schulz Kirchner Verlag, Idstein 2016. 

                    ↑ a b c Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

                    ↑ a b Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle: die Praxis begründen. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 978-3-13-125651-5. 

                    ↑ Dr Thomas Frank: Das Kawa (Fluss) Modell. Anwendungen bei den Ergotherapeuten der Dr. Frank & Partner | Dr. Frank & Partner – Ergotherapeuten. Abgerufen am 11. April 2020 (deutsch). 

                    ↑ Michael Iwama: Kawa-(Fluss)-Modell – Überwinden kultureller Begrenzungen der zeitgenössischen Theorie der Ergotherapie. In: ergoscience. Band 2, Nr. 3, Juli 2007, ISSN 1861-6348, S. 107–119, doi:10.1055/s-2007-963305. 

                    ↑ Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM). Center for Innovative OT Solutions, 2016, abgerufen am 12. Mai 2016. 

                    ↑ Fisher, 2014, S. 16

                    ↑ a b Anne Fisher: OTIPM – Occupational Therapy Intervention Process Model. Ein Modell zum Planen und Umsetzen von klientenzentrierter, betätigungsbasierter, Top-down-Interventionen. Schulz-Kirchner, Idstein 2014, ISBN 978-3-8248-1179-3. 

                    ↑ Informationen zur Ergotherapie-Ausbildung in Deutschland, Ergotherapie-Ausbildung.de

                    ↑ ErgThAPrV

                    ↑ Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV) vom 2. August 1999

                    ↑ Karriere und Perspektiven als Ergotherapeut. Abgerufen am 23. November 2017. 

                    ↑ FH Wien – Studiengang Ergotherapie – FH Campus Wien, Fachhochschulen.at

                    ↑ Studiengangsuche. dve.info, abgerufen am 16. Februar 2021. 

                    Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!

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