lizenzen Anteilskauf Gruendung gmbh kaufen finanzierung gmbh kaufen stammkapital

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 40509

Heute, den 21.04.2021, erschienen vor mir, Burghard Horstmann, Notar mit dem Amtssitz in Neuss,

1) Frau Liane Schröder,
2) Herr Uta Weber,
3) Herr Tina Heinze,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Kathrina Deutschländer Computerdienstleistungen Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Neuss.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Gründung Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 180836 Euro (i. W. eins acht null acht drei sechs Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Liane Schröder uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 175615 Euro
(i. W. eins sieben fünf sechs eins fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Uta Weber uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 2954 Euro
(i. W. zwei neun fünf vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Tina Heinze uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 2267 Euro
(i. W. zwei zwei sechs sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Kathrina Deutschländer,geboren am 28.4.1964 , wohnhaft in Neuss, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Burghard Horstmann insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


gmbh wohnung kaufen gesellschaft gründen immobilien kaufen

schnell gmbh kaufen risiken

GmbH Kauf gmbh geschäftsanteile kaufen


Top 9 AGB:

    gmbhkaufen erfahrung kfz leasing Tier gmbh kaufen hamburg gmbh eigene anteile kaufen
    Zur Suche springen

    Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Tier (Begriffsklärung) aufgeführt.

    Verschiedene Tiere

    Tiere sind vielzellige Lebensformen, die eine Form heterotrophen Stoff- und Energiewechsels betreiben, somit in der Ernährung auf Körpersubstanz oder Stoffwechselprodukte anderer Organismen angewiesen sind, und keine Pilze sind.

    Innerhalb der irdischen Lebensformen bilden die Tiere ein eigenes Reich namens Animalia.[1] Dieses Reich wird heutzutage gleichgesetzt mit dem Taxon der Metazoa.[2] Demzufolge ist die Gruppe der eigentlichen Tiere deckungsgleich mit der Gruppe der vielzelligen Tiere. Nach moderner Auffassung existieren keine einzelligen Tiere, obwohl dies traditionell anders gesehen wurde.[3] Sämtliche Tiere entwickelten sich aus einer gemeinsamen Stammform und sind untereinander näher verwandt als mit allen anderen Lebewesen. Die Tierwelt wird mit dem Begriff der Fauna umschrieben. Die Naturwissenschaft von den Tieren heißt Zoologie.

    Zu zoologischen Aspekten der Tiere → siehe Hauptartikel: Metazoa

    Der Mensch wird in der Biologie zu den Tieren gezählt. Bestimmte nicht-naturwissenschaftliche Disziplinen – darunter Rechtswissenschaft und Theologie – rechnen ihn nicht zu ihnen. Das Verhältnis zwischen Tier und Mensch ist Forschungsgegenstand der Tierphilosophie.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Begriff
    2 Rechtliche Perspektive

    2.1 Rechtsstellung von Tieren in Deutschland

    3 Kulturelle Perspektive

    3.1 Tierdarstellungen in der Architektur
    3.2 Tierdarstellungen in der Kunst

    4 Literatur
    5 Weblinks
    6 Einzelnachweise

    Begriff

    Der Begriff Tier (lat. animalis), im Deutschen zurückgehend auf althochdeutsch tior (Seelentier, wildes Tier) und verwandt mit gotisch dius (atmendes Wesen),[4][5] wurde bereits im Altertum geprägt und ist ebenso Grundlage der von Carl von Linné begründeten Taxonomie wie auch der biologischen Systematik. Bis zum 19. und dem Anfang des 20. Jahrhunderts wurde nur zwischen Tieren (Animalia) und Pflanzen (Plantae) unterschieden, in einführenden Lehrwerken hatte diese Zweiteilung noch lange Bestand.

    Rechtliche Perspektive

    Rechtsstellung von Tieren in Deutschland

    In der Tradition des römischen Rechts galten Tiere zivilrechtlich lange Zeit als Sachen. In Deutschland wurden sie 1990 mit der Einfügung von § 90a im Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber den Sachen abgeteilt, unterliegen aber im Allgemeinen weiterhin den sachenrechtlichen Bestimmungen. In Österreich war eine vergleichbare Novellierung 1988 mit § 285a ABGB wirksam geworden, in der Schweiz erfolgte sie 1993 mit dem Art. 641a ZGB. Der deutsche § 90a BGB lautet:

    „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

    – Bürgerliches Gesetzbuch[6]

    Tierschutz ist in Deutschland ein Staatsziel nach Art. 20a GG. Die Umsetzung ist im Tierschutzgesetz geregelt. Dazu kommen viele weitere Gesetze und Verordnungen wie das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder die Kälberhaltungsverordnung, die teilweise auch europäisches Recht umsetzen.

    „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

    – § 1 Tierschutzgesetz

    Kulturelle Perspektive

    Tierdarstellungen in der Architektur

    Hundedarstellung an einem gotischen Säulenkapitell

    Tierdarstellungen erscheinen in Bauwerken und Gebäuden häufig ornamental bzw. dekorativ, etwa in Bestiensäule, Drolerien, Figurenkapitellen, Onigawaras und Zophoren. Einige architektonische Elemente zeigen stets eine bestimmte Tierart, darunter die bereits in der Antike verbreiteten Bukranien (Rind) sowie die Pferdeköpfe an niederdeutschen Hausgiebeln. Als Laufender Hund wird ein Mäander-ähnlicher Fries bezeichnet.

    Tierdarstellungen in der Kunst

    In der Literatur[7] und in bildenden Kunst sind Tierdarstellungen überaus häufig. Bereits in Höhlenmalereien und ägyptischen Grabmalereien sind Tiere dargestellt.[8]

    Literatur

    Alexander Pschera: Das Internet der Tiere. Der neue Dialog zwischen Mensch und Natur. Verlag Matthes & Seitz Berlin, Berlin 2014, ISBN 978-3-95757-014-7.
    Hans Werner Ingensiep, Heike Baranzke: Das Tier. Reclam, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-15-020320-0.
    Manuela Linnemann (Hrsg.): Brüder – Bestien – Automaten: das Tier im abendländischen Denken. (= Tierrechte – Menschenpflichten. Band 3). Harald Fischer Verlag, Erlangen 2000, ISBN 3-89131-401-9.
    Markus Wild: Tierphilosophie: zur Einführung. Junius, Hamburg 2008, ISBN 978-3-88506-651-4.

    Weblinks

    Wikisource: Tierliteratur Ã¢Â€Â“ Quellen und Volltexte
    Wiktionary: Tier Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Wikiquote: Tier Ã¢Â€Â“ Zitate

    Einzelnachweise

    ↑ Thomas Cavalier-Smith: A revised six-kingdom system of life. In: Biological Reviews. Band 73, 1998, S. 203.

    ↑ Sina M. Adl, David Bass, Christopher E. Lane, Julius Lukes, Conrad L. Schoch, Alexey Smirnov, Sabine Agatha, Cedric Berney, Matthew W. Brown, Fabien Burki, Paco Cárdenas, Ivan Cepicka, Lyudmila Chistyakova, Javier del Campo, Micah Dunthorn, Bente Edvardsen, Yana Eglit, Laure Guillou, Vladimír Hampl, Aaron A. Heiss, Mona Hoppenrath, Timothy Y. James, Anna Karnkowska, Sergey Karpov, Eunsoo Kim, Martin Kolisko, Alexander Kudryavtsev, Daniel J.G. Lahr, Enrique Lara, Line Le Gall, Denis H. Lynn, David G. Mann, Ramon Massana, Edward A.D. Mitchell, Christine Morrow, Jong Soo Park, Jan W. Pawlowski, Martha J. Powell, Daniel J. Richter, Sonja Rueckert, Lora Shadwick, Satoshi Shimano, Frederick W. Spiegel, Guifré Torruella, Noha Youssef, Vasily Zlatogursky, Qianqian Zhang: Revisions to the Classification, Nomenclature, and Diversity of Eukaryotes. In: Journal of Eukaryotic Microbiology. Band 66, 2019, S. 7.

    ↑ Georg August Goldfuß: Handbuch der Zoologie, Nürnberg, 1820, S. 57.

    ↑ Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl., hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin/New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 778.

    ↑ Hans-Dieter Willkomm: Die Weidmannssprache. Begriffe, Wendungen und Bedeutungswandel des weidmännischen Sprachgutes. Berlin 1990, S. 84.

    ↑ § 90a Bürgerliches Gesetzbuch, § 90a Tiere. dejure.org.

    ↑ Vgl. etwa Ute Schwab (Hrsg.): Das Tier in der Dichtung. Heidelberg 1970.

    ↑ Tierdarstellungen in der Kunst, Kleine digitale Bibliothek Nr. 39, CD-ROM, Directmedia Publishing GmbH, Berlin 2007, ISBN 978-3-89853-339-3.

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4060087-7 (OGND, AKS)

    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Tier&oldid=210672976“
    Kategorien: LebewesenTier

    Navigationsmenü


    Schnell reich kleine gmbh kaufen

    leere gmbh kaufen gmbh anteile kaufen finanzierung


    Top 9 anlageprospekt:

      Deutschland dispo leasing AGB arbeitnehmerüberlassung gmbh mit 34c kaufen

      Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ayse Sachse Installateure Gesellschaft mbH

      §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

      (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

      Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

      §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

      (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.AyseSachseInstallateureGesellschaftmbH.de.

      (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

      Ayse Sachse Installateure Gesellschaft mbH
      Ayse Sachse
      D-60288 Potsdam
      Registernummer 401415
      Registergericht Amtsgericht Potsdam

      zustande.

      (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
      (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

      Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

      1) Auswahl der gewünschten Ware
      2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
      3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
      4) Betätigung des Buttons zur Kasse
      5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
      6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
      7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

      Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

      (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.AyseSachseInstallateureGesellschaftmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

      §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

      (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

      (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

      (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
      Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

      §4 Lieferung

      (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

      (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

      §5 Eigentumsvorbehalt

      Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

      ****************************************************************************************************

      §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

      Widerrufsrecht für Verbraucher

      Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

      Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
      Ayse Sachse Installateure Gesellschaft mbH
      Ayse Sachse
      D-60288 Potsdam
      Registernummer 401415
      Registergericht Amtsgericht Potsdam
      E-Mail info@AyseSachseInstallateureGesellschaftmbH.de
      Telefax 021778062
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Widerrufsfolgen

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

      Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

      Finanzierte Geschäfte

      Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
      Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

      Ende der Widerrufsbelehrung

      ****************************************************************************************************

      §7 Widerrufsformular

      Muster-Widerrufsformular
      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
      An :
      Ayse Sachse Installateure Gesellschaft mbH
      Ayse Sachse
      D-60288 Potsdam
      E-Mail info@AyseSachseInstallateureGesellschaftmbH.de

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      _____________________________________________________

      Bestellt am (*)/erhalten am (*)

      __________________

      Name des/der Verbraucher(s)

      _____________________________________________________

      Anschrift des/der Verbraucher(s)

      _____________________________________________________

      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      __________________

      Datum

      __________________

      (*) Unzutreffendes streichen.

      §8 Gewährleistung

      Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

      §9 Verhaltenskodex

      Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

      §10 Vertragssprache

      Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

      ****************************************************************************************************

      §11 Kundendienst

      Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

      Telefon: 05123 45678911
      Telefax: 01420 578780
      E-Mail: info@AyseSachseInstallateureGesellschaftmbH.de
      zur Verfügung.

      ****************************************************************************************************

      Stand der AGB Jan.2019


      gmbh aktien kaufen schnelle Gründung


      Top 3 loi:

        aüg büromöbel leasing Kredit darlehen finanzierung kann gesellschaft haus kaufen

        Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung

        Zwischen

        Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Mönchengladbach
        – Darlehensnehmer –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Annedorle Petersen

        und

        Mechtild Grünlich
        Wohnhaft in Ingolstadt

        – Darlehensgeber –

        wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

        Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 921.872,- Euro.

        Der Darlehensbetrag wird mit einer 4 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 42.842 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.

        Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

        Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

        Lebensversicherung Nr. 880.587.173.944

        Mönchengladbach, 19.04.2021 Ingolstadt, 19.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
        Annedorle Petersen Unterkünfte Ges. m. b. Haftung Mechtild Grünlich
        Annedorle Petersen


        Handelsgeschäfte gmbh mantel kaufen österreich

        gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh kaufen vorteile

        vorgegründete Gesellschaften gesellschaft GmbH


        Top 9 mietvertragGewerbe:

          leere gmbh kaufen gmbh kaufen hamburg Bilanz gmbh kaufen gesucht Hohe Bilanzen


          Bilanz
          Christopher Engels Autohäuser GmbH,Essen

          Bilanz
          Aktiva
          Euro 2021
          Euro
          2020
          Euro
          A. Anlagevermögen
          I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.082.804 7.100.939 9.593.167
          II. Sachanlagen 5.276.437 2.943.386 7.179.195
          III. Finanzanlagen 6.783.972
          B. Umlaufvermögen
          I. Vorräte 1.349.367 5.833.477 7.289.096
          II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.201.795 1.142.467 2.470.168
          III. Wertpapiere 9.692.368 9.980.475 768.877
          IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 6.058.291 3.643.985
          C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.058.138 1.523.574 633.243
          Summe
          Passiva
          2021
          Euro
          2020
          Euro
          A. Eigenkapital
          I. Gezeichnetes Kapital 4.075.625 962.535
          II. KapitalrÜcklage 2.824.334 2.197.916
          III. GewinnrÜcklagen 6.596.204 5.746.636
          IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.560.852 7.897.998
          V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 5.313.222 6.118.433
          B. RÜckstellungen 5.004.121 220.792
          C. Verbindlichkeiten 9.823.233 8.070.219
          D. Rechnungsabgrenzungsposten 9.872.051 3.127.455
          Summe


          Gewinn- u. Verlustrechnung
          Christopher Engels Autohäuser GmbH,Essen

          Gewinn- und Verlustrechnung
          01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
          EUR EUR EUR EUR
          1. Sonstige betriebliche Erträge 9.120.203 3.581.517
          2. Personalaufwand
          a) Löhne und Gehälter 2.973.594 1.284.832
          b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 8.560.810 497.698 9.237.463 4.017.792
          – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
          Abschreibungen
          auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
          Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
          1.224.113 247.688
          3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.367.787 611.138
          4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.854.741 4.938.921
          Jahresfehlbetrag 4.979.648 8.162.730
          5. JahresÜberschuss 3.283.923 5.213.479
          6. Verlustvortrag aus dem 2020 594.111 3.883.606
          7. Bilanzverlust 5.394.761 1.610.543


          Entwicklung des Anlagevermögens
          Christopher Engels Autohäuser GmbH,Essen

          Entwicklung des Anlagevermögens
          Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
          01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
          I. Sachanlagen
          1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.595.461 4.049.408 8.190.482 3.700.106 8.723.846 9.752.961 8.141.129 8.629.284 345.379 3.868.610
          2. Technische Anlagen und Maschinen 7.428.853 4.932.239 8.121.244 8.930.979 8.442.422 9.557.527 2.078.893 459.444 641.141 8.970.975
          3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.060.655 3.020.625 8.564.826 7.468.854 9.006.548 6.200.625 4.320.063 1.134.987 5.574.915 7.851.842
          7.392.785 8.822.575 2.115.421 4.796.199 1.731.772 2.964.102 1.279.878 4.909.123 8.808.606 5.885.904
          II. Finanzanlagen
          1. Anteile an verbundenen Unternehmen 316.630 531.628 7.880.523 9.285.450 2.302.720 4.562.694 6.973.241 6.962.247 3.203.150 3.646.147
          2. Genossenschaftsanteile 280.810 1.891.516 8.675.789 4.024.502 2.153.653 7.904.183 1.616.354 2.361.514 4.431.405 5.710.361
          5.480.854 4.165.257 2.133.536 8.882.591 227.021 5.521.583 6.725.187 9.898.182 1.559.916 8.413.784
          1.419.488 8.205.511 5.397.545 2.819.837 4.887.597 3.822.816 8.900.469 5.755.538 5.630.292 9.423.693

          cash back leasing luxemburger gmbh kaufen

          Unternehmensgründung GmbH firma

          gmbh kaufen ohne stammkapital export import


          Top 10 AGB:

            gmbh kaufen ebay GmbH-Kauf Bauen schnelle Gründung gmbh kaufen risiko

            Bau-Subunternehmervertrag der Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung

            Zwischen

            der Firma Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung
            Sitz in Solingen
            – Generalunternehmer –
            Vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Richter

            und

            der Firma Benedikt Reinecke Gartencenter GmbH
            Sitz in Berlin
            Vertreten durch den Geschäftsführer Benedikt Reinecke

            – Subunternehmer –

            wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

            § 1 Gegenstand des Vertrages

            Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 820944 durch den Subunternehmer.

            § 2 Vertragsgrundlagen

            Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

            Rechtliche Bestandteile:

            das Auftragsschreiben,
            die Bestimmungen dieses Vertrages,
            das Angebot des Generalunternehmers vom 18.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 18.04.2021 die in der Niederschrift vom 18.04.2021 festgehalten sind,
            die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
            das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
            Werkzeichnungen,
            Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

            Technische Bestandteile:

            Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
            die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
            Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
            der Bauzeitenplan
            die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
            VDI-Richtlinien.

            Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

            Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

            § 3 Vergütung

            Der Vertragspreis beträgt 428 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

            Die Vertragspreise sind Festpreise.

            In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

            Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

            § 4 Stundenlohnarbeiten

            Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

            Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
            Monteur Euro/Stunde 19
            Facharbeiter Euro/Stunde 45
            Fachwerker Euro/Stunde 21

            § 5 Zahlungsbedingungen

            Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung zu richten.

            Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

            Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

            Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 29 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto bezahlt.

            Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

            § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

            Vertragstermine sind:
            Arbeitsbeginn: 1.11.2020
            Zwischentermine: 28.6.2020
            Fertigstellungstermine: 3.11.2020

            Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

            Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

            Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 4 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

            Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

            § 7 Ausführung

            Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

            Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

            Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

            Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

            Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

            Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

            Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

            § 8 Verteilung von Kosten

            Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 2 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

            Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
            Gerüste: €/m² + Monat 29
            Unterkünfte: €/Bett + KT 20
            Schuttabfuhr: €/Container 20

            Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

            § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

            Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

            Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

            § 10 Gefahrtragung

            Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

            § 11 Sicherheitsleistung

            Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

            Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

            § 12 Gewährleistung

            Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

            Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 30 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

            § 13 Kündigung

            Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

            Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

            § 14 Weitervergabe

            Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

            § 15 Versicherungen

            Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
            Sachschäden: T€ 598
            Personenschäden: T€ 753
            Vermögensschäden: T€ 515

            Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 5% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 12.

            Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

            § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

            Innerhalb von 17 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

            Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

            § 17 Freistellungsbescheinigung

            Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

            § 18 Datenschutz

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

            Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            § 19 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            § 20 Schiedsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

            § 21 Schlussbestimmungen

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

            Solingen, 18.04.2021 Berlin, 18.04.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
            Wolf Richter Kampfsportschulen Ges. mit beschränkter Haftung Benedikt Reinecke Gartencenter GmbH
            Wolf Richter Benedikt Reinecke


            Vorratskg eine bestehende gmbh kaufen

            Warenkreditversicherung gmbh zu kaufen gesucht


            Top 8 Zweck:

              gmbh kaufen mit schulden steuern sparen Erkl&aum;rung gmbh mantel kaufen wiki kredite finanzierung

              Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung und Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung

              Zwischen

              Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung
              Sitz in Düsseldorf
              – ANBIETER –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Anita Wegener

              und

              der Firma Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung
              Sitz in Erlangen
              Vertreten durch den Geschäftsführer Rosamarie Neumann

              – ANWENDER –

              1. Vorbemerkungen

              Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

              Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

              2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

              Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 18.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

              Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

              3. Zeitplan

              Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

              Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

              4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

              Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 23.9.2027, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

              5. Geheimhaltung

              Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

              Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

              diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
              diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
              diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
              diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

              – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

              6. Schlussbestimmungen

              Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

              Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

              Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

              Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

              Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

              Düsseldorf, 18.04.2021 Erlangen, 18.04.2021

              ______________________________ ______________________________

              Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
              Anita Wegener Fotografie Ges. mit beschränkter Haftung Rosamarie Neumann Elektronik Ges. m. b. Haftung
              Anita Wegener Rosamarie Neumann


              autovermietung finanzierung kaufung gmbh planen und zelte

              steuern sparen gmbh mantel zu kaufen gesucht


              Top 5 Mustergruendungsprotokoll:

                gmbh gründen haus kaufen gesellschaft kaufen in der schweiz Mietvertrag sale and lease back gesellschaft kaufen in österreich

                Geschäftsraummietvertrag

                Zwischen

                Wolfdieter Kratz Windschutzscheiben Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                Vertreten durch die Geschäftsführung Wolfdieter Kratz
                (Vermieter)

                und

                Wolf Jodler Institute GmbH
                Vertreten durch die Geschäftsführung Knut Kurz
                (Mieter)

                wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

                §1 Mieträume

                Vermietet werden im Geschäftshaus in Hamburg folgende Räume:
                Erdgeschoss: 1099 qm
                1. Etage: 224 qm
                2. Etage: 218 qm
                3. Etage: 269 qm
                4. Etage: 1088 qm
                5. Etage: 117 qm
                6. Etage: 1100 qm
                7. Etage: 187 qm
                8. Etage: 1239 qm

                Keller: 106 qm
                Dachboden: 265 qm

                Die Mietfläche beträgt 5912 qm.

                Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
                5 Schlüssel

                Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

                Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

                §2 Mietzweck

                Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Windschutzscheiben:

                Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

                §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

                Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

                Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

                Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

                §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

                Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2021 und endet nach 7 Jahren.

                Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

                Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

                §5 Fristlose Kündigung

                Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

                a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

                oder
                b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

                oder
                c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

                oder
                d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

                Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

                Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

                §6 Mietzins

                Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 70944
                Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
                IBAN DE99 4997 9939 4907 7517 69

                Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

                Betriebskosten in Höhe von Euro 17736
                sonstige Kosten in Höhe von Euro 59120

                §7 Anpassung des Mietzinses

                Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

                Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

                Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

                Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

                §8 Mietkaution

                Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

                §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

                Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

                Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

                Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

                Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

                Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

                §10 Betreten der Mietsache

                Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

                §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

                Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

                Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

                §12 Untervermietung, Nachmieter

                Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
                Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

                Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

                §13 Außenreklame

                Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

                Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

                Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

                Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

                Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

                §14 Sachen des Mieters

                Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

                Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
                …………………………………………………………………………………………

                …………………………………………………………………………………………

                §15 Wettbewerbsschutz

                Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

                Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

                §16 Besondere Vereinbarungen

                ………………………………………………………………………………………………………

                ………………………………………………………………………………………………………

                §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

                Gerichtsstand ist Hamburg.

                Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

                §18 Sonstiges

                Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

                Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

                Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

                Hamburg, 15.04.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


                gmbh mantel günstig kaufen gmbh kaufen wie


                Top 4 verkaufsbedingungen:

                  lizenzen steuern sparen Gruendung Geld verdienen mit Firma computer leasing

                  Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                  UR. Nr. 81621

                  Heute, den 15.04.2021, erschienen vor mir, Jonas Maurer, Notar mit dem Amtssitz in Pforzheim,

                  1) Frau Bärbel Börner,
                  2) Herr Frithjof Brunner,
                  3) Herr Margrit Lindemann,

                  1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                  Elvire Ullmann Restaurierungen Oldtimer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Pforzheim.

                  2. Gegenstand des Unternehmens ist Ballett Geschichte des Balletts Ballettmusik Klassische Technik Kostüme Ballett als Thema im Film Anmerkungen Navigationsmenü.

                  3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 225372 Euro (i. W. zwei zwei fünf drei sieben zwei Euro) und wird wie folgt übernommen:

                  Frau Bärbel Börner uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 8040 Euro
                  (i. W. acht null vier null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                  Herr Frithjof Brunner uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 172088 Euro
                  (i. W. eins sieben zwei null acht acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                  Herr Margrit Lindemann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 45244 Euro
                  (i. W. vier fünf zwei vier vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                  Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                  50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                  4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Elvire Ullmann,geboren am 29.8.1952 , wohnhaft in Pforzheim, bestellt.
                  Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                  5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                  Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                  6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                  scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                  7. Die Erschienenen wurden vom Notar Jonas Maurer insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                  Hinweise:
                  1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                  2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                  3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                  4) Nicht Zutreffendes streichen.


                  büromöbel leasing firma kaufen

                  gmbh aktien kaufen gmbh mantel kaufen zürich


                  Top 10 arbeitsvertrag:

                    gmbh mantel kaufen wiki GmbH Firma gmbh deckmantel kaufen gesellschaft kaufen kosten

                    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                    Zwischen

                    Frau / Herren
                    Annekatrin Nguyen

                    Wohnhaft in Bonn

                    und

                    Frau / Herren
                    Florenz Schott

                    Wohnhaft in Solingen

                    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                    Zum gemeinsamen Betrieb eines Gmundner Molkerei
                    Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                    ‚Annekatrin Nguyen und Florenz Schott, Gmundner Molkerei
                    Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)einzelhandel‘

                    gegründet.

                    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                    Sitz der Gesellschaft ist Bonn.

                    § 2 Dauer der Gesellschaft

                    Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                    § 3 Geschäftsjahr

                    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                    § 4 Einlagen der Gesellschafter

                    Frau / Herr Annekatrin Nguyen bringt in bar 472.269,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 570.284,- EURO ein. Frau / Herr Florenz Schott bringt in bar 837.450,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 781.346,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 82.144,- EURO übersteigt
                    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                    § 6 Pflichten der Gesellschafter

                    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 79.500 € vereinbart.

                    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 306.309,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                    § 9 Tod eines Gesellschafters

                    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                    § 10 Einsichtsrecht

                    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                    § 11 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                    § 12 Änderungen des Vertrages

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    Bonn, 14.04.2021 Solingen, 14.04.2021

                    ____________________________ ____________________________

                    Unterschrift Annekatrin Nguyen Unterschrift Florenz Schott


                    autovermietung leasing neuer GmbH Mantel


                    Top 8 AGB: