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Bilanz
Klarissa Römer Tapeten Gesellschaft mbH,Heilbronn

Bilanz
Aktiva
Euro 2021
Euro
2020
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.779.233 8.747.895 4.819.895
II. Sachanlagen 5.516.561 7.474.836 5.848.028
III. Finanzanlagen 611.537
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 4.527.223 8.099.807 3.803.391
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.892.364 3.370.674 3.575.236
III. Wertpapiere 310.869 2.530.465 5.328.978
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 8.574.506 3.350.931
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.975.521 8.536.109 9.752.423
Summe
Passiva
2021
Euro
2020
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.894.425 372.915
II. KapitalrÜcklage 6.495.560 9.838.184
III. GewinnrÜcklagen 6.900.927 8.194.408
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.114.941 5.800.739
V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 9.387.684 3.151.301
B. RÜckstellungen 8.059.189 501.180
C. Verbindlichkeiten 420.436 9.010.705
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.730.519 6.931.096
Summe


Gewinn- u. Verlustrechnung
Klarissa Römer Tapeten Gesellschaft mbH,Heilbronn

Gewinn- und Verlustrechnung
01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 8.174.767 9.999.085
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.432.449 5.744.684
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 3.388.780 5.679.000 7.641.844 5.508.115
– davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
4.201.516 7.465.052
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.946.697 5.050.950
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.394.462 9.901.811
Jahresfehlbetrag 3.389.214 276.141
5. JahresÜberschuss 3.419.651 474.518
6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.679.242 8.143.559
7. Bilanzverlust 863.455 1.302.957


Entwicklung des Anlagevermögens
Klarissa Römer Tapeten Gesellschaft mbH,Heilbronn

Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
I. Sachanlagen
1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 3.886.124 7.962.755 733.023 502.343 1.715.882 8.011.490 6.274.945 7.592.247 6.177.709 1.768.153
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.792.461 4.095.775 8.236.827 1.508.758 1.651.656 2.726.053 7.187.678 5.369.887 4.168.437 7.183.934
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.367.460 5.798.635 1.974.220 4.520.023 8.108.929 2.821.988 8.687.715 7.669.355 194.255 8.132.861
6.977.714 4.204.217 1.899.321 8.152.156 3.959.977 7.701.244 5.998.671 7.695.372 515.969 2.597.641
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.032.202 5.837.502 6.284.015 4.407.506 9.568.366 8.580.561 9.844.887 7.970.437 8.598.071 9.056.660
2. Genossenschaftsanteile 3.246.374 2.084.335 2.677.378 5.149.019 2.427.835 1.218.852 4.951.217 2.238.075 6.674.441 5.937.652
8.437.611 4.994.845 9.944.350 939.606 4.694.228 544.967 9.723.856 8.431.914 9.757.628 6.801.519
8.639.738 1.653.935 6.899.031 7.500.318 1.521.229 8.054.308 7.772.168 2.195.094 1.274.715 2.662.034

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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von in einem anderen Druckverfahren hergestellt)

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Reinhildis Augenstern Rohrleitungsbau Ges. mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Düsseldorf
    Vertreten durch die Geschäftsführung Reinhildis Augenstern
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Birkhild KieÃ?ling Getränkehandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in München
    Vertreten durch die Geschäftsführung Birkhild KieÃ?ling
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 51443893 vom 21.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 141874 St. in einem anderen Druckverfahren hergestellt.

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 21.04.2021 in Kraft und endet am 21.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 21.5.2021 bis zum 21.2.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 141874 St in einem anderen Druckverfahren hergestellt zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 9 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 4 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 3638 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 1844362,39 Euro für 141874 St. in einem anderen Druckverfahren hergestellt. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 25 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware in einem anderen Druckverfahren hergestellt ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Düsseldorf. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 34136548 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 8765045 unter § 14 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 36104902 vom 21.04.2021 beigefügt.

    Düsseldorf, 21.04.2021 Bonn, 21.04.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Genussschein der Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung

      Herr / Frau Friedwin Merten dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
      mit einem Nominalbetrag von
      432.908 ,- EURO
      (in Worten: vier drei zwei neun null acht EURO)

      am Genussrechtskapital der Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung,
      Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 33110, beteiligt.

      Wiesbaden, 20.04.2021 Ringo Hager
      Unterschrift


      Bedingungen

      § 1 Genussrechtskapital

      1. Das Genussrechtskapital Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
      2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
      3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
        Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
      4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

      § 2 Gewinnanspruch

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 13 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
      2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 1 % übersteigt.
      3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 20.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

      § 3 Ausschüttungsfälligkeit

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
      2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

      § 4 Laufzeit / Kündigung

      1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2020.
      2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
      3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
      4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

      § 5 Information

      1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
      2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
      3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

      Wiesbaden, 20.04.2021
      Ringo Hager


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        Beratungsvertrag der Hadwig Knobloch Charteryachten Gesellschaft mbH

        Zwischen

        der Firma Hadwig Knobloch Charteryachten Gesellschaft mbH
        Sitz in Hannover
        – Auftraggeber –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Hadwig Knobloch

        und

        der Firma Sidonie Reis Youngtimer Gesellschaft mbH
        Sitz in Trier
        Vertreten durch den Geschäftsführer Sidonie Reis

        – Auftragnehmer –

        wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

        § 1 Vertragsgegenstand

        Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

        Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

        Einstellung von folgenden Positionen:

        1. – Servicekraft – Schutz und Sicherheit
        2. – Technische/r Assistent/in – naturkundliche Museen/Forschungsinstitute
        3. – Textilgestalter/in im Handwerk

        2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

        Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

        § 2 Leistungen des Auftragnehmers

        Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

        Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

        § 3 Vergütung

        Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 131 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

        Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

        der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
        eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
        des Pkw: 56 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

        Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

        Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 45 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 85 TEURO ist zum 8 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

        3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

        § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

        Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 4 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

        § 5 Berichterstattung

        Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

        In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

        Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

        § 6 Aufwendungsersatz

        Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 83 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………
        ………………………………………………………………………………………

        Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

        § 7 Wettbewerbsverbot

        Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

        § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

        Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

        Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

        § 9 Schweigepflicht

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

        § 10 Datenschutz

        Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

        Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
        Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
        Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
        In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

        § 11 Vertragsdauer / Kündigung

        Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

        Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

        § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

        Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

        Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

        Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

        § 14 Schlussbestimmungen

        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

        Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

        Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

        Gerichtsstand ist Hannover

        Hannover, 19.04.2021 Trier, 19.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
        Hadwig Knobloch Charteryachten Gesellschaft mbH Sidonie Reis Youngtimer Gesellschaft mbH
        Hadwig Knobloch Sidonie Reis


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Petra Heinze Energietechnik Gesellschaft mbH

          Zwischen

          Petra Heinze Energietechnik Gesellschaft mbH
          Sitz in Trier
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Petra Heinze

          und

          Melinda Abendrot
          Wohnhaft in Ludwigshafen am Rhein

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 167.236,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 27 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 59.10 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 423.278.344.108

          Trier, 17.04.2021 Ludwigshafen am Rhein, 17.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Petra Heinze Energietechnik Gesellschaft mbH Melinda Abendrot
          Petra Heinze


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            Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Johannes Brockmann

            Erscheinungsdatum: 17.04.2021

            § 1 Angebot und Vertragsabschluss

            1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

            § 2 Überlassene Unterlagen

            1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

            § 3 Preise und Zahlung

            1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
            2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
            3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 70 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

            § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

            1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

            § 5 Lieferzeit

            1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
            2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
            3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
            4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
            5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

            § 6 Eigentumsvorbehalt

            1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
            2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
            3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
            4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

            § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

            1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
            2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
            3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
            4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
            5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
            6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
            7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
            8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

            § 8 Sonstiges

            1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
            2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

            Anhang 1:

            Anmerkungen

            Transparenzgebot

            Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

            Gewährleistungsfristen

            Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

            Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

            – neu, Käufer ist Verbraucher = 9 Jahre

            – neu, Käufer ist Unternehmer = 2 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 13 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            Baumaterialien (sofern eingebaut)

            – neu 16 Jahre

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 12 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            unbebaute Grundstücke

            keine

            Bauwerke

            – Neubau 4 Jahre

            – Altbau keine

            Mängelanzeigepflicht

            Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

            Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

            Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

            Beschränkung auf Nacherfüllung

            Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

            Haftungsbeschränkungen

            Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

            Höhe der Verzugszinsen

            Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 10 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 18 % über dem Basiszinssatz.

            Rostock, 17.04.2021
            Johannes Brockmann


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              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Ulfrida Thieme

              Herrn/Frau
              Ulfrida Thieme
              Remscheid

              Remscheid, 17.04.2021

              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

              Sehr geehrte(r) Frau/Herr Ulfrida Thieme

              hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

              zum 24.4.2016 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 17 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

              Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

              Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
              Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
              Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
              Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

              Mit freundlichen Grüßen

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Dina Armanni Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              vertreten durch den Geschäftsführer: Dina Armanni

              Empfangsbestätigung

              Ich habe die Kündigung erhalten am: 17.04.2021

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Ulfrida Thieme


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              Top 4 Treuhandvertrag:

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                Geschäftsraummietvertrag

                Zwischen

                Margrid Urner Management GmbH
                Vertreten durch die Geschäftsführung Margrid Urner
                (Vermieter)

                und

                Kai Verleihnix Versicherungen Ges. m. b. Haftung
                Vertreten durch die Geschäftsführung Rutger Bär
                (Mieter)

                wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

                §1 Mieträume

                Vermietet werden im Geschäftshaus in Jena folgende Räume:
                Erdgeschoss: 519 qm
                1. Etage: 960 qm
                2. Etage: 1448 qm
                3. Etage: 1442 qm

                Keller: 249 qm
                Dachboden: 254 qm

                Die Mietfläche beträgt 4872 qm.

                Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
                15 Schlüssel

                Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

                Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

                §2 Mietzweck

                Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Management:

                Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

                §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

                Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

                Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

                Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

                §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

                Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2021 und endet nach 8 Jahren.

                Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

                Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

                §5 Fristlose Kündigung

                Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

                a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

                oder
                b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

                oder
                c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

                oder
                d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

                Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

                Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

                §6 Mietzins

                Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 82824
                Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
                IBAN DE40 1842 8480 7986 4364 52

                Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

                Betriebskosten in Höhe von Euro 19488
                sonstige Kosten in Höhe von Euro 97440

                §7 Anpassung des Mietzinses

                Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

                Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

                Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

                Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

                §8 Mietkaution

                Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

                §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

                Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

                Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

                Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

                Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

                Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

                §10 Betreten der Mietsache

                Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

                §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

                Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

                Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

                §12 Untervermietung, Nachmieter

                Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
                Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

                Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

                §13 Außenreklame

                Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

                Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

                Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

                Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

                Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

                §14 Sachen des Mieters

                Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

                Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
                …………………………………………………………………………………………

                …………………………………………………………………………………………

                §15 Wettbewerbsschutz

                Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

                Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

                §16 Besondere Vereinbarungen

                ………………………………………………………………………………………………………

                ………………………………………………………………………………………………………

                §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

                Gerichtsstand ist Jena.

                Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

                §18 Sonstiges

                Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

                Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

                Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

                Jena, 15.04.2021

                ……………………………………………….. ………………………………………………..

                Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


                vorgegründete Gesellschaften Vorratsgmbhs

                Kreditwürdigkeit deutsche gmbh kaufen

                firmenmantel kaufen firmenmantel kaufen


                Top 4 beratungsvertrag:

                  kaufung gmbh planen und zelte gmbh gebraucht kaufen Businessplan export import gmbh mantel kaufen zürich

                  Muster eines Businessplans

                  Businessplan Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

                  Gislind Arnold, Geschaeftsfuehrer
                  Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
                  Kassel
                  Tel. +49 (0) 4122250
                  Fax +49 (0) 6305245
                  Gislind Arnold@hotmail.com

                  Inhaltsverzeichnis

                  MANAGEMENT SUMMARY 3

                  1. UNTERNEHMUNG 4
                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                  1.3. Unternehmensorganisation 4
                  1.4. Situation heute 4

                  2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                  2.1. Marktleistung 5
                  2.2. Produkteschutz 5
                  2.3. Abnehmer 5

                  3. Markt 6
                  3.1. Marktuebersicht 6
                  3.2. Eigene Marktstellung 6
                  3.3. Marktbeurteilung 6

                  4. KONKURRENZ 7
                  4.1. Mitbewerber 7
                  4.2. Konkurrenzprodukte 7

                  5. MARKETING 8
                  5.1. Marktsegmentierung 8
                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                  5.3. Preispolitik 8
                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                  5.5. Werbung / PR 8
                  5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                  6. STANDORT / LOGISTIK 9
                  6.1. Domizil 9
                  6.2. Logistik / Administration 9

                  7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                  7.1. Produktionsmittel 9
                  7.2. Technologie 9
                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                  7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                  8. MANAGEMENT / BERATER 10
                  8.1. Unternehmerteam 10
                  8.2. Verwaltungsrat 10
                  8.3. Externe Berater 10

                  9. RISIKOANALYSE 11
                  9.1. Interne Risiken 11
                  9.2. Externe Risiken 11
                  9.3. Absicherung 11

                  10. FINANZEN 11
                  10.1. Vergangenheit 11
                  10.2. Planerfolgsrechnung 12
                  10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                  10.4. Finanzierungskonzept 12

                  11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                  Management Summary

                  Die Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Kassel hat das Ziel Beleuchtungstechnik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Beleuchtungstechnik Artikeln aller Art.

                  Die Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Beleuchtungstechnik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Beleuchtungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Beleuchtungstechnik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                  Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Beleuchtungstechnik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                  Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 11 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 120 Millionen und einem EBIT von EUR 9 Millionen

                  1. Unternehmung

                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                  Das Unternehmen wurde von
                  a) Ingunde Metzger, geb. 1947, Kassel
                  b) Siegbert Brauer, geb. 1942, Duisburg
                  c) Gottlieb Kraus, geb. 1948, Wirtschaftsjuristin, Wiesbaden

                  am 6.1.2018 unter dem Namen Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Kassel als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 172000.- gegruendet und im Handelsregister des Kassel eingetragen.

                  Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 24% und der Gruender e) mit 6% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                  Essen Geographie Geschichte Stadtgebiets- und Einwohnerentwicklung Politik Wirtschaft und Infrastruktur Kultur Religionen Sport Persönlichkeiten Sonstiges Navigationsmenü

                  1.3. Unternehmensorganisation

                  Die Geschaeftsleitung wird von Gislind Arnold, CEO, Angelica Arnold CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2019 wie folgt aufgestockt werden:
                  20 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                  6 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                  21 Mitarbeiter fuer Produktion
                  34 Mitarbeiter fuer Verkauf
                  Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Kassel im Umfange von rund 74000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                  1.4. Situation heute

                  Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 1 Millionen und einen EBIT von EUR 495000.- erwirtschaftet.

                  2. Produkte, Dienstleistung

                  2.1. Marktleistung

                  Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                  age von Essen in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Düsseldorf

                  Wahrzeichen der Stadt Essen: Zeche Zollverein
                  Von Hochhäusern geprägtes Südviertel in Essens Stadtmitte
                  Essener Skyline
                  Villa Hügel; Symbol der Familiendynastie Krupp und der Industrialisierung, sowie ein Wahrzeichen der Stadt Essen
                  Essen ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist Essen die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eines der Oberzentren. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf zählt mit ihren 591.032 Einwohnern[2] (Stand 31. Dezember 2020) zu den zehn größten Städten Deutschlands. Essen ist als bedeutender Industrie- und Wirtschaftsstandort Sitz bekannter Großunternehmen und mit der Universität Duisburg-Essen auch Hochschulstandort. Im Jahre 1958 wurde die Stadt Sitz des neugegründeten Bistums Essen.
                  Die auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurückgehende Stadt an der Ruhr ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland und der Hauptsitz des Regionalverbands Ruhr. Im Rahmen des Projekts RUHR.2010 ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ Kulturhauptstadt Europas war Essen im Jahr 2010 stellvertretend für das gesamte Ruhrgebiet Kulturhauptstadt Europas. Aufgrund der zentralen Lage im Ruhrgebiet wird Essen auch als „heimliche Hauptstadt des Ruhrgebiets“[3] angesehen.
                  Neben dem Stift Essen war das von Liudger um 800 gegründete Kloster Werden ein Zentrum der spätantik-frühchristlichen Textüberlieferung. Im 14. Jahrhundert von Kaiser Karl IV. zur freien Reichsstadt erhoben, war Essen seit dem Spätmittelalter Waffenschmiede und stieg mit der Industrialisierung zu einem der wichtigsten Zentren der Montanindustrie in Deutschland (mit eigener Kuxbörse) auf. Nach massivem Rückgang der Schwerindustrie ab Mitte der 1960er Jahre hat Essen im Zuge des Strukturwandels einen starken Dienstleistungssektor entwickelt. Heute erinnern das Essener Münster und die älteste erhaltene vollplastische Marienfigur des christlichen Abendlandes (Goldene Madonna) an die mittelalterliche Geschichte der Stadt. Gleichzeitig zeugen Monumente der Industriekultur von ihrer schwerindustriellen Vergangenheit, besonders das UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein. Das Stadtbild ist auch durch markante Hochhäuser geprägt.
                  Mit dem Museum Folkwang verfügt Essen über eine renommierte Sammlung moderner Gemälde, Skulpturen, Grafiken und Fotografien. Das nach Plänen von Alvar Aalto erbaute Opernhaus, die Folkwang Universität der Künste, das Grillo-Theater oder das Deutsche Plakatmuseum sind angesehene Kunst- und Kultureinrichtungen.
                  Nachdem Essen im Jahr 2010 Kulturhauptstadt Europas war, erhielt sie für das Jahr 2017 den Titel Grüne Hauptstadt Europas.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Geographie

                  1.1 Räumliche Lage
                  1.2 Gewässer
                  1.3 Stadtgliederung
                  1.4 Nachbarstädte
                  1.5 Klima

                  2 Geschichte

                  2.1 Vorgeschichte
                  2.2 Stiftsgründung
                  2.3 Das Werden der Stadt und Konflikt mit dem Stift
                  2.4 Dreißigjähriger Krieg
                  2.5 Auflösung des Stifts Essen und Anschluss an Preußen
                  2.6 Industrialisierung
                  2.7 Erster Weltkrieg
                  2.8 Ruhrbesetzung
                  2.9 Phase der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34
                  2.10 Novemberpogrom 1938
                  2.11 Zwangsarbeiterlager und KZ-Außenlager
                  2.12 Zweiter Weltkrieg
                  2.13 Wiederaufbau
                  2.14 Kohlenkrise
                  2.15 Neue Entwicklungen

                  3 Stadtgebiets- und Einwohnerentwicklung

                  3.1 Stadtgebietsentwicklung
                  3.2 Einwohnerentwicklung
                  3.3 Namensherkunft

                  4 Politik

                  4.1 Stadtoberhäupter
                  4.2 Stadtrat
                  4.3 Ratssitzungen
                  4.4 Haushalt
                  4.5 Stadtwappen und -flagge
                  4.6 Städtepartnerschaften

                  5 Wirtschaft und Infrastruktur

                  5.1 Ansässige Unternehmen
                  5.2 Einzelhandel
                  5.3 Medien
                  5.4 Bildungseinrichtungen
                  5.5 Gesundheitseinrichtungen
                  5.6 Öffentliche Einrichtungen
                  5.7 Verkehr

                  5.7.1 Luftverkehr
                  5.7.2 Schienenverkehr
                  5.7.3 Öffentlicher Personenna

                  Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                  Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

                  2.2. Produkteschutz

                  Die Spezialprodukte der Gislind Arnold Beleuchtungstechnik Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 193.533, 134.256 sowie 356.724 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2031 geschuetzt.

                  2.3. Abnehmer

                  Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                  3. Markt

                  3.1. Marktuebersicht

                  Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 681 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 314000 Personen im Beleuchtungstechnik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 292000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 14 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2030 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                  Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                  3.2. Eigene Marktstellung

                  Die eigene Marktstellung ist mit EUR 7 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 2 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 52 Millionen entsprechen duerfte.

                  3.3. Marktbeurteilung

                  Beleuchtungstechnik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Beleuchtungstechnik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu7 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 50 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 1 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                  Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Beleuchtungstechnik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Beleuchtungstechnik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                  Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                  Regionen Marktanteil Tendenz
                  DeutschBundesrepublik Deutschland 23 %
                  England 39%
                  Polen 22%
                  Oesterreich 37%
                  Oesterreich 86%

                  Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Beleuchtungstechnik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                  Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Beleuchtungstechnik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 34% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 37 mal kleiner.

                  4. Konkurrenz

                  4.1. Mitbewerber

                  Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 20 – 77% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                  4.2. Konkurrenzprodukte

                  Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                  5. Marketing

                  5.1. Marktsegmentierung

                  Kundensegemente:

                  Marktgebiete:

                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                  Erschliessung der Marktgebiete

                  5.3. Preispolitik

                  Preise bewegen sich rund 22% unter den Preisen der Mitbewerber.

                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                  Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                  5.5. Werbung / PR

                  Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                  5.6. Umsatzziele in EUR 415000

                  Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                  Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                  Sets 1’000 12’000 76000 132’000 522’000 884’000
                  Zubehoer inkl. Kleidung 1’000 15’000 65000 117’000 474’000 705’000
                  Trainingsanlagen 2’000 25’000 90000 132’000 561’000 716’000
                  Maschinen 9’000 17’000 45000 167’000 580’000 640’000
                  Spezialitaeten 9’000 21’000 71000 352’000 583’000 962’000

                  6. Standort / Logistik

                  6.1. Domizil

                  Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                  6.2. Logistik / Administration

                  Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 76 Millionen.

                  7. Produktion / Beschaffung

                  7.1. Produktionsmittel

                  Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                  7.2. Technologie

                  Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 6 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                  Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                  7.4. Wichtigste Lieferanten

                  Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                  Einkaufsvolumen von EUR 3 Millionen diskutiert.

                  8. Management / Berater

                  8.1. Unternehmerteam

                  • CEO: Gislind Arnold

                  • CFO: Angelica Arnold

                  Administration
                  Marketing
                  Verkauf
                  Einkauf
                  Entwicklung

                  8.2. Verwaltungsrat

                  Praesident:Ingunde Metzger (Mitgruender und Investor)
                  Delegierter: Gislind Arnold (CEO)
                  Mitglied: Dr. Siegbert Brauer , Rechtsanwalt
                  Mitglied: Angelica Arnold, Unternehmer

                  8.3. Externe Berater

                  Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                  Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Kassel und das Marketingbuero Vater & Sohn in Kassel beraten.

                  9. Risikoanalyse

                  9.1. Interne Risiken

                  Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                  9.2. Externe Risiken

                  Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Beleuchtungstechnik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                  9.3. Absicherung

                  Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                  10. Finanzen

                  10.1. Vergangenheit

                  Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 3 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 177000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 59000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                  Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 200000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                  10.2. Planerfolgsrechnung

                  Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                  Nettoumsatz 3’889 9’575 22’319 41’552 57’873 176’397
                  Warenaufwand 3’748 1’130 28’599 34’501 75’618 248’370
                  Bruttogewinn 6’881 7’507 20’512 33’277 69’245 262’538
                  Betriebsaufwand 6’495 8’391 25’576 42’149 58’221 180’366
                  EBITDA 4’129 8’117 30’824 39’831 54’320 247’356
                  EBIT 6’900 5’409 13’357 38’395 72’242 197’503
                  Reingewinn 2’339 2’307 29’459 37’404 59’262 162’387
                  Investitionen 6’471 9’725 17’863 44’549 55’851 208’813
                  Dividenden 1 2 4 8 10 32
                  e = geschaetzt

                  10.3. Bilanz per 31.12.2019

                  Aktiven Passiven

                  Fluessige Mittel 59 Bank 358
                  Debitoren 179 Kreditoren 232
                  Warenlager 247 uebrig. kzfr. FK, TP 541
                  uebriges kzfr. UV, TA 742

                  Total UV 2166 Total FK 1’597

                  Stammkapital 567
                  Mobilien, Sachanlagen 707 Bilanzgewinn 70

                  Total AV 760 Total EK 361

                  5132 6’334

                  10.4. Finanzierungskonzept

                  Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 3,6 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                  Erhoehung des Stammkapitals von EUR 5,7 Millionen um EUR 4,7 Millionen auf neu EUR 3,5 Millionen mit einem Agio von EUR 9,3 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,9 Millionen.
                  Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 800000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 4,2 Millionen abzuloesen.

                  11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                  EUR 35,6 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 645000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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