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Beratungsvertrag der Gretl Beckmann Haarverdichtungen Ges. m. b. Haftung

Zwischen

der Firma Gretl Beckmann Haarverdichtungen Ges. m. b. Haftung
Sitz in Cottbus
– Auftraggeber –
Vertreten durch den Geschäftsführer Gretl Beckmann

und

der Firma Kornelia Brandt Altenpflegeheime GmbH
Sitz in Mainz
Vertreten durch den Geschäftsführer Kornelia Brandt

– Auftragnehmer –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

Einstellung von folgenden Positionen:

1. – Figurenkeramformer/in
2. – Industriemechaniker/in
3. – Assistent/in – Technische Kommunikation und Dokumentation
4. – Fachpraktiker/in elektronische Geräte und Systeme (§66 BBiG/§42r HwO)
5. – Bühnentänzer/in
6. – Fachpraktiker/in im Ausbaufachwerk (§66 BBiG/§42r HwO)

2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

§ 3 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 108 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 6 fällig

Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
des Pkw: 51 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 32 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 69 TEURO ist zum 13 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 8 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

§ 5 Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 96 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………

Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

§ 7 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 10 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Cottbus

Cottbus, 20.04.2021 Mainz, 20.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Gretl Beckmann Haarverdichtungen Ges. m. b. Haftung Kornelia Brandt Altenpflegeheime GmbH
Gretl Beckmann Kornelia Brandt


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Top 10 bausubunternehmervertrag:

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    Geschäftsraummietvertrag

    Zwischen

    Donat Haber Scheibenreparaturen Ges. mit beschränkter Haftung
    Vertreten durch die Geschäftsführung Donat Haber
    (Vermieter)

    und

    Hilde Baumann Lederwaren Gesellschaft mbH
    Vertreten durch die Geschäftsführung Hieronymus Wenzel
    (Mieter)

    wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

    §1 Mieträume

    Vermietet werden im Geschäftshaus in Hannover folgende Räume:
    Erdgeschoss: 1207 qm
    1. Etage: 1307 qm
    2. Etage: 1314 qm
    3. Etage: 550 qm
    4. Etage: 845 qm
    5. Etage: 371 qm

    Keller: 481 qm
    Dachboden: 426 qm

    Die Mietfläche beträgt 6501 qm.

    Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
    8 Schlüssel

    Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

    Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

    §2 Mietzweck

    Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Scheibenreparaturen:

    Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

    §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

    Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

    Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

    Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

    §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis beginnt am 20.04.2021 und endet nach 5 Jahren.

    Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

    Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

    §5 Fristlose Kündigung

    Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

    a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

    oder
    b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

    oder
    c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

    oder
    d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

    Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

    Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

    §6 Mietzins

    Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 117018
    Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
    IBAN DE46 8963 2318 9729 7516 87

    Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

    Betriebskosten in Höhe von Euro 13002
    sonstige Kosten in Höhe von Euro 71511

    §7 Anpassung des Mietzinses

    Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

    Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

    Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

    Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

    §8 Mietkaution

    Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

    §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

    Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

    Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

    Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

    Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

    §10 Betreten der Mietsache

    Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

    §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

    Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

    Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

    §12 Untervermietung, Nachmieter

    Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
    Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

    Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

    §13 Außenreklame

    Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

    Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

    Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

    Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

    §14 Sachen des Mieters

    Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

    Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
    …………………………………………………………………………………………

    …………………………………………………………………………………………

    §15 Wettbewerbsschutz

    Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

    Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

    §16 Besondere Vereinbarungen

    ………………………………………………………………………………………………………

    ………………………………………………………………………………………………………

    §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

    Gerichtsstand ist Hannover.

    Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

    §18 Sonstiges

    Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

    Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

    Hannover, 20.04.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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    Top 7 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

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      Beratungsvertrag der Kriemhild Brüggemann Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH

      Zwischen

      der Firma Kriemhild Brüggemann Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH
      Sitz in Berlin
      – Auftraggeber –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Kriemhild Brüggemann

      und

      der Firma Theobalda Biogasanlagen Ges. mit beschränkter Haftung
      Sitz in Bremen
      Vertreten durch den Geschäftsführer Theobalda

      – Auftragnehmer –

      wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

      § 1 Vertragsgegenstand

      Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

      Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

      Einstellung von folgenden Positionen:

      1. – Beamt(er/in) – Allg. Innere Verwaltung (mittl. Dienst)
      2. – Fachpraktiker/in für Landwirt (§66 BBiG/§42r HwO)
      3. – Winzer/in
      4. – Sozialversicherungsfachangestellte/r
      5. – Baustoffprüfer/in
      6. – Beamt(er/in) – Feuerwehr (mittl. techn. Dienst)
      7. – Sozialversicherungsfachangestellte/r
      8. – Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
      9. – Bekleidungsnäher/in (§66 BBiG/§42r HwO)
      10. – Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO)
      11. – Fachkraft – Lederverarbeitung
      12. – Fachkraft – Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

      2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

      Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

      § 2 Leistungen des Auftragnehmers

      Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

      Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

      § 3 Vergütung

      Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 145 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 4 fällig

      Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

      der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
      eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
      des Pkw: 54 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

      Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

      Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 28 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 103 TEURO ist zum 2 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

      3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

      § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

      Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 7 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

      § 5 Berichterstattung

      Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

      In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

      Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

      § 6 Aufwendungsersatz

      Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 42 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………
      ………………………………………………………………………………………

      Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

      § 7 Wettbewerbsverbot

      Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

      § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

      Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

      Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

      § 9 Schweigepflicht

      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

      § 10 Datenschutz

      Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

      Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
      Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
      Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
      In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

      § 11 Vertragsdauer / Kündigung

      Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

      Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 11 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

      § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

      Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

      Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

      Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

      § 14 Schlussbestimmungen

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

      Gerichtsstand ist Berlin

      Berlin, 19.04.2021 Bremen, 19.04.2021

      ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

      Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
      Kriemhild Brüggemann Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH Theobalda Biogasanlagen Ges. mit beschränkter Haftung
      Kriemhild Brüggemann Theobalda


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      Top 6 anlageprospekt:

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        Muster eines Businessplans

        Businessplan Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

        Waltrud Nagel, Geschaeftsfuehrer
        Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
        Erlangen
        Tel. +49 (0) 6103680
        Fax +49 (0) 2605117
        Waltrud Nagel@hotmail.com

        Inhaltsverzeichnis

        MANAGEMENT SUMMARY 3

        1. UNTERNEHMUNG 4
        1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
        1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
        1.3. Unternehmensorganisation 4
        1.4. Situation heute 4

        2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
        2.1. Marktleistung 5
        2.2. Produkteschutz 5
        2.3. Abnehmer 5

        3. Markt 6
        3.1. Marktuebersicht 6
        3.2. Eigene Marktstellung 6
        3.3. Marktbeurteilung 6

        4. KONKURRENZ 7
        4.1. Mitbewerber 7
        4.2. Konkurrenzprodukte 7

        5. MARKETING 8
        5.1. Marktsegmentierung 8
        5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
        5.3. Preispolitik 8
        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
        5.5. Werbung / PR 8
        5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

        6. STANDORT / LOGISTIK 9
        6.1. Domizil 9
        6.2. Logistik / Administration 9

        7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
        7.1. Produktionsmittel 9
        7.2. Technologie 9
        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
        7.4. Wichtigste Lieferanten 10

        8. MANAGEMENT / BERATER 10
        8.1. Unternehmerteam 10
        8.2. Verwaltungsrat 10
        8.3. Externe Berater 10

        9. RISIKOANALYSE 11
        9.1. Interne Risiken 11
        9.2. Externe Risiken 11
        9.3. Absicherung 11

        10. FINANZEN 11
        10.1. Vergangenheit 11
        10.2. Planerfolgsrechnung 12
        10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
        10.4. Finanzierungskonzept 12

        11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

        Management Summary

        Die Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Erlangen hat das Ziel Rehabilitationsmittel in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Rehabilitationsmittel Artikeln aller Art.

        Die Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Rehabilitationsmittel Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Rehabilitationsmittel ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Rehabilitationsmittel Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

        Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Rehabilitationsmittel eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

        Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 23 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2025 mit einem Umsatz von EUR 122 Millionen und einem EBIT von EUR 2 Millionen

        1. Unternehmung

        1.1. Geschichtlicher Hintergrund

        Das Unternehmen wurde von
        a) Ina Uhlig, geb. 1962, Erlangen
        b) Raingardis Seitz, geb. 1960, Ludwigshafen am Rhein
        c) Irmin Engelhardt, geb. 1977, Wirtschaftsjuristin, Trier

        am 27.7.2017 unter dem Namen Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Erlangen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 223000.- gegruendet und im Handelsregister des Erlangen eingetragen.

        Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 63% und der Gruender e) mit 18% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

        1.2. Unternehmensziel und Leitbild

        Ergotherapie Geschichte Ergotherapeutische Paradigmen Grundlagen Ziele Einsatzbereiche Therapiemethoden Gestaltungstherapie Mitarbeiterberatung und Business Coaching Sensorische Integrationstherapie Modelle Ausbildung Navigationsmenü

        1.3. Unternehmensorganisation

        Die Geschaeftsleitung wird von Waltrud Nagel, CEO, Oscar Zöllner CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
        30 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
        5 Mitarbeiter fuer Entwicklung
        6 Mitarbeiter fuer Produktion
        24 Mitarbeiter fuer Verkauf
        Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Erlangen im Umfange von rund 33000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

        1.4. Situation heute

        Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 20 Millionen und einen EBIT von EUR 254000.- erwirtschaftet.

        2. Produkte, Dienstleistung

        2.1. Marktleistung

        Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
        finiert die Ergotherapie folgendermaßen:

        „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“[1]

        Überschneidungen bestehen zu verwandten Arbeitsfeldern der Beschäftigungstherapie (manchmal synonym gebraucht), Arbeitstherapie und Physiotherapie.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte
        2 Ergotherapeutische Paradigmen

        2.1 Ergotherapeutisches Paradigma
        2.2 Paradigm of Occupation
        2.3 Mechanistic Paradigm
        2.4 Contemporary Paradigm

        3 Grundlagen

        3.1 Sechs Säulen der Ergotherapie

        4 Ziele
        5 Einsatzbereiche

        5.1 Pädiatrie
        5.2 Neurologie
        5.3 Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
        5.4 Geriatrie
        5.5 Psychiatrie

        6 Therapiemethoden

        6.1 Funktionsorientierte Methode
        6.2 Kompetenzzentrierte Methode
        6.3 Ausdruckzentrierte Methode
        6.4 Interaktionelle Methode

        7 Gestaltungstherapie
        8 Mitarbeiterberatung und Business Coaching
        9 Sensorische Integrationstherapie
        10 Modelle

        10.1 Inhaltsmodelle

        10.1.1 PEO
        10.1.2 KAWA – Modell

        10.1.2.1 Inhalt
        10.1.2.2 Aufbau

        10.1.3 Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

        10.1.3.1 Interventionsmodelle[30]

        11 Ausbildung

        11.1 Perspektiven nach der Ausbildung
        11.2 Studium

        12 Literatur
        13 Weblinks
        14 Einzelnachweise

        Geschichte
        Der Beruf des Ergotherapeuten entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und wurde von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.[2]
        In Deutschland entwickelte sich der Beruf Ergotherapeut aus der Zusammenlegung von (bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Psychiatrie gebräuchlicher[3]) Beschäftigungstherapie[4] und Arbeitstherapie. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Hermann Simon 1924 eine arbeitstherapeutische Theorie zur Behandlung psychisch Kranker. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch britische Krankenschwestern und zur Versorgung der an Psyche und Körper verwundeten deutschen Soldaten und Zivilisten erstmals beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Verfahren und Methoden angewendet. In Deutschland wurde 1953 die erste Lehreinrichtung für Beschäftigungstherapie in Hannover im Annastift gegründet. 1999 wurden die bis dahin gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut geändert. Die aktuelle gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Ergotherapeut.[5]

        Ergotherapeutische Paradigmen
        Ein Paradigma in der Ergotherapie stellt den kulturellen Kern des Berufes dar, der die Berufsidentität bestimmt.[6]
        Inhalte eines Paradigmas verändern sich, man kann auch von einer Pendelbewegung sprechen, welche eine Krise für eine Berufsgruppe sind, aber zeitgleich auch eine Chance auf Weiterentwicklung. Welche auf Grund von gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem demographischen, dem epidemiologischen und dem gesellschaftlichen Wandel nötig ist.[7]
        Die ergotherapeutischen Paradigmen wurden stark von den USA geprägt und sind mit Verzögerung in Deutschland angekommen. Aus diesem Grund sind die Jahreszahlen im untenstehenden Abschnitt in Deutschland zeitverzögert zu denen in den USA. Zudem sind die Paradigmen und die Paradigmenwechsel nicht klar voneinander abzugrenzen.

        Ergotherapeutisches Paradigma
        Dieses fand ab ca. 1750 Bedeutung. Nach der Industrialisierung wurde erstmals an die Individualität des Menschen ged

        Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

        Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

        2.2. Produkteschutz

        Die Spezialprodukte der Waltrud Nagel Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 869.219, 170.395 sowie 120.743 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2041 geschuetzt.

        2.3. Abnehmer

        Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

        3. Markt

        3.1. Marktuebersicht

        Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 602 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 469000 Personen im Rehabilitationsmittel Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 625000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 16 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2028 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

        Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

        3.2. Eigene Marktstellung

        Die eigene Marktstellung ist mit EUR 6 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 10 Jahren von 3 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 202 Millionen entsprechen duerfte.

        3.3. Marktbeurteilung

        Rehabilitationsmittel ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Rehabilitationsmittel hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu5 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 21 – 51 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

        Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Rehabilitationsmittel wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Rehabilitationsmittel Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

        Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

        Regionen Marktanteil Tendenz
        DeutschBundesrepublik Deutschland 39 %
        England 42%
        Polen 14%
        Oesterreich 45%
        Oesterreich 50%

        Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Rehabilitationsmittel durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

        Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Rehabilitationsmittel, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 12% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 10 mal kleiner.

        4. Konkurrenz

        4.1. Mitbewerber

        Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 25 – 49% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

        4.2. Konkurrenzprodukte

        Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

        5. Marketing

        5.1. Marktsegmentierung

        Kundensegemente:

        Marktgebiete:

        5.2. Markteinfuehrungsstrategie

        Erschliessung der Marktgebiete

        5.3. Preispolitik

        Preise bewegen sich rund 20% unter den Preisen der Mitbewerber.

        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

        Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

        5.5. Werbung / PR

        Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

        5.6. Umsatzziele in EUR 383000

        Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
        Ist Soll Soll Soll Soll Soll
        Sets 1’000 17’000 82000 236’000 466’000 919’000
        Zubehoer inkl. Kleidung 8’000 13’000 87000 118’000 441’000 986’000
        Trainingsanlagen 5’000 21’000 52000 212’000 519’000 977’000
        Maschinen 5’000 26’000 60000 340’000 473’000 819’000
        Spezialitaeten 5’000 14’000 65000 332’000 455’000 926’000

        6. Standort / Logistik

        6.1. Domizil

        Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

        6.2. Logistik / Administration

        Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 78 Millionen.

        7. Produktion / Beschaffung

        7.1. Produktionsmittel

        Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

        7.2. Technologie

        Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 5 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

        Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

        7.4. Wichtigste Lieferanten

        Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

        Einkaufsvolumen von EUR 7 Millionen diskutiert.

        8. Management / Berater

        8.1. Unternehmerteam

        • CEO: Waltrud Nagel

        • CFO: Oscar Zöllner

        Administration
        Marketing
        Verkauf
        Einkauf
        Entwicklung

        8.2. Verwaltungsrat

        Praesident:Ina Uhlig (Mitgruender und Investor)
        Delegierter: Waltrud Nagel (CEO)
        Mitglied: Dr. Raingardis Seitz , Rechtsanwalt
        Mitglied: Oscar Zöllner, Unternehmer

        8.3. Externe Berater

        Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
        Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Erlangen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Erlangen beraten.

        9. Risikoanalyse

        9.1. Interne Risiken

        Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

        9.2. Externe Risiken

        Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Rehabilitationsmittel Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

        9.3. Absicherung

        Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

        10. Finanzen

        10.1. Vergangenheit

        Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 4 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 264000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 43000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

        Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 300000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

        10.2. Planerfolgsrechnung

        Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
        Nettoumsatz 2’459 3’761 15’553 50’897 67’869 162’119
        Warenaufwand 3’473 4’489 27’318 45’839 55’594 106’764
        Bruttogewinn 3’451 1’680 16’186 46’207 73’625 259’868
        Betriebsaufwand 2’721 1’643 10’725 44’242 56’243 261’612
        EBITDA 1’672 2’805 26’240 46’341 78’452 118’556
        EBIT 6’346 2’178 21’722 30’449 57’622 108’725
        Reingewinn 1’592 9’248 10’150 44’653 60’550 172’680
        Investitionen 3’642 8’513 16’641 38’142 80’325 259’747
        Dividenden 2 2 5 9 13 26
        e = geschaetzt

        10.3. Bilanz per 31.12.2019

        Aktiven Passiven

        Fluessige Mittel 41 Bank 167
        Debitoren 118 Kreditoren 754
        Warenlager 542 uebrig. kzfr. FK, TP 727
        uebriges kzfr. UV, TA 236

        Total UV 5857 Total FK 1’154

        Stammkapital 183
        Mobilien, Sachanlagen 291 Bilanzgewinn 68

        Total AV 197 Total EK 214

        1636 6’441

        10.4. Finanzierungskonzept

        Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 5,5 Millionen wie folgt zu finanzieren:
        Erhoehung des Stammkapitals von EUR 4,5 Millionen um EUR 7,4 Millionen auf neu EUR 2,6 Millionen mit einem Agio von EUR 4,8 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 6,9 Millionen.
        Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 800000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 8,4 Millionen abzuloesen.

        11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

        EUR 14,2 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 798000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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        Top 4 Handelsvermittlervertrag:

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          Arbeitsvertrag – Standard –

          Zwischen

          Bianca Daniel Gutachter GmbH
          mit Sitz in Dresden
          Vertreten durch die Geschäftsführung Bianca Daniel
          – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

          und

          Sigfrid Brenner aus Darmstadt
          – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

          wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

          § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

          Das Arbeitsverhältnis beginnt am 19.04.2021.

          § 2 Probezeit

          Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden.

          § 3 Tätigkeit

          Der Arbeitnehmer wird als Schädlingsbekämpfer/in eingestellt

          und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

          Schädlingsbekämpfer/in

          …………………………………………………………………………………………………………

          Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

          § 4 Arbeitszeit

          Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 31 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

          Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

          § 5 Arbeitsvergütung

          Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 42,67 Euro.

          Überstunden von bis zu 5% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

          § 6 Urlaub

          Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 15 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

          Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

          Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

          Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

          Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

          § 7 Krankheit

          Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

          § 8 Verschwiegenheitspflicht

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

          Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

          Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

          § 9 Nebentätigkeit

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

          Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

          Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

          § 10 Vertragsstrafe

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

          § 11 Kündigung

          Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

          Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

          Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

          § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

          Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

          Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

          § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

          …………………………………………………………………………………………………………

          …………………………………………………………………………………………………………

          § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

          Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

          Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

          Dresden, 19.04.2021 Darmstadt, 19.04.2021

          ……………………………………………….. ………………………………………………..

          Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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              Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Wichard Wahl

              Erscheinungsdatum: 16.04.2021

              § 1 Angebot und Vertragsabschluss

              1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

              § 2 Überlassene Unterlagen

              1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

              § 3 Preise und Zahlung

              1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
              2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
              3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 33 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 27 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

              § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

              1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

              § 5 Lieferzeit

              1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
              2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
              3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
              4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
              5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

              § 6 Eigentumsvorbehalt

              1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
              2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
              3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
              4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

              § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

              1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
              2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
              3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
              4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
              5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
              6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
              7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
              8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

              § 8 Sonstiges

              1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
              2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

              Anhang 1:

              Anmerkungen

              Transparenzgebot

              Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

              Gewährleistungsfristen

              Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

              Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

              – neu, Käufer ist Verbraucher = 14 Jahre

              – neu, Käufer ist Unternehmer = 17 Jahr

              – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 13 Jahr

              – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

              Baumaterialien (sofern eingebaut)

              – neu 18 Jahre

              – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 14 Jahr

              – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

              unbebaute Grundstücke

              keine

              Bauwerke

              – Neubau 6 Jahre

              – Altbau keine

              Mängelanzeigepflicht

              Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

              Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

              Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

              Beschränkung auf Nacherfüllung

              Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

              Haftungsbeschränkungen

              Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

              Höhe der Verzugszinsen

              Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 10 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 16 % über dem Basiszinssatz.

              Regensburg, 16.04.2021
              Wichard Wahl


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                Bau-Subunternehmervertrag der Hellfried Reimer Catering Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                Zwischen

                der Firma Hellfried Reimer Catering Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                Sitz in Ulm
                – Generalunternehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Hellfried Reimer

                und

                der Firma Sigolf Tausendschön Arzneimittel Gesellschaft mbH
                Sitz in Pforzheim
                Vertreten durch den Geschäftsführer Sigolf Tausendschön

                – Subunternehmer –

                wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

                § 1 Gegenstand des Vertrages

                Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 859635 durch den Subunternehmer.

                § 2 Vertragsgrundlagen

                Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

                Rechtliche Bestandteile:

                das Auftragsschreiben,
                die Bestimmungen dieses Vertrages,
                das Angebot des Generalunternehmers vom 16.04.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 16.04.2021 die in der Niederschrift vom 16.04.2021 festgehalten sind,
                die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
                das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
                Werkzeichnungen,
                Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

                Technische Bestandteile:

                Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
                die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
                Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
                der Bauzeitenplan
                die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
                VDI-Richtlinien.

                Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

                Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

                § 3 Vergütung

                Der Vertragspreis beträgt 437 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

                Die Vertragspreise sind Festpreise.

                In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

                Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

                § 4 Stundenlohnarbeiten

                Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

                Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
                Monteur Euro/Stunde 19
                Facharbeiter Euro/Stunde 33
                Fachwerker Euro/Stunde 32

                § 5 Zahlungsbedingungen

                Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Hellfried Reimer Catering Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu richten.

                Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

                Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

                Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 1% Skonto bezahlt.

                Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

                § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

                Vertragstermine sind:
                Arbeitsbeginn: 12.4.2020
                Zwischentermine: 21.10.2020
                Fertigstellungstermine: 5.12.2020

                Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

                Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

                Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

                Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

                Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 16 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

                Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

                § 7 Ausführung

                Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

                Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

                Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

                Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

                Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

                Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

                Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

                Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

                § 8 Verteilung von Kosten

                Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 2 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

                Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
                Gerüste: €/m² + Monat 25
                Unterkünfte: €/Bett + KT 9
                Schuttabfuhr: €/Container 18

                Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

                § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

                Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

                Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

                Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

                § 10 Gefahrtragung

                Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

                § 11 Sicherheitsleistung

                Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

                Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

                § 12 Gewährleistung

                Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

                Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

                Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 5 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

                § 13 Kündigung

                Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

                Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

                § 14 Weitervergabe

                Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

                § 15 Versicherungen

                Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
                Sachschäden: T€ 626
                Personenschäden: T€ 719
                Vermögensschäden: T€ 318

                Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 2% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 13.

                Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

                § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

                Innerhalb von 13 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

                Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

                § 17 Freistellungsbescheinigung

                Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

                § 18 Datenschutz

                Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

                Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                § 19 Mediationsklausel

                Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                § 20 Schiedsklausel

                Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

                § 21 Schlussbestimmungen

                Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

                Ulm, 16.04.2021 Pforzheim, 16.04.2021

                ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
                Hellfried Reimer Catering Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sigolf Tausendschön Arzneimittel Gesellschaft mbH
                Hellfried Reimer Sigolf Tausendschön


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                  Als Spielhalle, Spielothek, in der Schweiz Spielsalon – in beabsichtigter Annäherung an konzessionierte Spielbanken auch als Casino (z. B. Big Cash-Casino, Automatencasino) – werden Einrichtungen bezeichnet, in denen dem volljährigen Kunden verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten werden. Früher bezahlte der Kunde jeweils mehrere Spielversuche einzeln, indem er eine oder mehrere Münzen in das entsprechende Gerät einwerfen musste. Mittlerweile werden in aktuellen Geldspielautomaten Geldscheine als Zahlungsmittel üblich, sodass man gleich ein größeres Guthaben einzahlen kann. Spielhallen machten 2018 deutschlandweit einen Umsatz von 5,48 Milliarden Euro.[1]

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Geschichte
                  2 Statistik
                  3 Spiele

                  3.1 Arcade-Spiele
                  3.2 Mechanische Spiele
                  3.3 Weitere Spiele

                  4 Spielsucht
                  5 Rechtsgrundlagen
                  6 Situation im Ausland

                  6.1 Japan

                  7 Sonstiges
                  8 Siehe auch
                  9 Weblinks
                  10 Einzelnachweise

                  Geschichte

                  Die ersten Spielhallen entstanden bereits im späten 19. Jahrhundert, siehe Penny Arcade (Spielhaus).[2]

                  Statistik

                  2016 gab es in Deutschland 9.102 Spielhallenstandorte mit 14.877 konzessionierten Spielhallen und 155.075 Geldspielgeräten, wobei dies gegenüber 2014 einen Rückgang von ungefähr 2 % darstellt.[3] 2018 reduzierte sich das Angebot nochmals, und zwar auf 8.836 Standorte, 13.666 Konzessionen und 143.525 Geldspielgeräte.[4] Spielhallen unterliegen der Spielautomatensteuer bzw. Spielvergnügungsteuer, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert.[5][6] Das Aufkommen an Spielautomatensteuer stieg in den letzten Jahren deutlich von 201 Millionen Euro (2006) auf 1.071 Millionen Euro (2018). Im Jahr 2019 betrug die Spielautomatensteuer 997 Millionen Euro.[7]

                  Im Dezember 2019 hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein förmliches Beihilfeprüfverfahren wegen mutmaßlicher finanzieller Beihilfen für WestSpiel eröffnet,[8][9] nachdem eine Untersuchung festgestellt hatte, dass Spielbanken in einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zu Spielhallen stehen.[10]

                  Spiele

                  Manche Spiele werden nur zum Spaß gespielt (Unterhaltungsgerät), während bei anderen ein Geldbetrag zum Gewinn aussteht (Geldspielgerät). Diejenigen Spiele, die lediglich zum Zeitvertreib dienen, sind in der Regel dementsprechend komplexer, spannender, zeitaufwändiger und/oder interessanter als solche, die wegen des Gewinns gespielt werden. Diese reinen Geschicklichkeitsspiele sind zugunsten der Geldspielgeräte stark auf dem Rückzug.

                  Arcade-Spiele

                  Arcade-Spiele

                  Bekannte Videospiele haben ihren Ursprung in der Spielhalle, z. B. Night Driver, Space Invaders, Pac-Man, Dig Dug, Frogger, Jungle Hunt, Donkey Kong, Out Run, After Burner, Asteroids. Bekannte Hersteller von Videospielen waren bzw. sind Namco, Sega, Atari, Taito und Nintendo.

                  Heutige Arcade-Videospiele kommen in der Regel aus den japanischen Spielhallen und erscheinen, wenn überhaupt in Deutschland, nur als Umsetzungen für Spielkonsolen wie Sonys PS2, Microsofts Xbox oder Nintendos GameCube. Vor allem die SEGA Dreamcast war bekannt für ihre vielen Spielhallen-Umsetzungen, da die identische Hardware auch in den Spielhallen-Automaten verbaut waren.

                  Mechanische Spiele

                  Elektro-mechanisches Spiel Championship Fast Draw (1964)

                  Vor den Arcade-Automaten gab es hauptsächlich Flipperautomaten und andere elektromechanische Spielautomaten, die es auch heute noch gibt. Bei vielen Spielen kann der Spieler auch seine Geschicklichkeit und das Reaktionsvermögen mit anderen messen. Beispiele für elektromechanische Spiele sind:

                  Whac-A-Mole (Maulwürfe, die aus Löchern kommen mit einem Hammer treffen)
                  MotoPolo (Ballspiel mit zwei Motorrädern)
                  Spielzeugautomat (sogenannte Greifer)
                  mechanische Lightgun-Spiele wie Twin Skeet Shoot
                  Münzschieber ein Geldspielautomat bei dem Münzen geschoben werden

                  Weitere Spiele

                  Zudem werden häufig auch weitere Spiele angeboten, insbesondere

                  Billard
                  Air Hockey
                  Tischfußball (Kicker)
                  elektronisches Darts und
                  elektronisches Roulette und Videopoker.

                  Spielsucht

                  Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die in den deutschen Spielhallen das überwiegende Angebot bilden, wurden auf Basis von Feldstudien über pathologisches Spielverhalten wiederholt stark kritisiert.[11]

                  → Hauptartikel: Pathologisches Spielen

                  In der Folge wurden die gesetzlichen Regelungen in Deutschland seit 2013 sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene stark verschärft. Außerdem wurde in den meisten Kommunen die für Spielautomaten erhobene Vergnügungsteuer stark erhöht, und zwar auch mit dem Zweck einer Lenkung, das heißt um eine Beschränkung des Angebots zu erreichen.[12]

                  → Hauptartikel: Spielautomat

                  Rechtsgrundlagen

                  In Deutschland ist eine Spielhalle nach § 33i der Gewerbeordnung (GewO) als ein Unternehmen definiert, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (gemäß § 33c GewO) dient. Spieldauer, Höchsteinsatz und -gewinn dieser Geldspielautomaten sind gesetzlich in der Spielverordnung (SpielV) geregelt. Anforderungen an den Betrieb von Spielhallen sind in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung sowie länderspezifischen Spielhallen- und Ausführungsgesetzen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) reglementiert.

                  → Hauptartikel: Spielautomat

                  Geldspielgeräte darf jedermann gewerblich betreiben, dem die Erlaubnis nach § 33c GewO erteilt wurde. Diese knüpft lediglich gewisse Zuverlässigkeitsvoraussetzungen an die beantragende Person, die Gewerbetätigkeit ist damit grundsätzlich erlaubt (sich ergebend aus der Gewerbe- und Berufsfreiheit, Art. 12 Grundgesetz (GG)). Die Zulässigkeitsvoraussetzungen stellen ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar.

                  Nicht zu verwechseln ist es mit dem Glücksspiel im Sinne von § 284 Strafgesetzbuch (StGB). Erlaubnisse werden nach Landesrecht erteilt. Hier geht der Gesetzgeber in der Systematik davon aus, dass diese Angebote grundsätzlich gesellschaftsschädlich und damit grundsätzlich verboten sein sollen. Erlaubniserteilungen stellen mithin eine Ausnahme dar. Folglich handelt es sich hier um ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt.

                  In den Bundesländern werden die Konzessionen nach folgenden Gesetzen vergeben:

                  Bundesland

                  Rechtsgrundlage

                  Baden-Württemberg

                  Landesglücksspielgesetz[13]

                  Bayern

                  Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland[14]

                  Berlin

                  Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin[15]

                  Brandenburg

                  Brandenburgisches Spielhallengesetz[16]

                  Bremen

                  Bremisches Spielhallengesetz[17]

                  Hamburg

                  Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg[18]

                  Hessen

                  Hessisches Spielhallengesetz[19]

                  Mecklenburg-Vorpommern

                  Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages[20]

                  Niedersachsen

                  Niedersächsisches Glücksspielgesetz[21]

                  Nordrhein-Westfalen

                  Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages[22]

                  Rheinland-Pfalz

                  Landesgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder[23]

                  Saarland

                  Saarländisches Spielhallengesetz[24]

                  Sachsen

                  Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag[25]

                  Sachsen-Anhalt

                  Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt[26]

                  Schleswig-Holstein

                  Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen[27]

                  Thüringen

                  Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels[28]

                  Situation im Ausland

                  Pachinko-Halle
                  Sega-Spielhalle in Tokio

                  Die in Spielhallen angebotenen Spiele hängen stark vom jeweiligen Glücksspielrecht ab.

                  Japan

                  In Japan wird das Angebot in Spielhallen, von denen es allein in Tokio über 1.200 gibt, durch das Pachinko-Spiel dominiert.[29]

                  Sonstiges

                  Nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (früher Unfallverhütungsvorschriften, UVV) müssen Spielhallen in Deutschland u. a. mit optischen Raumüberwachungsanlagen („Videoüberwachung“), einer Überfallmeldeanlage und einem Geldwechselautomaten ausgestattet sein. Weitere Vorschriften betreffen die Höchstgrenze für Bargeldbestände und deren Schutz.[30]

                  Siehe auch

                  Hausverbot für Glücksspielsüchtige

                  Weblinks

                  Wiktionary: Spielhalle Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Wiktionary: Spielsalon Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                  Einzelnachweise

                  ↑ Themenseite: Glücksspiel. Abgerufen am 19. Februar 2021. 

                  ↑ Jo Reichertz, Arne Niederbacher, Gerd Möll, Miriam Gothe, Ronald Hitzler: Jackpot. Erkundungen zur Kultur der Spielhallen. 2010, ISBN 978-3-531-17606-2, doi:10.1007/978-3-531-92049-8. 

                  ↑ Jürgen Trümper, Christiane Heimann, Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V., Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland, Stand 1.1.2016, Unna 2016, S. 13 (Memento vom 13. Januar 2017 im Internet Archive). Für 2014 siehe auch (in Bezug auf Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern) YellowPaper Glücksspiel und Verbraucherschutz (Memento vom 26. Februar 2015 im Internet Archive), EurActiv.de, 2015, S. 12 f.

                  ↑ Jürgen Trümper, Christiane Heimann, Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V., Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland, Stand 1.1.2016, Unna 2016, S. 21 (Memento vom 13. Januar 2017 im Internet Archive).

                  ↑ Dr Norbert Dautzenberg: Definition: Vergnügungsteuer. Abgerufen am 20. Februar 2021. 

                  ↑ Vergnügungssteuer – Einordnung und Definition. Abgerufen am 20. Februar 2021. 

                  ↑ Vergnügungsteuern auf Unterhaltungsautomaten. Abgerufen am 20. Februar 2021. 

                  ↑ EU-Untersuchungen zu Spielbanken. 31. Januar 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020. 

                  ↑ EUR-Lex – 52020AS48580 – EN – EUR-Lex. Abgerufen am 6. Dezember 2020. 

                  ↑ Staatliche Beihilfe SA.48580 (2017/FC)— Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen für WestSpiel. Abgerufen am 19. März 2021. 

                  ↑ Bericht zur Evaluierung der Fünften Novelle der Spielverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels, Bundesratsdrucksache 881/10, 8. Dezember 2010

                  ↑ Keine neuen Spielhallen in der City, WAZ, 1. Januar 2012

                  ↑ Landesglücksspielgesetz von Baden-Württemberg – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland von Bayern – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Brandenburgisches Spielhallengesetz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Bremisches Spielhallengesetz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Hessisches Spielhallengesetz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages von Mecklenburg-Vorpommern – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Niedersächsisches Glücksspielgesetz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages von Nordrhein-Westfalen – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Landesgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder von Rheinland-Pfalz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Saarländisches Spielhallengesetz – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen von Schleswig-Holstein – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels – abgerufen am 29. August 2019

                  ↑ Kikue Ryuno,Oliver Hoffmann, Reise Know-How City Trip Tokyo, 2015, S. 87 in der Google-Buchsuche

                  ↑ BGV C3: Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (VBG 105) vom 1. April 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 2002

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Spielhalle&oldid=210449107“
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                    A. Anlagevermögen
                    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.762.342 2.537.313 3.828.828
                    II. Sachanlagen 6.162.330 4.690.408 2.078.170
                    III. Finanzanlagen 1.988.818
                    B. Umlaufvermögen
                    I. Vorräte 6.947.342 5.931.194 7.923.341
                    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.066.738 1.151.476 8.759.544
                    III. Wertpapiere 278.431 3.724.845 4.112.163
                    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.549.988 5.563.666
                    C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.690.961 5.142.598 6.302.050
                    Summe
                    Passiva
                    2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Eigenkapital
                    I. Gezeichnetes Kapital 3.321.663 3.194.856
                    II. KapitalrÜcklage 1.054.231 2.871.751
                    III. GewinnrÜcklagen 6.516.788 6.092.188
                    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7.326.706 3.474.301
                    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 9.282.256 9.071.649
                    B. RÜckstellungen 9.943.022 1.867.800
                    C. Verbindlichkeiten 7.645.001 7.289.245
                    D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.818.209 2.230.700
                    Summe


                    Gewinn- u. Verlustrechnung
                    Gotthard Fantomas Motorräder Ges. m. b. Haftung,Dortmund

                    Gewinn- und Verlustrechnung
                    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                    EUR EUR EUR EUR
                    1. Sonstige betriebliche Erträge 8.059.151 3.733.029
                    2. Personalaufwand
                    a) Löhne und Gehälter 4.880.434 5.068.813
                    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 4.211.797 119.191 730.431 3.814.278
                    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                    Abschreibungen
                    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                    1.985.004 5.235.009
                    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.739.343 1.241.778
                    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.439.755 5.684.873
                    Jahresfehlbetrag 8.137.682 5.820.913
                    5. JahresÜberschuss 1.792.744 2.833.327
                    6. Verlustvortrag aus dem 2020 9.184.414 2.012.675
                    7. Bilanzverlust 5.455.280 4.501.842


                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Gotthard Fantomas Motorräder Ges. m. b. Haftung,Dortmund

                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                    I. Sachanlagen
                    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.400.952 4.365.815 7.499.604 3.281.431 9.362.623 6.146.452 7.275.919 4.638.448 1.284.507 4.689.953
                    2. Technische Anlagen und Maschinen 2.396.462 5.790.101 7.049.924 6.992.721 186.372 699.540 321.429 1.577.185 4.005.867 1.843.752
                    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.312.462 6.267.555 5.637.549 9.144.336 197.767 5.303.437 8.544.586 3.321.224 2.206.632 4.846.173
                    5.922.084 2.461.155 8.310.711 3.939.670 5.120.392 6.479.452 7.879.995 3.329.600 3.118.732 8.904.957
                    II. Finanzanlagen
                    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.118.900 6.447.377 1.310.001 7.670.103 9.956.041 4.758.020 6.723.890 8.574.862 2.950.973 8.170.793
                    2. Genossenschaftsanteile 7.114.595 4.882.857 3.476.311 8.650.374 7.632.701 8.690.521 765.603 5.585.217 9.183.825 1.601.235
                    1.408.602 2.452.542 4.226.062 6.827.815 3.538.317 5.137.419 9.844.014 8.449.120 1.302.446 4.026.024
                    2.497.215 716.875 4.168.018 4.593.729 5.374.444 857.557 2.577.861 3.736.107 5.803.639 1.936.573

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