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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nico Knoblauch Industrieservice Gesellschaft mit beschraenkter Haftung

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.NicoKnoblauchIndustrieserviceGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Nico Knoblauch Industrieservice Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Nico Knoblauch
D-23738 Saarbrücken
Registernummer 349699
Registergericht Amtsgericht Saarbrücken

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons zur Kasse
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.NicoKnoblauchIndustrieserviceGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

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§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Nico Knoblauch Industrieservice Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Nico Knoblauch
D-23738 Saarbrücken
Registernummer 349699
Registergericht Amtsgericht Saarbrücken
E-Mail info@NicoKnoblauchIndustrieserviceGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
Telefax 046069223
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Finanzierte Geschäfte

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
Nico Knoblauch Industrieservice Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Nico Knoblauch
D-23738 Saarbrücken
E-Mail info@NicoKnoblauchIndustrieserviceGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Verhaltenskodex

Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

§10 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

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§11 Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

Telefon: 05123 45678911
Telefax: 02740 791630
E-Mail: info@NicoKnoblauchIndustrieserviceGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
zur Verfügung.

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Stand der AGB Jan.2019


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    Impressum der Dinah Stenzel Fertigbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie auf
    unserer Teamseite unter www..eu/das-team/

    Standort Wiesbaden:

    Dinah Stenzel Fertigbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    .eu
    Zu den Lüften 965
    44265 Bergisch Gladbach

    Telefon: 07182-474571
    Telefax: 07182-47457189
    E-Mail: nachricht@.eu
    Web: www..eu

    Registergericht: Amtsgericht Bergisch Gladbach
    Registernummer: HRB 930382
    USt-IdNr: DE313611361

    Vorstand: Dinah Stenzel und Dörthe Weller
    Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Eckehardt Hildebrand
    Diensteanbieter i.S.d. §5 TMG:

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    Rufen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne: 07182-474571

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    aussprechen.

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    oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp
    (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

    Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die
    Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in
    den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.

    ©2018 .eu – Dinah Stenzel Fertigbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Rechte
    vorbehalten.

    Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von Stripe
    Stripe, Inc.
    510 Townsend Street
    San Francisco, CA 94103, USA

    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
    EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
    Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
    OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
    Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
    Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
    Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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      Genussschein der Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung

      Herr / Frau Friedwin Merten dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
      mit einem Nominalbetrag von
      432.908 ,- EURO
      (in Worten: vier drei zwei neun null acht EURO)

      am Genussrechtskapital der Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung,
      Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 33110, beteiligt.

      Wiesbaden, 20.04.2021 Ringo Hager
      Unterschrift


      Bedingungen

      § 1 Genussrechtskapital

      1. Das Genussrechtskapital Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
      2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
      3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
        Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
      4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

      § 2 Gewinnanspruch

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 13 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
      2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 1 % übersteigt.
      3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Ringo Hager Babyausstattungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 20.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

      § 3 Ausschüttungsfälligkeit

      1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
      2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

      § 4 Laufzeit / Kündigung

      1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2020.
      2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
      3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
      4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

      § 5 Information

      1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
      2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
      3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

      Wiesbaden, 20.04.2021
      Ringo Hager


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        Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Reinmar Knapp Spielparks Ges. mit beschränkter Haftung und Franziskus Sprenger Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Reinmar Knapp Spielparks Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Braunschweig
        – ANBIETER –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Reinmar Knapp

        und

        der Firma Franziskus Sprenger Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Bochum
        Vertreten durch den Geschäftsführer Franziskus Sprenger

        – ANWENDER –

        1. Vorbemerkungen

        Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

        Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

        2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

        Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 20.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

        Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

        3. Zeitplan

        Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

        Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

        4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

        Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 19.3.2024, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

        5. Geheimhaltung

        Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

        Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

        diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
        diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
        diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
        diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

        – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

        6. Schlussbestimmungen

        Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

        Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

        Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

        Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

        Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Braunschweig.

        Braunschweig, 20.04.2021 Bochum, 20.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
        Reinmar Knapp Spielparks Ges. mit beschränkter Haftung Franziskus Sprenger Internetcafes Ges. mit beschränkter Haftung
        Reinmar Knapp Franziskus Sprenger


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          Dieser Artikel behandelt das zoologische Taxon der Hunde; zu dem Haushund siehe dort. Für weitere Bedeutungen siehe Hunde (Begriffsklärung).

          .mw-parser-output .Person{font-variant:small-caps}.mw-parser-output table.taxobox{background:white;border:1px solid #72777d;border-collapse:collapse;clear:right;float:right;margin:1em 0 1em 1em}.mw-parser-output table.taxobox>*>*>th{background:#9bcd9b;border:1px solid #72777d;text-align:center}.mw-parser-output table.taxobox.palaeobox>*>*>th{background:#e7dcc3}.mw-parser-output table.taxobox.parabox>*>*>th{background:#b9b9b9}.mw-parser-output table.taxobox>*>*>td.Person,.mw-parser-output table.taxobox>*>*>td.taxo-name,.mw-parser-output table.taxobox>*>*>td.taxo-bild,.mw-parser-output table.taxobox>*>*>td.taxo-zeit{text-align:center}

          Hunde

          Polarfuchs (Vulpes lagopus) •
          Rotfuchs (Vulpes vulpes) •
          Mackenzie-Wolf (Canis lupus occidentalis) •
          Kojote (Canis latrans)

          Systematik

          Klasse:

          Säugetiere (Mammalia)

          Unterklasse:

          Höhere Säugetiere (Eutheria)

          Überordnung:

          Laurasiatheria

          Ordnung:

          Raubtiere (Carnivora)

          Unterordnung:

          Hundeartige (Caniformia)

          Familie:

          Hunde

          Wissenschaftlicher Name

          Canidae

          G. Fischer de Waldheim, 1817

          Tribus

          Echte Füchse (Vulpini)
          Echte Hunde (Canini)

          Die Hunde (Canidae) sind eine Familie innerhalb der Überfamilie der Hundeartigen (Canoidea). Zu den Canidae (deutsch Caniden) gehören beispielsweise die Füchse, verschiedene als „Schakal“ bezeichnete Arten, Kojoten und Wölfe, deren domestizierte Nachfahren (die Haushunde) als Namensgeber für die Gruppe dienten. In der Taxonomie nennt man diese Familie Canidae, von lat. Canis („Hund“). Das lateinische Wort für Wolf ist lupus. Daher heißt der Wolf Canis lupus. Haushunde stammen vom Wolf ab. Sie gehören also zur Spezies Canis lupus. Alle Haushunde werden als Unterart Canis lupus familiaris zusammengefasst. Dieser Artikel beschäftigt sich jedoch mit der gesamten Familie der Caniden.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Merkmale
          2 Verbreitung
          3 Verhalten
          4 Entwicklung
          5 Systematik

          5.1 Heutige Arten der Hunde

          5.1.1 Klassische Taxonomie
          5.1.2 Taxonomie auf molekulargenetischer Basis

          5.2 Fossile Hunde

          6 Einzelnachweise
          7 Literatur
          8 Weblinks

          Merkmale

          Die Canidae verfügen über vier vollständige Zehen an den Hinterfüßen sowie vier (Lycaon) oder fünf (Canis, Cyon, Otocyon, Speothos) an den Vorderfüßen, wobei der erste Zeh der Vorderfüße nicht funktional (gewichtstragend) ist. Alle Caniden sind Zehengänger, das heißt, sie setzen beim Laufen nur die anatomischen Zehen, nicht den gesamten anatomischen Fuß auf.

          Das Gebiss der Caniden weist zumeist 42 Zähne auf. Auf jeder Seite sind oben und unten jeweils drei Incisiven (Schneidezähne), ein Caninus (Fangzahn) und vier Prämolaren (Vorbackenzähne) vorhanden sowie zwei Molaren (Backenzähne) oben und drei Molaren unten. Die Zahnformel für das vollständige Gebiss lautet demnach:

            3 · 1 · 4 · 2  

            3 · 1 · 4 · 3  

          Die Formel für die erste Zahngeneration („Milchgebiss“) lautet: 3 · 1 · 3 · 0, das heißt, Caniden haben im Jugendstadium keine Molaren und in jedem Viertel des Gebisses nur drei Prämolaren.[1]

          Verbreitung

          Canidae sind auf allen Kontinenten vertreten. Ursprünglich fehlten sie in Australien, Neuguinea, Neuseeland, Madagaskar und Antarktika, doch in vielen dieser Regionen sind sie, meist in Form des Haushundes, durch den Menschen eingeführt geworden. In Australien existiert mit dem Dingo sogar eine sekundär verwilderte Form des Haushundes.

          Verhalten

          Allgemeingültige Aussagen über das Verhalten von Caniden lassen sich kaum treffen, da sich die einzelnen Gattungen und Arten zu sehr unterscheiden. Beispielsweise sind zwar alle Caniden per Definition Carnivoren und weisen daher alle Jagd- und Tötungsverhalten auf, jedoch unterscheidet sich dieses bereits zwischen Wölfen und Haushunden erheblich.[2]

          Die unterschiedlichen Verhaltensweisen prägen sich beispielsweise bei Wölfen und Füchsen bereits zwischen der vierten und fünften Lebenswoche aus. Erik Zimen beobachtete bei Welpen, dass Füchse bei der Fütterung die Futterbrocken zunächst auflesen, in der Umgebung vergraben und erst dann mit dem Verzehr beginnen; junge Wölfe verschlingen dagegen so viel Nahrung wie möglich und beginnen erst danach, Futterreste zu vergraben.[3]

          Als generell ähnliche Verhaltensmuster bei allen Caniden beschreibt Michael W. Fox die Einleitung sozialer Begegnungen durch gegenseitige Untersuchung von Genital- und Analzone sowie teilweise auch von Ohren, Maul und Analdrüse. Das Beriechen der Schwanzdrüsen-Region wurde vor allem bei Rot-, Polar- und Graufüchsen beobachtet, seltener jedoch bei Präriewölfen und praktisch überhaupt nicht beim Haushund, da bei diesem die Schwanzdrüse nur selten vorhanden ist.[4]

          Teilweise werden Verhaltensmuster auch zwischenartlich erkannt. Fox beschreibt beispielsweise eine erfolgreiche Spielaufforderung an einen Chihuahua durch einen Präriewolf, gegenseitige Unterwürfigkeit zwischen jungen Kojoten und Wölfen sowie Spielsequenzen zwischen einem erwachsenen Wolf und einem Rotfuchs.[5]

          Entwicklung

          Nach Matthew, Colbert und anderen[6] lassen sich die Canidae auf Miacis zurückführen, ein „kleines, schleichkatzenähnliches fleischfressendes Säugetier“, das zwischen Eozän und Oligozän (vor ca. 40 Mio. Jahren) lebte. Aus Miacis entstanden in Nordamerika zwei Grundformen, Daphaenus (auch: Daphoenus) und Cynodictis (auch: Hesperocyon). Aus ersteren entwickelten sich die Bären (Ursidae), aus letzteren die „Urahnen“ der heutigen Hunde.

          Aus dem Hesperocyon bzw. Cynodictis spalteten sich Temnocyon, ein Vorfahr der afrikanischen Hyänenhunde sowie der asiatischen Rothunde, und Cynodesmus ab; dieser ist wiederum ein Vorfahr von Tomarctus, welcher als direkter Urahn von Wolf (Canis lupus), Füchsen (Vulpes) und einigen anderen wie Borophagus, Aelurodon und vermutlich auch Otocyon gilt.

          Systematik

          Heutige Arten der Hunde

          Klassische Taxonomie

          Die auf phänotypischen (morphologischen) Unterschieden basierende traditionelle Systematik teilt die rezenten Hunde in zwei Tribus, die der Echten Füchse (Vulpini) und die der Echten Hunde (Canini). Allerdings gibt es innerhalb der Echten Hunde auch viele Arten, die fuchsartig aussehen.

          Steppenfuchs (Vulpes corsac)
          Polarfuchs (Alopex lagopus)
          Löffelhund (Otocyon megalotis)
          Mähnenwolf (Chrysocyon brachyurus)
          Schabrackenschakal (Canis mesomelas)
          Tribus Vulpini
          Gattung Vulpes
          Bengalfuchs (Vulpes bengalensis)
          Afghanfuchs (Vulpes cana)
          Kapfuchs (Vulpes chama)
          Steppenfuchs (Vulpes corsac)
          Tibetfuchs (Vulpes ferrilata)
          Polarfuchs (Vulpes lagopus)
          Kitfuchs (Vulpes macrotis)
          Blassfuchs (Vulpes pallida)
          Rüppellfuchs (Vulpes rueppelli)
          Swiftfuchs (Vulpes velox)
          Rotfuchs (Vulpes vulpes)
          Fennek (Vulpes zerda)
          Gattung Urocyon
          Graufuchs (Urocyon argenteus)
          Insel-Graufuchs (Urocyon littoralis)
          Gattung Otocyon
          Löffelhund (Otocyon megalotis)
          Tribus Canini
          Gattung Dusicyon †
          Falklandfuchs (Dusicyon australis)
          Gattung Lycalopex
          Andenschakal (Lycalopex culpaeus)
          Darwin-Fuchs (Lycalopex fulvipes)
          Argentinischer Kampfuchs (Lycalopex griseus)
          Pampasfuchs (Lycalopex gymnocercus)
          Sechurafuchs (Lycalopex sechurae)
          Brasilianischer Kampfuchs (Lycalopex vetulus)
          Gattung Atelocynus
          Kurzohrfuchs (Atelocyon microtis)
          Gattung Cerdocyon
          Maikong (Cerdocyon thous)
          Gattung Speothos
          Waldhund (Speothos venaticus)
          Gattung Chrysocyon
          Mähnenwolf (Chrysocyon brachyurus)
          Gattung Nyctereutes
          Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
          Gattung Cuon
          Rothund (Cuon alpinus)
          Gattung Lycaon
          Afrikanischer Wildhund (Lycaon pictus)
          Gattung Canis
          Streifenschakal (Canis adustus)
          Afrikanischer Goldwolf (Canis anthus)
          Goldschakal (Canis aureus)
          Kojote (Canis latrans)
          Wolf (Canis lupus), einschließlich Haushund und Dingo
          Schabrackenschakal (Canis mesomelas)
          Rotwolf (Canis rufus)
          Äthiopischer Wolf (Canis simensis)

          Taxonomie auf molekulargenetischer Basis

          Moderne Methoden zur Ermittlung der Verwandtschaft und der gegenseitigen evolutionären Beziehungen der Organismen fußen neben objektiveren Methoden der Merkmalsanalyse (vgl. → Kladistik) auch auf dem Vergleich von Genen oder DNA-Sequenzen auf molekularer Ebene. 2005 stellten Lindblad-Toh et al. (2005) eine Verwandtschaftshypothese der Caniden vor, die mit den Methoden der Kladistik auf Grundlage solcher molekulargenetischer Daten erstellt wurde.[7] Dabei wurden ca. 15 Kilobasen an Exon- und Intron-Sequenzen miteinander verglichen.

          Diese Hypothese hatte einige grundlegende Konsequenzen in Bezug auf die klassische Systematik:

          Der auffälligste Unterschied ist, dass sich bei den Caniden nicht zwei, sondern drei oder vier Haupt-Entwicklungslinien (repräsentiert durch die Tribus bzw. Subtribus, im Kladogramm durch entsprechende Haupt-Kladen) erkennen lassen, die überdies eine ganz andere Evolutionsgeschichte aufzeigen: Die klassische Tribus Vulpini ist aufgeteilt in die Klade der Graufüchse und die Klade der Rotfuchsartigen, wobei die Klade der Rotfuchsartigen näher mit den beiden anderen Kladen (klassischer Tribus Canini) verwandt ist, als mit den Graufüchsen. Der Tribus Canini ist aufgeteilt in eine Südamerika-Klade und die Klade der Wolfsartigen, die ein Schwestergruppenverhältnis miteinander haben. Das bedeutet, dass die Graufuchslinie sich nicht, wie es die klassische Systematik spiegelt, direkt von der Rotfuchslinie getrennt hat, sondern viel früher, noch vor der Trennung der Linien von Rotfuchs und Wolf.
          Der Marderhund (Nyctereutes procyonoides), bislang zu den Canini gestellt, steht nun bei den „Vulpini“ bzw. in der Klade der Rotfuchsartigen.
          Die Gattung Canis lässt sich so, wie sie die Mehrheit der klassischen Systematiker bislang gesehen hat, nicht mehr aufrechterhalten. Grauwolf, Kojote, Goldschakal und Äthiopischer Wolf (alle Gattung Canis) sind näher mit dem Rothund (Gattung Cuon) und dem Afrikanischen Wildhund (Gattung Lycaon) verwandt als mit dem Streifen- und dem Schabrackenschakal (beide bislang ebenfalls Gattung Canis). Falls sich dies in kommenden Analysen bestätigt, müssten daher
          Rot- und Wildhund in die Gattung Canis aufgenommen werden oder
          für Streifen- und Schabrackenschakal entweder, wie dies einige Systematiker aufgrund morphologischer Merkmale schon seit ca. 100 Jahren praktizieren,[8] die Gattung Thos .mw-parser-output .Person{font-variant:small-caps}Oken, 1816 reaktiviert werden oder aber, Zrzavý und Řičánková (2004) folgend, die monotypischen Gattungen Schaeffia Hilzheimer, 1906 und Lupullella Hilzheimer, 1906 (mit den Spezies Schaeffia adusta beziehungsweise Lupulella mesomelas) „wiederbelebt“ werden.[9]

          Phylogenie der Hunde nach Lindblad-Toh et al. (2005)[7]

          Polarfuchs / Eisfuchs (Vulpes lagopus)

             

          Kitfuchs (Vulpes macrotis)

             

          Steppenfuchs (Vulpes corsac)

             

          Sandfuchs (Vulpes rueppelli)

             

          Rotfuchs (Vulpes vulpes)

             

          Kapfuchs (Vulpes chama)

             

          Afghanfuchs (Vulpes cana)

             

          Fennek / Wüstenfuchs (Vulpes zerda)

             

          Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

             

          Löffelhund (Otocyon megalotis)

             

          Kurzohrfuchs (Atelocynus microtis)

             

          Maikong (Cerdocyon thous)

             

          Sechurafuchs (Lycalopex sechurae)

             

          Andenschakal (Lycalopex culpaeus)

             

          Pampasfuchs (Lycalopex gymnocercus)

             

          Patagonischer Fuchs (Lycalopex griseus)

             

          Darwin-Fuchs (Lycalopex fulvipes)

             

          Brasilianischer Kampfuchs (Lycalopex vetulus)

             

          Mähnenwolf (Chrysocyon brachyurus)

             

          Waldhund (Speothos venaticus)

             

          Goldschakal (Canis aureus)

             

          Haushund (Canis lupus forma familiaris)

             

          Grauwolf (Canis lupus)

             

          Kojote (Canis latrans)

             

          Äthiopischer Wolf (Canis simensis)

             

          Rothund (Cuon alpinus)

             

          Afrikanischer Wildhund (Lycaon pictus)

             

          Streifenschakal (Canis adustus)

             

          Schabrackenschakal (Canis mesomelas)

             

          Graufuchs (Urocyon cinereoargenteus)

             

          Insel-Graufuchs (Urocyon littoralis)

          Legende:
           Ã¢Â€Â“ Rotfuchs-Klade: rot
           Ã¢Â€Â“ Südamerika-Klade (Cerdocyonina): orange
           Ã¢Â€Â“ Wolfs-Klade (Canina): braun
           Ã¢Â€Â“ Graufuchs-Klade: blaugrün

          Rotfuchs-Klade: Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
          Südamerika-Klade: Andenschakal (Lycalopex culpaeus)
          Wolfs-Klade: Goldschakal (Canis aureus naria)
          Graufuchs-Klade: Graufuchs (Urocyon cinereoargenteus)

          Bei einer detaillierten „Supertree“-/„Supermatrix“-Analyse der Verwandtschaftsbeziehungen aller Raubtiere, in die neben den Kladogrammstrukturen vormaliger Analysen auch rund 45.000 Basenpaare aus der Datenbank GenBank einflossen, erzielen Nyakatura und Bininda-Emonds (2012) für die Caniden etwas andere Ergebnisse. Bei ihnen steht der Afrikanische Wildhund (Lycaon pictus) nicht in der Wolfs-Klade, sondern ist die Schwesterart des südamerikanischen Waldhundes (Speothos venaticus) und beide bilden die Schwestergruppe der gemeinsamen Klade aus Wolfs-Klade und Südamerika-Klade.[10] Demnach gäbe es innerhalb der klassischen Canini drei verschiedene Hauptlinien. In einer separat durchgeführten „Supermatrix“-Analyse, die nur auf den DNA-Daten basierte, wichen die Ergebnisse noch stärker ab, u. a. indem die Gattung Vulpes als paraphyletische Gruppierung an der Basis einer gemeinsamen Klade aus Canis und einigen südamerikanischen Vertretern erscheint.[10] Allerdings sind „Supertree“- und „Supermatrix“-Methode umstritten, da sie auf inkohärenten Datensätzen beruhen.

          Vereinfachtes Kladogramm nach Nyakatura und Bininda-Emonds[10]

           Canidae  

           Graufüchse (Urocyon)

             

           Löffelhund (Otocyon megalotis)

             

           Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

             

           Rotfuchs-Klade i. e. S. (Vulpes)

             

           Waldhund (Speothos venaticus)

             

           Afrikanischer Wildhund (Lycaon pictus)

             

           Mähnenwolf (Chrysocyon brachyurus)

             

           Maikong (Cerdocyon thous)

             

           Kurzohrfuchs (Atelocyon microtis)

             

           Falklandfuchs (Dusicyon australis)

             

           Lycalopex

             

           Schabrackenschakal („Canis“ mesomelas)

             

           Streifenschakal („Canis“ adustus)

             

           Rothund (Cuon alpinus)

             

           Wolfs- und Schakalartige (Canis)

          Vorlage:Klade/Wartung/Style

          Fossile Hunde

          Man kennt heute neben den 34 noch lebenden Arten der Hunde insgesamt etwa 180 fossile Hundearten. Durch neue Funde steigt diese Zahl immer weiter an. In der Wirbeltierpaläontologie wird die Familie Canidae in drei Unterfamilien gegliedert: die Caninae, zu denen alle heutigen (rezenten) Hundearten zählen (demnach, zzgl. fossiler Vertreter, im Inhalt identisch mit der Familie Canidae im rezent-zoologischen Sinn, siehe oben), sowie die ausgestorbenen Unterfamilien Borophaginae und Hesperocyoninae.[11] Die Caninae stellen auch die erdgeschichtlich jüngsten fossilen Hunde, die erst vor rund 10.000 Jahren, am Ende des Pleistozän verschwanden, so etwa die amerikanischen Formen Aenocyon dirus und Protocyon.

          Die Klassifikation der Hesperocyoninae folgt Wang (1994),[12] die der Borophaginae Wang et al. (1999)[13] (Mya = Millionen Jahre vor heute).

          Aelurodon taxoides
          Borophagus cyonoides
          Verbreitungsgebiet der Borophaginae
          Unterfam. Borophaginae †[13]
          Gattung Aelurodon (16–12 Mya)
          Gattung Archaeocyon (32 Mya)
          Gattung Borophagus (12–5 Mya)
          Gattung Cynarctoides (30–18 Mya)
          Gattung Cynarctus (16–12 Mya)
          Gattung Desmocyon (24–19 Mya)
          Gattung Epicyon (12–10 Mya)
          Gattung Eulopocyon (18–16 Mya)
          Gattung Metatomarctus (19–16 Mya)
          Gattung Microtomarctus (18 Mya)
          Gattung Osteoborus (8 Mya)
          Gattung Otarocyon (34–30 Mya)
          Gattung Oxetocyon (32 Mya)
          Gattung Paracynarctus (19–16 Mya)
          Gattung Phlaocyon (30–19 Mya)
          Gattung Protepicyon (16 Mya)
          Gattung Psalidocyon (16 Mya)
          Gattung Rhizocyon (30 Mya)
          Gattung Tephrocyon (16 Mya)
          Gattung Paratomarctus (16–13 Mya)
          Gattung Protomarctus (18 Mya)
          Gattung Tomarctus (16 Mya)
          Unterfam. Hesperocyoninae †[12]
          Fossil von Hesperocyon gregarius
          Gattung Cynodesmus (32–29 Mya)
          Gattung Caedocyon ?
          Gattung Ectopocynus (32–19 Mya)
          Gattung Enhydrocyon (29–25 Mya)
          Gattung Hesperocyon (37–34 Mya)
          Gattung Mesocyon (34–29 Mya)
          Gattung Osbornodon (32–18 Mya)
          Gattung Paraenhydrodon (30–25 Mya)
          Gattung Philotrox (29 Mya)
          Gattung Prohespercyon (36 Mya)
          Gattung Sunkahetanka (29 Mya)
          Unterfam. Caninae
          Basale Caninae †
          Gattung Leptocyon (34–7 Mya)
          Tribus Canini
          Gattung Canis
          Gattung Cerdocyon
          Gattung Dusicyon †
          Gattung Eucyon † (8 Mya)
          Gattung Nurocyon †
          Gattung Protocyon †
          Gattung Theriodictis †
          Tribus Vulpini
          Gattung Nyctereutes (7,1 Mya bis heute)
          Gattung Vulpes (7 Mya bis heute)

          Einzelnachweise

          ↑ Vgl. St. G. Mivart: Monograph of the canidae. London: R. H. Porter and Dulan, 1890, zit. in: Fox 1975

          ↑ Vgl. hierzu bspw. Zimen 2003: S. 47–49 (Abschn. Unterschiede zwischen Wolf und Hund).

          ↑ Zimen 2003: S. 40–42 (Abschn. Unterschiede bei Wolf und Fuchs).

          ↑ Fox 1975: S. 66 f.

          ↑ Fox 1975: S. 148 ff. (Abschn. Zwischenartliche Verbindungen bei Caniden)

          ↑ W. D. Matthew: „The phylogeny of dogs„, in: Journal of Mammlogy 11/1930, S. 117–138; E. H. Colbert: „Origin of the Dog„, in: Natural History, 43/1939, S. 90–101

          ↑ a b Kerstin Lindblad-Toh et al.: „Resolving canid phylogeny.“ Abschnitt in: Kerstin Lindblad-Toh et al.: Genome sequence, comparative analysis and haplotype structure of the domestic dog. Nature 438, Dezember 2005; S. 803–819.

          ↑ Eberhard Trumler: Meine wilden Freunde. Die Wildhundarten der Welt. München, Piper Verlag, 1981. ISBN 3-492-02483-1. S. 68 f. — Für einen Überblick über die Thos/Canis-Debate siehe: Holger Homann: Thos vs. Canis. (Memento vom 13. November 2014 im Internet Archive) Holger Homann’s Home Page (holgerhomann.us, private kynologische Website), 2004 (englisch).

          ↑ Jan Zrzavý, Věra Řičánková: Phylogeny of Recent Canidae (Mammalia, Carnivora): Relative Reliability and Utility of Morphological and Molecular Datasets, in: Zoologica Scripta Band 33, Nr. 4, Juli 2004, S. 311–333, doi:10.1111/j.0300-3256.2004.00152.x.

          ↑ a b c Katrin Nyakatura, Olaf RP Bininda-Emonds: Updating the evolutionary history of Carnivora (Mammalia): a new species-level supertree complete with divergence time estimates. BMC Biology 10, 2012. doi: 10.1186/1741-7007-10-12

          ↑ Xiaoming Wang, Richard H. Tedford, Mauricio Antón: Dogs, their fossil relatives & evolutionary history. Columbia University Press, New York, 2008. ISBN 978-0-231-13528-3, Appendix 1 (S. 169 ff.), Appendix 2 (S. 177 f.)

          ↑ a b Xiaming Wang: Phylogenetic Systematics of the Hesperocyoninae (Carnivora: Canidae). Bulletin of the American Museum of Natural History No. 221, Sept. 15, 1994 (New York). ISSN 0003-0090 – Phylogenetische Analyse der Hesperocyoninae-Funde aus der Frick Collection aus dem American Museum of Natural History, New York.

          ↑ a b Xiamind Wang, R. H. Tedford, B. E. Taylor: Phylogenetic systematics of the Borophaginae (Carnivora: Canidae). Bulletin of the American Museum of Natural History No. 243, 1999, S. 1–391.

          Literatur

          Michael W. Fox: Vom Wolf zum Hund. Entwicklung, Verhalten und soziale Organisation. München: BLV 1975. ISBN 3-405-11365-2 – Standardwerk zu Hundeartigen/Caniden; engl. Originalausgabe: Behaviour of Wolfes, Dogs and Related Canids.
          Jean-Olivier Gransard-Desmond: Ètude sur les Canidae des temps pré-pharaoniques en Ègypte et au Soudan. BAR International Series 1260. Oxford: Archaeopress 2004. ISBN 1-84171-618-9 – Archäologische Studie zu den Ursprüngen der Hunde in Altägypten und im Sudan, mit Beschreibungen zahlreicher prähistorischer Funde und Katalog wichtiger Ausgrabungsstätten.
          Erik Zimen: Der Wolf. Stuttgart: Kosmos 2003. ISBN 3-440-09742-0.

          Weblinks

          Commons: Hunde Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
          Hunde (Canidae): Säugetiere (Memento vom 24. März 2012 im Internet Archive) (Informationszentrum Chemie Biologie Pharmazie der ETH Zürich) – ausführliche Linksammlung
          Canid Specialist Group der International Union for the Conservation of Nature (IUCN) (englisch)
          Canids: Foxes, Wolves, Jackals and Dogs – 2004 Status Survey and Conservation Action Plan (Memento vom 8. Dezember 2013 im Internet Archive) Canid Specialist Group der IUCN
          Normdaten (Sachbegriff): GND: 4398917-2 (OGND, AKS)

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          Kategorie: Hunde

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            Vertreten durch den Geschäftsführer Ramona Hühnlein

            und

            der Firma Dominic Reif Feuerwehrbedarf Ges. mit beschränkter Haftung
            Sitz in Solingen
            Vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Reif

            – Auftragnehmer –

            wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

            § 1 Vertragsgegenstand

            Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

            Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

            Einstellung von folgenden Positionen:

            1. – Klempner/in
            2. – Kanalbauer/in
            3. – Papiertechnologe/-technologin
            4. – Bauten- und Objektbeschichter/in

            2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

            Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

            § 2 Leistungen des Auftragnehmers

            Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

            Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

            § 3 Vergütung

            Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 144 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 13 fällig

            Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

            der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
            eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
            des Pkw: 69 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

            Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

            Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 24 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 92 TEURO ist zum 30 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

            3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

            § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

            Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 13 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

            § 5 Berichterstattung

            Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

            In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

            Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

            § 6 Aufwendungsersatz

            Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 91 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………
            ………………………………………………………………………………………

            Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

            § 7 Wettbewerbsverbot

            Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

            § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

            Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

            Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

            § 9 Schweigepflicht

            Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

            § 10 Datenschutz

            Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

            Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
            Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
            Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
            In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

            § 11 Vertragsdauer / Kündigung

            Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

            Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 11 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

            Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

            § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

            Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

            § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

            Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

            Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

            Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

            § 14 Schlussbestimmungen

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

            Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

            Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

            Gerichtsstand ist Rostock

            Rostock, 18.04.2021 Solingen, 18.04.2021

            ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

            Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
            Ramona Hühnlein Paketdienste Ges. mit beschränkter Haftung Dominic Reif Feuerwehrbedarf Ges. mit beschränkter Haftung
            Ramona Hühnlein Dominic Reif


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              Beratungsvertrag der Aribert Otto Chemische Reinigungen GmbH

              Zwischen

              der Firma Aribert Otto Chemische Reinigungen GmbH
              Sitz in Bochum
              – Auftraggeber –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Aribert Otto

              und

              der Firma Wenzel RoÃ? Fensterbau Gesellschaft mbH
              Sitz in Bonn
              Vertreten durch den Geschäftsführer Wenzel RoÃ?

              – Auftragnehmer –

              wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

              § 1 Vertragsgegenstand

              Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

              Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf .

              Einstellung von folgenden Positionen:

              1. – Stuckateur/in
              2. – Elektroniker/in (Handwerk)
              3. – Flechtwerkgestalter/in
              4. – Elektroniker/in – Betriebstechnik
              5. – Sänger/in

              2. Bestandteile dieses Vertrages sind:

              Allg. Beratungsbedingungen des Auftragnehmers

              § 2 Leistungen des Auftragnehmers

              Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

              Vorgehensweise und Zeitplan, Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Projektgruppen, Dokumentation des Ergebnisses

              § 3 Vergütung

              Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro h eine Vergütung in Höhe von 60 EUR zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum 12 fällig

              Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung

              der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
              eines Flugzeuges: Flugkosten der 1 Klasse,
              des Pkw: 20 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.

              Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

              Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 48 TEURO. Ein weiterer Betrag in Höhe von 134 TEURO ist zum 7 fällig. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten.

              3. Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

              § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

              Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber 11 mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.

              § 5 Berichterstattung

              Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

              In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

              Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

              § 6 Aufwendungsersatz

              Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Weitere Auslagen werden bis zu einem Betrag von 50 EURO durch den Auftraggeber ersetzt:
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………
              ………………………………………………………………………………………

              Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

              § 7 Wettbewerbsverbot

              Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.

              § 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

              Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

              Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

              § 9 Schweigepflicht

              Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

              § 10 Datenschutz

              Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

              Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch.
              Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die
              Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben.
              In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

              § 11 Vertragsdauer / Kündigung

              Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.

              Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

              Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

              § 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

              Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

              § 13 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

              Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

              Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

              Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,– EURO im Monat übersteigt.

              § 14 Schlussbestimmungen

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

              Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

              Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

              Gerichtsstand ist Bochum

              Bochum, 18.04.2021 Bonn, 18.04.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
              Aribert Otto Chemische Reinigungen GmbH Wenzel RoÃ? Fensterbau Gesellschaft mbH
              Aribert Otto Wenzel RoÃ?


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              Top 6 urteil:

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                Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Waltrud Mai Haarentfernung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                Zwischen

                Waltrud Mai Haarentfernung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                Sitz in Kiel
                – Darlehensnehmer –
                Vertreten durch den Geschäftsführer Waltrud Mai

                und

                Hilgrun Hotzenplotz
                Wohnhaft in Mannheim

                – Darlehensgeber –

                wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 198.489,- Euro.

                Der Darlehensbetrag wird mit einer 36 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 5.262 EURO monatlich, jeweils zum 5. des Monats.

                Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                Lebensversicherung Nr. 444.707.761.152

                Kiel, 16.04.2021 Mannheim, 16.04.2021

                ______________________________ ______________________________

                Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                Waltrud Mai Haarentfernung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hilgrun Hotzenplotz
                Waltrud Mai


                vorgegründete Gesellschaften gmbh kaufen preis


                Top 10 Bilanz:

                  gmbh finanzierung Impressum firmenmantel kaufen GmbH gründen

                  Impressum der Edwina Siegel Schiffsvermietungen Gesellschaft mbH

                  Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie auf
                  unserer Teamseite unter www..at/das-team/

                  Standort Wiesbaden:

                  Edwina Siegel Schiffsvermietungen Gesellschaft mbH
                  .at
                  Friedrich-Mohr-Straße 987
                  34270 Mannheim

                  Telefon: 01378-157998
                  Telefax: 01378-15799819
                  E-Mail: e-nachricht@.at
                  Web: www..at

                  Registergericht: Amtsgericht Mannheim
                  Registernummer: HRB 44288
                  USt-IdNr: DE155619597

                  Vorstand: Edwina Siegel und Jo KrauÃ?
                  Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Isabel Hahn
                  Diensteanbieter i.S.d. §5 TMG:

                  Urheberrecht

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                  EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
                  Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
                  OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
                  Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
                  Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
                  Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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                    Muster eines Businessplans

                    Businessplan Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung

                    Markwart Schweiger, Geschaeftsfuehrer
                    Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung
                    Trier
                    Tel. +49 (0) 6201233
                    Fax +49 (0) 6718320
                    Markwart Schweiger@hotmail.com

                    Inhaltsverzeichnis

                    MANAGEMENT SUMMARY 3

                    1. UNTERNEHMUNG 4
                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                    1.3. Unternehmensorganisation 4
                    1.4. Situation heute 4

                    2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                    2.1. Marktleistung 5
                    2.2. Produkteschutz 5
                    2.3. Abnehmer 5

                    3. Markt 6
                    3.1. Marktuebersicht 6
                    3.2. Eigene Marktstellung 6
                    3.3. Marktbeurteilung 6

                    4. KONKURRENZ 7
                    4.1. Mitbewerber 7
                    4.2. Konkurrenzprodukte 7

                    5. MARKETING 8
                    5.1. Marktsegmentierung 8
                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                    5.3. Preispolitik 8
                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                    5.5. Werbung / PR 8
                    5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                    6. STANDORT / LOGISTIK 9
                    6.1. Domizil 9
                    6.2. Logistik / Administration 9

                    7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                    7.1. Produktionsmittel 9
                    7.2. Technologie 9
                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                    7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                    8. MANAGEMENT / BERATER 10
                    8.1. Unternehmerteam 10
                    8.2. Verwaltungsrat 10
                    8.3. Externe Berater 10

                    9. RISIKOANALYSE 11
                    9.1. Interne Risiken 11
                    9.2. Externe Risiken 11
                    9.3. Absicherung 11

                    10. FINANZEN 11
                    10.1. Vergangenheit 11
                    10.2. Planerfolgsrechnung 12
                    10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                    10.4. Finanzierungskonzept 12

                    11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                    Management Summary

                    Die Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Trier hat das Ziel Verkauf in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Verkauf Artikeln aller Art.

                    Die Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung hat zu diesem Zwecke neue Verkauf Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Verkauf ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Verkauf Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                    Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Verkauf eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                    Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 35 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2025 mit einem Umsatz von EUR 62 Millionen und einem EBIT von EUR 11 Millionen

                    1. Unternehmung

                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                    Das Unternehmen wurde von
                    a) Monja Jakob, geb. 1952, Trier
                    b) Antje Harms, geb. 1946, Hagen
                    c) Herbert Haase, geb. 1955, Wirtschaftsjuristin, Erfurt

                    am 25.1.208 unter dem Namen Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Trier als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 854000.- gegruendet und im Handelsregister des Trier eingetragen.

                    Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 36% und der Gruender e) mit 35% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                    Fortbildung Regelungen in Deutschland Finanzierung Navigationsmenü

                    1.3. Unternehmensorganisation

                    Die Geschaeftsleitung wird von Markwart Schweiger, CEO, Knut Heuser CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
                    8 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                    14 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                    24 Mitarbeiter fuer Produktion
                    32 Mitarbeiter fuer Verkauf
                    Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Trier im Umfange von rund 10000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                    1.4. Situation heute

                    Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 18 Millionen und einen EBIT von EUR 383000.- erwirtschaftet.

                    2. Produkte, Dienstleistung

                    2.1. Marktleistung

                    Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:

                    Erweiterungsfortbildung,
                    Anpassungsfortbildung und
                    Aufstiegsfortbildung.
                    Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.
                    Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten.
                    Eine besondere Form der Fortbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind zum Beispiel Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.
                    Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und berufliche Weiterbildung oft fälschlich als Synonyme verwendet. Berufliche Weiterbildung umfasst aber zum Beispiel autodidaktische Weiterbildung, Umschulungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die alle nicht zur Fortbildung im Sinne des BBiG zählen.

                    Finanzierung
                    Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit, z. B. am Wochenende, statt. Der Arbeitnehmer beteiligt sich somit auch zeitlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich häufig auch die Kosten. Grundsätzlich kann berufliche Fortbildung finanziert werden

                    selten durch den Arbeitgeber,
                    meist durch den sich weiterbildenden Arbeitnehmer selbst,
                    mit öffentlichen Fördermitteln, z. B.
                    durch die Agentur für Arbeit, Förderprogramme der Bundesländer oder
                    durch die EU oder
                    durch eine Kombination daraus.
                    Öffentliche Förderung erfolgt, wenn bei veränderter persönlicher Eignung oder verändertem Arbeitsmarkt eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden soll. Eine Bewilligung öffentlicher Förderung bietet keine Gewähr für den substantiellen Wert der Bildungsmaßnahme.[1]

                    Siehe auch
                    Erwachsenen- und Weiterbildung
                    Literatur
                    Horst Methner: Aus-, Fort- und Weiterbildung, Kapitel 47 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8
                    Weblinks
                    Bundesministerium für Bildung und Forschung
                    Einzelnachweise

                    ↑ Handlungsempfehlung Qualifizierung von An- und Ungelernten. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: kofa.de. Institut der deutschen Wirtschaft, März 2013, ehemals im Original; abgerufen am 14. März 2018.@1@2Vorlage:Toter Link/www.kofa.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.  

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4117622-4 (OGND, AKS)

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                    Navigationsmenü

                    Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                    Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung kennenzulernen.

                    2.2. Produkteschutz

                    Die Spezialprodukte der Markwart Schweiger Verkauf Ges. m. b. Haftung sind mit den Patenten Nrn. 712.289, 349.122 sowie 977.182 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2039 geschuetzt.

                    2.3. Abnehmer

                    Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                    3. Markt

                    3.1. Marktuebersicht

                    Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 603 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 555000 Personen im Verkauf Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 270000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 12 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2028 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                    Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                    3.2. Eigene Marktstellung

                    Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 2 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 118 Millionen entsprechen duerfte.

                    3.3. Marktbeurteilung

                    Verkauf ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Verkauf hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu6 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 55 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                    Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Verkauf wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Verkauf Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                    Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                    Regionen Marktanteil Tendenz
                    DeutschBundesrepublik Deutschland 20 %
                    England 49%
                    Polen 10%
                    Oesterreich 31%
                    Oesterreich 22%

                    Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Verkauf durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                    Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Verkauf, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 21% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 39 mal kleiner.

                    4. Konkurrenz

                    4.1. Mitbewerber

                    Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 80% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                    4.2. Konkurrenzprodukte

                    Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                    5. Marketing

                    5.1. Marktsegmentierung

                    Kundensegemente:

                    Marktgebiete:

                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                    Erschliessung der Marktgebiete

                    5.3. Preispolitik

                    Preise bewegen sich rund 17% unter den Preisen der Mitbewerber.

                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                    Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                    5.5. Werbung / PR

                    Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                    5.6. Umsatzziele in EUR 536000

                    Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                    Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                    Sets 7’000 15’000 76000 176’000 548’000 789’000
                    Zubehoer inkl. Kleidung 2’000 17’000 90000 145’000 464’000 737’000
                    Trainingsanlagen 6’000 21’000 62000 351’000 475’000 687’000
                    Maschinen 7’000 26’000 77000 280’000 499’000 709’000
                    Spezialitaeten 9’000 15’000 45000 132’000 599’000 625’000

                    6. Standort / Logistik

                    6.1. Domizil

                    Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                    6.2. Logistik / Administration

                    Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 87 Millionen.

                    7. Produktion / Beschaffung

                    7.1. Produktionsmittel

                    Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                    7.2. Technologie

                    Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 1 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                    Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                    7.4. Wichtigste Lieferanten

                    Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                    Einkaufsvolumen von EUR 5 Millionen diskutiert.

                    8. Management / Berater

                    8.1. Unternehmerteam

                    • CEO: Markwart Schweiger

                    • CFO: Knut Heuser

                    Administration
                    Marketing
                    Verkauf
                    Einkauf
                    Entwicklung

                    8.2. Verwaltungsrat

                    Praesident:Monja Jakob (Mitgruender und Investor)
                    Delegierter: Markwart Schweiger (CEO)
                    Mitglied: Dr. Antje Harms , Rechtsanwalt
                    Mitglied: Knut Heuser, Unternehmer

                    8.3. Externe Berater

                    Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                    Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Trier und das Marketingbuero Vater & Sohn in Trier beraten.

                    9. Risikoanalyse

                    9.1. Interne Risiken

                    Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                    9.2. Externe Risiken

                    Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Verkauf Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                    9.3. Absicherung

                    Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                    10. Finanzen

                    10.1. Vergangenheit

                    Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 214000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 13000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                    Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 200000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                    10.2. Planerfolgsrechnung

                    Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                    Nettoumsatz 1’747 6’206 22’341 45’342 69’194 269’400
                    Warenaufwand 1’738 1’691 27’208 38’892 73’388 269’278
                    Bruttogewinn 8’798 3’285 14’141 33’521 65’730 254’763
                    Betriebsaufwand 6’865 5’747 19’686 34’680 59’598 114’175
                    EBITDA 1’760 9’149 22’532 45’584 52’226 129’677
                    EBIT 2’285 9’694 15’693 42’519 71’709 241’631
                    Reingewinn 5’878 4’310 20’413 40’668 62’224 150’820
                    Investitionen 7’601 7’469 15’709 46’716 60’519 126’404
                    Dividenden 1 3 5 10 12 35
                    e = geschaetzt

                    10.3. Bilanz per 31.12.2019

                    Aktiven Passiven

                    Fluessige Mittel 13 Bank 272
                    Debitoren 424 Kreditoren 842
                    Warenlager 314 uebrig. kzfr. FK, TP 550
                    uebriges kzfr. UV, TA 271

                    Total UV 5496 Total FK 1’540

                    Stammkapital 308
                    Mobilien, Sachanlagen 871 Bilanzgewinn 29

                    Total AV 541 Total EK 467

                    6353 5’462

                    10.4. Finanzierungskonzept

                    Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 7,3 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                    Erhoehung des Stammkapitals von EUR 2,9 Millionen um EUR 3,1 Millionen auf neu EUR 2,4 Millionen mit einem Agio von EUR 8,2 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 1,7 Millionen.
                    Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 200000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 9,1 Millionen abzuloesen.

                    11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                    EUR 8,9 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 349000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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