Existenzgründung Vorrats GmbH Datenschutz firmenmantel kaufen cash back leasing

Datenschutz | Datenschutzerklärung

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Volkher Hartung Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter www..eu (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..eu erhoben werden.
§ 2 Registrierungsdaten

Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .eu buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

§ 3 Sicherheit

Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
§ 4 Cookies

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
§ 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
§ 6 Werbung auf unseren Websites

Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
§ 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

Volkher Hartung Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – .eu

Lycker Straße 837

41472 Mainz

mail@.eu

Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 7 bis 19 Uhr.
§ 8 Links zu anderen Webseiten

Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Volkher Hartung Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung zum Verkauf

gmbh kaufen ohne stammkapital gesellschaft GmbH


Top 7 gbrgesellschaftsvertrag:

    gmbh mantel kaufen preis gmbh kaufen gesucht Genussschein gesellschaft kaufen mantel gmbh kaufen hamburg


    Genussschein der Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung

    Herr / Frau Augustin Wüst dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
    mit einem Nominalbetrag von
    291.988 ,- EURO
    (in Worten: zwei neun eins neun acht acht EURO)

    am Genussrechtskapital der Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung,
    Handelsregister: Amtsgericht Leverkusen HRB 46584, beteiligt.

    Leverkusen, 21.04.2021 Klara Walter
    Unterschrift


    Bedingungen

    § 1 Genussrechtskapital

    1. Das Genussrechtskapital Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
    2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
    3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
      Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
    4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

    § 2 Gewinnanspruch

    1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 14 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
    2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 5 % übersteigt.
    3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Klara Walter Noten Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 21.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

    § 3 Ausschüttungsfälligkeit

    1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
    2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

    § 4 Laufzeit / Kündigung

    1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2028.
    2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
    3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
    4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

    § 5 Information

    1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
    2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
    3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

    Leverkusen, 21.04.2021
    Klara Walter


    gmbh firmenwagen kaufen oder leasen gmbh anteile kaufen risiken

    GmbH gmbh kaufen gesucht

    vorgegründete Gesellschaften luxemburger gmbh kaufen


    Top 10 Bilanz:

      GmbH mit Crefo auto leasing Erkl&aum;rung Vorrats GmbH gmbh kaufen risiken

      Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Schwanhild Merten Versteigerungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Ute Kikkoman Dekorationen Gesellschaft mbH

      Zwischen

      Schwanhild Merten Versteigerungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Sitz in Koblenz
      – ANBIETER –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Schwanhild Merten

      und

      der Firma Ute Kikkoman Dekorationen Gesellschaft mbH
      Sitz in Wuppertal
      Vertreten durch den Geschäftsführer Ute Kikkoman

      – ANWENDER –

      1. Vorbemerkungen

      Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

      Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

      2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

      Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 21.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

      Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

      3. Zeitplan

      Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

      Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

      4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

      Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 25.1.2022, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

      5. Geheimhaltung

      Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

      Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

      diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
      diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
      diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
      diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

      – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

      6. Schlussbestimmungen

      Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

      Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

      Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

      Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Koblenz.

      Koblenz, 21.04.2021 Wuppertal, 21.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
      Schwanhild Merten Versteigerungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ute Kikkoman Dekorationen Gesellschaft mbH
      Schwanhild Merten Ute Kikkoman


      gmbh sofort kaufen gmbh zu kaufen

      gmbh kaufen frankfurt gmbh kaufen mit verlustvortrag


      Top 7 Treuhandvertrag:

        kann eine gmbh wertpapiere kaufen Crefo Index Urteil Geld verdienen mit Firmen gesellschaft

        Lkw-Käufer Hadburg Scholl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Berthilde Giese Autolackierereien GmbH) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 23.10.1973 – Az. Q 731 0d 3048/14

        Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
        Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Berthilde Giese Autolackierereien GmbH, Aloysia Pohl Abschleppdienste Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

        Der Unternehmer Hadburg Scholl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Berthilde Giese Autolackierereien GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Berthilde Giese Autolackierereien GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

        Urteil des OLG Stuttgart vom 24.8.1982
        Aktenzeichen: 6 197 YR 483/11
        GmbHR 1982, 20463


        startup gmbh kaufen ohne stammkapital


        Top 4 Bilanz:

          auto leasing GmbH mit Crefo AGB gmbh kaufen hamburg übernehmen

          Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolfhard Hillebrand Seniorenservice GmbH

          §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

          (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

          Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

          §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

          (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.WolfhardHillebrandSeniorenserviceGmbH.de.

          (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

          Wolfhard Hillebrand Seniorenservice GmbH
          Wolfhard Hillebrand
          D-86136 Remscheid
          Registernummer 681758
          Registergericht Amtsgericht Remscheid

          zustande.

          (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
          (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

          Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

          1) Auswahl der gewünschten Ware
          2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
          3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
          4) Betätigung des Buttons zur Kasse
          5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
          6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
          7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

          Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

          (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.WolfhardHillebrandSeniorenserviceGmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

          §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

          (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

          (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

          (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
          Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

          §4 Lieferung

          (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

          (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

          §5 Eigentumsvorbehalt

          Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

          ****************************************************************************************************

          §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

          Widerrufsrecht für Verbraucher

          Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

          Widerrufsbelehrung

          Widerrufsrecht

          Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

          Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

          Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
          Wolfhard Hillebrand Seniorenservice GmbH
          Wolfhard Hillebrand
          D-86136 Remscheid
          Registernummer 681758
          Registergericht Amtsgericht Remscheid
          E-Mail info@WolfhardHillebrandSeniorenserviceGmbH.de
          Telefax 030119345
          mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

          Widerrufsfolgen

          Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

          Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

          Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

          Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

          Finanzierte Geschäfte

          Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
          Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

          Ende der Widerrufsbelehrung

          ****************************************************************************************************

          §7 Widerrufsformular

          Muster-Widerrufsformular
          (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
          An :
          Wolfhard Hillebrand Seniorenservice GmbH
          Wolfhard Hillebrand
          D-86136 Remscheid
          E-Mail info@WolfhardHillebrandSeniorenserviceGmbH.de

          Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

          _____________________________________________________

          Bestellt am (*)/erhalten am (*)

          __________________

          Name des/der Verbraucher(s)

          _____________________________________________________

          Anschrift des/der Verbraucher(s)

          _____________________________________________________

          Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

          __________________

          Datum

          __________________

          (*) Unzutreffendes streichen.

          §8 Gewährleistung

          Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

          §9 Verhaltenskodex

          Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

          §10 Vertragssprache

          Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

          ****************************************************************************************************

          §11 Kundendienst

          Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

          Telefon: 05123 45678911
          Telefax: 06838 201140
          E-Mail: info@WolfhardHillebrandSeniorenserviceGmbH.de
          zur Verfügung.

          ****************************************************************************************************

          Stand der AGB Jan.2019


          fairkaufen gmbh gmbh kaufen vorteile

          GmbH gründen aktiengesellschaft

          Geld verdienen mit Firmen gmbh kaufen mit schulden


          Top 6 ordentlicheKuendigung:

            gmbh mantel günstig kaufen Türkischer Investor Urteil kredite luxemburger gmbh kaufen

            Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Heimwald Krebs mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 22.1.1988 – Az. E 142 41 7156/15

            Der Geschäftsführer Heimwald Krebs ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
            Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 92 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

            Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Heimwald Krebs, der zusammen mit seinem Bruder Karena Backhaus Gesellschafter der Heimwald Krebs Heizung und Sanitär Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 85 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

            Urteil des BSG vom 5.7.1934
            Aktenzeichen: l 431 Zv 9802/10
            StuB 1996 , 20447


            gmbh kaufen hamburg kann gmbh grundstück kaufen

            gesellschaft gründen immobilien kaufen gmbh kaufen wien


            Top 3 verkaufsbedingungen:

              gmbh mit verlustvorträgen kaufen car sharing finanzierung Handelsvermittler GmbH kaufen Geld verdienen mit Gmbh

              Handelsvertretervertrag zwischen Fried Scharf aus Offenbach am Main und Aribert Trautmann Krane und Kranarbeiten Gesellschaft mbH aus Fürth

              Zwischen
              Aribert Trautmann Krane und Kranarbeiten Gesellschaft mbH aus Fürth

              – nachfolgend Unternehmen genannt –

              und
              Herrn/Frau
              Fried Scharf aus Offenbach am Main

              – nachfolgend Handelsvertreter genannt –

              § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

              Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Offenbach am Main und im Umkreis von 70 km.

              Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

              Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

              Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
              Die Aribert Trautmann Krane und Kranarbeiten Gesellschaft mbH hat ihren Schwerpunkt in Krane und Kranarbeiten.

              Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

              Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

              § 2 Pflichten des Handelsvertreters

              Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

              Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

              Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

              Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

              Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

              Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

              Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

              Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

              § 3 Pflichten des Unternehmens

              Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

              Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

              Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

              Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

              Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

              § 4 Provisionspflichtige Geschäfte

              Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

              Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

              Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

              Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

              Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

              Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

              § 5 Höhe der Provision

              Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 32 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

              Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

              Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

              § 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

              Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

              Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

              Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

              § 7 Provisionsabrechnung

              Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

              Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

              Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

              § 8 Kosten des Handelsvertreters

              Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

              – Reisekosten in die Zentrale nach Fürth.

              § 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

              Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

              Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

              Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

              Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

              § 10 Wettbewerbsabreden

              Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

              Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

              Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

              Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

              Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

              Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

              § 11 Vertragsdauer, Kündigung

              Das Vertragsverhältnis beginnt am 17.04.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

              Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

              Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

              Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

              Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

              § 12 Sonstige Bestimmungen

              Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

              Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

              Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

              Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

              Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

              Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

              Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

              Fürth, 17.04.2021 Offenbach am Main, 17.04.2021

              ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

              Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
              Aribert Trautmann Krane und Kranarbeiten Gesellschaft mbH Wilbrand Abzocker


              gesellschaft kaufen gesucht Selbständigkeit

              gmbh kaufen stammkapital gmbh kaufen welche risiken


              Top 6 beratungsvertrag:

                Vorrats GmbH kredite finanzierung Vertrag transport car sharing finanzierung

                Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Siegwart Springinsfeld

                Zwischen

                Nunzius Jäger Ambulante Pflege Gesellschaft mbH
                Köln
                vertreten durch die Geschäftsleitung Nunzius Jäger und Gerlach Popp

                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Herrn/Frau

                Siegwart Springinsfeld

                Wohnhaft Offenbach am Main

                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 16.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                § 2 Arbeitsfreistellung

                Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 12.219,- Euro € bis zum 16.04.2021 weitergezahlt.

                Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                § 3 Urlaub

                Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                § 4 Abfindung

                Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.438,- Euro € brutto zu zahlen.

                Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 16.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                § 7 Sonstige Vereinbarungen

                __________________________________________

                __________________________________________

                § 8 Meldepflicht

                Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                Davon unberührt bleiben

                __________________________________________

                __________________________________________

                Köln, 16.04.2021

                ________________________ ________________________
                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                Nunzius Jäger und Gerlach Popp Siegwart Springinsfeld


                darlehen gesellschaft kaufen kosten

                Gesellschaftskauf gmbh kaufen ebay

                Barmittel schnell


                Top 7 verkaufsbedingungen:

                  kann gmbh grundstück kaufen kann gmbh grundstück kaufen Kaufvertrag vorgegründete Gesellschaften spedition

                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr)

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Priska Menke Veranstaltungstechnik Ges. mit beschränkter Haftung
                  mit Sitz in Wuppertal
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Priska Menke
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Wigand Frey Hofläden Ges. m. b. Haftung
                  mit Sitz in Pforzheim
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Wigand Frey
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 59775595 vom 15.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 208434 St. – mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr.

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 15.04.2021 in Kraft und endet am 15.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 15.5.2021 bis zum 15.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 208434 St – mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 6 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 6987 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 1875906,58 Euro für 208434 St. – mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 15 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wuppertal. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 122861199 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 71326947 unter § 17 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 136322739 vom 15.04.2021 beigefügt.

                  Wuppertal, 15.04.2021 Freiburg im Breisgau, 15.04.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


                  schauen & kaufen gmbh norderstedt gesellschaft GmbH


                  Top 10 ordentlicheKuendigung:

                    gmbh mantel kaufen wiki GmbH Firma gmbh deckmantel kaufen gesellschaft kaufen kosten

                    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

                    Zwischen

                    Frau / Herren
                    Annekatrin Nguyen

                    Wohnhaft in Bonn

                    und

                    Frau / Herren
                    Florenz Schott

                    Wohnhaft in Solingen

                    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

                    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

                    Zum gemeinsamen Betrieb eines Gmundner Molkerei
                    Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

                    ‚Annekatrin Nguyen und Florenz Schott, Gmundner Molkerei
                    Linessa Mozarella Light (Lidl Schweiz)einzelhandel‘

                    gegründet.

                    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
                    Sitz der Gesellschaft ist Bonn.

                    § 2 Dauer der Gesellschaft

                    Die Gesellschaft beginnt am 14.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

                    § 3 Geschäftsjahr

                    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

                    § 4 Einlagen der Gesellschafter

                    Frau / Herr Annekatrin Nguyen bringt in bar 472.269,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 570.284,- EURO ein. Frau / Herr Florenz Schott bringt in bar 837.450,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 781.346,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

                    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

                    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

                    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

                    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
                    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
                    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
                    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 82.144,- EURO übersteigt
                    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

                    § 6 Pflichten der Gesellschafter

                    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 79.500 € vereinbart.

                    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

                    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

                    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

                    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 306.309,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

                    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

                    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
                    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
                    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

                    § 9 Tod eines Gesellschafters

                    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

                    § 10 Einsichtsrecht

                    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
                    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

                    § 11 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
                    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

                    § 12 Änderungen des Vertrages

                    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                    Bonn, 14.04.2021 Solingen, 14.04.2021

                    ____________________________ ____________________________

                    Unterschrift Annekatrin Nguyen Unterschrift Florenz Schott


                    autovermietung leasing neuer GmbH Mantel


                    Top 8 AGB: