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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Allmar Knauer Digitaldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.4.1941 – Az. 1 77 HE 6154/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Dominikus Mayr gegenüber seinem Arbeitgeber Allmar Knauer Digitaldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Minna Berliner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 18.2.1942
Aktenzeichen: J 553 25 5386/14
GmbHR 1991, 18826


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    Bilanz
    Marc Hildebrand Autozubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

    Bilanz
    Aktiva
    Euro 2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.726.250 8.258.484 1.297.095
    II. Sachanlagen 1.085.072 9.321.609 5.718.232
    III. Finanzanlagen 8.199.011
    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte 8.944.314 9.697.720 4.819.202
    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.629.064 5.121.496 3.535.565
    III. Wertpapiere 8.423.283 675.299 9.940.490
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 1.788.036 9.337.296
    C. Rechnungsabgrenzungsposten 417.572 3.846.863 8.901.879
    Summe
    Passiva
    2021
    Euro
    2020
    Euro
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 5.103.929 6.963.447
    II. KapitalrÜcklage 3.280.392 825.407
    III. GewinnrÜcklagen 4.408.824 9.960.441
    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 5.595.895 2.644.066
    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.480.138 145.366
    B. RÜckstellungen 901.163 8.483.958
    C. Verbindlichkeiten 4.799.418 7.513.182
    D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.392.302 3.343.859
    Summe


    Gewinn- u. Verlustrechnung
    Marc Hildebrand Autozubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

    Gewinn- und Verlustrechnung
    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
    EUR EUR EUR EUR
    1. Sonstige betriebliche Erträge 9.138.746 2.321.585
    2. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter 2.966.493 7.994.774
    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 1.436.317 1.882.980 6.272.593 7.244.976
    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
    Abschreibungen
    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
    6.756.421 919.039
    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.537.287 4.602.857
    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.660.795 5.424.400
    Jahresfehlbetrag 8.260.217 6.440.868
    5. JahresÜberschuss 6.410.137 3.574.650
    6. Verlustvortrag aus dem 2020 6.946.238 6.487.038
    7. Bilanzverlust 7.038.781 4.618.407


    Entwicklung des Anlagevermögens
    Marc Hildebrand Autozubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Karlsruhe

    Entwicklung des Anlagevermögens
    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
    I. Sachanlagen
    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 7.391.798 622.077 4.023.303 4.523.919 3.454.939 573.281 5.197.415 9.159.313 6.785.123 8.995.701
    2. Technische Anlagen und Maschinen 8.120.711 5.438.971 6.869.417 8.835.403 6.388.848 1.128.343 1.514.319 7.100.252 5.229.026 8.223.604
    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.935.320 1.906.839 249.076 4.090.278 8.503.291 111.980 8.691.439 7.961.002 6.906.288 5.485.252
    7.384.795 5.853.285 1.829.618 4.184.487 8.352.906 5.260.109 4.061.175 3.770.058 5.995.878 6.052.232
    II. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.355.817 2.186.532 1.064.299 6.724.301 351.218 5.018.563 9.854.056 7.000.573 738.241 2.904.502
    2. Genossenschaftsanteile 9.338.452 2.752.496 133.124 1.529.412 7.217.076 8.231.709 8.914.522 7.451.161 6.865.258 1.140.027
    9.531.294 2.789.880 1.626.877 8.734.977 1.234.335 9.793.093 2.340.050 2.483.347 4.998.372 7.056.794
    3.766.711 8.809.331 4.575.943 3.891.759 6.052.719 7.866.594 1.936.698 7.845.476 1.439.440 8.793.284

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    Top 4 Bilanz:

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      Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Weinessig)

      Zwischen (Unternehmen 1)

      Mareen Reich Charteryachten Gesellschaft mbH
      mit Sitz in Saarbrücken
      Vertreten durch die Geschäftsführung Mareen Reich
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und

      Rotraud Schumacher Filmproduktionen Ges. mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Bonn
      Vertreten durch die Geschäftsführung Rotraud Schumacher
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

      Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

      Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 74532640 vom 20.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

      §1 Vertragsgegenstand

      Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 159879 St. Weinessig.

      §2 Gültigkeitszeitraum

      Der Vertrag tritt am 20.04.2021 in Kraft und endet am 20.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

      §3 Liefertermin

      Lieferzeitraum ist vom 20.5.2021 bis zum 20.0.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 159879 St Weinessig zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 5 eines Monats an den Käufer zu liefern.

      Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

      §4 Vertragsstrafen

      Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 11496 je Teil-Lieferung begrenzt.

      §5 Kaufpreis

      Der Preis beträgt 8153829,80 Euro für 159879 St. Weinessig. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

      §6 Zahlungsbedingungen

      Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 15 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

      Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.

      §7 Lieferbedingungen

      Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

      §8 Gewährleistung

      Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Weinessig ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

      §9 Eigentumsvorbehalt

      Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

      §10 Erfüllungsort

      Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Saarbrücken. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 87568899 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

      §11 Gerichtsstand

      Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 56548157 unter § 9 genannten Gerichtsstand.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
      Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

      §13 Textformklausel

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

      §14 Anlagen

      Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 89801676 vom 20.04.2021 beigefügt.

      Saarbrücken, 20.04.2021 Frankfurt am Main, 20.04.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Top 3 Handelsvermittlervertrag:

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        Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Robert Schuh Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. m. b. Haftung und Hadwig Hildebrandt Lederreinigungen Ges. mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Robert Schuh Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. m. b. Haftung
        Sitz in Pforzheim
        – ANBIETER –
        Vertreten durch den Geschäftsführer Robert Schuh

        und

        der Firma Hadwig Hildebrandt Lederreinigungen Ges. mit beschränkter Haftung
        Sitz in Augsburg
        Vertreten durch den Geschäftsführer Hadwig Hildebrandt

        – ANWENDER –

        1. Vorbemerkungen

        Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

        Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

        2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

        Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 19.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

        Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

        3. Zeitplan

        Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

        Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

        4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

        Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 22.11.2025, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

        5. Geheimhaltung

        Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

        Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

        diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
        diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
        diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
        diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

        – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

        6. Schlussbestimmungen

        Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

        Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

        Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

        Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

        Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Pforzheim.

        Pforzheim, 19.04.2021 Augsburg, 19.04.2021

        ______________________________ ______________________________

        Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
        Robert Schuh Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. m. b. Haftung Hadwig Hildebrandt Lederreinigungen Ges. mit beschränkter Haftung
        Robert Schuh Hadwig Hildebrandt


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        Top 5 Businessplan:

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            Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

            Zwischen

            Frau / Herren
            Eckhardt Barth

            Wohnhaft in Bergisch Gladbach

            und

            Frau / Herren
            Wolfeckart von Berlichingen

            Wohnhaft in Cottbus

            wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

            § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

            Zum gemeinsamen Betrieb eines Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpfthandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

            ‚Eckhardt Barth und Wolfeckart von Berlichingen, Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpfteinzelhandel‘

            gegründet.

            Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
            Sitz der Gesellschaft ist Bergisch Gladbach.

            § 2 Dauer der Gesellschaft

            Die Gesellschaft beginnt am 17.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
            Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

            § 3 Geschäftsjahr

            Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

            § 4 Einlagen der Gesellschafter

            Frau / Herr Eckhardt Barth bringt in bar 402.347,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 826.979,- EURO ein. Frau / Herr Wolfeckart von Berlichingen bringt in bar 668.370,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 446.785,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

            § 5 Geschäftsführung und Vertretung

            Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

            Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

            1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
            2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
            3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
            4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 586.573,- EURO übersteigt
            5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

            § 6 Pflichten der Gesellschafter

            Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 66.500 € vereinbart.

            Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

            Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

            § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

            Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 106.601,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

            § 8 Kündigung eines Gesellschafters

            Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
            Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
            Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

            § 9 Tod eines Gesellschafters

            Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

            § 10 Einsichtsrecht

            Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
            Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

            § 11 Salvatorische Klausel

            Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
            Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

            § 12 Änderungen des Vertrages

            Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            Bergisch Gladbach, 17.04.2021 Cottbus, 17.04.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Eckhardt Barth Unterschrift Wolfeckart von Berlichingen


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              Zwischen

              Frau / Herren
              Erica Lechner

              Wohnhaft in Chemnitz

              und

              Frau / Herren
              Bernhardin Ludwig

              Wohnhaft in Heidelberg

              wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

              § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

              Zum gemeinsamen Betrieb eines – aus Flachs, Jute, anderen textilen Bastfasern, pflanzlichen Spinnstoffen und Papiergarnhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

              ‚Erica Lechner und Bernhardin Ludwig, – aus Flachs, Jute, anderen textilen Bastfasern, pflanzlichen Spinnstoffen und Papiergarneinzelhandel‘

              gegründet.

              Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
              Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz.

              § 2 Dauer der Gesellschaft

              Die Gesellschaft beginnt am 17.04.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 22 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
              Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

              § 3 Geschäftsjahr

              Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

              § 4 Einlagen der Gesellschafter

              Frau / Herr Erica Lechner bringt in bar 485.284,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 181.701,- EURO ein. Frau / Herr Bernhardin Ludwig bringt in bar 816.475,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 163.205,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

              § 5 Geschäftsführung und Vertretung

              Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

              Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

              1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
              2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
              3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
              4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 747.186,- EURO übersteigt
              5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

              § 6 Pflichten der Gesellschafter

              Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 54.500 € vereinbart.

              Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

              Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

              § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

              Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 131.965,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

              § 8 Kündigung eines Gesellschafters

              Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
              Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
              Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

              § 9 Tod eines Gesellschafters

              Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

              § 10 Einsichtsrecht

              Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
              Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

              § 11 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
              Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

              § 12 Änderungen des Vertrages

              Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

              Chemnitz, 17.04.2021 Heidelberg, 17.04.2021

              ____________________________ ____________________________

              Unterschrift Erica Lechner Unterschrift Bernhardin Ludwig


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                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Donat Müller Oldtimer Ges. mit beschränkter Haftung

                  Zwischen

                  Donat Müller Oldtimer Ges. mit beschränkter Haftung
                  Sitz in Nürnberg
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Donat Müller

                  und

                  Elli Barbarossa
                  Wohnhaft in Bergisch Gladbach

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 100.849,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 15 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 60.330 EURO monatlich, jeweils zum 22. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 24 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 60.811.188.64

                  Nürnberg, 14.04.2021 Bergisch Gladbach, 14.04.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Donat Müller Oldtimer Ges. mit beschränkter Haftung Elli Barbarossa
                  Donat Müller


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