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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Lucas Dreher – BFH vom 10.3.1964 – Az. A 469 fl 481/14

Der Gesellschafter Melinda Fleischmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Lucas Dreher Tapeten Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Melinda Fleischmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Lucas Dreher Tapeten Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Melinda Fleischmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 3.1.1934
Aktenzeichen: E 78 K9 1034/15
GmbHR 1954, 2399


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    Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Anna Lehmann Fotovoltaik Ges. m. b. Haftung und Paula Wild Automaten Ges. mit beschränkter Haftung

    Zwischen

    Anna Lehmann Fotovoltaik Ges. m. b. Haftung
    Sitz in Mönchengladbach
    – ANBIETER –
    Vertreten durch den Geschäftsführer Anna Lehmann

    und

    der Firma Paula Wild Automaten Ges. mit beschränkter Haftung
    Sitz in Gelsenkirchen
    Vertreten durch den Geschäftsführer Paula Wild

    – ANWENDER –

    1. Vorbemerkungen

    Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

    Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

    2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

    Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 19.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

    Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

    3. Zeitplan

    Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

    Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

    4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

    Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 13.4.2021, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

    5. Geheimhaltung

    Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

    Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

    diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
    diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
    diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
    diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

    – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

    6. Schlussbestimmungen

    Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

    Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

    Mönchengladbach, 19.04.2021 Gelsenkirchen, 19.04.2021

    ______________________________ ______________________________

    Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
    Anna Lehmann Fotovoltaik Ges. m. b. Haftung Paula Wild Automaten Ges. mit beschränkter Haftung
    Anna Lehmann Paula Wild


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Sebald Krieg

      Zwischen

      Natalia Seidel Holzbearbeitungsmaschinen Ges. mit beschränkter Haftung
      Wiesbaden
      vertreten durch die Geschäftsleitung Natalia Seidel und Valerian Oswald

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Sebald Krieg

      Wohnhaft Solingen

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 19.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 20.348,- Euro € bis zum 19.04.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.311,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 19.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Wiesbaden, 19.04.2021

      ________________________ ________________________
      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Natalia Seidel und Valerian Oswald Sebald Krieg


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      Top 7 anlageprospekt:

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        Geschäftsraummietvertrag

        Zwischen

        Irmelin Kreter Bausparkassen GmbH
        Vertreten durch die Geschäftsführung Irmelin Kreter
        (Vermieter)

        und

        Erlfried Vorderbucher Kosmetik GmbH
        Vertreten durch die Geschäftsführung Gerheide Rothe
        (Mieter)

        wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

        §1 Mieträume

        Vermietet werden im Geschäftshaus in Wiesbaden folgende Räume:
        Erdgeschoss: 110 qm
        1. Etage: 152 qm
        2. Etage: 1466 qm

        Keller: 384 qm
        Dachboden: 352 qm

        Die Mietfläche beträgt 2464 qm.

        Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
        12 Schlüssel

        Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

        Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

        §2 Mietzweck

        Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Bausparkassen:

        Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

        §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

        Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

        Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

        Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

        §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

        Das Mietverhältnis beginnt am 18.04.2021 und endet nach 6 Jahren.

        Das Mietverhältnis verlängert sich um 1 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

        Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

        §5 Fristlose Kündigung

        Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

        a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

        oder
        b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

        oder
        c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

        oder
        d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

        Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

        Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

        §6 Mietzins

        Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 32032
        Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
        IBAN DE18 5326 7399 7921 6175 93

        Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

        Betriebskosten in Höhe von Euro 17248
        sonstige Kosten in Höhe von Euro 49280

        §7 Anpassung des Mietzinses

        Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

        Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

        Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

        Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

        §8 Mietkaution

        Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

        §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

        Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

        Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

        Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

        Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

        Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

        §10 Betreten der Mietsache

        Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

        §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

        Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

        Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

        §12 Untervermietung, Nachmieter

        Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
        Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

        Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

        §13 Außenreklame

        Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

        Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

        Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

        Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

        Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

        §14 Sachen des Mieters

        Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

        Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
        …………………………………………………………………………………………

        …………………………………………………………………………………………

        §15 Wettbewerbsschutz

        Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

        Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

        §16 Besondere Vereinbarungen

        ………………………………………………………………………………………………………

        ………………………………………………………………………………………………………

        §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

        Gerichtsstand ist Wiesbaden.

        Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

        §18 Sonstiges

        Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

        Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

        Wiesbaden, 18.04.2021

        ……………………………………………….. ………………………………………………..

        Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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          Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Birkhild Meurer Bootscharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Catharina Moser Fleischerei Gesellschaft mbH

          Zwischen

          Birkhild Meurer Bootscharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
          Sitz in Dresden
          – ANBIETER –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Birkhild Meurer

          und

          der Firma Catharina Moser Fleischerei Gesellschaft mbH
          Sitz in Erlangen
          Vertreten durch den Geschäftsführer Catharina Moser

          – ANWENDER –

          1. Vorbemerkungen

          Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

          Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

          2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

          Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 15.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

          Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

          3. Zeitplan

          Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

          Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

          4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

          Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 15.7.2026, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

          5. Geheimhaltung

          Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

          Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

          diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
          diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
          diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
          diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

          – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

          6. Schlussbestimmungen

          Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

          Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

          Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

          Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

          Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden.

          Dresden, 15.04.2021 Erlangen, 15.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
          Birkhild Meurer Bootscharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Catharina Moser Fleischerei Gesellschaft mbH
          Birkhild Meurer Catharina Moser


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            Unter den Begriffen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz oder Umweltschutztechnik versteht man die technischen und technologischen Verfahren zum Schutz der Umwelt sowie zur Wiederherstellung bereits geschädigter Ökosysteme. Diese Verfahren werden im Bereich der Umweltingenieurwissenschaften entwickelt. Teilweise wird die Ingenieurwissenschaft, die sich mit der Umweltschutztechnik beschäftigt, auch Umwelttechnik genannt.

            Gegenstand der Umwelttechnik sind:

            insbesondere die Entsorgung (z. B. Abfallbeseitigung, Müllverbrennung, Recycling, das Anlegen von Deponien, Abwasserreinigung),
            technische Maßnahmen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz,
            Verfahren zur Verminderung der Luftverschmutzung (z. B. Rauchgasentschwefelung, Abgasreinigung, Entstaubungsverfahren), siehe Verfahrenstechnik,
            Techniken für die effektive Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biokraftstoffe),
            sowie die messtechnische Erfassung und Überwachung von Schadstoffen und Umweltschäden.

            Daneben gibt es auch umwelttechnische Konzepte und Maßnahmen zur umweltschonenden Produktion, zum Energiesparen und zur Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen und Abfällen.

            Man unterscheidet folgende Anwendungen:

            End-of-pipe-Technologien
            Integrierter Umweltschutz

            Umwelttechniker untersuchen Umweltschadstoffe und planen, konzipieren und bauen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse umwelttechnische Anlagen, um Umweltbelastungen zu minimieren.[1]

            Der Studiengang Umwelttechnologie oder Umwelttechnik wird an mehreren Standorten in Deutschland und darüber hinaus angeboten: Am Campus Burghausen[2], an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Muttenz, an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden und am MCI Management Center Innsbruck.

            Literatur

            Ulrich Förstner, Umweltschutztechnik. 8. Auflage, Berlin Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-22972-5.
            Karl Schwister, Taschenbuch der Umwelttechnik, München 2010, ISBN 978-3-446-41999-5.

            Weblinks

            Wiktionary: Umwelttechnik Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

            Einzelnachweise

            ↑ Ingenieur/in – Umweltschutz/Umwelttechnik. Abgerufen am 29. Oktober 2020. 

            ↑ Technische Hochschule Rosenheim: Schnuppertag findet online statt. In: OVB Online. Abgerufen am 24. Juli 2020. 

            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4061650-2 (OGND, AKS)

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              Genussschein der Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH

              Herr / Frau Hildegund Hundertwasser dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
              mit einem Nominalbetrag von
              943.576 ,- EURO
              (in Worten: neun vier drei fünf sieben sechs EURO)

              am Genussrechtskapital der Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH,
              Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 60786, beteiligt.

              Düsseldorf, 15.04.2021 Irmentraut Goldfinger
              Unterschrift


              Bedingungen

              § 1 Genussrechtskapital

              1. Das Genussrechtskapital Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
              2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
              3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
              4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

              § 2 Gewinnanspruch

              1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 16 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
              2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 9 % übersteigt.
              3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Irmentraut Goldfinger Gasthöfe GmbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 15.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

              § 3 Ausschüttungsfälligkeit

              1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
              2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

              § 4 Laufzeit / Kündigung

              1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2030.
              2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
              3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
              4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

              § 5 Information

              1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
              2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
              3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

              Düsseldorf, 15.04.2021
              Irmentraut Goldfinger


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                Bilanz
                Karlhans Zimmermann Wasserfilter Gesellschaft mbH,Siegen

                Bilanz
                Aktiva
                Euro 2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Anlagevermögen
                I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.563.760 2.960.083 2.372.519
                II. Sachanlagen 7.359.494 9.306.618 1.032.131
                III. Finanzanlagen 1.155.566
                B. Umlaufvermögen
                I. Vorräte 8.559.477 2.390.266 966.005
                II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.342.297 9.646.505 4.552.458
                III. Wertpapiere 1.867.093 723.756 8.002.226
                IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 4.366.508 6.108.949
                C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.708.705 1.639.531 1.658.349
                Summe
                Passiva
                2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Eigenkapital
                I. Gezeichnetes Kapital 6.458.564 9.251.659
                II. KapitalrÜcklage 4.008.818 9.154.828
                III. GewinnrÜcklagen 5.237.926 7.424.714
                IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.331.581 1.149.066
                V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.050.594 6.665.589
                B. RÜckstellungen 8.450.856 7.486.629
                C. Verbindlichkeiten 6.683.426 9.548.352
                D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.743.120 9.745.002
                Summe


                Gewinn- u. Verlustrechnung
                Karlhans Zimmermann Wasserfilter Gesellschaft mbH,Siegen

                Gewinn- und Verlustrechnung
                01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                EUR EUR EUR EUR
                1. Sonstige betriebliche Erträge 4.283.911 1.969.911
                2. Personalaufwand
                a) Löhne und Gehälter 2.221.968 1.917.767
                b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 9.932.618 9.970.350 1.405.351 1.237.454
                – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                Abschreibungen
                auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                4.986.483 102.170
                3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.383.556 1.493.494
                4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.210.008 8.793.862
                Jahresfehlbetrag 5.333.252 8.703.322
                5. JahresÜberschuss 836.932 2.006.045
                6. Verlustvortrag aus dem 2020 1.884.039 8.089.919
                7. Bilanzverlust 4.960.652 5.357.960


                Entwicklung des Anlagevermögens
                Karlhans Zimmermann Wasserfilter Gesellschaft mbH,Siegen

                Entwicklung des Anlagevermögens
                Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                I. Sachanlagen
                1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 9.388.469 4.494.661 4.932.978 1.878.904 9.257.032 618.112 779.672 3.006.569 7.059.346 4.033.195
                2. Technische Anlagen und Maschinen 6.012.397 9.925.688 2.808.811 3.173.318 2.888.598 2.909.961 8.244.162 3.364.504 5.685.393 5.279.859
                3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 517.097 6.162.886 1.129.688 3.823.627 6.762.517 6.481.088 7.137.754 1.817.331 4.943.117 4.881.115
                4.815.170 6.758.853 4.235.450 9.811.498 9.366.223 4.421.887 6.679.423 961.511 4.851.696 9.629.593
                II. Finanzanlagen
                1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.264.593 1.001.456 4.344.121 4.819.923 4.683.042 9.027.714 7.674.055 2.435.198 7.132.718 3.915.157
                2. Genossenschaftsanteile 4.688.623 4.421.986 864.701 3.457.641 8.957.931 2.981.581 6.650.929 417.779 7.765.224 1.981.959
                3.986.456 6.970.371 5.143.202 1.250.247 4.434.913 4.262.613 4.345.309 8.648.435 9.624.346 451.965
                1.263.851 3.768.745 8.637.038 5.981.634 5.023.381 6.577.732 5.525.247 1.126.267 8.539.753 6.102.698

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                  Muster eines Businessplans

                  Businessplan Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung

                  Olinde Wittmann, Geschaeftsfuehrer
                  Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung
                  Wiesbaden
                  Tel. +49 (0) 8946057
                  Fax +49 (0) 3337213
                  Olinde Wittmann@hotmail.com

                  Inhaltsverzeichnis

                  MANAGEMENT SUMMARY 3

                  1. UNTERNEHMUNG 4
                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                  1.3. Unternehmensorganisation 4
                  1.4. Situation heute 4

                  2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                  2.1. Marktleistung 5
                  2.2. Produkteschutz 5
                  2.3. Abnehmer 5

                  3. Markt 6
                  3.1. Marktuebersicht 6
                  3.2. Eigene Marktstellung 6
                  3.3. Marktbeurteilung 6

                  4. KONKURRENZ 7
                  4.1. Mitbewerber 7
                  4.2. Konkurrenzprodukte 7

                  5. MARKETING 8
                  5.1. Marktsegmentierung 8
                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                  5.3. Preispolitik 8
                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                  5.5. Werbung / PR 8
                  5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                  6. STANDORT / LOGISTIK 9
                  6.1. Domizil 9
                  6.2. Logistik / Administration 9

                  7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                  7.1. Produktionsmittel 9
                  7.2. Technologie 9
                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                  7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                  8. MANAGEMENT / BERATER 10
                  8.1. Unternehmerteam 10
                  8.2. Verwaltungsrat 10
                  8.3. Externe Berater 10

                  9. RISIKOANALYSE 11
                  9.1. Interne Risiken 11
                  9.2. Externe Risiken 11
                  9.3. Absicherung 11

                  10. FINANZEN 11
                  10.1. Vergangenheit 11
                  10.2. Planerfolgsrechnung 12
                  10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                  10.4. Finanzierungskonzept 12

                  11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                  Management Summary

                  Die Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden hat das Ziel Fahrzeugteile in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Fahrzeugteile Artikeln aller Art.

                  Die Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Fahrzeugteile Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Fahrzeugteile ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Fahrzeugteile Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                  Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Fahrzeugteile eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                  Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 18 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2025 mit einem Umsatz von EUR 55 Millionen und einem EBIT von EUR 4 Millionen

                  1. Unternehmung

                  1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                  Das Unternehmen wurde von
                  a) Isbert Trapp, geb. 1980, Wiesbaden
                  b) Hildburga Lau, geb. 1965, Osnabrück
                  c) Albine Reis, geb. 1951, Wirtschaftsjuristin, München

                  am 24.9.207 unter dem Namen Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 540000.- gegruendet und im Handelsregister des Wiesbaden eingetragen.

                  Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 21% und der Gruender e) mit 28% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                  1.2. Unternehmensziel und Leitbild

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                  1.3. Unternehmensorganisation

                  Die Geschaeftsleitung wird von Olinde Wittmann, CEO, Fried Ulbrich CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
                  25 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                  22 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                  20 Mitarbeiter fuer Produktion
                  13 Mitarbeiter fuer Verkauf
                  Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Wiesbaden im Umfange von rund 65000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                  1.4. Situation heute

                  Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 15 Millionen und einen EBIT von EUR 369000.- erwirtschaftet.

                  2. Produkte, Dienstleistung

                  2.1. Marktleistung

                  Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                  Baden genutzt. Die Erfindung der häuslichen Badewanne ist nach dem Griechen Athenaios den Bewohnern des antiken Sybaris zuzuschreiben. Tatsächlich wurden Badewannen aber schon zu mykenischer Zeit, somit vor mehr als 3000 Jahren, zum Beispiel auf Zypern genutzt. Einige dieser Badewannen sind noch in den Archäologischen Museen Zyperns zu besichtigen. Der Legende nach hatte Archimedes beim Einsteigen in seine Badewanne das Archimedische Prinzip entdeckt.
                  Anfangs wurden in Mitteleuropa sogenannte Bütten bzw. Waschzuber in der Küche oder im Waschraum (oder eigenen Waschhäusern) zum Baden benutzt, später nahm man dafür freistehende Wannen mit Füßen. Erst mit der Verbreitung eigener Badezimmer kamen Einbauwannen auf, die nur als Schale gefertigt werden.

                  Material
                  Badewannen gibt es aus verschiedenen Materialien. Im Palast des Nestor bei Pylos ist eine tönerne Badewanne aus dem 13. Jahrhundert v. Chr. zu sehen. Die Römer und auch andere Völker bauten Schwimmbäder mit Becken aus Stein. Holzzuber waren mindestens seit dem Mittelalter üblich, Badewannen aus verzinktem Eisenblech waren seit dem 19. Jahrhundert im Gebrauch. 1906 begann das Brühler Rankewerk weltweit als erstes Unternehmen mit der Produktion von emaillierten Stahlbadewannen, die im Laufe des Jahrhunderts die bekannten gusseisernen Wannen zunehmend vom Markt verdrängten. Seit den 1990er Jahren nahm der Anteil der Badewannen aus Kunststoff (Acryl oder GFK) immer mehr zu. In den letzten Jahren (2004–2006) konnten die Stahl-Email-Wannen jedoch wieder Marktanteile zurückgewinnen. Sie halten bis zu 20 Jahre und lassen sich bei einer eventuell eintretenden Mattierung der Oberfläche auch neu lackieren.[1] Aufgrund höherer Herstellungs- und Materialkosten sind seltener auch Kupferbadewannen und Marmorbäder zu finden.

                  Bauformen
                  Neben der körperlangen Badewanne gibt es auch Sitzbadewannen, Eckbadewannen sowie Bauformen für mehrere Personen. Badewannen mit Düsen zur Einspritzung von heißem Wasser nennt man Whirlwanne oder Jacuzzi (Whirlpool). Eine weitere Variante ist die Badewanne mit integrierter Dusche, die aufgrund der komplett abgedichteten Duschtüre als Dusche und als Badewanne genutzt werden kann. Vor allem für medizinische Zwecke in der Physiotherapie gibt es auch Armbadewannen und Fußbadewannen. Form und Zubehör von Badewannen sind bis heute Teil der Badekultur.
                  Im Durchschnitt fassen Badewannen um die 150 Liter. Raumsparbadewannen haben oft ein Volumen von weniger als 100 Litern. Großraumwannen für 2 und mehr Personen fassen 280 – 350 Liter und mehr. Für ein Vollbad braucht man natürlich je nach Körperfülle weniger Wasser. Ein erwachsener Mensch mit 80 kg hat ein Körpervolumen von etwa 0,078 m³, also etwa 78 Liter.[2]

                  Potentialausgleich
                  Einbauwanne
                  In Deutschland war es bis vor wenigen Jahren vorgeschrieben, Badewannen mit dem Potentialausgleich zu verbinden. Nachdem die neue DIN VDE 0100 Teil 701 erschienen ist, müssen dort Dusch- und Badewannen aus Stahl oder Gusseisen nicht mehr mit der Potentialausgleichschiene verbunden werden. Allerdings spricht auch nichts dagegen, solche Wannen weiterhin in den Potentialausgleich einzubeziehen.[3]
                  In Österreich ist der Potentialausgleich von Badewannen und ähnlichen Einrichtungen seit 1980 durch die ÖNORM E 8001-4-701 vorgeschrieben.

                  Badewanne als Motiv der bildenden Kunst
                  In der bildenden Kunst findet sich das Motiv der Badewanne u. a. bei dem klassizistischen Maler Jacques Louis David, der 1793 den Volkshelden der französischen Revolution Jean-Paul Marat ermordet in seiner Badewanne verewigte. Der Pop-Art Künstler Tom Wesselmann betitelte 1963 eine seiner großformatigen Assemblagen u. a. „Bathtub No. 3“ (Museum Ludwig, Köln). Der Komiker und Cartoonist Loriot wählte die Badewanne als Schauplatz einer absurden Kommunikation in dem Zei

                  Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                  Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

                  2.2. Produkteschutz

                  Die Spezialprodukte der Olinde Wittmann Fahrzeugteile Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 829.131, 792.813 sowie 661.899 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2049 geschuetzt.

                  2.3. Abnehmer

                  Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                  3. Markt

                  3.1. Marktuebersicht

                  Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 275 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 326000 Personen im Fahrzeugteile Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 236000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 17 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2024 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                  Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                  3.2. Eigene Marktstellung

                  Die eigene Marktstellung ist mit EUR 5 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 3 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 220 Millionen entsprechen duerfte.

                  3.3. Marktbeurteilung

                  Fahrzeugteile ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Fahrzeugteile hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu5 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 18 – 74 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                  Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Fahrzeugteile wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Fahrzeugteile Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                  Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                  Regionen Marktanteil Tendenz
                  DeutschBundesrepublik Deutschland 14 %
                  England 54%
                  Polen 20%
                  Oesterreich 47%
                  Oesterreich 43%

                  Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Fahrzeugteile durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                  Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Fahrzeugteile, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 69% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 11 mal kleiner.

                  4. Konkurrenz

                  4.1. Mitbewerber

                  Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 28 – 40% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                  4.2. Konkurrenzprodukte

                  Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                  5. Marketing

                  5.1. Marktsegmentierung

                  Kundensegemente:

                  Marktgebiete:

                  5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                  Erschliessung der Marktgebiete

                  5.3. Preispolitik

                  Preise bewegen sich rund 15% unter den Preisen der Mitbewerber.

                  5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                  Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                  5.5. Werbung / PR

                  Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                  5.6. Umsatzziele in EUR 297000

                  Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                  Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                  Sets 6’000 29’000 45000 230’000 561’000 698’000
                  Zubehoer inkl. Kleidung 4’000 18’000 43000 127’000 547’000 868’000
                  Trainingsanlagen 1’000 14’000 81000 338’000 548’000 662’000
                  Maschinen 6’000 12’000 30000 294’000 574’000 733’000
                  Spezialitaeten 5’000 17’000 83000 204’000 600’000 797’000

                  6. Standort / Logistik

                  6.1. Domizil

                  Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                  6.2. Logistik / Administration

                  Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 56 Millionen.

                  7. Produktion / Beschaffung

                  7.1. Produktionsmittel

                  Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                  7.2. Technologie

                  Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 6 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                  7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                  Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                  7.4. Wichtigste Lieferanten

                  Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                  Einkaufsvolumen von EUR 3 Millionen diskutiert.

                  8. Management / Berater

                  8.1. Unternehmerteam

                  • CEO: Olinde Wittmann

                  • CFO: Fried Ulbrich

                  Administration
                  Marketing
                  Verkauf
                  Einkauf
                  Entwicklung

                  8.2. Verwaltungsrat

                  Praesident:Isbert Trapp (Mitgruender und Investor)
                  Delegierter: Olinde Wittmann (CEO)
                  Mitglied: Dr. Hildburga Lau , Rechtsanwalt
                  Mitglied: Fried Ulbrich, Unternehmer

                  8.3. Externe Berater

                  Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                  Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Wiesbaden und das Marketingbuero Vater & Sohn in Wiesbaden beraten.

                  9. Risikoanalyse

                  9.1. Interne Risiken

                  Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                  9.2. Externe Risiken

                  Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Fahrzeugteile Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                  9.3. Absicherung

                  Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                  10. Finanzen

                  10.1. Vergangenheit

                  Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 2 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 160000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 77000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                  Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 100000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                  10.2. Planerfolgsrechnung

                  Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                  Nettoumsatz 7’674 8’158 20’780 34’685 72’476 159’803
                  Warenaufwand 9’733 9’139 20’104 47’286 74’270 121’515
                  Bruttogewinn 4’328 8’691 20’489 35’833 52’682 224’834
                  Betriebsaufwand 8’245 9’553 29’837 41’632 65’523 283’272
                  EBITDA 2’400 7’180 21’651 32’481 73’293 221’398
                  EBIT 5’761 4’388 22’739 30’459 58’409 129’735
                  Reingewinn 4’532 4’870 30’381 46’207 66’397 242’528
                  Investitionen 5’213 4’296 29’819 31’831 52’706 213’851
                  Dividenden 2 4 4 10 13 20
                  e = geschaetzt

                  10.3. Bilanz per 31.12.2019

                  Aktiven Passiven

                  Fluessige Mittel 69 Bank 236
                  Debitoren 241 Kreditoren 677
                  Warenlager 257 uebrig. kzfr. FK, TP 283
                  uebriges kzfr. UV, TA 361

                  Total UV 4380 Total FK 1’888

                  Stammkapital 613
                  Mobilien, Sachanlagen 304 Bilanzgewinn 45

                  Total AV 686 Total EK 786

                  3130 5’554

                  10.4. Finanzierungskonzept

                  Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 6,6 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                  Erhoehung des Stammkapitals von EUR 7,5 Millionen um EUR 0,1 Millionen auf neu EUR 3,8 Millionen mit einem Agio von EUR 4,4 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 6,8 Millionen.
                  Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 100000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 4,1 Millionen abzuloesen.

                  11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                  EUR 47,3 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 346000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Tülle (einschl. Bobinetgardinenstoffen) und geknüpfte Netzstoffe)

                    Zwischen (Unternehmen 1)

                    Benedikt Gehrmann Pferdepensionen Gesellschaft mbH
                    mit Sitz in Göttingen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Benedikt Gehrmann
                    – nachfolgend Käufer genannt –

                    und

                    Wolfdieter Eisele Steuerungstechniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Lübeck
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Wolfdieter Eisele
                    – nachfolgend Verkäufer genannt –

                    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 35007184 vom 12.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                    §1 Vertragsgegenstand

                    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 36640 St. Tülle (einschl. Bobinetgardinenstoffen) und geknüpfte Netzstoffe.

                    §2 Gültigkeitszeitraum

                    Der Vertrag tritt am 12.04.2021 in Kraft und endet am 12.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                    §3 Liefertermin

                    Lieferzeitraum ist vom 12.5.2021 bis zum 12.4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 36640 St Tülle (einschl. Bobinetgardinenstoffen) und geknüpfte Netzstoffe zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 19 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                    §4 Vertragsstrafen

                    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 3688 je Teil-Lieferung begrenzt.

                    §5 Kaufpreis

                    Der Preis beträgt 1282400,73 Euro für 36640 St. Tülle (einschl. Bobinetgardinenstoffen) und geknüpfte Netzstoffe. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                    §6 Zahlungsbedingungen

                    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 5 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                    §7 Lieferbedingungen

                    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                    §8 Gewährleistung

                    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Tülle (einschl. Bobinetgardinenstoffen) und geknüpfte Netzstoffe ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

                    §9 Eigentumsvorbehalt

                    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                    §10 Erfüllungsort

                    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Göttingen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 135586027 unter § 5 genannten Erfüllungsort.

                    §11 Gerichtsstand

                    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 74963210 unter § 11 genannten Gerichtsstand.

                    §12 Salvatorische Klausel

                    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                    §13 Textformklausel

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                    §14 Anlagen

                    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 21582031 vom 12.04.2021 beigefügt.

                    Göttingen, 12.04.2021 Jena, 12.04.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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