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Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

Paragraph 1 Firma, Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet: Ulf Küster Fahnen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung .Sitz der Gesellschaft ist Erlangen

Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Fachà Navigationsmenü

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 83568,00 EUR

Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

a. Martha Schwyzer eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 62547,
b. Elisabeth Fries eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 19048,
c. Monika Dietrich eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 1973.

Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

Einberufung

a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens

a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Erlangen vereinbart

Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

Notarieller Beurkundungshinweis

……………………………………….. ………………………………………..

Erlangen, 20.04.2021 Unterschrift

Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swanhilde Winkler Hufschmiede Gesellschaft mbH

    §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

    (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

    §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

    (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.SwanhildeWinklerHufschmiedeGesellschaftmbH.de.

    (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

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    Swanhilde Winkler
    D-39693 Wiesbaden
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    Registergericht Amtsgericht Wiesbaden

    zustande.

    (3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
    (4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

    Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

    1) Auswahl der gewünschten Ware
    2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons Bestellen
    3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
    4) Betätigung des Buttons zur Kasse
    5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
    6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
    7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen bzw. kaufen

    Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen Zurück-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schliessen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Auftragsbestätigung). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

    (5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.SwanhildeWinklerHufschmiedeGesellschaftmbH.de/agb.html einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.

    §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

    (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

    (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

    (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
    Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

    §4 Lieferung

    (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

    §5 Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

    ****************************************************************************************************

    §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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    E-Mail info@SwanhildeWinklerHufschmiedeGesellschaftmbH.de
    Telefax 014426595
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Widerrufsfolgen

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Finanzierte Geschäfte

    Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
    Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    ****************************************************************************************************

    §7 Widerrufsformular

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
    An :
    Swanhilde Winkler Hufschmiede Gesellschaft mbH
    Swanhilde Winkler
    D-39693 Wiesbaden
    E-Mail info@SwanhildeWinklerHufschmiedeGesellschaftmbH.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    _____________________________________________________

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    __________________

    Name des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    __________________

    Datum

    __________________

    (*) Unzutreffendes streichen.

    §8 Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

    §9 Verhaltenskodex

    Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

    §10 Vertragssprache

    Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

    ****************************************************************************************************

    §11 Kundendienst

    Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

    Telefon: 05123 45678911
    Telefax: 08024 320285
    E-Mail: info@SwanhildeWinklerHufschmiedeGesellschaftmbH.de
    zur Verfügung.

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      Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Seminar (Begriffsklärung) aufgeführt.

      Seminar anlässlich des 10. Jubiläums der Wikipedia auf Bengalisch im Jahr 2015

      Ein Seminar ist eine Lern- und Lehrveranstaltung, die dazu dient, Wissen in kleinen bis mittelgroßen Gruppen interaktiv zu erwerben oder zu vertiefen. Seminare werden von einem Seminarleiter beziehungsweise Trainer durchgeführt.

      Inhaltsverzeichnis

      1 Geschichte
      2 Seminare an Hochschulen
      3 Seminare in der Erwachsenenbildung
      4 Literatur
      5 Weblinks
      6 Einzelnachweise

      Geschichte

      Der Begriff Seminar (lateinisch Seminarium) lässt sich auf den lateinischen Ausdruck seminare („säen“) oder seminarium („Pflanzstätte, Baumschule, Pflanzschule“) aus dem 16. Jahrhundert zurückführen.[1] Diese Art der Lehrveranstaltung wurde zu Beginn des Idealismus im 18./19. Jahrhundert wieder eingeführt. Wie in der mittelalterlichen Universitas wurden dabei die Studenten grundsätzlich als gleichberechtigte Teilnehmer in der wissenschaftlichen Arbeit angesehen.[2]

      Seminare an Hochschulen

      Seminare an Hochschulen (teilweise auch Akademische Seminare genannt) dienen der wissenschaftlichen Vertiefung und können zu beliebigen Themen des Fachgebiets angeboten werden. Im Gegensatz zur Vorlesung zeichnen sie sich durch größere Interaktivität von Leiter und Seminarteilnehmern aus. Dazu soll in kleinen übersichtlichen Gruppen gearbeitet werden (etwa fünf bis dreißig Teilnehmer), mit Übungen, Diskussionen und Referaten der Studenten (Lernen durch Lehren). Am Ende eines Seminars ist häufig eine Seminararbeit zu erstellen oder vereinzelt eine Klausur zu absolvieren. Die Wissenschaft, die effizientes Lehren und Lernen in Seminaren erforscht und lehrt, heißt Hochschuldidaktik.
      Dem Anspruch, in einer kleinen Gruppe intensiv zu arbeiten, stehen in der Realität einiger Fachrichtungen an einigen deutschen Hochschulen häufig Teilnehmerzahlen von 40 bis zu 100 Studenten entgegen. Dort sind Seminare oft „von Studenten gehaltene Vorlesungen mit nicht ganz so vielen Zuhörern“ oder „Vorlesungen, bei denen der Dozent die Studenten durch Fragen, Rückmeldungen oder andere Aktivitäten einbindet.“

      Bisweilen wird zwischen Proseminaren für Anfänger im Grundstudium und Mittel-, Vertiefungs- und Hauptseminaren für Studenten im Hauptstudium unterschieden. Oberseminare werden als Spezialseminare nach dem Hauptseminar angesiedelt. Gelegentlich wird ein solches Oberseminar für Examenskandidaten auch Privatissimum oder Examenscolloquium genannt. Seminare werden in der Regel von Dozenten abgehalten. Nur selten und ausschließlich in bestimmten Fächern dürfen auch Studenten höherer Semester ein Seminar leiten. Haupt- bzw. Vertiefungsseminare dürfen meist nur von Professoren oder anderen habilitierten Dozenten durchgeführt werden.

      Eine besondere Form des Seminars ist das Forschungsseminar, bei dem Forscher noch unveröffentlichte Forschungsergebnisse vorstellen, um hilfreiche Anregungen und Kritik zu erhalten. Dabei steht also nicht die Wissensvermittlung, sondern der wissenschaftliche Austausch im Vordergrund.

      Seminare in der Erwachsenenbildung

      Seminare im Rahmen der Erwachsenenbildung, der betrieblichen Fortbildung, der Volkshochschule oder als Veranstaltungen weiterer Bildungsträger oder auch der Jugendbildung sind interaktive Lernveranstaltungen mit Werkstatt-Charakter. Moderne Methodik und Didaktik bestimmen die Arbeit in Lerngruppen (Soziales Lernen). Der Seminarleiter gestaltet ein Lernklima, in dem die Lernenden möglichst optimale Bedingungen für eigenverantwortliches Lernen finden. Meist ist dieses Lernen erfahrungsorientiert (Handlungsorientierter Unterricht).

      Literatur

      Elaine Biech: Kurse und Seminare erfolgreich durchführen für Dummies. Wiley-VCH, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-70428-6.

      Weblinks

      Wiktionary: Seminar Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

      Einzelnachweise

      ↑ Seminār. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 18, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1909, S. 327–328.

      ↑ Ulrich Breuer, Matthias Emrich: Seminar. In: Ute Frietsch, Jörg Rogge (Hrsg.): Über die Praxis des kulturwissenschaftlichen Arbeitens. Ein Handwörterbuch. transcript, Bielefeld 2013, ISBN 978-3-8376-2248-5, S. 376 ff. 

      Normdaten (Sachbegriff): GND: 7790966-5 (OGND, AKS)

      Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Seminar&oldid=205982107“
      Kategorien: Akademische BildungLehrveranstaltung

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        GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Karl-Heinz Kreter Kupfer GmbH

        zwischen

        der Karl-Heinz Kreter Kupfer GmbH

        vertreten durch ihren Gesellschafter Karl-Heinz Kreter

        nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

        und

        Herrn / Frau Denise Petzold
        aus Münster

        nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

        wird folgender

        A n s t e l l u n g s v e r t r a g

        geschlossen.

        Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2021

        ist Herr / Frau Denise Petzold
        (mit Wirkung vom 16.04.2021

        zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

        Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 16.04.2021.

        Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

        oder

        Der bisherige mit Herrn / Frau Karl-Heinz Kreter bestehende Anstellungsvertrag vom 23.6.2019 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

        § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

        Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

        Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

        Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

        § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

        Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

        Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

        § 3 Selbstkontrahieren

        Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

        Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

        § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

        Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

        Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

        Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

        Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

        Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

        § 5 Haftung des Geschäftsführers

        Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

        Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

        Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

        Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 664 TEURO

        Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

        Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 4750 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

        § 6 Dienstort und Arbeitszeit

        Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

        Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

        An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

        § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

        Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

        Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

        Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

        Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

        Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

        § 8 Wettbewerbsverbot

        Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

        Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

        Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 9 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

        Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

        Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 33 % seiner innerhalb der letzten 33 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 18 eines Monats fällig.

        Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

        Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

        Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 11 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

        Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 11 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

        Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 43 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
        Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

        § 9 Vergütung

        (bei Festgehalt)

        Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

        a) Eine Vergütung von brutto 891 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

        b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 84 TEURO festgesetzt.

        c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 48 TEURO.

        d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 36 TEURO.

        Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

        Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

        § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

        Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 8 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

        Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

        Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

        Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

        Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

        Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 1 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

        § 11 Sonstige Leistungen

        Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

        Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

        § 12 Urlaub

        Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 27 Arbeitstagen.

        Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

        Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

        oder
        Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

        Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

        § 13 Erfindungen

        Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

        Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

        § 14 Versorgungszusage

        Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

        § 15 Vertragsdauer und Kündigung

        Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

        Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

        Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

        der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

        der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

        der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

        der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

        das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

        Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

        Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

        Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 54 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

        § 16 Abfindung

        Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

        Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

        § 17 Geheimhaltung

        Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

        Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

        § 18 Schlussbestimmungen

        Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

        Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

        Lübeck, 16.04.2021 Münster, 16.04.2021

        ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

        Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Denise Petzold


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        Top 4 MusterSatzung:

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          Genussschein der Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung

          Herr / Frau Kathie Haack dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
          mit einem Nominalbetrag von
          692.410 ,- EURO
          (in Worten: sechs neun zwei vier eins null EURO)

          am Genussrechtskapital der Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung,
          Handelsregister: Amtsgericht Erlangen HRB 63292, beteiligt.

          Erlangen, 11.04.2021 Hanna Scheller
          Unterschrift


          Bedingungen

          § 1 Genussrechtskapital

          1. Das Genussrechtskapital Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
          2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
          3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
            Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
          4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

          § 2 Gewinnanspruch

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 19 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
          2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 4 % übersteigt.
          3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 11.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

          § 3 Ausschüttungsfälligkeit

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
          2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

          § 4 Laufzeit / Kündigung

          1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2028.
          2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
          3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
          4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

          § 5 Information

          1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
          2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
          3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

          Erlangen, 11.04.2021
          Hanna Scheller


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            Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Karlheinrich Jahnke

            Zwischen

            Olaf Gerdes Künstlerbedarf Ges. m. b. Haftung
            Krefeld
            vertreten durch die Geschäftsleitung Olaf Gerdes und Thassilo Weber

            – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

            und

            Herrn/Frau

            Karlheinrich Jahnke

            Wohnhaft Hannover

            – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

            wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

            § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

            Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

            § 2 Arbeitsfreistellung

            Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 16.533,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

            Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

            § 3 Urlaub

            Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

            § 4 Abfindung

            Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 7.745,- Euro € brutto zu zahlen.

            Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

            § 5 Wettbewerbsvereinbarung

            Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

            § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

            Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

            Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

            § 7 Sonstige Vereinbarungen

            __________________________________________

            __________________________________________

            § 8 Meldepflicht

            Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

            § 9 Ausgleich aller Ansprüche

            Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

            Davon unberührt bleiben

            __________________________________________

            __________________________________________

            Krefeld, 11.04.2021

            ________________________ ________________________
            Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
            Olaf Gerdes und Thassilo Weber Karlheinrich Jahnke


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              Muster eines Businessplans

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              Kunibert Schröder, Geschaeftsfuehrer
              Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH
              Bremen
              Tel. +49 (0) 3360977
              Fax +49 (0) 3168076
              Kunibert Schröder@hotmail.com

              Inhaltsverzeichnis

              MANAGEMENT SUMMARY 3

              1. UNTERNEHMUNG 4
              1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
              1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
              1.3. Unternehmensorganisation 4
              1.4. Situation heute 4

              2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
              2.1. Marktleistung 5
              2.2. Produkteschutz 5
              2.3. Abnehmer 5

              3. Markt 6
              3.1. Marktuebersicht 6
              3.2. Eigene Marktstellung 6
              3.3. Marktbeurteilung 6

              4. KONKURRENZ 7
              4.1. Mitbewerber 7
              4.2. Konkurrenzprodukte 7

              5. MARKETING 8
              5.1. Marktsegmentierung 8
              5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
              5.3. Preispolitik 8
              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
              5.5. Werbung / PR 8
              5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

              6. STANDORT / LOGISTIK 9
              6.1. Domizil 9
              6.2. Logistik / Administration 9

              7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
              7.1. Produktionsmittel 9
              7.2. Technologie 9
              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
              7.4. Wichtigste Lieferanten 10

              8. MANAGEMENT / BERATER 10
              8.1. Unternehmerteam 10
              8.2. Verwaltungsrat 10
              8.3. Externe Berater 10

              9. RISIKOANALYSE 11
              9.1. Interne Risiken 11
              9.2. Externe Risiken 11
              9.3. Absicherung 11

              10. FINANZEN 11
              10.1. Vergangenheit 11
              10.2. Planerfolgsrechnung 12
              10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
              10.4. Finanzierungskonzept 12

              11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

              Management Summary

              Die Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH mit Sitz in Bremen hat das Ziel Fuhrunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Fuhrunternehmen Artikeln aller Art.

              Die Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH hat zu diesem Zwecke neue Fuhrunternehmen Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Fuhrunternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Fuhrunternehmen Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

              Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Fuhrunternehmen eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

              Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 25 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2024 mit einem Umsatz von EUR 62 Millionen und einem EBIT von EUR 7 Millionen

              1. Unternehmung

              1.1. Geschichtlicher Hintergrund

              Das Unternehmen wurde von
              a) Hansmartin Sü�, geb. 1982, Bremen
              b) Ekhardt Heiler, geb. 1956, München
              c) Conny Walz, geb. 1949, Wirtschaftsjuristin, Düsseldorf

              am 18.4.202 unter dem Namen Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH mit Sitz in Bremen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 681000.- gegruendet und im Handelsregister des Bremen eingetragen.

              Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 56% und der Gruender e) mit 9% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

              1.2. Unternehmensziel und Leitbild

              Ergotherapie Geschichte Ergotherapeutische Paradigmen Grundlagen Ziele Einsatzbereiche Therapiemethoden Gestaltungstherapie Mitarbeiterberatung und Business Coaching Sensorische Integrationstherapie Modelle Ausbildung Navigationsmenü

              1.3. Unternehmensorganisation

              Die Geschaeftsleitung wird von Kunibert Schröder, CEO, Hanskarl Pauli CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2019 wie folgt aufgestockt werden:
              6 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
              30 Mitarbeiter fuer Entwicklung
              9 Mitarbeiter fuer Produktion
              33 Mitarbeiter fuer Verkauf
              Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Bremen im Umfange von rund 45000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

              1.4. Situation heute

              Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 20 Millionen und einen EBIT von EUR 538000.- erwirtschaftet.

              2. Produkte, Dienstleistung

              2.1. Marktleistung

              Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
              finiert die Ergotherapie folgendermaßen:

              „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“[1]

              Überschneidungen bestehen zu verwandten Arbeitsfeldern der Beschäftigungstherapie (manchmal synonym gebraucht), Arbeitstherapie und Physiotherapie.

              Inhaltsverzeichnis

              1 Geschichte
              2 Ergotherapeutische Paradigmen

              2.1 Ergotherapeutisches Paradigma
              2.2 Paradigm of Occupation
              2.3 Mechanistic Paradigm
              2.4 Contemporary Paradigm

              3 Grundlagen

              3.1 Sechs Säulen der Ergotherapie

              4 Ziele
              5 Einsatzbereiche

              5.1 Pädiatrie
              5.2 Neurologie
              5.3 Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
              5.4 Geriatrie
              5.5 Psychiatrie

              6 Therapiemethoden

              6.1 Funktionsorientierte Methode
              6.2 Kompetenzzentrierte Methode
              6.3 Ausdruckzentrierte Methode
              6.4 Interaktionelle Methode

              7 Gestaltungstherapie
              8 Mitarbeiterberatung und Business Coaching
              9 Sensorische Integrationstherapie
              10 Modelle

              10.1 Inhaltsmodelle

              10.1.1 PEO
              10.1.2 KAWA – Modell

              10.1.2.1 Inhalt
              10.1.2.2 Aufbau

              10.1.3 Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

              10.1.3.1 Interventionsmodelle[30]

              11 Ausbildung

              11.1 Perspektiven nach der Ausbildung
              11.2 Studium

              12 Literatur
              13 Weblinks
              14 Einzelnachweise

              Geschichte
              Der Beruf des Ergotherapeuten entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und wurde von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.[2]
              In Deutschland entwickelte sich der Beruf Ergotherapeut aus der Zusammenlegung von (bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Psychiatrie gebräuchlicher[3]) Beschäftigungstherapie[4] und Arbeitstherapie. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Hermann Simon 1924 eine arbeitstherapeutische Theorie zur Behandlung psychisch Kranker. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch britische Krankenschwestern und zur Versorgung der an Psyche und Körper verwundeten deutschen Soldaten und Zivilisten erstmals beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Verfahren und Methoden angewendet. In Deutschland wurde 1953 die erste Lehreinrichtung für Beschäftigungstherapie in Hannover im Annastift gegründet. 1999 wurden die bis dahin gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut geändert. Die aktuelle gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Ergotherapeut.[5]

              Ergotherapeutische Paradigmen
              Ein Paradigma in der Ergotherapie stellt den kulturellen Kern des Berufes dar, der die Berufsidentität bestimmt.[6]
              Inhalte eines Paradigmas verändern sich, man kann auch von einer Pendelbewegung sprechen, welche eine Krise für eine Berufsgruppe sind, aber zeitgleich auch eine Chance auf Weiterentwicklung. Welche auf Grund von gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem demographischen, dem epidemiologischen und dem gesellschaftlichen Wandel nötig ist.[7]
              Die ergotherapeutischen Paradigmen wurden stark von den USA geprägt und sind mit Verzögerung in Deutschland angekommen. Aus diesem Grund sind die Jahreszahlen im untenstehenden Abschnitt in Deutschland zeitverzögert zu denen in den USA. Zudem sind die Paradigmen und die Paradigmenwechsel nicht klar voneinander abzugrenzen.

              Ergotherapeutisches Paradigma
              Dieses fand ab ca. 1750 Bedeutung. Nach der Industrialisierung wurde erstmals an die Individualität des Menschen ged

              Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

              Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH kennenzulernen.

              2.2. Produkteschutz

              Die Spezialprodukte der Kunibert Schröder Fuhrunternehmen GmbH sind mit den Patenten Nrn. 607.187, 906.812 sowie 262.418 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2038 geschuetzt.

              2.3. Abnehmer

              Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

              3. Markt

              3.1. Marktuebersicht

              Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 992 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 295000 Personen im Fuhrunternehmen Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 770000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 8 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2028 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

              Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

              3.2. Eigene Marktstellung

              Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 3 Jahren von 3 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 187 Millionen entsprechen duerfte.

              3.3. Marktbeurteilung

              Fuhrunternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Fuhrunternehmen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu2 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 21 – 59 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

              Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Fuhrunternehmen wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Fuhrunternehmen Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

              Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

              Regionen Marktanteil Tendenz
              DeutschBundesrepublik Deutschland 60 %
              England 56%
              Polen 30%
              Oesterreich 10%
              Oesterreich 15%

              Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Fuhrunternehmen durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

              Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Fuhrunternehmen, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 45% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 21 mal kleiner.

              4. Konkurrenz

              4.1. Mitbewerber

              Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 12 – 72% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

              4.2. Konkurrenzprodukte

              Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

              5. Marketing

              5.1. Marktsegmentierung

              Kundensegemente:

              Marktgebiete:

              5.2. Markteinfuehrungsstrategie

              Erschliessung der Marktgebiete

              5.3. Preispolitik

              Preise bewegen sich rund 21% unter den Preisen der Mitbewerber.

              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

              Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

              5.5. Werbung / PR

              Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

              5.6. Umsatzziele in EUR 139000

              Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
              Ist Soll Soll Soll Soll Soll
              Sets 8’000 26’000 72000 133’000 501’000 861’000
              Zubehoer inkl. Kleidung 2’000 30’000 42000 327’000 494’000 777’000
              Trainingsanlagen 3’000 12’000 44000 264’000 599’000 678’000
              Maschinen 8’000 18’000 88000 162’000 540’000 984’000
              Spezialitaeten 9’000 12’000 84000 283’000 461’000 756’000

              6. Standort / Logistik

              6.1. Domizil

              Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

              6.2. Logistik / Administration

              Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 60 Millionen.

              7. Produktion / Beschaffung

              7.1. Produktionsmittel

              Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

              7.2. Technologie

              Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

              Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

              7.4. Wichtigste Lieferanten

              Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

              Einkaufsvolumen von EUR 5 Millionen diskutiert.

              8. Management / Berater

              8.1. Unternehmerteam

              • CEO: Kunibert Schröder

              • CFO: Hanskarl Pauli

              Administration
              Marketing
              Verkauf
              Einkauf
              Entwicklung

              8.2. Verwaltungsrat

              Praesident:Hansmartin Sü� (Mitgruender und Investor)
              Delegierter: Kunibert Schröder (CEO)
              Mitglied: Dr. Ekhardt Heiler , Rechtsanwalt
              Mitglied: Hanskarl Pauli, Unternehmer

              8.3. Externe Berater

              Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
              Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Bremen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Bremen beraten.

              9. Risikoanalyse

              9.1. Interne Risiken

              Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

              9.2. Externe Risiken

              Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Fuhrunternehmen Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

              9.3. Absicherung

              Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

              10. Finanzen

              10.1. Vergangenheit

              Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 2 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 282000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 70000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

              Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 600000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

              10.2. Planerfolgsrechnung

              Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
              Nettoumsatz 3’565 5’209 17’672 43’492 56’289 114’892
              Warenaufwand 8’650 9’897 17’802 50’867 61’893 236’377
              Bruttogewinn 5’663 6’411 21’655 40’782 68’483 172’770
              Betriebsaufwand 4’481 9’194 25’293 38’267 62’699 142’204
              EBITDA 3’334 9’674 15’892 30’412 65’257 299’292
              EBIT 3’314 6’425 12’114 47’607 78’291 147’562
              Reingewinn 6’572 4’399 24’260 46’647 62’258 112’342
              Investitionen 9’660 8’406 30’659 45’499 57’123 137’151
              Dividenden 0 3 4 6 12 22
              e = geschaetzt

              10.3. Bilanz per 31.12.2019

              Aktiven Passiven

              Fluessige Mittel 65 Bank 477
              Debitoren 104 Kreditoren 540
              Warenlager 184 uebrig. kzfr. FK, TP 306
              uebriges kzfr. UV, TA 206

              Total UV 2415 Total FK 1’530

              Stammkapital 211
              Mobilien, Sachanlagen 124 Bilanzgewinn 60

              Total AV 670 Total EK 755

              3350 9’314

              10.4. Finanzierungskonzept

              Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 3,6 Millionen wie folgt zu finanzieren:
              Erhoehung des Stammkapitals von EUR 2,5 Millionen um EUR 2,1 Millionen auf neu EUR 9,3 Millionen mit einem Agio von EUR 8,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 1,1 Millionen.
              Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 200000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 5,2 Millionen abzuloesen.

              11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

              EUR 49,5 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 2% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 693000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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              Top 9 MusterSatzung:

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                Handelsvertretervertrag zwischen Annie Schumann aus Mülheim an der Ruhr und Dankwart Kellermann Berufsbildung GmbH aus Wolfsburg

                Zwischen
                Dankwart Kellermann Berufsbildung GmbH aus Wolfsburg

                – nachfolgend Unternehmen genannt –

                und
                Herrn/Frau
                Annie Schumann aus Mülheim an der Ruhr

                – nachfolgend Handelsvertreter genannt –

                § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters

                Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Mülheim an der Ruhr und im Umkreis von 64 km.

                Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.

                Sollen zeitgleich mit einem Handelsvertretervertrag ein weiterer Vertrag, z. B. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, muss aus allen Verträgen klar hervorgehen, welche Regelung in welchem Fall gelten soll. Bei mehreren Vertragswerken gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders.

                Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Erzeugnisse des Unternehmens, die zu seinem Produktions- und Verkaufsprogramm gehören.
                Die Dankwart Kellermann Berufsbildung GmbH hat ihren Schwerpunkt in Berufsbildung.

                Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschliesslich der jeweils mit diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages erzielten Umsätze zu verzeichnen.

                Der gesamte im Vertretungsbezirk im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages vorhandene Kundenstamm wird vom Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernommen.

                § 2 Pflichten des Handelsvertreters

                Der Handelsvertreter hat im übertragenen Vertretungsbezirk die Aufgabe, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Verkaufsgeschäfte zu vermitteln/abzuschliessen. Dabei hat er die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und sich nach besten Kräften für eine Umsatzausweitung und Umsatzsteigerung einzusetzen. Er hat die Geschäftsbeziehungen mit den potentiellen Kunden des Unternehmens zu pflegen und diese systematisch zu bearbeiten. Der Handelsvertreter ist/ist nicht zum Inkasso berechtigt.

                Der Handelsvertreter hat dem Unternehmen von jeder Geschäftsvermittlung/von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Nachricht zu geben und das Unternehmen über bestehende Geschäftsanbahnungen durch Übersendung von Kopien der Korrespondenz bzw. durch Aktenvermerke zu unterrichten. Der Handelsvertreter hat darüber hinaus dem Unternehmen einmal im Monat die erforderlichen Nachrichten zu geben. Auf Anforderung des Unternehmens ist der Handelsvertreter in besonderen Fällen verpflichtet, besondere Auskünfte zu erteilen.

                Der Handelsvertreter ist verpflichtet, eine Kundenliste zu führen. Diese kann als eine elektronische Kundendatei eingerichtet werden. Diese ist stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Selbst erstellte Kundenlisten/Kundendateien sind dem Unternehmer im Umfang der gesetzlichen Nachrichtspflicht zugänglich zu machen.

                Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Bonität der vorhandenen oder möglichen Kun-den im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beobachten und die Bemühungen des Unternehmens zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu unterstützen. Zweifel an der Bonität eines vorhandenen oder möglichen Kunden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Zur Einschaltung von Kreditauskunftsdiensten o. Ä. ist er nicht verpflichtet.

                Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Handelsvertreterverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Er hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren.

                Die Vertretung wird dem Handelsvertreter persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, die Handelsvertretung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen oder die Handelsvertretung durch einen Dritten stillschweigend zu dulden; er kann aber zur Ausübung seiner Handelsvertretertätigkeit Hilfspersonen her- anziehen. Geht die Einzelfirma des Handelsvertreters in andere Hände über, so führt dies mangels ausdrücklicher Zustimmung des vertretenden Unternehmens nicht gleich- zeitig auch zu einem Übergang des Handelsvertretervertrages auf den neuen Firmeninhaber.

                Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Handelsvertreter als Vertragspartner dieses Handelsvertretervertrages seine Einzelfirma in eine Gesellschaft umwandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens geht das Vertragsverhältnis in solchen Fällen nicht automatisch auf die Gesellschaft über.

                Der Handelsvertreter ist berechtigt, mit Untervertretern oder angestellten Reisenden Verträge abzuschliessen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten als Erfüllungsgehilfen bedienen will.

                § 3 Pflichten des Unternehmens

                Das Unternehmen hat den Handelsvertreter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat das Unternehmen der selbständigen Stellung des Handelsvertreters Rechnung zu tragen. Zu den erforderlichen Informationen und Auskünften gehört alles, was für die Tätigkeit und die Vergütungsansprüche des Handelsvertreters von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. Änderungen der Produkte, der Preise bzw. der Geschäftsbedingungen, besondere Werbemassnahmen). Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, den Handelsvertreter rechtzeitig von Betriebsumstellung, Arbeitsüberhäufung, Fertigungs- oder Rohstoffschwierigkeiten oder ähnliches in Kenntnis zu setzen, damit sich der Handelsvertreter im Hinblick auf seine Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann.

                Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen (Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, Kundenlisten/Kundendateien (soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jeweils zu ergänzen und auf dem neusten Stand zu halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit sie nicht bestimmungsgemäss verbraucht sind.

                Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Das Unternehmen hat dem Handelsvertreter insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines vermittelten Geschäfts sowie die ganze oder teilweise Nichtausführung eines abgeschlossenen Geschäfts und die Gründe unverzüglich anzuzeigen, auf denen die Nichtausführung beruht.[10] Das Unternehmen hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn es Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschliessen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte. Die Rechtsfolgen der ganzen oder teilweisen Nichtausführung bestimmen sich nach § 6.

                Dem Handelsvertreter sind unverzüglich Kopien der mit bezirkszugehörigen Kunden oder Interessenten geführten Schriftwechsel zu übersenden; über Verhandlungen und geplante Geschäfte mit bezirkszugehörige Kunden oder Interessenten, die im Einverständnis des Handelsvertreters oder ohne dessen Mitwirkung geführt werden, ist der Handelsvertreter unverzüglich zu unterrichten.

                Zu den erforderlichen Informationen im Sinne des Abs. 1 gehört auch, den Handelsvertreter über geplante Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Firmen oder eine beabsichtigte Veräusserung oder Stilllegung des Unternehmens so rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er in seinen unternehmerischen Dispositionen – insbesondere im Hinblick auf die Ausübung seines Kündigungsrechts – nicht beeinträchtigt wird.

                § 4 Provisionspflichtige Geschäfte

                Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für alle von ihm vermittelten/abgeschlossenen Geschäfte und für alle Geschäfte zu, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

                Zudem erhält er eine Provision für alle Bezirksgeschäfte im Sinne des §en 87 Abs. 2 HGB.

                Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist, dass der Geschäftsabschluss ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ausführung der Geschäfte durch den Unternehmer während des bestehenden Vertretervertrages erfolgt.

                Für Geschäftsabschlüsse, die nach der Beendigung dieses Vertrages zustande kommen, steht dem Handelsvertreter nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn er das Geschäft vermittelt oder es eingeleitet oder so vorbereitet hat, dass der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist oder wenn das Angebot des Kunden zum Abschluss des jeweiligen Geschäfts vor Beendigung des Handelsvertretervertrages dem Unternehmen zugegangen ist. Der Handelsvertreter erwirbt auch keinen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, für die ein Vorgänger nach § 87 Abs. 3 HGB Provisionen beanspruchen kann.

                Ist ein Geschäftsabschluss mit einem neuen Kunden nicht auf die ausschliessliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen, sondern von weiteren Handelsvertretern mitverursacht worden, so ist der Provisionsanspruch anteilig auf diese aufzuteilen. Diese Aufteilung richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Leistung, die der jeweilige Beteiligte für den Geschäftsabschluss beigetragen hat. Ob eine Teilung vorzunehmen ist und in welchem Verhältnis die Provision zu teilen ist, entscheidet das Unternehmen nach Anhörung der beteiligten Vertreter nach eigenem Ermessen unter billiger Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen und unter Ausschluss des Rechtsweges, sofern die Beteiligten sich nicht über die Teilung der Provision einigen.

                Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht als unbedingter Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das provisionspflichtige Geschäft ausgeführt hat. Bei Vorleistungspflicht des Kunden entsteht der Provisionsanspruch bereits dann, wenn und soweit der Kunde seiner Vorleistungspflicht genügt.

                § 5 Höhe der Provision

                Die Provision, die dem Handelsvertreter für alle in § 4 genannten provisionspflichtigen Geschäfte zusteht, beträgt 26 %. Auf diese Provision wird die gesetzliche MwSt. aufgeschlagen und geschuldet, soweit der Handelsvertreter mehrwertsteuerpflichtig ist.

                Grundlage der Provisionsberechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag (Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer), abzüglich aller vom Unternehmer gewährten oder vom Kunden in Anspruch genommenen Preisnachlässe. Barzahlungsnachlässe sind nicht in Abzug zu bringen. Dasselbe gilt für Nebenkosten (z. B. für Fracht, Porto, Zoll, Steuern usw.), es sei denn, dass die Nebenkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

                Die in den vorstehenden Absätzen genannten Provisionssätze und Berechnungsgrundlagen für die Provisionsberechnung können nur im Wege vertraglicher Vereinbarungen geändert werden.

                § 6 Wegfall des Provisionsanspruchs

                Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen oder teilweisen Nicht-ausführung eines abgeschlossenen Geschäfts nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

                Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet (§en 87a Abs. 2 HGB); er mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Handelsvertreter dem Unternehmen zurückzuzahlen.

                Eine Verpflichtung des Unternehmens zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegenüber dem Kunden besteht nur, wenn diese Massnahme Aussicht auf Erfolg bietet. In anderen Fällen ist das Unternehmen zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung des Erfüllungsanspruches nur verpflichtet, wenn der Handelsvertreter dies verlangt und wenn er sich an den Verfahrenskosten angemessen beteiligt.

                § 7 Provisionsabrechnung

                Das Unternehmen hat über die dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen für jeden Kalendermonat, und zwar spätestens bis zum 10. des folgenden Monats abzurechnen. In der Provisionsabrechnung sind diejenigen Provisionsansprüche (Nettoprovision) zu erfassen, die bis zum Ende des Vormonats in Folge der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen als unbedingte Ansprüche entstanden sind.

                Bei der Provisionsabrechnung sind erbrachte Vorschusszahlungen zu berücksichtigen; in der Provisionsabrechnung ist die auf die Provisionen entfallene MwSt. gesondert auszuweisen.

                Der Provisionsanspruch wird zum Ende des Abrechnungsmonats fällig.

                § 8 Kosten des Handelsvertreters

                Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Erstattung folgender Kosten:

                – Reisekosten in die Zentrale nach Wolfsburg.

                § 9 Krankheit des Handelsvertreters, Urlaub

                Der Handelsvertreter hat das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen Gründen länger als 1 Woche an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist.

                Im Falle einer längeren als einwöchigen Krankheitsdauer ist der Unternehmer berechtigt, selbst oder durch Beauftragte im Bezirk des Handelsvertreters tätig zu werden, es sei denn, der Handelsvertreter stellt durch eine geeignete Ersatzkraft die Betreuung seiner Kunden sicher.[18] Die Tätigkeit des Unternehmens oder Dritter im Bezirk darf nicht zu einer Minderung der dem Handelsvertreter zustehenden Provisionen führen, sofern die Krankheitsdauer 4 Wochen nicht überschreitet.

                Soweit der Handelsvertreter keine geeignete Ersatzkraft stellt, hat er während der Tätigkeitsunterbrechung für die nachgewiesenen Kosten (Gehalt, Reisespesen etc.) einer vom Unternehmen gestellten Ersatzkraft bis zur Höhe von 50 % der während dieser Zeit entstehenden Ansprüche auf Provision aufzukommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Zeitraum von der 5. Woche bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Beginn der Krankheit. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Regelung zu treffen, die der dann gegebenen Situation Rechnung trägt.

                Der Handelsvertreter ist verpflichtet, seinen Urlaub nach Möglichkeit in die geschäftsarme Zeit zu legen und den Urlaubstermin rechtzeitig vor Urlaubsantritt dem Unternehmen anzuzeigen. Entsprechendes gilt bezüglich anderer vorübergehender Tätigkeitsunterbrechung.

                § 10 Wettbewerbsabreden

                Der Handelsvertreter ist beim Inkrafttreten dieses Vertrages für die in der Anlage … genannten Unternehmen tätig, bzw. übt die dort genannten anderweitigen Erwerbstätigkeiten aus. Über jede Änderung und Ergänzung des Produkt-/Lieferprogramms anderer Unternehmen oder des Umfangs der anderweitigen Erwerbstätigkeiten wird der Handelsvertreter das Unternehmen unverzüglich unterrichten. Sollten durch eine Ergänzung und/oder Änderung des Produkt-/Lieferprogramms diese Vertretungen zu Konkurrenten für das Unternehmen werden, ist der Handelsvertreter verpflichtet die Konkurrenzsituation unverzüglich zu beenden.

                Der Handelsvertreter ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens berechtigt, Vertretungen für andere Unternehmungen zu übernehmen, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen oder ein anderes Unternehmen selbst zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Erzeugnisse herstellt und/oder vertreibt und/oder sonstige Leistungen anbietet, die denen des Unternehmens gleich oder gleichartig sind.

                Will der Handelsvertreter zusätzlich die Vertretung einer Firma übernehmen, die nicht gleiche oder gleichartige Erzeugnisse herstellt oder vertreibt, so hat er das Unternehmen davon zu informieren.

                Der Handelsvertreter verpflichtet sich hiermit, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Vertragsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Vertrages hinsichtlich der in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnisse und Leistungen für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Tätigkeiten im Anstellungsverhältnis ebenso wie auf solche als Selbständiger (etwa als Handelsvertreter oder Vertragshändler). Dem Handelsvertreter ist auch untersagt, sich während des genannten Zeitraumes an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen.

                Für die Geltungsdauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zahlt das Unter- nehmen dem Handelsvertreter eine angemessene Wettbewerbsentschädigung, die in monatlichen Raten nachträglich zahlbar ist.

                Der Unternehmer kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses schriftlich auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten. Die Rechtsfolgen des Verzichts ergeben sich aus § 90a Abs. 2 HGB.

                § 11 Vertragsdauer, Kündigung

                Das Vertragsverhältnis beginnt am 11.04.2021 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

                Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Vertragsjahr mit einer solchen von zwei Monaten, im dritten bis fünften Vertragsjahr mit einer Frist von drei Monaten, danach mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

                Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

                Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter Unterlagen (vgl. § 3 Abs. 2) und sonstiges Material, das dem Handelsvertreter vom Unternehmen zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses überlassen wurde, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäss verbraucht ist, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung und Durchführung des Betriebes erforderlichen Informationen zu geben.

                § 12 Sonstige Bestimmungen

                Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässig keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche nach zehn Jahren.

                Ein etwaiger Anspruch nach § 89b HGB ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb der Jahresfrist, ist der Anspruch ausgeschlossen und kann – obwohl die Verjährung noch nicht abgelaufen ist – nicht mehr durchgesetzt werden.

                Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

                Sollte durch diesen Vertragstext ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfasst sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §en 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

                Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

                Dieser Vertrag hat … Anlagen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.

                Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragsteil hat eine vom anderen Vertragspartner unterzeichnete Ausfertigung erhalten.

                Wolfsburg, 11.04.2021 Mülheim an der Ruhr, 11.04.2021

                ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

                Unterschrift Unternehmen Unterschrift Handelsvertreter
                Dankwart Kellermann Berufsbildung GmbH Swetlana Buschmann


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                Top 10 bausubunternehmervertrag:

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                  Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Naphta)

                  Zwischen (Unternehmen 1)

                  Sigmut Steinbeisser Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung
                  mit Sitz in Jena
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Sigmut Steinbeisser
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und

                  Rouven Guevara Autowerkstätten Gesellschaft mbH
                  mit Sitz in Bergisch Gladbach
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Rouven Guevara
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

                  Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

                  Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 70996855 vom 10.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 432651 St. Naphta.

                  §2 Gültigkeitszeitraum

                  Der Vertrag tritt am 10.04.2021 in Kraft und endet am 10.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

                  §3 Liefertermin

                  Lieferzeitraum ist vom 10.5.2021 bis zum 10.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 432651 St Naphta zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 25 eines Monats an den Käufer zu liefern.

                  Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

                  §4 Vertragsstrafen

                  Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 6 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 4893 je Teil-Lieferung begrenzt.

                  §5 Kaufpreis

                  Der Preis beträgt 25526409,75 Euro für 432651 St. Naphta. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

                  §6 Zahlungsbedingungen

                  Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 1 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

                  Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

                  §7 Lieferbedingungen

                  Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

                  §8 Gewährleistung

                  Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Naphta ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

                  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

                  §9 Eigentumsvorbehalt

                  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

                  §10 Erfüllungsort

                  Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Jena. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 140785484 unter § 9 genannten Erfüllungsort.

                  §11 Gerichtsstand

                  Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 72166782 unter § 4 genannten Gerichtsstand.

                  §12 Salvatorische Klausel

                  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
                  Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

                  §13 Textformklausel

                  Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

                  §14 Anlagen

                  Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 140490668 vom 10.04.2021 beigefügt.

                  Jena, 10.04.2021 Wuppertal, 10.04.2021

                  ……………………………………………….. ………………………………………………..

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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                    Die Ergotherapie (von altgriechisch ἔργον .mw-parser-output .Latn{font-family:“Akzidenz Grotesk“,“Arial“,“Avant Garde Gothic“,“Calibri“,“Futura“,“Geneva“,“Gill Sans“,“Helvetica“,“Lucida Grande“,“Lucida Sans Unicode“,“Lucida Grande“,“Stone Sans“,“Tahoma“,“Trebuchet“,“Univers“,“Verdana“}érgon, deutsch ‚Werk‘, ‚Arbeit‘, und von „Therapie“ von θεραπεία therapeía, deutsch ‚Dienst‘, ‚Behandlung‘) ist eine Therapieform, die sich mit der Ausführung konkreter Betätigungen und deren Auswirkungen auf den Menschen und dessen Umwelt befasst. Beeinträchtigungen werden durch den gezielten Einsatz individuell sinnvoller Arbeit behandelt. Dabei nehmen die persönliche und sozio-kulturelle Bedeutung der Tätigkeit, deren Auswirkungen auf die Gesundheit und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.

                    Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:

                    „Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“[1]

                    Überschneidungen bestehen zu verwandten Arbeitsfeldern der Beschäftigungstherapie (manchmal synonym gebraucht), Arbeitstherapie und Physiotherapie.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Geschichte
                    2 Ergotherapeutische Paradigmen

                    2.1 Ergotherapeutisches Paradigma
                    2.2 Paradigm of Occupation
                    2.3 Mechanistic Paradigm
                    2.4 Contemporary Paradigm

                    3 Grundlagen

                    3.1 Sechs Säulen der Ergotherapie

                    4 Ziele
                    5 Einsatzbereiche

                    5.1 Pädiatrie
                    5.2 Neurologie
                    5.3 Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie
                    5.4 Geriatrie
                    5.5 Psychiatrie

                    6 Therapiemethoden

                    6.1 Funktionsorientierte Methode
                    6.2 Kompetenzzentrierte Methode
                    6.3 Ausdruckzentrierte Methode
                    6.4 Interaktionelle Methode

                    7 Gestaltungstherapie
                    8 Mitarbeiterberatung und Business Coaching
                    9 Sensorische Integrationstherapie
                    10 Modelle

                    10.1 Inhaltsmodelle

                    10.1.1 PEO
                    10.1.2 KAWA – Modell

                    10.1.2.1 Inhalt
                    10.1.2.2 Aufbau

                    10.1.3 Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    10.1.3.1 Interventionsmodelle[30]

                    11 Ausbildung

                    11.1 Perspektiven nach der Ausbildung
                    11.2 Studium

                    12 Literatur
                    13 Weblinks
                    14 Einzelnachweise

                    Geschichte

                    Der Beruf des Ergotherapeuten entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA und wurde von unterschiedlichen Berufsgruppen wie Ärzten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern, Künstlern, Handwerkslehrern und Architekten unabhängig voneinander entwickelt.[2]

                    In Deutschland entwickelte sich der Beruf Ergotherapeut aus der Zusammenlegung von (bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Psychiatrie gebräuchlicher[3]) Beschäftigungstherapie[4] und Arbeitstherapie. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelte Hermann Simon 1924 eine arbeitstherapeutische Theorie zur Behandlung psychisch Kranker. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch britische Krankenschwestern und zur Versorgung der an Psyche und Körper verwundeten deutschen Soldaten und Zivilisten erstmals beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Verfahren und Methoden angewendet. In Deutschland wurde 1953 die erste Lehreinrichtung für Beschäftigungstherapie in Hannover im Annastift gegründet. 1999 wurden die bis dahin gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut geändert. Die aktuelle gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung lautet Ergotherapeut.[5]

                    Ergotherapeutische Paradigmen

                    Ein Paradigma in der Ergotherapie stellt den kulturellen Kern des Berufes dar, der die Berufsidentität bestimmt.[6]

                    Inhalte eines Paradigmas verändern sich, man kann auch von einer Pendelbewegung sprechen, welche eine Krise für eine Berufsgruppe sind, aber zeitgleich auch eine Chance auf Weiterentwicklung. Welche auf Grund von gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem demographischen, dem epidemiologischen und dem gesellschaftlichen Wandel nötig ist.[7]

                    Die ergotherapeutischen Paradigmen wurden stark von den USA geprägt und sind mit Verzögerung in Deutschland angekommen. Aus diesem Grund sind die Jahreszahlen im untenstehenden Abschnitt in Deutschland zeitverzögert zu denen in den USA. Zudem sind die Paradigmen und die Paradigmenwechsel nicht klar voneinander abzugrenzen.

                    Ergotherapeutisches Paradigma

                    Dieses fand ab ca. 1750 Bedeutung. Nach der Industrialisierung wurde erstmals an die Individualität des Menschen gedacht.[8] Bereits ab 1800 war der französische Psychiater Philippe Pinel der Meinung, psychisch erkrankte Menschen, die damals als „Verrückte“ bezeichnet wurden, können durch Arbeit gesund werden. Dieses Konzept wurde als „Moral Treatment“ bekannt, eine Behandlungsform psychisch erkrankter Personen, bei der die Produktivität, Kreativität und Erholung im Mittelpunkt stand.[9]

                    Paradigm of Occupation

                    Ab ca. 1900 wurde in den USA mit Gründung des Berufes 1917 vom Beginn des „paradigm of occupation“ gesprochen.[8] Die deutsche Literatur übersetzt diesen Begriff mit „Betätigungsparadigma“.[10] Der Mensch wurde zunehmend nicht mehr als Maschine gesehen, die Individualität und bedeutungsvolle Betätigungen wurden angedacht.[8] Beyermann spricht in dieser Zeitspanne, von 1953 bis 1977, von „Beschäftigung“. Dabei war die Beschäftigung vor allem in Rehabilitationskliniken ein sinn- und lustvoller Zeitvertreib.[11]

                    Mechanistic Paradigm

                    Von 1977 bis 1980 wurde der Begriff der „Medizinalisierung“ verwendet. Dabei war eine klare Dominanz medizinischer Probleme in der Praxis spürbar, weshalb auch in der Ausbildung mehr Wert auf medizinische Fächer gelegt wurde.[11] Dieses „mechanistic paradigm“, begann in den USA gegen 1950.[8] In der deutschen Übersetzung wird vom „mechanistischen Paradigma“ gesprochen.[10] Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden als Basis herangezogen. Wichtige funktionsorientierte Persönlichkeiten zu dieser Zeit waren Bobath, Robinson und Ruth. Nach der Reconstruction Therapy nach Dunton wurde überlegt, wie der Mensch mit körperlichen Beschwerden schnellst möglichst wieder arbeitsfähig gemacht werden kann; dabei wurde rein funktionell behandelt.[8] Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse konnten verschiedene Anfänge von Methoden sowie Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO) von Kielhofner und die Sensorische Integration nach Ayres (beides noch sehr funktionsorientiert) mit Beginn der 1960er Jahren in Amerika implementiert werden.[8]

                    Contemporary Paradigm

                    Durch diese neue Entwicklungen kam es in den USA ab ca. 1980 zu einem Wechsel der Terminologie zum „contemporary paradigm.“[8] In der deutschen Literatur wurde der Begriff mit „zeitgenössischem Paradigma“ übersetzt.[10] Durch die Vernetzung auf der ganzen Welt war es Patienten in Industrienationen zunehmend möglich sich selbst zu informieren. Psychiatrische Rehabilitationskliniken wurden ins Leben gerufen und erste Gesetze zur Eingliederung von Kindern mit Behinderungen sind entstanden.[8] Auch verschiedene ergotherapeutische Modelle wie das Model of Human Occupation (MOHO), Canadian Model of Occupational Performance (CMOP), Person-Environment-Occupation-Performance Model (PEOP) und einige mehr wurden entwickelt.[8] Townsend setzte erstmals auf bedeutungsvolle Betätigung, da sie der Meinung war, diese wirke sich positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.[8] Hierbei wird von Betätigung als aktiver Lebensprozess gesprochen, von Beginn bis zum Ende des Lebens.[12] In diesem Paradigma spricht Beyermann von „Methodisierung“, wobei den therapeutischen Methoden und Konzepten sowie der Wissenschaft immer mehr Bedeutung zugeschrieben wurde.[11] Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen und als Ausgangspunkt für die Integration in die für ihn bedeutungsvolle Umwelt gesehen werden.[13]

                    Grundlagen

                    Ergotherapie beruht auf (arbeits-)medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage. Fachspezifische Grundlagen werden in Deutschland durch Forschungen im Bereich Ergotherapie und Arbeitsphysiologie sowie im Ausland in den Betätigungswissenschaften (occupational science) erarbeitet.[14]

                    In der Ergotherapie werden die Betätigungsbereiche Selbstversorgung (z. B. sich anziehen, Essen zubereiten), Freizeit (z. B. Freunde treffen, Handarbeiten), Produktivität (Anforderungen des Berufslebens; z. B. Texte verfassen, Fenster putzen) und Erholung (z. B. Schlafen) unterschieden.

                    Die mechanistische Sichtweise auf den Menschen (der Mensch ist die Summe seiner Körperstrukturen und Funktionen, Störungen in den Betätigungsfeldern werden deshalb auf Störungen dieser Strukturen und Funktionen zurückgeführt) wird innerhalb der Ergotherapie seit Mitte der 1970er Jahre in den USA und Kanada und seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland zunehmend von einer ganzheitlichen (holistischen) Sichtweise abgelöst: Der Mensch wird als offenes System gesehen, in dem komplexe Beziehungen zwischen dem Individuum, seiner Umwelt, seinen Aktivitäten und seiner Partizipation (Teilhabe) bestehen. Daraus folgt, dass bei Betätigungsproblemen alle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um einen zufriedenstellenden Lösungsweg zu finden.[15][16]

                    Ergotherapeuten, die die ganzheitliche Sichtweise vertreten, gehen von folgenden Grundannahmen und Werten aus:

                    Grundannahmen
                    Menschen sind von Natur aus handelnde Wesen.
                    Aktivität und Partizipation haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit eines Menschen.
                    Menschen können Störungen und Einschränkungen im Handeln erfahren.
                    Das Handeln kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
                    Die Umgebung kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
                    Werte
                    Jeder Mensch hat das Recht auf Teilnahme an persönlich bedeutungsvollen Aktivitäten.
                    Einschränkungen vermindern nicht den Wert des Individuums.
                    Einschränkungen sind nicht zwingend ein Hindernis für eine gute Lebensqualität.
                    Jedes Individuum hat das Recht, sein eigenes Leben zu bestimmen.[17]

                    Sechs Säulen der Ergotherapie

                    Aus den Paradigmen lassen sich die Kernbegriffe, die Sicht auf den Menschen und die Gesellschaft sowie die Werte des Berufes ableiten. Für die aktuelle Ergotherapie bedeutet das: „Betätigungsbasierung“, „Kontextbasierung“, „Klientenzentrierung“ und „Evidenzbasierung“[18] sowie „Technologiebasierung“ und „Populationsbasierung“.[19]

                    Die sechs Säulen werden im Folgenden an einem Beispiel erklärt.

                    Frau G., die früher mit ihren Eltern viel im Garten gearbeitet hat und dieser zu ihrem Hobby wurde, hatte einen Autounfall und ist querschnittsgelähmt. Unter Einbezug aller sechs Säulen kann in der Ergotherapie daran gearbeitet werden.[12] Die Betätigungsbasierung wird durch die Arbeit im Garten der Klientin umgesetzt. Die Kontextbasierung wird in der Ergotherapie erreicht, da in ihrem eigenen Garten gearbeitet wird und es ein altes Hobby von ihr ist, hierbei ist die Klientenzentrierung mit inbegriffen. In den Therapieeinheiten werden die eigene Expertise von Frau G., ihrer Therapeutin und wissenschaftliche Erkenntnisse über evidenzbasierte Behandlungsmethoden der Gartentherapie miteinbezogen, womit die Evidenzbasierung erreicht wird. Die Technologiebasierung kommt durch die Einschränkungen von Frau G. hinzu, sie kann keine Gießkannen mehr tragen, deshalb wurde ein Bewässerungssystem angedacht. Durch die populationsbasierte Arbeit hat die Therapeutin auch eine andere Zielgruppe im Blick, durch die Erfahrung mit der Klientin will die Therapeutin ein urban-gardening Projekt ins Leben rufen (eigenes Beispiel nach[19]).

                    Wichtig ist dabei für praktizierende ErgotherapeutInnen immer die kritische Auseinandersetzung mit allen Paradigmen, denn alle Überzeugungen bzw. Weltanschauungen werden durch neues Wissen und neue Erkenntnisse aktualisiert und angepasst.[12]

                    Ziele

                    Ziel der Ergotherapie ist in allen Einsatzbereichen gleich: eine zufriedenstellende Ausführung alltäglicher Handlungen und die damit verbundene selbstbestimmte Teilhabe am sozio-kulturellen Leben.

                    Das wird erreicht durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen. Neben geeigneten Übungen soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die Umwelt an die verbleibenden Fähigkeiten angepasst wird und so ein Optimum an Rehabilitation erreicht wird.

                    Einsatzbereiche

                    Ergotherapeuten beraten, behandeln und fördern Patienten jeden Alters, die durch eine physische oder psychische Erkrankung, durch eine Behinderung oder durch eine Entwicklungsstörung in ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt bzw. von Einschränkungen bedroht sind. Sie erarbeiten individuelle Behandlungspläne, führen Therapien sowie Maßnahmen der Prävention durch und übernehmen leitende Funktionen in Verwaltung und Management von Gesundheitseinrichtungen.

                    Arbeitsplätze finden Ergotherapeuten hauptsächlich in Praxen für Ergotherapie, in Vorsorge-, Rehabilitations- und Fachkliniken oder in Gesundheitszentren. Sie sind auch in Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten oder in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Sonderschulen und Frühförderzentren beschäftigt. Darüber hinaus sind sie an Berufsfachschulen für Ergotherapie und an Hochschulen tätig.

                    Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive Behandlung sowie als Hirnleistungstraining. Ergotherapeuten arbeiten in Praxen oder zum Beispiel innerhalb von sozialen Einrichtungen. Zentrale Einsatzbereiche sind die Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Einrichtungen für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Menschen.

                    Pädiatrie

                    Die Behandlung von Kindern (Pädiatrie) ist ein wesentliches Teilgebiet der Ergotherapie (prozentuale Menge aller Verschreibungen ergotherapeutischer Behandlungen) und entlehnt damit grundlegendes Wissen aus der Entwicklungspsychologie (vgl. Affolter, Ayres, Frostig usw.). Entsprechend überschneidet sich die Ergotherapie in mehreren Bereichen und in zunehmendem Maße mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderpsychologie bzw. der kinderpsychologischen Behandlung.

                    Ergotherapie kann daher (im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit) bei allen Kindern und Jugendlichen indiziert sein, deren Entwicklung zu selbstständigen, handlungsfähigen Erwachsenen eingeschränkt bzw. behindert ist, z. B. durch:

                    Störungen des Bewegungsablaufs infolge hirnorganischer Schädigungen (spastische Lähmungen, Anfallsleiden, Hydrocephalus, Spina bifida, Muskeldystrophien etc.) (Überschneidung mit der Physiotherapie)
                    Störungen der sensomotorischen Entwicklung und der damit verbundenen Beeinträchtigung der kognitiven Prozesse
                    Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit und -verarbeitung (sensorischen Integrationsstörungen)
                    Ausfallerscheinungen bzw. Verzögerungen in der Sozialentwicklung, der Beziehungsbildung und Kommunikationsfähigkeit
                    psychische Erkrankungen nur in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatern oder -psychologen, z. B. Verhaltensstörungen, ADHS, frühkindlicher Autismus, Essstörungen
                    Sinnesbehinderungen, z. B. Taubheit, Blindheit

                    Der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen ist die Grundlage aller Maßnahmen. Zur Vermeidung von Behandlungsfehlern empfiehlt sich daher in jedem Falle dringend eine vorhergehende umfassende entwicklungs-/neuro-/psychologische Abklärung des Kindes unter Einbeziehung des psychosozialen Kontextes.
                    Die anzuwendenden Behandlungsverfahren beruhen auf neurologisch-anatomischen, anatomisch-funktionellen, psychosozialen, entwicklungspsychologisch und lerntheoretisch orientierten Grundsätzen und Kenntnissen.
                    In der Anwendung der neurophysiologischen, neuropsychologischen, psychosozialen und motorisch-funktionellen Verfahren stehen immer die basalen sensomotorischen Funktionen im Zentrum. Diese bilden die Grundlage für die weitere, darauf aufbauende kognitive Entwicklung (vgl. Entwicklungspsychologie).

                    Behandelt wird, je nach Störungsbild, Entwicklungsstand und sozialem Umfeld, nach Behandlungskonzepten bzw. -ansätzen wie dem Bobath-Konzept, der Sensorischen Integrationstherapie von Anna Jean Ayres, der Schluck- und Mundmotorik von Castillo-Morales und Ansätzen von Félicie Affolter, Marianne Frostig oder Maria Montessori.

                    Behandlungsziele sind unter anderem:

                    Verbesserung der Bewegungsabläufe, der Tonusregulation und der Koordination
                    Verbesserung der Sinneswahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung
                    Verbesserung der Konzentration und Ausdauer und kognitiver Leistungen
                    Stärkung der Motivation und Neugierde
                    Integration in Familie und Umwelt inkl. der intensiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der Kompensation bleibender Defizite
                    größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, in der Schule und im weiteren Umfeld

                    Die Behandlung kann in Sonderschulen, Sonderkindergärten, Frühförderstellen, Kinderkliniken und speziellen Rehabilitationszentren aller Fachrichtungen, Kinderheimen, Sozialpädiatrischen Zentren oder hauptsächlich in Ergotherapie-Praxen stattfinden.

                    Von eminenter Wichtigkeit ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes in eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, also der Erzieher, Lehrer, Kinderpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater und anderer Therapeuten, vor allem aber der Eltern.

                    Eine von der Techniker Krankenkasse in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage unter 1.000 Eltern schulpflichtiger Kinder zeigte, dass jedes fünfte Kind in Ergotherapie und auch jedes fünfte in einer Physiotherapie war.[20]

                    Neurologie

                    → Hauptartikel: Neurologie

                    Hier werden vor allem Erkrankungen des Zentralen Nervensystems zum Beispiel Zustand nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittlähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson-Syndrom oder Amyotrophe Lateralsklerose behandelt.

                    Eine ergotherapeutische Behandlung in diesem Fachbereich beinhaltet zum Beispiel die Therapie der Störung und Herstellung des vor der Erkrankung bekannten Zustandes, der Hemmung und des Abbaus krankhafter Haltungs- und Bewegungsmuster und Erlernen und Üben normaler Bewegungen, die Verbesserung der Verarbeitung von Sinnesreizen im Sinne einer Normalisierung der Reizempfindung, einer Filterung und Bewertung der empfundenen Reize, einer Normalisierung der Geschwindigkeit der Reizverarbeitung und der Normalisierung der Reizverarbeitung bis zu einer zweckmäßigen motorischen Antwort, die sensorische Integration, die Behandlung von Störungen der Grob- und Feinmotorik, die Verbesserung von Gleichgewichtsempfindungen und der Gleichgewichtsreaktionen, die Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen, die Entwöhnung von der Beatmungsmaschine, den Versuch, komatöse oder wachkomatöse Patienten aus dem Koma zu holen, die Verbesserung oder auch Wiedererlernen des Schluckens, das Erlernen von Ersatzfunktionen, die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeiten unter anderem in den Bereichen der Gefühlssteuerung, der Affekte oder der Kommunikation, das Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbständigkeit und die Beratung bezüglich geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, eventuell Anpassung von Hilfsmitteln.

                    Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, greift die Ergotherapie auf verschiedene Behandlungsansätze zurück, wie nach Anna Jean Ayres, Bobath/physiotherapeutische Methode, Affolter, Johnstone, PNF / physiotherapeutische Methode, Perfetti, Castillo Morales, Basale Stimulation, F.O.T.T.

                    Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

                    → Hauptartikel: Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie

                    Ergotherapeutisch werden Menschen mit Störungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel bei oder nach traumatischen und degenerativen Störungen der oberen und unteren Extremitäten und der Wirbelsäule wie z. B. Knochenbrüchen oder Operationen, mit Sehnendurchtrennungen, Amputationen, mit dem Karpaltunnelsyndrom, mit Epicondylitis oder Tendovaginitis de Quervain. Auch ergotherapeutisch behandeltet werden Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen[21], Querschnittlähmungen und Dysmelien.

                    Die Arbeit geschieht hauptsächlich über motorisch-funktionelles Training. Weiterhin werden Hilfsmittel angepasst und deren Handhabung geübt und der Wohnraum des Betroffenen bei Bedarf adaptiert. Besonderer Schwerpunkt ist die Wiederherstellung der Motorik, um eine größtmögliche Selbstständigkeit beim Essen, Trinken, Waschen und Anziehen (=Aktivitäten des täglichen Lebens) zu erreichen.

                    Ziele der Ergotherapie in diesem Bereich sind die Verbesserung der Beweglichkeit und des Kraft- und Belastungsaufbaus, das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag, die Erweiterung des gesamten Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Herstellung und Erprobung von Adaptationen, Hilfsmitteln und Schienen, z. B. Lagerungsschienen und Quengelschienen oder Kleinertschienen nach Sehnendurchtrennungen, das Einüben schmerzarmer und kompensatorischer Bewegungsabläufe, sowie das Umtrainieren der Gebrauchshand.

                    Inhalte der Ergotherapie sind sensomotorisch-perzeptive Behandlungen, motorisch-funktionelle Übungen, psychisch-funktionelle Behandlungen, Hirnleistungstraining/Neuropsychologische Behandlung, Hausbesuche, sensorische Integrationstherapie, ADS/ADHS-Behandlung, ATL-Training, Stumpfabhärtung und Prothesentraining, Schienenherstellung und deren Anpassung, Hilfsmittelberatung und ggf. deren Herstellung oder Adaptation, sowie Narbenbehandlung.

                    Geriatrie

                    → Hauptartikel: Geriatrie

                    Ergotherapeutisch behandelt werden ältere Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen aus den Fachgebieten der Neurologie, Inneren Medizin, Orthopädie, Chirurgie und Psychiatrie, die aufgrund der oben genannten Störungsbilder und Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) in Senioren- und Pflegeheimen leben.

                    Ziele der Ergotherapie sind in diesem Bereich der Erhalt und Aufbau eines positiven Selbstbilds, die Förderung und Stabilisierung von vorhandenen und verloren gegangenen geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten, die Vermeidung/Verminderung von Abhängigkeit und Isolation, die Erweiterung und Erhaltung des Bewegungsausmaßes aller Gelenke, die Förderung und Stabilisierung von Gedächtnisleistungen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung und die Sturzprävention.

                    Inhalte der Ergotherapie sind das Training der motorischen und sensorischen Fähigkeiten, das Training der Selbständigkeit im Alltag, die Versorgung mit Hilfsmitteln und das Training sozial-kommunikativer Fähigkeiten.

                    Psychiatrie

                    → Hauptartikel: Psychiatrie

                    Ergotherapie in der Psychiatrie bietet Menschen aller Altersstufen – die zum Beispiel unter Suchterkrankungen, psychotischem Erleben, neurotischen oder psychosomatischen Störungen leiden – die Möglichkeit, ihre eigenen kreativen Potenziale (wieder-)zuentdecken und durch die Erkrankung verloren gegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen. Zu den Krankheitsbildern, mit denen Ergotherapeuten in der Psychiatrie zu tun haben, gehören psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter, Angststörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Depressionen, Schizophrenien, Essstörungen, affektive Störungen, dementielle Syndrome, Störungen bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentensucht oder das hirnorganische Psychosyndrom.

                    Praktische Arbeit in der Schule für Ergotherapie

                    Die grundsätzlichen Ziele der Ergotherapie in der Psychiatrie sind die Entwicklung, Verbesserung und der Erhalt von

                    psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung
                    Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
                    situationsgerechtem Verhalten, sozioemotionalen Kompetenzen und Interaktionsfähigkeit
                    Realitätsbezogenheit von Selbst- und Fremdwahrnehmung
                    psychischer Stabilität und Selbstvertrauen
                    eigenständiger Lebensführung und Grundarbeitsfähigkeit

                    Therapiemethoden

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                    Im Wesentlichen sind in der Ergotherapie vier Therapiemethoden von Bedeutung:

                    Funktionsorientierte Methode

                    Wiederherstellen, Steigern oder Erhalten der motorischen Funktionen z. B. mittels manueller Therapie, Weichteiltechniken, PNF, Fascientechniken (auch geräteunterstützt)
                    Schall- und Ultraschallbehandlung
                    TENS
                    EMS-Training, Elektromyostimulation
                    FDM
                    Flossing
                    Übungen zur Gelenkmobilisation und Muskelaufbau/-stärkung
                    Bewegungsübungen jeder Art mit oder ohne Gewicht/Widerstand
                    Narbenbehandlung nach Verletzung oder OP
                    Therapiemittel: verschiedenste Sportgeräte, Verschiedene Gewichte/Widerstände, Geräte und Anlagen um Widerstände aufzuheben

                    Kompetenzzentrierte Methode

                    Erwerb und Training von bedeutungsvollen Aufgaben aus dem Alltag der Klienten[22]
                    Übungen aus dem lebenspraktischen und Freizeitbereich
                    Erwerb verlorengegangener oder nicht vorhandener Fähigkeiten
                    Einsatz ausgewählter handwerklicher Techniken

                    Ausdruckzentrierte Methode

                    Verwendung von Therapiemitteln in kreativ-gestalterischer Form als Ausdrucksmittel, Mittel zur Darstellung, Kommunikationsmittel
                    Themen frei und gefühlsbetont ermöglichen Personennähe
                    Therapiemittel: Musik, Materialien

                    Interaktionelle Methode

                    Gruppendynamischer Prozess (Auseinandersetzung in der Gruppe, Miteinander in der Gruppe)
                    Die Teilnehmer können verschiedene Positionen innerhalb der Gruppe einnehmen

                    Es ist jedoch schwierig, diese vier Behandlungsformen rigoros voneinander zu trennen, so dass oftmals eine Verknüpfung verschiedener Ansätze in die Behandlung einfließt. Die oben genannten Methoden mit ihren entsprechenden Medien führen dann zu folgenden Gruppenarbeiten im stationären Bereich.

                    Gestaltungstherapie

                    → Hauptartikel: Gestaltungstherapie

                    Die Gestaltungstherapie ist eine Gruppe, in der die ausdruckzentrierte Methode umgesetzt wird; der Patient soll nach seiner Vorstellung und seiner Empfindung ein vorgegebenes Thema zu Papier bringen. Im Anschluss wird das Bild jedes Patienten in der Gruppe präsentiert und vom Therapeuten mit den Patienten angesehen und vom Patienten selbst interpretiert. Der Therapeut soll sich jeder Deutung seinerseits enthalten und höchstens mit Fragen weitere Denkanstöße vermitteln.

                    Mitarbeiterberatung und Business Coaching

                    Zunehmend wichtiger wird in der Ergotherapie die berufliche Integration und die dauerhafte Förderung beruflicher Fähigkeiten durch Prävention und Rehabilitation. Diese Aspekte waren in der veralteten Berufsbezeichnung Arbeits- und Beschäftigungstherapie bereits als Ziele der Ergotherapie ausdrücklich benannt und wurden im Laufe der Berufsentwicklung teilweise von anderen Berufsgruppen besetzt. Hierzu gehört neben dem beruflichen Training der Arbeitsfähigkeit (Stichwort – „First train then place“) eine Unterstützung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch Employee Assistance Programme (EAP) (Stichwort – „First place then train“). Im Rahmen der Unterstützung finden unter anderem kompetenzzentrierte Methoden durch Medien wie Arbeiten am PC, Leittexte zur Textverarbeitung und Internetnutzung Anwendung.

                    Ziel ist es, die berufliche Rehabilitation sowie die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dauerhaft und präventiv zu erhalten. Die externe Mitarbeiterberatung (EAP) ist ein präventives Behandlungsangebot für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge werden dabei Probleme der Arbeitsplatzbelastung, Stress, Burnout-Syndrom, familiäre Herausforderungen wie Erziehung der Kinder oder die Pflege von älteren Familienangehörigen angesprochen und lösungsorientiert bearbeitet, bevor sie zu erheblichen psychischen Belastungen und einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit führen. Im Fokus dieses Behandlungsansatzes steht das persönliche Gespräch mit einem qualifizierten Ergotherapeuten, oder ein dementsprechend ausgerichtetes Business Coaching.

                    Sensorische Integrationstherapie

                    → Hauptartikel: Sensorische Integration

                    Die Sensorische Integrationstherapie gilt als ein wichtiger Therapieansatz der Ergotherapie. Sie wurde um 1976 durch die Psychologin und Ergotherapeutin Anna Jean Ayres entwickelt und dient zur Verbesserung der sensorischen Integration, also zur besseren Verarbeitung von Sinnesreizen im zentralen Nervensystem. Wesentliches Mittel in der Sensorischen Integrationstherapie ist das gezielte Setzen von Reizen durch den Therapeuten.

                    Die Sensorische Integrationstherapie wird vor allem bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Aufmerksamkeitsstörungen eingesetzt, außerdem werden Störungen von Grob- und Feinmotorik, psychosomatische Probleme und Behinderungen mit der Sensorischen Integrationstherapie behandelt. Im Bereich Geriatrie hat sich die Ergotherapeutin Gudrun Schaade in den letzten Jahren zunehmend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Sensorischen Integrationstherapie bei demenziell erkrankten Menschen auseinandergesetzt.

                    Modelle

                    Ein Modell ist eine zur wissenschaftlichen Erklärung dienende, vereinfachte Darstellung eines Objektes. Es veranschaulicht die inneren Beziehungen und Funktionen und bildet sie ab. Um die aktuellen Betätigungsinhalte der Ergotherapie darzustellen, wurden konzeptionelle Modelle (= Inhaltsmodell) entwickelt. Der theoretische Hintergrund und die praktische ergotherapeutische Tätigkeit wird aufgrund der Modelle zusammengeführt. Jedes Modell leuchtet gewisse Aspekte der ergotherapeutischen Praxis auf theoretischer Basis mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus. Grundsätzlich kann der Therapeut unabhängig vom Klient und Krankheitsbild fast alle Modelle bei allen Kliente und in der ergotherapeutischen Behandlung verwenden.[23] In der Ergotherapie wird zwischen Inhaltsmodellen und Prozessmodellen unterschieden.

                    Inhaltsmodelle

                    Inhaltsmodelle sorgen für eine Struktur in der der praktischen Ergotherapie und unterstützen das klinische Reasoning des Ergotherapeuten. Durch eine Verwendung des Inhaltsmodells liegt der Fokus in der Behandlung immer bei der Betätigung, bei dem Klienten oder seiner Umwelt, in dessen die Betätigung stattfindet.[24] Das Inhaltsmodell umfasst das Gesamtbild des Klienten und somit seine Wünsche im Hinblick auf das Betätigen und die Partizipation.[23] Die Inhaltsmodelle helfen unter anderem dem Therapeuten bei der Therapiezielformulierung und bei der Fokussierung auf das zu erreichende Ziel. Nach Kielhofner sollte es folgende Kriterien erfüllen:[25]

                    Es basiert auf einer schlüssigen Theorie (wissenschaftlich belegt), die dem Wissensfundus der Ergotherapie und anderer wissenschaftlicher Disziplinen entspringt
                    Es hilft bei der Formulierung der Annahmen zum „Sich nicht betätigen können“, zum „Betätigen“ und zum „Verändern durch Betätigen“
                    Es umfasst zuverlässige und valide Assessments
                    Es wurden wissenschaftlich belegte Behandlungsmethoden entwickelt

                    Überblick der bekanntesten Inhaltsmodelle

                    Inhaltsmodell

                    Herkunft

                    Beschreibung

                    Prozessmodell

                    Befunderhebungsinstrument

                    Canadian Model of Occupational Performance and Engagement (CMOP-E)

                    Kanada

                    Ist eine dreidimensionale Darstellung der Beziehung zwischen einer Person mit drei Komponenten der Betätigung

                    Die Intervention zielt darauf ab, die Übereinstimmung zwischen Person, Umwelt, Kontext und Betätigung sicherzustellen.

                    Canadian Practice Process Framework (CPPF)

                    COPM

                    The Model of Human Occupation (MOHO)

                    USA

                    Schlüsselprinzip, bei dem der Mensch als dynamisches System betrachtet wird.

                    Drei Systeme im Zusammenspiel mit der Umwelt. Die Systeme sind Wille, Gewohnheiten, Betätigungsperformanz

                    Prozess des professionellen Reasonings im MOHO

                    Zum Beispiel:
                    OPHI-II
                    MOHOST
                    COSA

                    Person Environment Occupation (PEO)

                    USA

                    Besteht aus drei überlappenden Kreisen (Person, Betätigung, Umwelt)

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                    Person Environment Occupation Performance (PEOP)

                    USA

                    die Erweiterung des PEO-Modells

                    Im Zentrum der dreiüberlappenden Kreise steht als Mittelpunkt die Betätigungsperformanz

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                    Keine, aber eine Leitlinie zur Auswahl von Assessments

                    Kawa Modell

                    Japan

                    Besteht aus 4 Komponenten:
                    Der Fluss (Kawa)
                    Steine = Lebensbedingungen
                    Ufer und Flussbett = Umwelt
                    Treibholz = Möglichkeiten und Grenzen

                    „Der Fluss“ wird als Metapher benutzt, um subjektive Sichtweisen über das Selbst, das Leben, das Wohlbefinden und die Bedeutung der Alltagsaktivitäten darzustellen.

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                    Zeichnung des eigenen Lebensflusses als Assessment Tool

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                    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    Zum Beispiel:

                    Assessment of Motor and Process Skills (AMPS)

                    School Assessment of Motor and Process Skills (School AMPS)

                    Evaluation of Social Interaction (ESI)

                    (* bei den ausgelassenen Stellen, gibt es kein dazugehöriges Befunderhebungsinstrument/ Modell bzw. Beschreibung)

                    PEO

                    Das Person-Enivoronment-Occupation Modell (Kurzversion: PEO) gibt dem Ergotherapeuten ein praktisches Instrument an die Hand, um damit gemeinsam mit dem Klienten die Betätigungsfragen zu analysieren und zugleich einen Leitfaden für die Behandlung und die Auswertung zur Verfügung zu haben. Mithilfe dieses Modells kann der Nutzer die auf die Person, die Umwelt und/oder das Betätigen ausgerichtete Behandlung erläutern. Das Modell wurde 1996 veröffentlicht und bietet einen theoretischen Rahmen für die Erforschung von Person-Umwelt-Prozessen und kann von Ergotherapeuten als Leitfaden während einer Intervention genutzt werden, um den Klienten die erfolgreiche Teilhabe an bedeutungsvollen Aktivitäten zu ermöglichen.[25]

                    Das PEO-Modell spiegelt die dynamische Transaktion zwischen der Person, ihren Betätigungen und der Umwelt zu einem bestimmten Zeitraum wider. Die drei Kreise überlappen sich in der Mitte und hier entsteht dann die Betätigungsperformanz. Die Betätigungsperformanz entspricht dem Ausüben der Betätigung.[24]

                    KAWA – Modell

                    Das KAWA Modell ist ein ergotherapeutisches Inhaltsmodell aus Japan. Das Modell wurde in den 1990er Jahren von Professor Michael K. Iwama entwickelt und ist ein Modell für alle Lebensphasen. Dieses Fluss Modell ist das erste nicht im Westen entstandene Modell. Therapeuten verwenden es vermehrt für das Eingangsgespräch, weil man viele Informationen aus der Sichtweise des Klienten bekommt Der Kerngedanke für das Modell ist, dass man über den Fluss die Ausführung der Betätigung des Klienten erfährt.[24]

                    Inhalt

                    Das Leben ist eine komplexe und tiefgreifende Reise, ähnlich wie bei einem Fluss. Es wurde aus der soziokulturellen Perspektive der fernöstlichen Hemisphäre betrachtet und beschrieben. Kawa als japanisches Wort für „Fluss“ steht als Metapher für den Lebensfluss.[26]

                    Aufbau

                    Durch den Fluss wird bildlich der Lebensweg eines Klienten beschrieben. Es beginnt bei der Geburt, dort ist der Fluss noch ein kleines Bächlein, das sich langsam den Berg herunter schlängelt. Der Fluss nimmt mit dem Leben an Breite, Tiefe und Geschwindigkeit zu und verändert sich. Schließlich erreicht er sein Ziel an einem See oder Meer. Jeder Fluss ist anders und besonders. Das Modell besteht aus mehreren Bausteinen:[27]

                    Wasser (Mizu) ≙ Lebensfluss und Gesundheit Das Wasser repräsentiert die Lebensenergie oder den Lebensfluss eines Menschen. Die Naturelemente von Wasser haben eine flüssige, reinigende und erneuernde Bedeutung. Das Wasser umhüllt, definiert und beeinflusst die anderen Elemente des Flusses, die ihrerseits Tiefe, Gestalt und Geschwindigkeit des Wassers beeinflussen. Das Wasser kann sich hinsichtlich seiner Form, Fließgeschwindigkeit, Tiefe und Klarheit verändern.
                    Flussbett, -seitenwände und -boden (Kawa Zoko) ≙ Umweltfaktoren Das Flussbett, die Seitenwände und der Boden sind die Strukturen der Flussmetapher, die für die Umwelt des Klienten stehen. Die Umweltfaktoren spielen bei jeder Person eine große Rolle im sozialen Kontext, z. B. Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Haustiere.Harmonische Beziehungen ermöglichen und ergänzen den Lebensfluss. Ein verstärktes Fließen hat einen wirkungsvollen Effekt auf schwierige Umstände und Probleme, sowie die Kraft des Wassers (z. B. Steine im Flussbett verschieben kann und sogar neue Flussläufe schaffen kann) Im Gegenzug kann eine Verminderung des Flussvolumens einen negativen Einfluss auf die anderen Elemente ausüben, die Raum im Flussbett einnehmen. Wenn sich Steine und Treibhölzer dem Wasserlauf entgegenstellen oder die Flusswände/ -boden einengend sind, ist das Fließen des Flusses in hohem Maße gefährdet.
                    Steine (Iwa) ≙ Probleme/ Störungen in der Gesundheit. Sie repräsentieren Probleme und schwierige Umstände, die als Hindernis für den Lebensfluss eines Menschen betrachtet werden. Diese Lebensumstände nimmt der Klient als problematisch und schwer zu überwinden wahr. Die Steine des Klienten können von Anfang an vorhanden sein (z. B. Erbkrankheiten), unerwartet auftauchen (z. B. plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen) oder nur eine vorübergehende Erscheinung sein. In den meisten Flüssen/ Leben eines Menschen finden sich solche Steine oder Hindernisse, die hinsichtlich ihrer Größe/ Form und Anzahl variieren können. Die behindernde Wirkung der Steine kann sogar noch zunehmen, wenn sie fest mit Flusswänden und Boden (Umwelt) verbunden sind. Sobald die vom Klienten wahrgenommenen Steine bekannt sind, können Therapeuten potenzielle Interventionsbereiche und Strategien zur Verstärkung des Lebensflusses identifizieren.
                    Treibholz (Ryuboku) ≙ persönliche Ressourcen und Barrieren. Das Treibholz repräsentiert die persönlichen Ressourcen wie zum Beispiel: Werte, Persönlichkeit, immaterielle und materielle Ressourcen etc. Diese können sich wiederum sowohl positiv als auch negativ auf den Fluss/ Lebensumstände auswirken. Treibholz kann sich als sehr hinderlich erweisen, wenn es sich zwischen den Steinen und den Flusswänden festsetzt. Andererseits kann es mit denselben Strukturen kollidieren, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Effektiv behandelnde Therapeuten schenken diesen Komponenten des Klienten besondere Aufmerksamkeit und berücksichtigen ihre tatsächliche oder potenzielle Auswirkung auf dessen Situation.
                    Räume zwischen den Hindernissen (Sukima) ≙ Betätigung. Durch diese Zwischenräume fließt die Lebensenergie des Klienten, somit repräsentieren sie die Betätigung. Im Kawa Modell sind Räume die Punkte, durch die offensichtlich die Lebensenergie (Wasser) des Klienten fließt. Die Räume repräsentieren Betätigung in einer ostasiatischen Perspektive. Beim Festlegen der Anwendung und Richtung der ergotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, diese Räume eines Klienten genauso gut zu verstehen, wie die anderen Elemente des Flusses. Das auf natürliche Weise durch diese Räume strömende Wasser kann Steine, Flusswände und Boden aushohlen und mit der Zeit in größere Leistungsrohre für den Lebensfluss transformieren. Dieser Effekt reflektiert das latente Genesungspotenzial, dass jeder Klient in sich selbst und dem nicht von ihm zu trennenden Kontext trägt. Aufgabe von Ergotherapeuten ist es, einen stärkeren Lebensfluss ihres Klienten zu ermöglichen. Den überall dort, wo Wasser fließt, fließt auch Betätigung. Daher sollten Ergotherapeuten nach Möglichkeiten suchen, ihren Klienten Betätigung zu ermöglichen, die für sie bedeutungsvoll.

                    Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM)

                    Das OTIPM ist ein ergotherapeutisches Prozessmodell mit dem Schwerpunkt auf dem Top-Down-Ansatz, der Klientenzentrierung und der Betätigungsbasierung. Es wurde von der amerikanischen Ergotherapeutin Anne Fisher 2009 entwickelt.[28] Die Klientenzentrierung bedeutet, dass der Klient da abgeholt wird, „wo er steht“.[29] Der Top-Down-Ansatz beinhaltet, dass die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut sich ein umfassendes Bild zu den Bedürfnissen, Wünschen und Alltagsaufgaben des Klienten macht. Die Betätigungsbasierung der Intervention beinhaltet „das Ausführen von Aktionen, etwas tun und Eingebundensein in dieses Tun“.[30]

                    Kriterien, die eine Betätigung erfüllen sollte sind:

                    relevanter Alltagsbezug
                    natürlicher Umweltbezug
                    Zweckmäßigkeit für Klient
                    Bedeutsamkeit für Klient

                    Der OTIPM-Prozess gliedert sich in drei Phasen: Evaluations- und Zielsetzungsphase, Interventionsphase und Re-Evaluationsphase.

                    So wird der Klient in einem Erstgespräch ganzheitlich erfasst und genannte Stärken und Probleme eruiert. Auf dieser Basis wird eine Performanzanalyse, eine Beobachtung einer Aufgabe, welche der Klient als schwierig beschrieben hat, gemacht, um motorische, prozessbezogene und interaktionelle Fähigkeiten zu beurteilen. Aufgrund der Beobachtung werden gemeinsam mit dem Klienten Ziele formuliert und betätigungsbasierte Interventionen festgelegt. Die Interventionen werden in vier Modelle unterschieden: kompensatorisch, akquisitorisch, restitutiv und edukativ. Die Ziele und Interventionen werden regelmäßig überprüft und re-evaluiert, um die Therapie adäquat anzupassen, die Qualität zu sichern und den Therapieverlauf zu dokumentieren.

                    Interventionsmodelle[30]
                    Das kompensatorische Modell beinhaltet Interventionen zur Anwendung von Hilfsmitteln und Techniken, adaptierten Methoden der Ausführung, sowie Modifikationen der physischen und sozialen Umwelt.
                    Das akquisitorische Modell dient dazu, die Qualität der Betätigungsausführung wiederherzustellen, zu entwickeln oder zu erhalten. Die Intervention wird direkt in der Betätigung durchgeführt.
                    Beim restitutiven Modell werden personenbezogene Faktoren und Körperfunktionen durch den therapeutischen Nutzen von Betätigungen wiederhergestellt, neu entwickelt oder erhalten
                    Das edukative Modell befasst sich mit der Information und Schulung von Gruppen über das tägliche Leben und die damit verbundene Betätigungsausführung, wobei mögliche Strategien ohne deren konkreter Umsetzung und Übung in der Gruppe diskutiert werden.

                    In der ergotherapeutischen Praxis können ein oder mehrere Modell für eine Intervention ausgewählt werden. Jedoch sollte für jedes Modell, das zur Anwendung kommt, genügend Evidenz bestehen, um zu einer verbesserten Betätigungsausführung zu führen.

                    Ausbildung

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                    Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Ergotherapeuten erfolgt in Deutschland an einer von über 200 staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapie, dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit einem Examen ab. Das Examen zum staatlich geprüften Ergotherapeuten (innerhalb der EU geschützte Berufsbezeichnung) beinhaltet sowohl theoretische wie auch praktische Teile sowie ein Abschlussgespräch mit einer Prüfungskommission. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn insgesamt die Endnote „ausreichend“ erreicht wurde.[31]

                    Inhalte:

                    Theoretischer und praktischer Unterricht

                    Berufs-, Gesetzes-, Staatskunde
                    Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
                    Grundlagen der Ergotherapie
                    Sprache und Schrifttum
                    Motorisch-funktionelle, neurophysiologische, neuropsychologische und psychosoziale Behandlungsverfahren
                    arbeitstherapeutische Verfahren
                    Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie
                    Prävention und Rehabilitation
                    Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
                    Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
                    Allgemeine Krankheitslehre
                    Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
                    Arzneimittellehre, Grundlagen der Arbeitsmedizin, Erste Hilfe
                    Psychologie und Pädagogik, Heilpädagogik
                    Medizinsoziologie und Gerontologie
                    Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
                    Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
                    Bewegungserziehung

                    Praktische Ausbildung im

                    psychosozialen (psychiatrisch/psychosomatischen)
                    motorisch-funktionellen
                    neurophysiologischen oder neuropsychologischen und im
                    arbeitstherapeutischen

                    Bereich

                    Grundlage
                    Grundlage für die Ausbildungsinhalte bildet in Deutschland die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeuten[32] vom 2. August 1999.[33]

                    Perspektiven nach der Ausbildung

                    Im Anschluss an die Ausbildung können weitere Qualifikationen erlangt werden. So ist es möglich, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zu werden. Durch eine WFOT-zertifizierte Ausbildung (World Federation of Occupational Therapists) besteht zudem die Möglichkeit, auch im nicht-europäischen Ausland zu praktizieren.[34]

                    Studium

                    Mittlerweile werden auch Diplom-, Bachelor- und Master-Kurse mit Hochschulabschluss angeboten, die sich momentan inhaltlich aber sehr unterscheiden.

                    1999 führte die Europa Fachhochschule Fresenius in Idstein als erste deutsche Hochschule den staatlich anerkannten Studiengang Diplom-Ergotherapeut (FH) ein. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung hat sie 2007 die Akkreditierung eines Bachelor-Studiums eingeleitet. Während des Studiums erlangt man durch das Bestehen der staatlichen Prüfung, die in den Studienverlauf integriert ist, den Berufsabschluss in Ergotherapie und darüber hinaus nach Erwerb von 240 ECTS-Punkten den akademischen Grad eines Bachelor of Science.

                    In Österreich erfolgt im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung von einem Diplom an einer Akademie auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starteten an der FH Joanneum und im Wintersemester 2007 an der FH Wiener Neustadt, der FH Gesundheit Tirol, am FH Campus Wien[35] und der FH Salzburg die ersten Jahrgänge, die im Sommer 2009/2010 mit dem Bakkalaureat abgeschlossen haben. Einen Überblick über die derzeit in Deutschland angebotenen Studiengänge kann man auf der Website des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten finden.[36]

                    Literatur

                    Clara Scheepers, Ute Steding-Albrecht, Peter Jehn: Ergotherapie. Vom Behandeln zum Handeln. Lehrbuch für Ausbildung und Praxis. 3. Aufl. Thieme, Stuttgart 2007, ISBN 3-13-114343-6.
                    Carola Habermann, Friederike Kolster: Ergotherapie im Arbeitsfeld Neurologie. Thieme, Stuttgart 2002, ISBN 3-13-125621-4.
                    Beate Kubny-Lüke: Ergotherapie im Arbeitsfeld Psychiatrie. Thieme, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-13-125572-3.
                    Carola Habermann, Caren Wittmershaus: Ergotherapie im Arbeitsfeld Geriatrie. Thieme, Stuttgart 2005, ISBN 3-13-125581-1.
                    Ulrike Marotzki, Kathrin Reichel: Psychiatrische Ergotherapie heute. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2006, ISBN 978-3-88414-412-1.
                    Connie Koesling, Thomas Bollinger Herzka: Ergotherapie in der Orthopädie, Traumatologie und Rheumatologie, Thieme, 2008, ISBN 978-3-13-125611-9.
                    Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle, dt. Übersetzung von B. & J. Dehnhardt, Thieme, 2000, ISBN 3-13-125651-6.
                    Christina Jerosch-Herold et al.: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis, Springer, 1999, ISBN 3-540-65221-3.
                    Maria Miesen: Berufsprofil Ergotherapie 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0466-5.
                    Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004, Hrsg. DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004, ISBN 978-3-8248-0465-8.
                    Thomas A. Frank: Wirksamkeit der Ergotherapie bei Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren, Forum Praxis Pädiater, Herbst 2011, S. 19 ff.

                    Zeitschriften

                    Ergotherapie & Rehabilitation. Fachzeitschrift des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten DVE. Erscheint 12× jährlich. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
                    ergopraxis. Fachzeitschrift für Ergotherapie. erscheint 10× jährlich. Thieme Verlag, Stuttgart.
                    ergoscience. Wissenschaftliche Fachzeitschrift. Erscheint 4× jährlich. Bis 2010: Thieme Verlag, Stuttgart; seit 2011 Schulz-Kirchner Verlag, Idstein.
                    praxis ergotherapie. Fachzeitschrift für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. erscheint 6× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.
                    Ergotherapie – Zeitschrift für angewandte Wissenschaft. Wissenschafts-Special der Praxis Ergotherapie, erscheint 2× jährlich. Verlag modernes lernen, Dortmund.

                    Englischsprachige Literatur

                    Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage. F.A. Davis Company, 2004, ISBN 0-8036-1137-4.
                    Gary Kielhofner: Model Of Human Occupation: Theory and Application. 4. Auflage. Lippincott Williams & Wilkins, 2008, ISBN 0-7817-6996-5.
                    Elizabeth Townsend (Hrsg.): Enabling Occupation: An Occupational Therapy Perspective. Canadian Association of Occupational Therapists, 2002, ISBN 1-895437-58-X.
                    Elizabeth Townsend, Helene Polatajko: Enabling Occupation II: Advancing an Occupational Therapy Vision for Health, Well-being & Justice through Occupation. Canadian Association of Occupational Therapists, 2007, ISBN 978-1-895437-76-8.

                    Weblinks

                    Wiktionary: Ergotherapie Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                    Linkkatalog zum Thema Ergotherapie bei curlie.org (ehemals DMOZ)
                    Arbeitsagentur: Ausführliche Beschreibung des Berufsbildes Ergotherapeut inkl. Stellenanzeigen
                    Deutscher Verband für Ergotherapeuten e.V. (DVE) Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Weiterbildung
                    Verzeichnis deutscher Ergotherapie-Schulen inkl. Angaben zu Ausbildungsbeginn und Ausbildungskosten

                    Einzelnachweise

                    ↑ Definition Ergotherapie auf dve.info; abgerufen am 3. November 2015

                    ↑ Ergotherapie: Geschichte – www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org. Abgerufen am 14. Oktober 2020. 

                    ↑ Magdalena Frühinsfeld: Anton Müller. Erster Irrenarzt am Juliusspital zu Würzburg: Leben und Werk. Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie bis Anton Müller. Medizinische Dissertation Würzburg 1991, S. 9–80 (Kurzer Abriß der Geschichte der Psychiatrie) und 81–96 (Geschichte der Psychiatrie in Würzburg bis Anton Müller), hier: S. 152.

                    ↑ Hans-Werner Janz: Die Beschäftigungstherapie in der Geschichte der Psychiatrie. In: Deutsches Ärzteblatt 45, 1960, S. 2103–2107.

                    ↑ § 1 Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

                    ↑ Merrill June Turpin, Michael K. Iwama: Using Occupational Therapy Models in Practice: A field guide. Churchill Livingstone, Edinburgh 2011. 

                    ↑ Ulrike Marotzki: Zwischen medizinischer Diagnose und Lebensweltorientierung : eine Studie zum professionellen Arbeiten in der Ergotherapie. 3. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2013, ISBN 978-3-8248-0377-4. 

                    ↑ a b c d e f g h i j Charles H. Christiansen, Kristine L. Haertl: Willard and Spackman’s occupational therapy. Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13th ed. Wolters Kluwer, Philadelphia 2018, ISBN 978-1-975106-58-4. 

                    ↑ Astrid Kinébanian: Grundlagen der Ergotherapie: Anfänge der Berufsenwicklung. Hrsg.: Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

                    ↑ a b c Christiane Mentrup: Ergotherapie sucht Topmodelle: Das ergotherapeutische Paradigma. Hrsg.: Esther Scholz- Minkwitz, Kirsten Minkwitz. Schulz- Kirchner Verlag, Idstein 2014. 

                    ↑ a b c Gisela Beyermann: Woher – wohin? : didaktischer Leitfaden zur Ausbildungsplanung in den Gesundheitsberufen am Beispiel der Ergotherapie. 1. Auflage. Schulz-Kirchner, Idstein 2001, ISBN 3-8248-0412-3. 

                    ↑ a b c Khalilah Robinson Johnson, Virginia Dickie: What is Occupation? Hrsg.: Barbara A. Boyt Schell, Glen Gillen. 13. Auflage. Wolters Kluwer, Philadelphia 2019. 

                    ↑ Rosemary Hagedorn: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis: Theorie in der Ergotherapie – eine konzeptionelle Grundlage für die Praxis. Hrsg.: Birgit Maria Stubner, Christina Jerosch- Herold, Ulrike Marotzki, Peter Weber. 3. Auflage. Springer, Heidelberg 2009. 

                    ↑ Berufsprofil Ergotherapie 2004. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. (Hrsg.), Idstein 2004, ISBN 3-8248-0466-2, S. 104.

                    ↑ Gary Kielhofner: Conceptual Foundations of Occupational Therapy. 3. Auflage, F.A. Davis Company, 2004.

                    ↑ Manfred Marquardt: Geschichte der Ergotherapie. 1954 bis 2004. Hrsg. von DVE, Schulz-Kirchner Verlag, 2004.

                    ↑ Hogeschool Zuyd: Kerndokument des Berufsprofils der Ergotherapie. Heerlen 1998.

                    ↑ Margo von Hertingsveldt, Marion Ammeraal: Grundlagen der Ergotherapie: Die Ergotherapie im gesellschaftlichen Kontext. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo von Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

                    ↑ a b Edith Cup, Margo von Hertingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie: Der Ergotherapeut. Hrsg.: Mieke le Granse, Margo van Hartingsveldt, Astrid Kinébanian. Thieme, Stuttgart 2019. 

                    ↑ MMW-Fortschr.Med. Nr. 9/2010 (152 Jg.), S. 8.

                    ↑ Nationale Strategie Muskuloskelettale Erkrankungen (2017–2022), Langversion. (PDF) Abgerufen am 7. Mai 2020. 

                    ↑ AWMF-Registernummer 022-017; Stand: 11. Juli 2011 (in Überarbeitung); gültig bis 31. Mai 2016; Klassifikation: S3-Leitlinie Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen (UEMF). In: AWMF online

                    ↑ a b Astrid Baumgarten, Helen Strebel: Ergotherapie in der Pädiatrie klientenzentriert – betätigungsorientiert – evidenzbasiert. 1. Auflage. Schulz Kirchner Verlag, Idstein 2016. 

                    ↑ a b c Mieke le Granse, Astrid Kinébanian, Margo van Hartingsveldt: Grundlagen der Ergotherapie. 1. Auflage. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-13-241794-6. 

                    ↑ a b Rosemary Hagedorn: Ergotherapie – Theorien und Modelle: die Praxis begründen. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 978-3-13-125651-5. 

                    ↑ Dr Thomas Frank: Das Kawa (Fluss) Modell. Anwendungen bei den Ergotherapeuten der Dr. Frank & Partner | Dr. Frank & Partner – Ergotherapeuten. Abgerufen am 11. April 2020 (deutsch). 

                    ↑ Michael Iwama: Kawa-(Fluss)-Modell – Überwinden kultureller Begrenzungen der zeitgenössischen Theorie der Ergotherapie. In: ergoscience. Band 2, Nr. 3, Juli 2007, ISSN 1861-6348, S. 107–119, doi:10.1055/s-2007-963305. 

                    ↑ Occupational Therapy Intervention Process Model (OTIPM). Center for Innovative OT Solutions, 2016, abgerufen am 12. Mai 2016. 

                    ↑ Fisher, 2014, S. 16

                    ↑ a b Anne Fisher: OTIPM – Occupational Therapy Intervention Process Model. Ein Modell zum Planen und Umsetzen von klientenzentrierter, betätigungsbasierter, Top-down-Interventionen. Schulz-Kirchner, Idstein 2014, ISBN 978-3-8248-1179-3. 

                    ↑ Informationen zur Ergotherapie-Ausbildung in Deutschland, Ergotherapie-Ausbildung.de

                    ↑ ErgThAPrV

                    ↑ Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV) vom 2. August 1999

                    ↑ Karriere und Perspektiven als Ergotherapeut. Abgerufen am 23. November 2017. 

                    ↑ FH Wien – Studiengang Ergotherapie – FH Campus Wien, Fachhochschulen.at

                    ↑ Studiengangsuche. dve.info, abgerufen am 16. Februar 2021. 

                    Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!

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