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Schilder ist der Familienname folgender Personen:

Schilder (Adelsgeschlecht), paderbornisches Adelsgeschlecht
Caspar Mauritz von Schilder († 1669), Domherr in Münster
Cornelius Schilder (* 1941), niederländischer, emeritierter Bischof von Ngong in Kenia
Elisabeth Schilder (1904–1983), österreichische Juristin und Sozialarbeiterin
Franz Alfred Schilder (1896–1970), deutscher Zoologe
Hilton Schilder (* 1959), südafrikanischer Musiker
Jessica Schilder (* 1999), niederländische Kugelstoßerin
Jost Schilder († 1474), Steinmetz und Dombaumeister in Frankfurt am Main
Juri Iwanowitsch Schilder-Schuldner (russisch Юрий Иванович Шильдер-Шульднер) (1816–1878), kaiserlich-russischer General
Karl Andrejewitsch Schilder (1786–1854), deutschbaltisch-russischer Pionieroffizier der Kaiserlich Russischen Armee und Ingenieur
Manfred Schilder (* 1958), deutscher Politiker (CSU)
Maria Schilder (1898–1975), deutsche Zoologin
Paul Schilder (1886–1940), österreichischer Psychiater und Psychoanalytiker
Robbert Schilder (* 1986), niederländischer Fußballspieler
Tony Schilder (1937–2010), südafrikanischer Jazzmusiker und Bandleader

Siehe auch:

Schild, Singular von Schilder
Schilde (Begriffsklärung)

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Schilder&oldid=210639077“
Kategorie: Begriffsklärung

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    Dieser Artikel erläutert die Wärmepumpe allgemein. Für Wärmepumpen speziell zu Heizzwecken siehe Wärmepumpenheizung.

    Schaubild des Wärmeflusses (große Pfeile) und des Kältemittels (kleine Pfeile) einer Kompressionswärmepumpe (vgl. Kompressionskältemaschine):
    1) Kondensator, 2) Drossel, 3) Verdampfer, 4) Kompressor
    Dunkelrot: Gasförmig, hoher Druck, sehr warm
    Rosa: Flüssig, hoher Druck, warm
    Blau: Flüssig, niedriger Druck, sehr kalt
    Hellblau: Gasförmig, niedriger Druck, kalt

    Eine Wärmepumpe ist eine Maschine, die unter Aufwendung von technischer Arbeit thermische Energie aus einem Reservoir mit niedrigerer Temperatur (in der Regel ist das die Umgebung) aufnimmt und – zusammen mit der Antriebsenergie – als Nutzwärme auf ein zu beheizendes System mit höherer Temperatur (Raumheizung) überträgt. Der verwendete Prozess ist im Prinzip die Umkehrung eines Wärme-Kraft-Prozesses, bei dem Wärmeenergie mit hoher Temperatur aufgenommen und teilweise in mechanische Nutzarbeit umgewandelt und die Restenergie bei niedrigerer Temperatur als Abwärme abgeführt wird, meist an die Umgebung. Das Prinzip der Wärmepumpe verwendet man auch zum Kühlen (so beim Kühlschrank), während der Begriff „Wärmepumpe“ nur für das Heizaggregat verwendet wird. Beim Kühlprozess ist die Nutzenergie die aus dem zu kühlenden Raum aufgenommene Wärme, die zusammen mit der Antriebsenergie als Abwärme an die Umgebung abgeführt wird.

    Inhaltsverzeichnis

    1 Technische Realisierung

    1.1 Einzelheiten

    2 Kältemittel (Arbeitsgase)
    3 Leistungszahl und Gütegrad

    3.1 Beispielwerte
    3.2 Datenblätter

    4 Einteilung
    5 Bauformen

    5.1 Elektrisch angetriebene Kompressions-Wärmepumpe
    5.2 Wärmepumpe mit Öl- oder Gasmotorantrieb
    5.3 Detaillierte Beschreibung von Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung

    6 Geschichte
    7 Siehe auch
    8 Literatur
    9 Weblinks
    10 Einzelnachweise

    Technische Realisierung

    Abbildung 1: Schaltbild einer Wärmepumpe mit Kaltdampfprozess
    Abbildung 2: T-s-Diagramm des Vergleichsprozesses
    Temperaturen. TU=Umgebungstemperatur,
    TV= Verdampfertemperatur,
    TK=Kondensatortemperatur,
    TN/H=Nutz-/Heiztemperatur

    Wärmepumpen werden in der Regel mit Medien betrieben, die bei niedrigem Druck unter Wärmezufuhr verdampfen und nach der Verdichtung auf einen höheren Druck unter Wärmeabgabe wieder kondensieren. Der Druck wird so gewählt, dass die Temperaturen des Phasenübergangs einen für die Wärmeübertragung ausreichenden Abstand zu den Temperaturen von Wärmequelle und Wärmesenke haben. Je nach verwendetem Stoff liegt dieser Druck in unterschiedlichen Bereichen. Abbildung 1 zeigt das Schaltbild mit den vier für den Prozess erforderlichen Komponenten: Verdampfer, Verdichter (Kompressor), Kondensator und Drossel, Abbildung 2 den Prozess im T-s-Diagramm. Theoretisch wäre es möglich, die Arbeitsfähigkeit des Kondensates beim Entspannen auf den niedrigeren Druck durch eine Kraftmaschine, beispielsweise eine Turbine, zu nutzen. Doch dabei würde die Flüssigkeit teilweise verdampfen und so große technische Schwierigkeiten bei einem nur geringen Energiegewinn verursachen, so dass man der Einfachheit halber hier eine Drossel verwendet (Entspannung mit konstanter Totalenthalpie).

    Einzelheiten

    Bei der Wärmepumpe werden physikalische Effekte des Übergangs einer Flüssigkeit in die gasförmige Phase und umgekehrt ausgenutzt. So zeigt Propan die Eigenschaft, abhängig vom Druck und seiner Temperatur einerseits entweder gasförmig oder flüssig zu sein und andererseits als Gas bei Kompression heiß zu werden und sich bei Entspannung abzukühlen: Propan bei normalem Luftdruck und kühler Außentemperatur (zum Beispiel 5 °C) ist gasförmig; komprimiert man es, wird es wärmer, bleibt aber gasförmig. Kühlt man es dann auf Zimmertemperatur ab, wird es flüssig (dabei sinkt der Druck wieder etwas). Wenn man das flüssige Propan entspannt, verdampft es (es wird wieder zu Gas) und wird dabei sehr kalt.

    Diesen Effekt nutzt man bei der Wärmepumpe aus: Das Propangas wird im Verdichter durch einen Motor zusammengepresst und erhitzt sich dabei. Das heiße, komprimierte Gas kann dann im Wärmetauscher seine Wärme an das Wasser der Heizungsanlage abgeben. Dabei kühlt sich das komprimierte Gas ab und kondensiert zu flüssigem Propan (der Wärmetauscher einer Wärmepumpe wird deshalb Kondensator genannt). Beim anschließenden Durchgang durch das Expansionsventil, eine Drossel (in einfachen Modellen eine extreme Engstelle im Rohr) wird das flüssige Propan entspannt, verdampft dabei und wird sehr kalt (deutlich kälter als 5 °C). Lässt man das kalte Gas dann durch einen zweiten Wärmetauscher (meist außerhalb des Hauses) strömen, der von außen – zum Beispiel durch Grundwasser oder die Außenluft – immer bei zum Beispiel 5 °C gehalten wird, erwärmt sich das sehr kalte Gas auf 5 °C und die Umgebung kühlt sich um 1 oder 2 °C ab. Auf diese Weise nimmt das Propan aus dem Grundwasser oder der Außenluft genauso viel Wärme auf, wie es vorher an das Heizungswasser abgegeben hat. Es wird dann wieder dem Verdichter zugeführt, und der Prozess beginnt von neuem.

    Die benötigte Energie zum Antrieb der Wärmepumpe verringert sich, das heißt der Betrieb wird umso effizienter, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen Quelle und Senke z. B. der Vorlauftemperatur der Heizungsanlage ist. Diese Bedingung erfüllen Niedertemperaturheizungen am besten, deshalb wird die Wärme im Wohnraum häufig durch eine Flächenheizung z. B. Fußbodenheizung abgegeben.[1]

    Je nach Auslegung des Systems kann der Heizenergieaufwand um zirka 30 bis 50 % reduziert werden.[2] Durch Kopplung mit Solarstrom, Haushaltsstrom oder Erdgas zum Antrieb der Wärmepumpe kann die Kohlendioxidemission im Vergleich zum Heizöl oder Gas erheblich gesenkt werden.[1]

    Der Auswahl der richtigen Wärmequelle kommt eine besondere Bedeutung zu, denn diese bestimmt maßgeblich die maximal erreichbare Arbeitszahl einer Wärmepumpe.

    „Ein Maß für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl. Sie beschreibt das Verhältnis der Nutzenergie in Form von Wärme zur aufgewendeten Verdichterenergie in Form von Strom.“[1] Bei guten Anlagen ist dieser Wert größer als 5,0 (Direktverdampfungsanlagen). Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei der Berechnung der Jahresarbeitszahl weder Nebenverbräuche noch Speicherverluste berücksichtigt werden.[3]

    Wirtschaftlichkeit: Bei der Beheizung von kleineren Wohngebäuden werden Wärmepumpen elektrisch angetrieben. Wenn sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit einer herkömmlichen Heizung z. B. Gas verglichen werden, bietet die Jahresarbeitszahl einen Indikator für einen Betriebskostenvergleich zwischen Wärmepumpe und Gasheizung. Falls der Strompreis für die Wärmepumpe (in €/kWh) höher als der Gaspreis (in €/kWh) multipliziert mit der Jahresarbeitszahl ist, so ist zu erwarten, dass schon die Stromkosten für die Wärmepumpe höher als die Kosten für das Verbrennen von Gas sind. Sinngemäß gilt dies auch für den Vergleich einer Wärmepumpe mit einer Ölheizung. In dieser Rechnung wird die durch Verbrennungsprozesse freigesetzte CO2-Menge und der einhergehende Erderwärmungsprozess sowie freigesetzter Feinstaub und mögliche Folgeschäden nicht berücksichtigt.

    Bei noch in Betrieb befindlichen älteren Kohlekraftwerken kann aus drei Teilen Wärmeenergie nur ein Teil Strom gewonnen werden.[1] Für strombetriebene Wärmepumpen ist es notwendig einen möglichst hohen Anteil regenerativ erzeugten Strom im Strommix zu erreichen.

    Bei der direkten elektrischen Beheizung, zum Beispiel mit Heizstäben, entspricht die erzeugte Wärmeenergie genau der eingesetzten elektrischen Energie (COP=1). Die elektrische Energie ist aber wesentlich hochwertiger als Wärmeenergie bei niedriger Temperatur, denn durch Einsatz einer Wärmekraftmaschine kann immer nur ein Teil der Wärmeleistung wieder in elektrische Leistung umgeformt werden.

    Leistungsbilanz der Wärmepumpe: Der COP beschreibt den Quotienten aus nutzbarer Wärme (rot) und der dafür aufgewendeten elektrischen Verdichterleistung (gelb)

    Der Abluft, der Außenluft, dem Erdboden, dem Abwasser oder dem Grundwasser kann Wärme durch Einsatz einer Wärmepumpe entzogen werden. Ein Vielfaches der für die Wärmepumpe eingesetzten elektrischen Leistung kann der Wärmequelle (Luft, Erdboden) entzogen werden und auf ein höheres Temperaturniveau gepumpt werden. In der Leistungsbilanz wird der Wärmepumpe elektrische Leistung für den Verdichterantrieb und die der Umwelt entzogene Wärme zugeführt. Am Austritt der Wärmepumpe steht ein Teil der zugeführten Leistung als Wärme auf höherem Niveau zur Verfügung. In der Gesamtleistungsbilanz sind noch die Verluste des Prozesses zu berücksichtigen.

    Das Verhältnis von der in den Heizkreis abgegebenen Wärmeleistung zur zugeführten elektrischen Verdichterleistung wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl hat einen oberen Wert, der nicht überschritten und aus dem Carnot-Kreisprozess abgeleitet werden kann. Die Leistungszahl wird auf einem Prüfstand gemäß der Norm EN 14511 (früher EN 255) ermittelt und gilt nur unter den jeweiligen Prüfbedingungen. Gemäß EN 14511 wird die Leistungszahl auch COP genannt (Coefficient Of Performance). Der COP ist Gütekriterium für Wärmepumpen, erlaubt jedoch keine energetische Bewertung der Gesamtanlage.

    Um eine möglichst hohe Leistungszahl und somit eine hohe Energieeffizienz zu erlangen, sollte die Temperaturdifferenz zwischen der Temperatur der Wärmequelle und der Nutztemperatur möglichst gering sein. Die Wärmeübertrager sollten für möglichst geringe Temperaturdifferenzen zwischen der Primär- und Sekundärseite ausgelegt sein.

    Die Bezeichnung Wärmepumpe beruht darauf, dass Wärme aus der Umgebung auf ein höheres nutzbares Temperaturniveau angehoben (gepumpt) wird. Die Wärmepumpe hat einen Verdichter, der elektrisch oder durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird. Der Verdichter komprimiert ein Kältemittel auf einen höheren Druck, wobei es sich erwärmt. Die beim nachfolgenden Abkühlen und Verflüssigen des Kältemittels freigesetzte Energie wird in einem Wärmeübertrager auf das Wärmeträgermedium des Heizkreises, meistens Wasser oder Sole, übertragen. Das Kältemittel wird anschließend an einem Expansionsventil entspannt und es kühlt sich ab. Das kalte Kältemittel wird dem Verdampfer (Erdwärmesonden, Luftverdampfer) zugeführt und geht durch Aufnahme von Umgebungswärme (Anergie) in den gasförmigen Zustand über.

    Ein Nachteil der Wärmepumpe ist der deutlich höhere apparative Aufwand. Besonders kostenintensiv sind wirkungsvolle Verdampfer (Erdwärmesonden, erdverlegte Flächenverdampfer) durch die damit verbundenen Erdarbeiten. Die Investitionen gegenüber einem konventionellen Gas- oder Heizölbrenner sind deutlich höher. Dafür ist der regelmäßige Aufwand für Wartung und Instandhaltung deutlich geringer, zum Beispiel fallen keine Reinigungs- und Schornsteinfegerkosten an.

    Der Wärmepumpenprozess, nach Rudolf Plank Plank-Prozess genannt, wird auch als Kraftwärmemaschine bezeichnet. Der Grenzfall einer reversibel arbeitenden Kraftwärmemaschine ist der linksläufige Carnotprozess.

    Kältemittel (Arbeitsgase)

    Von 1930 bis zum Anfang der 1990er Jahre waren die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) die bevorzugten Kältemittel. Sie kondensieren bei Raumtemperatur unter leicht handhabbarem Druck. Sie sind nicht giftig, nicht brennbar und reagieren nicht mit den üblichen Werkstoffen. Wenn FCKW freigesetzt werden, schädigen sie jedoch die Ozonschicht der Atmosphäre und tragen zum Ozonloch bei. In Deutschland wurde daher der Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen im Jahr 1995 verboten. Die als Ersatz verwendeten Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) schädigen nicht die Ozonschicht, tragen jedoch zum Treibhauseffekt bei und sind im Kyoto-Protokoll als umweltgefährdend erfasst. Als natürliche Kältemittel gelten reine Kohlenwasserstoffe wie Propan oder Propylen, wobei deren Brennbarkeit besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich macht. Anorganische, nicht brennbare Alternativen wie Ammoniak, Kohlendioxid oder Wasser wurden ebenfalls für Wärmepumpen eingesetzt. Aufgrund spezifischer Nachteile haben sich diese Kältemittel nicht im größeren technischen Maßstab durchsetzen können. Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) werden generell in industriellen Kühlanlagen wie Kühlhäusern und Brauereien eingesetzt.[2] CO2 ist anstelle von Fluorkohlenwasserstoffen für die Klimatisierung von Fahrzeugen angedacht und wird bereits von ersten Herstellern eingesetzt (Stand 2017).

    Leistungszahl und Gütegrad

    → Hauptartikel: Leistungszahl

    Die Leistungszahl ε, in der Literatur auch als Heizzahl bezeichnet[4] einer Wärmepumpe, englisch Coefficient Of Performance

    (
    C
    O
    P
    )

    {displaystyle (COP)}

    , ist der Quotient aus der Wärme, die in den Heizkreis abgegeben wird, und der eingesetzten Energie:

    C
    O
    P

    =

    Q

    c

    W

    {displaystyle mathrm {COP} ={frac {Q_{c}}{W}}}

    Bei typischen Leistungszahlen von 4 bis 5 steht das Vier- bis Fünffache der eingesetzten Leistung als nutzbare Wärmeleistung zur Verfügung, der Zugewinn stammt aus der entzogenen Umgebungswärme.

    Die Leistungszahl hängt stark vom unteren und oberen Temperaturniveau ab. Die theoretisch maximal erreichbare Leistungszahl

    C
    O
    P

    m
    a
    x

    {displaystyle mathrm {COP} _{mathrm {max} }}

    einer Wärmepumpe ist entsprechend dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik begrenzt durch den Kehrwert des Carnot-Wirkungsgrads

    η

    C

    {displaystyle eta _{C}}

    C
    O
    P

    m
    a
    x

    =

    1

    η

    C

    =

    T

    warm

    T

    warm

    T

    kalt

    {displaystyle mathrm {COP} _{mathrm {max} }={frac {1}{eta _{C}}}={frac {T_{text{warm}}}{T_{text{warm}}-T_{text{kalt}}}}}

    Für die Temperaturen sind die absoluten Werte einzusetzen.

    Der Gütegrad

    η

    W
    P

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }}

    einer Wärmepumpe ist die tatsächliche Leistungszahl bezogen auf die ideale Leistungszahl bei den verwendeten Temperaturniveaus. Er berechnet sich zu:

    η

    W
    P

    =

    C
    O
    P

    C
    O
    P

    m
    a
    x

    bzw.

    C
    O
    P

    =

    C
    O
    P

    m
    a
    x

    η

    W
    P

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }={frac {mathrm {COP} }{mathrm {COP} _{mathrm {max} }}}qquad {text{bzw.}}qquad mathrm {COP} =mathrm {COP} _{mathrm {max} }cdot eta _{mathrm {WP} }}

    Praktisch werden Wärmepumpengütegrade

    η

    W
    P

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }}

    im Bereich 0,45 bis 0,55 erreicht.

    Beispielwerte

    Das untere Temperaturniveau einer Wärmepumpe liegt bei 10 Ã‚°C (= 283,15 K), und die Nutzwärme wird bei 50 Ã‚°C (= 323,15 K) übertragen. Bei einem idealen reversiblen Wärmepumpenprozess, der Umkehrung des Carnotprozesses, würde die Leistungszahl bei 8,1 liegen. Real erreichbar ist bei diesem Temperaturniveau eine Leistungszahl von 4,5. Mit einer Energieeinheit Exergie, die als technische Arbeit oder elektrische Leistung eingebracht wird, können 3,5 Einheiten Anergie aus der Umgebung auf das hohe Temperaturniveau gepumpt werden, so dass 4,5 Energieeinheiten als Wärme bei 50 Ã‚°C Heizungs-Vorlauftemperatur genutzt werden können. (1 Einheit Exergie + 3,5 Einheiten Anergie = 4,5 Einheiten Wärmeenergie).

    In der Gesamtbetrachtung müssen aber der exergetische Kraftwerkwirkungsgrad und die Netzübertragungsverluste berücksichtigt werden, welche einen Gesamtwirkungsgrad von ca. 35 % erreichen. Die benötigte 1 kWh Exergie erfordert einen Primärenergieeinsatz von 100 / 35 × 1 kWh = 2,86 kWh. Wenn die Primärenergie nicht im Kraftwerk eingesetzt, sondern direkt vor Ort zur Beheizung genutzt wird, erhält man bei einem Feuerungswirkungsgrad von 95 % – demnach 2,86 kWh × 95 % = 2,71 kWh thermische Energie.

    Mit Bezug auf das oben aufgeführte Beispiel kann im Idealfall (Leistungszahl = 4,5) mit einer Heizungswärmepumpe das 1,6fache und bei einer konventionellen Heizung das 0,95fache der eingesetzten Brennstoffenthalpie als Wärmeenergie umgesetzt werden. Unter sehr günstigen Randbedingungen kann so bei dem Umweg Kraftwerk → Strom → Wärmepumpe eine 1,65-fach höhere Wärmemenge gegenüber der direkten Verbrennung erreicht werden.

    Am Prüfstand wird bei einer Grundwassertemperatur von 10 Ã‚°C und einer Temperatur der Nutzwärme von 35 Ã‚°C eine Leistungszahl von bis zu COP=6,8 erreicht. In der Praxis wird allerdings der tatsächlich über das Jahr erreichbare Leistungswert, die Jahresarbeitszahl (JAZ) incl. Verluste und Nebenantriebe, von nur 4,2 erzielt. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen liegen die Werte deutlich darunter, was die Reduzierung des Primärenergiebedarfs mindert. Unter ungünstigen Bedingungen – etwa bei Strom aus fossilen Brennstoffen – kann mehr Primärenergie verbraucht werden als bei einer konventionellen Heizung. Eine solche Stromheizung ist weder im Hinblick auf den Klimaschutz noch volkswirtschaftlich effizient.

    Eine Wärmepumpe mit einer JAZ > 3 gilt als energieeffizient. Allerdings werden laut einer Studie bereits bei dem Strommix aus dem Jahr 2008 bereits ab einer JAZ von 2 Kohlendioxidemissionen eingespart, mit weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie dem Ersatz älterer Kraftwerke durch modernere und effizientere steigt das Einsparpotential, auch bestehender Wärmepumpen, weiter an.[5]

    Datenblätter

    In den Datenblättern zu den diversen Wärmepumpenerzeugnissen sind die Leistungsparameter jeweils auf Medium und Quell- und Zieltemperatur bezogen; zum Beispiel:

    W10/W50: COP = 4,5,

    η

    W
    P

    =
    0

    ,

    56

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }=0{,}56}

    A10/W35: Heizleistung 8,8 kW; COP = 4,3,

    η

    W
    P

    =
    0

    ,

    35

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }=0{,}35}

    A2/W50: Heizleistung 6,8 kW; COP = 2,7,

    η

    W
    P

    =
    0

    ,

    40

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }=0{,}40}

    B0/W35: Heizleistung 10,35 kW; COP = 4,8,

    η

    W
    P

    =
    0

    ,

    55

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }=0{,}55}

    B0/W50: Heizleistung 9 kW; COP = 3,6,

    η

    W
    P

    =
    0

    ,

    56

    {displaystyle eta _{mathrm {WP} }=0{,}56}

    B10/W35: Heizleistung 13,8 kW; COP = 6,1

    Nach mehreren gemessenen COP-Werte am WPT-Buchs[6]. Angaben wie W10/W50 bezeichnen die Eingangs- und Ausgangstemperaturen der beiden Medien. W steht für Wasser, A für Luft (engl. air) und B für Sole (engl. brine), die Zahl dahinter für die Temperatur in °C. B0/W35 ist bspw. ein Betriebspunkt der Wärmepumpe mit einer Soleeintrittstemperatur von 0 Ã‚°C und einer Wasseraustrittstemperatur von 35 Ã‚°C.

    Einteilung

    nach dem Verfahren

    Kompression (mechanische Energie als Antriebsleistung)
    Absorption (Hochtemperaturwärme als Antriebsleistung; siehe: Absorptionswärmepumpe)
    Adsorption (zum Beispiel Adsorption und Desorption eines Stoffes an einer Oberfläche wie Aktivkohle oder einem Zeolith, dabei wird die Adsorptionswärme frei oder auch die Desorptionswärme aufgenommen)
    Peltier-Effekt
    Magnetokalorischer Effekt
    nach der Wärmequelle

    Außenluft
    Abluft
    Grundwasser (mit Schluckbrunnen)
    Oberflächenwasser
    Erdwärme
    Erdwärmesonde
    CO2-Sonde
    Direktverdampfer-Sonde mit Kältemittel gefüllt
    Spiralkollektor
    flächig verlegter Wärmeübertrager mit Soleflüssigkeit befüllt
    flächig verlegter Wärmeübertrager mit Kältemittel befüllt
    thermisch aktivierte Fundamente
    Abwärme von industriellen Anlagen
    Abwasserwärmerückgewinnung (AWRG)
    nach der Wärmenutzung

    Kühlen
    Gefrieren
    Warmwasser
    Heizung
    mit Flächenheizung Fußbodenheizung, Wandheizung, Deckenheizung
    mit Heizkörpern Radiatoren, Konvektoren
    mit Gebläse-Konvektoren
    nach der Arbeitsweise

    Es gibt verschiedene physikalische Effekte, die in einer Wärmepumpe Verwendung finden können. Die wichtigsten sind:

    Die Verdampfungswärme bei Wechsel des Aggregatzustandes (flüssig/gasförmig);
    die Reaktionswärme bei Mischung zweier verschiedener Stoffe;
    die Temperaturabsenkung bei der Expansion eines (nicht idealen) Gases (Joule-Thomson-Effekt);
    der thermoelektrische Effekt;
    das Thermotunneling-Verfahren;
    sowie der magnetokalorische Effekt.
    in der Gebäudetechnik

    Wärmepumpen werden vielfach auch zur Erwärmung von Wasser für die Gebäudeheizung (Wärmepumpenheizung) und Bereitstellung von Warmwasser eingesetzt. Eingesetzt werden können Wärmepumpen sowohl alleine, in Kombination mit anderen Heizungsarten, sowie in Fern- und Nahwärmesystemen. Zu letzterem zählt z. B. die Kalte Nahwärme. Üblich sind die folgenden Kombinationen (Abkürzungen in Klammern):

    Wasser/Wasser-Wärmepumpe (WWWP) mit Entzug der Wärme aus dem Grundwasser über Förder- und Schluckbrunnen, aus Oberflächenwässern oder Abwässern,
    Sole/Wasser-Wärmepumpe (SWWP), als Wärmequellen dienen:
    Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren (Spiralkollektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörbe etc.)
    die Sonnenenergie über Sonnenkollektoren und Pufferspeicher
    der Umgebung über Massivabsorber, Energiezaun, o.ä
    Luft/Wasser-Wärmepumpe (LWWP) mit Entzug der Wärme aus Abluft oder Aussenluft, seltener auch mit Vorerwärmung durch Erdwärmetauscher, Fassadenkollektoren oder ähnlichem; Wärmeabgabe über wasserführende Heizsysteme, preiswert und häufig verwendet
    Luft/Luft-Wärmepumpen (LLWP) werden nur in großen Gebäuden zur Erwärmung oder Kühlung der Zuluft von Lüftungsanlagen (Klimaanlagen) verwendet.

    Bauformen

    14.000-kW-Absorptions-Wärmepumpe zur Nutzung industrieller Abwärme in einem österreichischen Fernheizwerk.
    Die Kompressions-Wärmepumpe
    nutzt den physikalischen Effekt der Verdampfungswärme. In ihr zirkuliert ein Kältemittel in einem Kreislauf, das, angetrieben durch einen Kompressor, die Aggregatzustände flüssig und gasförmig abwechselnd annimmt.
    Die Absorptions-Wärmepumpe
    nutzt den physikalischen Effekt der Reaktionswärme bei Mischung zweier Flüssigkeiten oder Gase. Sie verfügt über einen Lösungsmittelkreis und einen Kältemittelkreis. Das Lösungsmittel wird im Kältemittel wiederholt gelöst oder ausgetrieben.
    Die Adsorptions-Wärmepumpe
    arbeitet mit einem festen Lösungsmittel, dem „Adsorbens“, an dem das Kältemittel ad- oder desorbiert wird. Dem Prozess wird Wärme bei der Desorption zugeführt und bei der Adsorption entnommen. Da das Adsorbens nicht in einem Kreislauf umgewälzt werden kann, kann der Prozess nur diskontinuierlich ablaufen, indem zwischen Ad- und Desorption zyklisch gewechselt wird.

    Elektrisch angetriebene Kompressions-Wärmepumpe

    Das Innere eines Verdampfers einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

    Die elektrisch angetriebene Kompressions-Wärmepumpe stellt den Hauptanwendungsfall von Wärmepumpen dar. Das Kältemittel wird in einem geschlossenen Kreislauf geführt. Es wird von einem Verdichter angesaugt, verdichtet und dem Verflüssiger zugeführt. Der Verflüssiger ist ein Wärmeübertrager in dem die Verflüssigungswärme an ein Fluid – zum Beispiel an einen Warmwasserkreis oder an die Raumluft – abgegeben wird. Das verflüssigte Kältemittel wird dann zu einer Entspannungseinrichtung geführt (Kapillarrohr, thermisches oder elektronisches Expansionsventil). Durch die adiabate Entspannung wird das Kältemittel abgekühlt. Der Saugdruck wird durch die Entspannungseinrichtung in Kombination mit der Förderleistung des Verdichters in der Wärmepumpe so eingestellt, dass die Sattdampftemperatur des Kältemittels unterhalb der Umgebungstemperatur liegt. In dem Verdampfer wird somit Wärme von der Umgebung an das Kältemittel übertragen und führt zum Verdampfen des Kältemittels. Als Wärmequelle kann die Umgebungsluft oder ein Solekreis genutzt werden, der die Wärme aus dem Erdreich aufnimmt. Das verdampfte Kältemittel wird dann von dem Verdichter angesaugt. Aus dem oben beschriebenen Beispiel ist ersichtlich, dass durch Einsatz der elektrisch betriebenen Wärmepumpe bei dem vorausgesetzten Temperaturniveau kein wesentlich höherer thermischer Wirkungsgrad gegenüber der konventionellen Direktbeheizung möglich ist. Das Verhältnis verbessert sich zugunsten der elektrisch angetriebenen Wärmepumpe, wenn Abwärme auf hohem Temperaturniveau als untere Wärmequelle genutzt werden kann oder die Geothermie auf hohem Temperaturniveau unter Verwendung eines geeigneten Erdwärmekollektors genutzt werden kann.

    Wärmepumpe mit Öl- oder Gasmotorantrieb

    Ein deutlich höherer thermischer Wirkungsgrad kann erreicht werden, wenn die Primärenergie als Gas oder Öl in einem Motor zur Erzeugung technischer Arbeit zum direkten Antrieb des Wärmepumpenverdichters genutzt werden kann. Bei einem exergetischen Wirkungsgrad des Motors von 35 % und einer Nutzung der Motorabwärme zu 90 % kann ein gesamtthermischer Wirkungsgrad von 1,8 erzielt werden. Allerdings muss der erhebliche Mehraufwand gegenüber der direkten Beheizung berücksichtigt werden der durch wesentlich höhere Investitionen und Wartungsaufwand begründet ist. Es gibt jedoch bereits Gaswärmepumpen am Markt (ab 20 kW Heiz-/Kühlleistung aufwärts), welche mit Service-Intervallen von 10.000 Stunden (übliche Wartungsarbeiten für Motor) und alle 30.000 Betriebsstunden für den Ölwechsel auskommen und so längere Wartungsintervalle haben als Kesselanlagen. Zusätzlich ist zu bemerken, dass bestimmte Hersteller von motorgetriebenen Gaswärmepumpen diese in Serienproduktion herstellen, welche in Europa auf Lebensdauern von mehr als 80.000 Betriebsstunden kommen. Dies ist der Fall aufgrund des ausgeklügelten Motorenmanagements, der niedrigen Drehzahlen und der optimierten Geräteprozesse.

    Detaillierte Beschreibung von Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung

    → Hauptartikel: Wärmepumpenheizung

    Geschichte

    1877 in der Saline Bex installierter zweistufiger Kolbenkompressor /Wirth 1955/
    1968: Erstes Wärmepumpen-Zentralgerät in Deutschland von Klemens Oskar Waterkotte

    Die Geschichte der Wärmepumpe[7] begann mit der Entwicklung der Dampfkompressionsmaschine. Sie wird je nach Nutzung der zu oder der abgeführten Wärme als Kältemaschine oder als Wärmepumpe bezeichnet. Ziel war noch lange Zeit die künstliche Eiserzeugung zu Kühlzwecken. Dem aus den USA stammenden Jacob Perkins ist 1834 der Bau einer entsprechenden Maschine als erstem gelungen. Sie enthielt bereits die vier Hauptkomponenten einer modernen Wärmepumpe: einen Kompressor, einen Kondensator, einen Verdampfer und ein Expansionsventil.

    Lord Kelvin hat die Wärmepumpe bereits 1852 vorausgesagt, in dem er erkannte, dass eine „umgekehrte Wärmekraftmaschine“ für Heizzwecke eingesetzt werden könnte. Er erkannte, dass eine solche Heizeinrichtung dank dem Wärmeentzug aus der Umgebung (Luft, Wasser, Erdreich) weniger Primärenergie benötigen würde als beim konventionellen Heizen[8]. Aber es sollte noch rund 85 Jahre dauern, bis die erste Wärmepumpe zur Raumheizung in Betrieb ging. In dieser Periode wurden die Funktionsmuster der Pioniere auf der Basis einer rasch fortschreitenden wissenschaftlichen Durchdringung insbesondere auch durch Carl von Linde[9] und dem Fortschritt der industriellen Produktion durch verlässlichere und besser ausgelegte Maschinen ersetzt. Die Kältemaschinen und -anlagen wurden zu industriellen Produkten und im industriellen Maßstab gefertigt. Um 1900 lagen die meisten fundamentalen Innovationen der Kältetechnik für die Eisherstellung und später auch die direkte Kühlung von Lebensmitteln und Getränken bereits vor. Darauf konnte später auch die Wärmepumpentechnik aufbauen[10].

    In der Periode vor 1875 wurden Wärmepumpen erst für die Brüdenkompression (offener Wärmepumpenprozess) in Salzwerken mit ihren offensichtlichen Vorteilen zur Holz- und Kohleeinsparung verfolgt. Der österreichische Ingenieur Peter von Rittinger versuchte 1857 als erster, die Idee der Brüdenkompression in einer kleinen Pilotanlage zu realisieren. Vermutlich angeregt durch die Experimente von Rittinger in Ebensee wurde in der Schweiz 1876 von Antoine-Paul Piccard von der Universität Lausanne und dem Ingenieur J.H. Weibel vom Unternehmen Weibel-Briquet in Genf die weltweit erste wirklich funktionierende Brüdenkompressionsanlage mit einem zweistufigen Kompressor gebaut. 1877 wurde diese erste Wärmepumpe der Schweiz in der Saline Bex installiert. Um 1900 blieben Wärmepumpen Visionen einiger Ingenieure. Der Schweizer Heinrich Zoelly hat als erster eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe mit Erdwärme als Wärmequelle vorgeschlagen. Er erhielt dafür 1919 das Schweizer Patent 59350. Aber der Stand der Technik war noch nicht bereit für seine Ideen. Bis zur ersten technischen Realisierung dauerte es noch rund zwanzig Jahre. In den USA wurden ab 1930 Klimaanlagen zur Raumkühlung mit zusätzlicher Möglichkeit zur Raumheizung gebaut. Die Effizienz bei der Raumheizung war allerdings bescheiden[11].

    Während und nach dem Ersten Weltkrieg litt die Schweiz an stark erschwerten Energieimporten und hat in der Folge ihre Wasserkraftwerke stark ausgebaut. In der Zeit vor und erst recht während des Zweiten Weltkriegs, als die neutrale Schweiz vollständig von faschistisch regierten Ländern umringt war, wurde die Kohleknappheit erneut zu einem großen Problem. Dank ihrer Spitzenposition in der Energietechnik haben die Schweizer Firmen Sulzer, Escher Wyss und Brown Boveri in den Jahren 1937 bis 1945 rund 35 Wärmepumpen gebaut und in Betrieb genommen. Hauptwärmequellen waren Seewasser, Flusswasser, Grundwasser und Abwärme. Besonders hervorzuheben sind die sechs historischen Wärmepumpen der Stadt Zürich mit Wärmeleistungen von 100 kW bis 6 MW. Ein internationaler Meilenstein ist die in den Jahren 1937/38 von Escher Wyss gebaute Wärmepumpe zum Ersatz von Holzöfen im Rathaus Zürich. Zur Vermeidung von Lärm und Vibrationen wurde ein erst kurz zuvor entwickelter Rollkolbenkompressor eingesetzt. Diese historische Wärmepumpe beheizte das Rathaus während 63 Jahren bis ins Jahr 2001. Erst dann wurde sie durch eine neue, effizientere Wärmepumpe ersetzt[12]. Zwar wurden durch die erwähnten Firmen bis 1955 noch weitere 25 Wärmepumpen gebaut. Die in den 1950er und 1960er Jahren laufend fallenden Erdölpreise führten dann aber zu einem dramatischen Verkaufseinbruch für Wärmepumpen. Im Gegensatz dazu blieb das Geschäft im Brüdenkompressionsbereich weiterhin erfolgreich. In anderen europäischen Ländern wurden Wärmepumpen nur sporadisch bei gleichzeitigem Kühlen und Heizen (z. B. Molkereien) eingesetzt[7]. In Deutschland wurde 1968 die erste erdgekoppelte Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus in Kombination mit einer Niedertemperatur-Fussbodenheizung durch Klemens Oskar Waterkotte realisiert[13].

    Das Erdölembargo von 1973 und die zweite Erdölkrise 1979 führten zu einer Verteuerung des Erdöls um bis zu 300 %. Diese Situation begünstigte die Wärmepumpentechnik enorm. Es kam zu einem eigentlichen Wärmepumpenboom. Dieser wurde aber durch zu viele inkompetente Anbieter im Kleinwärmepumpenbereich und dem nächsten Ölpreiszerfall gegen Ende der 1980er Jahre jäh beendet. In den 1980er Jahren wurden auch zahlreiche von Gas- und Dieselmotoren angetriebene Wärmepumpen gebaut. Sie waren allerdings nicht erfolgreich. Nach einigen Betriebsjahren hatten sie mit zu häufigen Pannen und zu hohen Unterhaltskosten zu kämpfen. Demgegenüber setzte sich im Bereich größerer Wärmeleistung die als „Totalenergiesysteme“ bezeichnete Kombination von Blockheizkraftwerken mit Wärmepumpen durch. So wurde an der ETH-Lausanne nach dem Konzept von Lucien Borel und Ludwig Silberring durch Sulzer-Escher-Wyss 1986 eine 19.2 MW Totalenergieanlage mit einem Nutzungsgrad von 170 % realisiert[14]. Als größtes Wärmepumpensystem der Welt mit Meerwasser als Wärmequelle wurde 1984-1986 durch Sulzer-Escher-Wyss für das Fernwärmenetz von Stockholm ein 180 MW Wärmepumpensystem mit 6 Wärmepumpeneinheiten zu je 30 MW geliefert. Die Palette der Wärmequellen wurde erweitert durch thermoaktive Gebäudeelemente mit integrierten Rohrleitungen, Abwasser, Tunnelabwasser und Niedertemperatur-Wärmenetze[7].

    1985 wurde das Ozonloch über der Antarktis entdeckt. Darauf wurde 1987 mit dem Montreal-Protokoll eine weltweite konzertierte Aktion zum rigorosen Ausstieg aus den FCK-Kältemitteln beschlossen. Dies führte zu weltweiten Notprogrammen und einer Wiedergeburt von Ammoniak als Kältemittel. Innerhalb von nur vier Jahren wurde das chlorfreie Kältemittel R-134a entwickelt und zum Einsatz gebracht. In Europa wurde auch die Verwendung brennbarer Kohlenwasserstoffe wie Propan und Isobutan als Kältemittel vorangetrieben. Auch Kohlenstoffdioxid gelangt vermehrt zum Einsatz. Nach 1990 begannen die hermetischen Scrollkompressoren die Kolbenkompressoren zu verdrängen. Die Kleinwärmepumpen wurden weniger voluminös und wiesen einen geringeren Kältemittelinhalt auf. Der Markt für Kleinwärmepumpen benötigte aber noch einen gewissen „Selbstreinigungseffekt“ und konzertierte flankierende Massnahmen zur Qualitätssicherung, bevor gegen das Ende der 1980er Jahre ein erfolgreicher Neustart möglich wurde[7].

    Nach Überwinden des „gebrannten-Kind-Effekts“ bei Kleinwärmepumpen begann ab 1990 eine rasante Verbreitung der Wärmepumpenheizung. Dieser Erfolg fusst auf technischen Fortschritten, größerer Zuverlässigkeit, ruhigeren und effizienteren Kompressoren sowie besserer Regelung – aber nicht weniger auch auf besser ausgebildeten Planern und Installateuren, Gütesiegeln für Mindestanforderungen und nicht zuletzt auch auf einer massiven Preisreduktion. Dank Leistungsregulierung durch kostengünstigere Inverter und aufwändigere Prozessführungen[15] vermögen heute Wärmepumpen auch die Anforderungen des Sanierungsmarktes mit hoher energetischer Effizienz zu erfüllen[7].

    Siehe auch

    Wärmepumpen-System-Modul

    Literatur

    Hermann Recknagel, Ernst-Rudolf Schramek, Eberhard Sprenger: Taschenbuch für Heizung Klimatechnik. 76. Auflage. Oldenbourg, München 2014, ISBN 978-3-8356-3325-4.
    Maake-Eckert: Pohlmann Taschenbuch der Kältetechnik. C. F. Müller, Karlsruhe 2000, ISBN 978-3-7880-7310-7.
    Marek Miara et al.: Wärmepumpen – Heizen – Kühlen – Umweltenergie nutzen. BINE-Fachbuch, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-8167-9046-4 (Grundlagen mit Schwerpunkt Anlagentechnik, Monitoringerfahrungen, aktuelle Technologie).
    Klaus Daniels: Gebäudetechnik, Ein Leitfaden für Architekten und Ingenieure. VDF, Zürich 2000, ISBN 3-7281-2727-2.
    Wärme aus Erneuerbaren Energien, Kosten Sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen. Broschüre von der Deutschen Energie-Agentur, Berlin 02/2007, S. 33–36 (online PDF 46 Seiten 2,6 MB).
    Thorsten Schröder, Bernhard Lüke: Wärmequellen für Wärmepumpen. Dortmunder Buch, Dortmund 2013, ISBN 978-3-9812130-7-2.
    Martin Kaltschmitt, Wolfgang Streicher: Regenerative Energien in Österreich. Grundlagen, Systemtechnik, Umweltaspekte, Kostenanalysen, Potenziale, Nutzung. Vieweg + Teubner, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8348-0839-4.
    Jürgen Bonin: Handbuch Wärmepumpen. Planung und Projektierung. Herausgegeben von DIN, Beuth, Berlin / Wien / Zürich 2012, ISBN 978-3-410-22130-2.

    Weblinks

    Wärmepumpen-Marktplatz NRW (Energieagentur NRW)
    Agentur für Erneuerbare Energie: Intelligente Verknüpfung von Strom- und Wärmemarkt. Die Wärmepumpe als Schlüsseltechnologie für Lastmanagement im Haushalt. Renews Spezial, Nov. 2012 (PDF; 2,4 MB)
    Wärmepumpe: Eine kritische BUND-Analyse
    Förderung Wärmepumpen – Informationsportal zur Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen in Deutschland
    Wärmepumpen: Die Heiztechnik-Alternative (FIZ Karlsruhe / BINE Informationsdienst)
    Wärmepumpen-Feldtests (Fraunhofer ISE)
    Fachwissen: Elektrisch betriebene Wärmepumpen
    Ihr-Wärmepumpen-Buch (80 Seiten; PDF; 7,3 MB)

    Einzelnachweise

    ↑ a b c d Wärme aus Erneuerbaren Energien, Kosten Sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen, Broschüre von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (www.dena.de) 02/2007, S. 33–36.

    ↑ a b Landolt Börnstein, New Series VIII/3C, Stichwort: Heat pumps, S. 608–626.

    ↑ Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen.

    ↑ Energieeinsparung in Gebäuden: Stand der Technik ; Entwicklungstendenzen,bei Google Books, Seite 161, abgerufen am 16. August 2016.

    ↑ Energiewirtschaftliche Bewertung der Wärmepumpe in der Gebäudeheizung

    ↑ WPZ-Buchs

    ↑ a b c d e Zogg M.: Geschichte der Wärmepumpe – Schweizer Beiträge und internationale Meilensteine, Bundesamt für Energie, Bern 2008. (admin.ch [abgerufen am 4. August 2020]). 

    ↑ Thomson W.: On the Economy of Heating and Cooling of Buildings by Means of Currents of Air. In: proceedings of the Philosophical Society. Nr. 3, 1852, S. 269-272.

    ↑ Wolfinger U.: 125 Jahre Linde – eine Chronik, Linde AG, Wiesbaden 2004. (vhkk.org [PDF; abgerufen am 4. August 2020]). 

    ↑ Thevenot K. „A History of Refrigeration Throughout the World, International Institute of Refrigeration, Paris 1979.“

    ↑ Wirth E.: Aus der Entwicklungsgeschichte der Wärmepumpe, Schweizerische Bauzeitung 1955, Bd. 73, Nr. 52, S. 647-650. (e-periodica.ch [abgerufen am 4. August 2020]). 

    ↑ Zogg M.: History of Heat Pumps – Swiss Contributions and International Milestones, Swiss Federal Office of Energy, Berne 2008. (admin.ch [abgerufen am 4. August 2020]). 

    ↑ Waterkotte, K. (1968): Erdreich-Wasser-Wärmepumpen-System für ein Einfamilienhaus. ETA elektrowärme int. 30/A, S. 39–43, Essen.

    ↑ Pelet X., D. Favrat, A.Voegeli: Experience with 3.9MWth Ammonia Heat Pumps – Status after Eleven Years of Operation. In: proceedings of the Workshop IEA Annex 22, Gatlinburg, TN, U.S.A., Oct. 2-3, 1997.

    ↑ Zehnder M., D. Favrat, E. Zahnd, J. Cizmar, D. Trüssel: Wärmepumpe mit Zwischeneinspritzung bei Scrollkompressoren, Schlussbericht, Bundesamt für Energie, Bern 2000. (admin.ch [abgerufen am 4. August 2020]). 

    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4064195-8 (OGND, AKS)

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      Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Tier (Begriffsklärung) aufgeführt.

      Verschiedene Tiere

      Tiere sind vielzellige Lebensformen, die eine Form heterotrophen Stoff- und Energiewechsels betreiben, somit in der Ernährung auf Körpersubstanz oder Stoffwechselprodukte anderer Organismen angewiesen sind, und keine Pilze sind.

      Innerhalb der irdischen Lebensformen bilden die Tiere ein eigenes Reich namens Animalia.[1] Dieses Reich wird heutzutage gleichgesetzt mit dem Taxon der Metazoa.[2] Demzufolge ist die Gruppe der eigentlichen Tiere deckungsgleich mit der Gruppe der vielzelligen Tiere. Nach moderner Auffassung existieren keine einzelligen Tiere, obwohl dies traditionell anders gesehen wurde.[3] Sämtliche Tiere entwickelten sich aus einer gemeinsamen Stammform und sind untereinander näher verwandt als mit allen anderen Lebewesen. Die Tierwelt wird mit dem Begriff der Fauna umschrieben. Die Naturwissenschaft von den Tieren heißt Zoologie.

      Zu zoologischen Aspekten der Tiere → siehe Hauptartikel: Metazoa

      Der Mensch wird in der Biologie zu den Tieren gezählt. Bestimmte nicht-naturwissenschaftliche Disziplinen – darunter Rechtswissenschaft und Theologie – rechnen ihn nicht zu ihnen. Das Verhältnis zwischen Tier und Mensch ist Forschungsgegenstand der Tierphilosophie.

      Inhaltsverzeichnis

      1 Begriff
      2 Rechtliche Perspektive

      2.1 Rechtsstellung von Tieren in Deutschland

      3 Kulturelle Perspektive

      3.1 Tierdarstellungen in der Architektur
      3.2 Tierdarstellungen in der Kunst

      4 Literatur
      5 Weblinks
      6 Einzelnachweise

      Begriff

      Der Begriff Tier (lat. animalis), im Deutschen zurückgehend auf althochdeutsch tior (Seelentier, wildes Tier) und verwandt mit gotisch dius (atmendes Wesen),[4][5] wurde bereits im Altertum geprägt und ist ebenso Grundlage der von Carl von Linné begründeten Taxonomie wie auch der biologischen Systematik. Bis zum 19. und dem Anfang des 20. Jahrhunderts wurde nur zwischen Tieren (Animalia) und Pflanzen (Plantae) unterschieden, in einführenden Lehrwerken hatte diese Zweiteilung noch lange Bestand.

      Rechtliche Perspektive

      Rechtsstellung von Tieren in Deutschland

      In der Tradition des römischen Rechts galten Tiere zivilrechtlich lange Zeit als Sachen. In Deutschland wurden sie 1990 mit der Einfügung von § 90a im Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber den Sachen abgeteilt, unterliegen aber im Allgemeinen weiterhin den sachenrechtlichen Bestimmungen. In Österreich war eine vergleichbare Novellierung 1988 mit § 285a ABGB wirksam geworden, in der Schweiz erfolgte sie 1993 mit dem Art. 641a ZGB. Der deutsche § 90a BGB lautet:

      „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

      – Bürgerliches Gesetzbuch[6]

      Tierschutz ist in Deutschland ein Staatsziel nach Art. 20a GG. Die Umsetzung ist im Tierschutzgesetz geregelt. Dazu kommen viele weitere Gesetze und Verordnungen wie das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder die Kälberhaltungsverordnung, die teilweise auch europäisches Recht umsetzen.

      „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

      – § 1 Tierschutzgesetz

      Kulturelle Perspektive

      Tierdarstellungen in der Architektur

      Hundedarstellung an einem gotischen Säulenkapitell

      Tierdarstellungen erscheinen in Bauwerken und Gebäuden häufig ornamental bzw. dekorativ, etwa in Bestiensäule, Drolerien, Figurenkapitellen, Onigawaras und Zophoren. Einige architektonische Elemente zeigen stets eine bestimmte Tierart, darunter die bereits in der Antike verbreiteten Bukranien (Rind) sowie die Pferdeköpfe an niederdeutschen Hausgiebeln. Als Laufender Hund wird ein Mäander-ähnlicher Fries bezeichnet.

      Tierdarstellungen in der Kunst

      In der Literatur[7] und in bildenden Kunst sind Tierdarstellungen überaus häufig. Bereits in Höhlenmalereien und ägyptischen Grabmalereien sind Tiere dargestellt.[8]

      Literatur

      Alexander Pschera: Das Internet der Tiere. Der neue Dialog zwischen Mensch und Natur. Verlag Matthes & Seitz Berlin, Berlin 2014, ISBN 978-3-95757-014-7.
      Hans Werner Ingensiep, Heike Baranzke: Das Tier. Reclam, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-15-020320-0.
      Manuela Linnemann (Hrsg.): Brüder – Bestien – Automaten: das Tier im abendländischen Denken. (= Tierrechte – Menschenpflichten. Band 3). Harald Fischer Verlag, Erlangen 2000, ISBN 3-89131-401-9.
      Markus Wild: Tierphilosophie: zur Einführung. Junius, Hamburg 2008, ISBN 978-3-88506-651-4.

      Weblinks

      Wikisource: Tierliteratur Ã¢Â€Â“ Quellen und Volltexte
      Wiktionary: Tier Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
      Wikiquote: Tier Ã¢Â€Â“ Zitate

      Einzelnachweise

      ↑ Thomas Cavalier-Smith: A revised six-kingdom system of life. In: Biological Reviews. Band 73, 1998, S. 203.

      ↑ Sina M. Adl, David Bass, Christopher E. Lane, Julius Lukes, Conrad L. Schoch, Alexey Smirnov, Sabine Agatha, Cedric Berney, Matthew W. Brown, Fabien Burki, Paco Cárdenas, Ivan Cepicka, Lyudmila Chistyakova, Javier del Campo, Micah Dunthorn, Bente Edvardsen, Yana Eglit, Laure Guillou, Vladimír Hampl, Aaron A. Heiss, Mona Hoppenrath, Timothy Y. James, Anna Karnkowska, Sergey Karpov, Eunsoo Kim, Martin Kolisko, Alexander Kudryavtsev, Daniel J.G. Lahr, Enrique Lara, Line Le Gall, Denis H. Lynn, David G. Mann, Ramon Massana, Edward A.D. Mitchell, Christine Morrow, Jong Soo Park, Jan W. Pawlowski, Martha J. Powell, Daniel J. Richter, Sonja Rueckert, Lora Shadwick, Satoshi Shimano, Frederick W. Spiegel, Guifré Torruella, Noha Youssef, Vasily Zlatogursky, Qianqian Zhang: Revisions to the Classification, Nomenclature, and Diversity of Eukaryotes. In: Journal of Eukaryotic Microbiology. Band 66, 2019, S. 7.

      ↑ Georg August Goldfuß: Handbuch der Zoologie, Nürnberg, 1820, S. 57.

      ↑ Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl., hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin/New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 778.

      ↑ Hans-Dieter Willkomm: Die Weidmannssprache. Begriffe, Wendungen und Bedeutungswandel des weidmännischen Sprachgutes. Berlin 1990, S. 84.

      ↑ § 90a Bürgerliches Gesetzbuch, § 90a Tiere. dejure.org.

      ↑ Vgl. etwa Ute Schwab (Hrsg.): Das Tier in der Dichtung. Heidelberg 1970.

      ↑ Tierdarstellungen in der Kunst, Kleine digitale Bibliothek Nr. 39, CD-ROM, Directmedia Publishing GmbH, Berlin 2007, ISBN 978-3-89853-339-3.

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        Pflanzliche und tierische Lebensmittel

        Lebensmittel sind Substanzen, die konsumiert werden, um den menschlichen Körper zu ernähren. Der Begriff Lebensmittel (früher im Süddeutschen auch: Viktualien) umfasst als Oberbegriff sowohl das Trinkwasser als auch die Nahrungsmittel. Trinkwasser besteht aus Wasser und darin gelösten Mineralstoffen. Im Unterschied zu Trinkwasser bestehen Nahrungsmittel im Wesentlichen aus den Makronährstoffen – dies sind die Kohlenhydrate, die Lipide (Fette) und die Proteine – und führen daher dem Menschen chemisch gebundene Energie zu. Zusätzlich sind Mikronährstoffe als Mengen- und Spurenelemente wesentliche Bestandteile von Nahrungsmitteln. Lebensmittel werden vom Menschen zum Zwecke der Ernährung oder des Genusses über den Mund, gegebenenfalls nach weiterer Zubereitung, aufgenommen.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Lebensmittelbegriff

        1.1 Rechtliche Definition
        1.2 Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung

        2 Nährwert

        2.1 Energieträger
        2.2 Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile

        2.2.1 Wirkstoffe
        2.2.2 Weitere mögliche Lebensmittelbestandteile

        3 Genusswert von Lebensmitteln
        4 Lebensmittelgruppen
        5 Lebensmittel-Unverträglichkeiten
        6 Lebensmittelrecht
        7 Lebensmittelwirtschaft
        8 Lebensmittelabfall

        8.1 Biogas aus Lebensmittelabfällen

        9 Siehe auch
        10 Weblinks
        11 Einzelnachweise

        Lebensmittelbegriff

        Rechtliche Definition

        Aus rechtlicher Sicht zählen neben Trinkwasser und Nahrungsmitteln als Hauptgruppen auch die Genussmittel zu den Lebensmitteln, wobei Tabakwaren ausgenommen sind.

        Eine lebensmittelrechtliche Definition liefert die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) im Artikel 2 zum Lebensmittelrecht.

        „Im Sinne dieser Verordnung sind ‚Lebensmittel‘ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. […] Zu ‚Lebensmitteln‘ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.“[1]

        Nach EU-Verordnung 178/2002/EG[2] gehören wegen fehlender Verarbeitung oder fehlenden Nährwerts nicht zu den Lebensmitteln:

        Futtermittel,
        lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
        Pflanzen vor dem Ernten,
        Arzneimittel im Sinne der EG-Richtlinien Richtlinie 65/65/EWG und Richtlinie 92/73/EWG,
        kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG,
        Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinn der Richtlinie 89/622/EWG,
        Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinn des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe (1961) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (1971)
        Rückstände und Kontaminanten.

        Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung

        Während das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff „Lebensmittel“ kennt, wird im Kontext der so genannten Vollwerternährung auf spezielle Weise zwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dabei werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviert und insbesondere nicht über 43 Ã‚°C erhitzt wurden. Die Begründung ist, dass durch das Erhitzen wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine) zerstört werden können. Das Lebensmittel „lebt“ dann nach der Einschätzung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb mit „Nahrungsmittel“ als geringerwertig eingestuft.

        Nährwert

        Der Nährwert ist der zentrale Nutzen von Lebensmitteln. Er ist ein Maß, um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie, zusammen.

        Energieträger

        Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.

        Kohlenhydrate und Proteine liefern je 17,2 kJ/g und
        Fette 36,9 kJ/g.

        Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile

        Ballaststoffe, mit hohem unverdaulichen Anteil, wie Zellulose.
        Mineralstoffe werden vor allem für die Erregungsleitung, Elektrolyte und die Knochenstruktur benötigt.
        Wasser (H2O) erfüllt wichtige Transport- und Elektrolytfunktionen in den Zellen und den Blutgefäßen.

        Wirkstoffe

        Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell.

        Vitamine
        Sekundäre Pflanzenstoffe
        Spurenelemente

        Vitamine und Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.

        Weitere mögliche Lebensmittelbestandteile

        Lebensmittelzusatzstoffe, zum Beispiel Aroma-, Geschmacks-, Konservierungs- und Lebensmittelfarbstoffe.

        Genusswert von Lebensmitteln

        Neben dem Nährwert spielt der Genusswert der Lebensmittel eine wesentliche Rolle. Basis für den Genuss sind neben sensorischen Wahrnehmungen auch kulturelle Faktoren.

        Lebensmittelgruppen

        Lebensmittel lassen sich je nach Standpunkt und Zweck der Einteilung gliedern nach Inhaltsstoffen, Herkunft, Verarbeitungsprozessen, Verzehranlass, Kühlungsbedarf. Eine häufig anzutreffende Gliederungsart teilt die Lebensmittel nach dem Ursprung der Rohwaren in tierische und pflanzliche sowie sonstige Produkte.

        Produkte pflanzlichen Ursprungs
        Gemüse, Kartoffeln, Hülsenfrüchte
        Obst
        Brot und Backwaren
        Getreidetrockenprodukte: Mehl, Nährmittel (Reis, Stärke, Grieß, Graupen), Nudeln
        Pflanzliche Speiseöle und -fette, wie Margarine
        Süßwaren (Marmelade, Schokolade, Sirup, Zucker)
        Gewürze
        Salzgebäck und Snacks
        Produkte tierischen Ursprungs
        Eier
        Fleisch und Wurstwaren
        Milchprodukte, wie Butter, Joghurt, Käse, Milch, Quark, Sahne, Speiseeis
        Fisch
        Honig
        Produkte pilzlichen Ursprungs
        Pilze
        Getränke
        Alkoholfreie Getränke: Mineralwasser, Wasser, Erfrischungsgetränke, Säfte, Heißgetränke (Kaffee, Tee, Kakao)
        Alkoholische Getränke: Bier, Wein und Sekt, Spirituosen, Mischgetränke
        Sonstiges
        Salz (mineralisch)
        Weiterverarbeitete Produkte in Form von Konserven, Fertiggerichten, Convenience-Produkten sowie Suppen, Saucen, Bouillons.

        Als Basis für Ernährungsstudien benutzt die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel einen so genannten Bundeslebensmittelschlüssel als Lebensmittelnährwertdatenbank.

        Lebensmittel-Unverträglichkeiten

        → Hauptartikel: Nahrungsmittelunverträglichkeit

        Gegen eine Reihe von Lebensmitteln kann der Mensch angeboren oder im Laufe seines Lebens Unverträglichkeiten entwickeln. Gluten, Fructose, Laktose, Milch­eiweiß, Solanin, Eiweiß (Ei) und viele andere Stoffe können von akuten allergischen Reaktionen bis hin zu subakuten Autoimmunerkrankungen eine Reihe von Symptomen provozieren. Durch Wechselwirkung (Kreuzreaktion) potenziert sich möglicherweise die Schädlichkeit der Substanzen. Mit Mikroorganismen kontaminierte Lebensmittel können zudem Infektionserkrankungen wie Gastroenteritis bewirken.

        Lebensmittelrecht

        → Hauptartikel: Lebensmittelrecht

        Das Lebensmittelrecht regelt durch zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und Europa. Es wird angestrebt, zur Beseitigung nationaler Unterschiede und zur Erleichterung des Handels das Lebensmittelrecht EU-weit zu harmonisieren. Die wichtigsten Regelwerke sind:

        Lebensmittelbasisverordnung (VO EG 178/2002)
        Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
        Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
        Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes[3]. Früher: Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
        Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
        Eichgesetz
        Regeln zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung.
        Health-Claims-Verordnung
        Anreicherungsverordnung
        Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel

        Die Einhaltung der Rechtsvorschriften für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in den Lebensmittelunternehmen wird durch die amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert.

        Lebensmittelwirtschaft

        → Hauptartikel: Lebensmittelwirtschaft
        Vergleich der Preise für einige Grundnahrungsmittel in Deutschland 1970 und 2005 anhand der durchschnittlich benötigten Arbeitszeit.
        Quelle: Bayerischer Bauernverband
        Anteil der Lebensmittelkosten an den Lebenshaltungskosten in einigen europäischen Ländern 2004. Hellrot markiert der Durchschnitt.
        Quelle: Eurostat 2005, Bayerischer Bauernverband

        Mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Handel von Lebensmitteln befasst sich der Wirtschaftszweig der Lebensmittelwirtschaft. Hierzu zählt die sogenannte Lebensmittelkette vom Acker bis zum Teller, das heißt Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Lebensmittelhandwerk, Lebensmittelgroß- und Lebensmitteleinzelhandel sowie der Außer-Haus-Markt (Gastronomie) und angrenzende Bereiche.

        Lebensmittelabfall

        Siehe auch: Lebensmittelverschwendung und Verderbquote

        Die Menge an Lebensmittelabfällen, die jährlich in den 28 Mitgliedstaaten der EU anfällt, wird in einer von der EU-Kommission veröffentlichten Untersuchung auf ca. 89 Millionen Tonnen, bis zu 50 % entlang der Lebensmittelversorgungskette, geschätzt. Dies entspricht 179 kg pro Kopf, mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen EU-Ländern und den verschiedenen Branchen. Dabei ist die Verschwendung bei der landwirtschaftlichen Erzeugung oder der Rückwurf von Beifang ins Meer noch nicht eingerechnet.[4]
        Für Deutschland wurden 81,6 kg/a Lebensmittelabfälle pro Person in Privathaushalten ermittelt. Nach der Studie vom März 2012 der Universität Stuttgart wäre davon 45 % vermeidbar und 18 % teilweise vermeidbar gewesen.[5]

        Nach einer Studie aus dem Jahr 2012 landen in Deutschland elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Verbrauchern, Handel, Industrie und Gastronomie im Müll. Davon stammen 550.000 Tonnen aus dem Handel. Auf private Haushalte entfallen 6,7 Millionen Tonnen.[6] Anfang 2016 berichtete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass ca. 200.000 Tonnen Lebensmittel über die Tafeln verteilt werden.[7] Die Hälfte der zehn AEZ-Märkte bieten eine Food Share Box an, worin Lebensmittel kurz vor dem Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums gratis abgegeben werden.

        Der WWF Deutschland schätzt, dass von den insgesamt 18 Mio. Tonnen an Lebensmitteln, die pro Jahr in Deutschland verloren gehen, allein 1,4 Mio. Tonnen auf Verluste von Speisekartoffeln entfallen. Dabei handele es sich nur um Verluste bei Handel und Verarbeitung, in Großküchen und Privathaushalten. Die Verluste seien mehrheitlich vermeidbar.[8]

        Im Jahr 2015 wurde von mehr als 190 Staaten die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Ziele sehen u. a. vor, dass bis 2030 die Nahrungsmittelverluste pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und die entstehenden Nahrungsmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette verringert werden.[9]

        Im Jahre 2012 hat Frankreich beschlossen, die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren.[10] Seit 2016 dürfen Supermärkte keine Lebensmittel mehr wegwerfen. Supermärkte ab 400 m² Verkaufsfläche müssen darüber hinaus ein Abkommen mit einer karitativen Organisation für Lebensmittelspenden abschließen.[11][6] Italien will sich dieser Regelung anschließen.[12]

        Laut FAO werden jährlich rund 1.3 Milliarden Tonnen an Lebensmitteln weggeworfen (siehe Lebensmittelverschwendung) oder gehen auf dem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher verloren. Dies entspricht etwa einem Drittel aller Lebensmittel.[13][14]

        Eine Übersicht aus dem Jahr 2018 gibt an, dass die privaten Haushalte in Deutschland im Mittel 82 kg pro Kopf und Jahr Lebensmittelabfall verursachen. Abzüglich unvermeidbarer Anteile wie z. B. Knochen oder Kartoffelschalen gelten davon 53 kg pro Kopf und Jahr als vermeidbar. Dies sind etwa 43 % der Lebensmittelabfälle insgesamt. Nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale NRW entfallen ca. 44 % auf die dem Endverbrauch vorgelagerte Prozesskette (Landwirtschaft, Verarbeitung, Logistik, Handel). Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung als Großverbraucher verursachen danach weitere 13 % aller Lebensmittelabfälle.[15]

        Im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland werden jährlich rund 500.000 Tonnen Lebensmittel als Abfall aussortiert, haben Wissenschaftler des Thünen-Instituts für 2019 in Zusammenarbeit mit 13 Handelsunternahmen ermittelt. Einbezogen wurden dafür nicht nur Daten aus dem organisierten Einzelhandel, also Supermärkte, Discounter und Verbrauchermärkte, sondern auch andere Einzelhändler wie Drogeriemärkte, Bäckereien, Fleischereien, Onlinehandel, Wochenmärkte oder Tankstellen.[16][17]

        Biogas aus Lebensmittelabfällen

        Die aus dem Lebensmitteleinzelhandel stammenden Abfälle werden jedoch in der Regel einfach samt deren Verpackung in Biogasanlagen vergärt. Diese Entsorgung kann zur Verbreitung von Mikroplastik in der Umwelt beitragen, wenn der Gärrest als Wirtschaftsdünger auf den Feldern ausgebracht wird.[18] Die Umweltministerkonferenz hat sich im Juni 2018 dafür ausgesprochen, sicherzustellen, dass künftig nur noch ausnahmslos fremdstofffreie Lebensmittelabfälle in die Kompostierung oder Vergärung gehen sollen.[19]

        Siehe auch

        Portal: Essen und Trinken Ã¢Â€Â“ Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Essen und Trinken
        FAO Food Price Index
        Lebensmittelpreiskrise
        Lebensmittel-assoziierte Viren
        Lebensmittelwissenschaften

        Weblinks

        Commons: Food Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
        Wiktionary: Lebensmittel Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Wikiquote: Lebensmittel Ã¢Â€Â“ Zitate
        Staatliche und nahestehende Stellen
        Viele Wege – ein Ziel: Sichere Lebensmittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
        Lebensmittel vom Bundeszentrum für Ernährung
        Gesunde Ernährung für Kinder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
        Materialien und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln – Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
        Thema Ernährung vom Bundesamt für Umwelt
        Lebensmittelklarheit von Lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen
        Lebensmittellexikon
        Ternes et al: Lebensmittellexikon, Behrs Verlag, Hamburg
        Weitere Links
        Lebensmittel Warenkunde

        Einzelnachweise

        ↑ Lebensmittelverordnung der EU (PDF; 232 kB).

        ↑ Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Kapitel 1, Artikel 2 – Definition von „Lebensmittel“.

        ↑ BMEL – Hygiene – Rechtsgrundlagen für die Lebensmittelhygiene. Abgerufen am 16. Februar 2018. 

        ↑ Bericht vom 30. November 2011 über das Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“, Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Berichterstatter: Salvatore Caronna.

        ↑ Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart und Universität für Bodenkultur Wien, Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland, März 2012, S. 121 f. (PDF-Datei).

        ↑ a b Wegwerfverbot für Lebensmittel, taz, 14. Februar 2016.

        ↑ Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 17. April 2016.

        ↑ Kleine Makel – Große Folgen, Hrsg.: WWF, 1/2017

        ↑ Lebensmittelabfälle. In: bafu.admin.ch. Abgerufen am 19. Januar 2020. 

        ↑ Frankreich verbietet Wegwerfen von Lebensmitteln, Die Welt, 22. Mai 2015.

        ↑ Frankreichs Supermärkte dürfen Lebensmittel nicht wegwerfen, Die Zeit, 22. Mai 2015.

        ↑ Italien folgt Frankreich mit Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung, Fruchtportal.de, 22. März 2016.

        ↑ http://www.fao.org: FAO ruft dazu auf weniger Lebensmittel zu verschwenden

        ↑ zeit.de: Studie der UN: Ein Drittel aller Lebensmittel wird verschwendet.

        ↑ Waskow F (2018): Verluste vom Acker bis auf den Teller – Lebensmittelabfälle in der Wertschöpfungskette und im Konsum

        ↑ Johann Heinrich von Thünen-Institut: 500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle im Einzelhandel. iwd-Pressemeldung, 3. März 2021 (abgerufen am 9. März 2021)

        ↑ Lia Orr, Thomas Schmidt: Monitoring der Lebensmittelabfälle im Groß- und Einzelhandelin Deutschland 2019. Daten des Lebensmitteleinzelhandels. Thünen Working Paper 168. Braunschweig/Germany, 18. Februar 2021 (PDF)

        ↑ Eric Breitin: Düngen mit Mikroplastik. In: initiative-sauberes-trinkwasser.ch. saldo (Zeitschrift), 24. Juni 2015, abgerufen am 8. Januar 2019. 

        ↑ Umweltministerkonferenz spricht sich für Ende des Schredderns von verpackten Lebensmittelabfällen aus. In: schleswig-holstein.de, 8. Juni 2018, abgerufen am 22. Juni 2018.

        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4034870-2 (OGND, AKS)

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        Kategorie: Lebensmittel

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          Alternativmedizin (auch Alternative Medizin) und Komplementärmedizin (auch komplementäre Medizin) sind Sammelbezeichnungen für
          Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Methoden der Medizin verstehen.[1]

          Zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, einige Entspannungsverfahren und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie und Eigenbluttherapie sowie Methoden der anthroposophischen Medizin und der Traditionellen Chinesischen Medizin. Für viele alternativmedizinische Therapien konnte weder ein wissenschaftlich plausibler pharmakologischer Wirkmechanismus noch eine pharmakologische Wirkung, die über einen Placeboeffekt hinausgeht, nachgewiesen werden.[2][3] Einige Verfahren der Alternativmedizin lassen sich den Pseudowissenschaften zuordnen.[4][5]

          Inhaltsverzeichnis

          1 Definitionsversuche und Begriffsvarianten

          1.1 Merkmale
          1.2 Konzept- und Begriffskritik

          2 Einteilung
          3 Gesundheitsrisiken
          4 Geschichte

          4.1 Alternative Heilkultur im Mittelalter
          4.2 Alternativmedizin im Nationalsozialismus

          5 Verbreitung

          5.1 Ökonomische Bedeutung
          5.2 Ökologische Auswirkungen

          6 Rechtlicher Rahmen

          6.1 Deutschland
          6.2 Schweiz

          7 Forschung
          8 Ausbildungsmöglichkeiten
          9 Siehe auch
          10 Literatur
          11 Weblinks
          12 Einzelnachweise

          Definitionsversuche und Begriffsvarianten

          Zurzeit existiert keine allgemein akzeptierte Definition von „Alternativmedizin“.[6] Der Pschyrembel für Naturheilkunde und alternative Heilverfahren beschreibt „Alternativmedizin“ als „umstrittene und unscharfe Sammelbezeichnung für diagnostische und therapeutische Verfahren, die außerhalb der konventionellen Medizin stehen“. Der Begriff suggeriere, „dass diese Methoden anstatt der Schulmedizin eingesetzt werden können; überzeugende Daten zur klinischen Evaluation bezüglich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit fehlen für viele Methoden der Alternativmedizin; die theoretischen Erklärungsmodelle erscheinen häufig spekulativ“.[7] Insofern kann der Begriff „alternative“ Medizin (ähnlich wie „alternative“ Fakten) auch als Oxymoron verstanden werden.[8][9][10]

          Gemäß Robert Jütte sollten nur diejenigen Heilweisen als „alternativ“ „bezeichnet werden, die in einer bestimmten medikalen Kultur, die selbst wiederum einem historischen Wandlungsprozeß unterworfen ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen längeren Zeitraum von der herrschenden medizinischen Richtung mehr oder weniger stark abgelehnt werden, weil sie die Therapieformen der herrschenden medizinischen Richtung teilweise oder völlig in Frage stellen bzw. auf eine unmittelbare und grundlegende Änderung des medizinischen Systems abzielen“.[11]

          „Komplementär“ meint Ergänzung – Ergänzung eines etablierten Medizinsystems zu einem „neuen Ganzen“.[12] Der Begriff „Komplementärmedizin“ wird oft als Ersatz für den Begriff „Alternativmedizin“ gebraucht.[13][14] „Komplementärmedizin“ soll signalisieren, dass die damit bezeichneten Methoden nicht als Alternativen zur etablierten Medizin angesehen werden sollten, sondern als Ergänzungen. Das entspricht zum einen den Gepflogenheiten der Patienten, die zusätzlich zu konventionellen auch andere Methoden nachfragen, und kommuniziert zum anderen die Absicht der Anbieter unkonventioneller Heilmethoden, mit der etablierten Medizin zusammenzuarbeiten.[14] Der Begriff wird auch in Deutschland zunehmend verwendet.[15]

          Beide Begriffe werden gelegentlich synonym verwendet. Eine Definition der Weltgesundheitsorganisation lautet: „Die Begriffe ‚Komplementärmedizin‘ oder ‚Alternativmedizin‘ umfassen ein breites Spektrum von Heilmethoden, die nicht Teil der Tradition des jeweiligen Landes sind und nicht vollständig in das dominierende Gesundheitssystem integriert sind. In manchen Ländern werden sie synonym zum Begriff ‚Traditionelle Medizin‘ verwendet.“[16] Im englischsprachigen Raum ist die Komplementär- und Alternativmedizin zusammenfassende Abkürzung CAM (Complementary and alternative medicine) gebräuchlich.[17]

          Neuere Ansätze streben wieder, ähnlich der Neuen Deutschen Heilkunde, in einer Integrativen Medizin[18] eine Zusammenarbeit von konventioneller Medizin und Komplementärmedizin an.[19] Je nach ideologischem Hintergrund werden auch folgende Begriffe verwendet, die teilweise nicht ganz treffend sind oder das Gesamtgebiet nicht ganz abdecken:[20] Unkonventionelle Medizinische Richtungen (UMR),[21] Erfahrungsheilkunde,[22] Alternative Heilmethoden, Sanfte Medizin, Ganzheitliche Medizin,[23] biologische[24] Medizin, traditionelle Medizin, Naturgemäße Heilweisen, Besondere Therapierichtungen, Nichtetablierte Medizin und andere. Bernhard Uehleke und Hans-Wolfgang Hoefert schreiben: „Die heute gebräuchlichen Begriffe ‚alternativ‘ oder ‚komplementär‘ klingen relativ neutral und frei von diskriminierenden Wertungen. Sie täuschen aber auch darüber hinweg, dass die jüngere Medizingeschichte auch eine Geschichte der gegenseitigen – durchaus wertend-diskriminierend gemeinten – Begriffe ist, welche zumindest latent noch nicht abgeschlossen ist.“[25] Es werden auch die Begriffe Paramedizin,[26][27] Pseudomedizin[28] und Außenseitermedizin[25] verwendet.

          Merkmale

          Nach Ansicht von Marcia Angell und Jerome P. Kassirer, Chefredakteure des New England Journal of Medicine, zeichnet die Alternativmedizin am meisten aus, dass sie nicht wissenschaftlich getestet wurde und ihre Befürworter die Notwendigkeit solcher Tests weitgehend ablehnen. Mit „Testung“ meinen die Autoren strenge Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweise, wie sie von der Food and Drug Administration (FDA) für die Zulassung von Arzneimitteln und von den besten medizinischen Peer-Review-Fachzeitschriften für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gefordert werden. Viele Befürworter der Alternativmedizin glauben, dass die wissenschaftliche Methode auf ihre Heilmittel nicht anwendbar ist. Sie stützen sich stattdessen auf Anekdoten und Theorien. Anders als die Fallberichte der wissenschaftlichen Medizin, werden Anekdoten über alternative Heilmittel oft mangelhaft dokumentiert über Medien für die breite Öffentlichkeit publiziert und als ausreichende Belege für die Gesundheitsversprechen der Methode verkauft. Die alternative Medizin zeichnet sich nach Ansicht der Autoren auch durch eine Ideologie aus, die biologische Mechanismen weitgehend ignoriert und die moderne Wissenschaft häufig herabsetzt. Man vertraut auf angeblich alte Praktiken und Naturheilmittel, die im Vergleich zur konventionellen Medizin als wirksamer und weniger toxisch dargestellt werden.[29]

          Viele Ansätze der Alternativmedizin werden als „natürlich“, „biologisch“, „alternativ“, „die Selbstheilungskräfte aktivierend“[30] oder „ganzheitlich“ bezeichnet, womit oft gemeint ist, dass es um eine Behandlung „von Körper, Geist und Seele“ gehen soll. Durch derartige Begriffe im Produktmarketing wird häufig versucht, gezielt chemophobische Gefühle bei den Kunden anzusprechen.[31]

          Die Komplementär- bzw. Alternativmedizin umfasst neben therapeutischen Maßnahmen auch zahlreiche Diagnoseverfahren. Wissenschaftlich aussagekräftige Daten liegen für die angewandte Kinesiologie, die Haaranalyse, die Irisdiagnostik, die Kirlian-Fotografie, das Pendeln, die Pulsdiagnose und den Vegatest vor. Für keine dieser Methoden ist die Validität nachgewiesen; die Mehrzahl der Studien spricht im Gegenteil gegen den Wert dieser Verfahren. Die Gefahr nicht validierter diagnostischer Methoden besteht unter anderem darin, dass im Falle falschpositiver Diagnosen unnütze Behandlungen durchgeführt werden, die im ungünstigsten Falle auch unerwünschte, überflüssige Nebenwirkungen verursachen.[32]

          Alternativmedizinische Methoden können von Ärzten angeboten werden, in Deutschland aber auch von Angehörigen anderer Heilberufe wie zum Beispiel Heilpraktikern. Nicht selten werden die Therapierichtungen von sozialen Bewegungen oder bestimmten weltanschaulichen Gruppen getragen.[33]

          Der Medizinhistoriker Robert Jütte charakterisiert paradigmatische Denkansätze von Komplementär- und konventioneller Medizin folgendermaßen:[34]

          Konventionelle Medizin

          Komplementärmedizin

          Krankheitslehre

          ätiologisch-analytisch

          phänomenologisch-synthetisch

          Therapeutische Forschung

          quantitativ, experimentell

          qualitativ, hermeneutisch

          Therapie

          antagonistisch

          regulativ

          Denkstil

          kausal

          analog

          Ansatz

          weitgehende Trennung zwischen Körper und Geist trotz psychosomatischer Erkenntnisse

          „ganzheitlicher“ Ansatz

          Biologisches Modell

          physiologisch, zellbiologisch

          synergetisch, vitalistisch („Lebenskraft“)

          Relevanz der Erkenntnis

          operative Kontrolle

          integrative Bedeutung

          Soziale Integration

          professionalisierte Medizin (Expertenkultur)

          partizipatorische Medizin (Bedeutung des Laiensystems)

          Konzept- und Begriffskritik

          Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert Bestrebungen einiger Vertreter der Homöopathie oder anderer „besonderer“ Therapierichtungen, ihre Arzneimittel als Unterstützung der schulmedizinischen Behandlung („Komplementäre Therapie“) auszugeben. Der Kommission zufolge erscheine es „nicht sehr überzeugend“, einerseits bei ernsthaften Erkrankungen wie Tumorleiden und Infektionskrankheiten die Errungenschaften der modernen Medizin in Anspruch zu nehmen, andererseits aber deren Bedeutung zu relativieren. Da den wissenschaftlich begründeten und den allein von persönlichen Überzeugungen getragenen Behandlungsverfahren Paradigmen zugrunde lägen, die sich gegenseitig ausschlössen, erscheine eine „ökumenische Gemeinschaft“ beider undenkbar und alles Beschwören von „Gemeinsamkeit“, „Ergänzung“, „Komplementarität“ oder „Erweiterung“ zwar politisch opportun, aber wissenschaftstheoretisch unhaltbar. Wissenschaftliche Medizin und Paramedizin seien in ihren Konzepten unvereinbar. Dieser Feststellung stehe die Toleranz eines aufgeklärten Bürgers nicht entgegen.[35]

          Johannes Köbberling zufolge, suggeriert der Begriff „Alternativmedizin“, dass neben der wissenschaftlich erprobten Medizin tatsächlich eine Alternative bestehe. Diese Alternative bestehe jedoch nur in dem „erklärten Verzicht auf wissenschaftliche Methodik und alle für die eigentliche Medizin eingeführten Qualitätsstandards“.[36]

          Nach Einschätzung des amerikanischen Biostatistikers Rufus Baker Baussel gibt es „keine überzeugenden, glaubwürdigen wissenschaftlichen Beweise dafür, dass eine CAM-Therapie bei irgendeiner Gesundheitsstörung vorteilhaft ist oder ein medizinisches Symptom […] besser reduziert als ein Placebo“.[37]

          Wirksamkeitsnachweise der Alternativmedizin beruhen häufig allein auf anekdotischer Evidenz: Anwender alternativmedizinischer Verfahren berufen sich bei der Frage nach einer Wirksamkeit auf ihre eigene therapeutische Erfahrung, da diese angeblich eine hinreichend sichere Unterscheidung von brauchbaren und unbrauchbaren Verfahren gestattet.[38] Derartige retrospektive, subjektive Betrachtungen haben jedoch keinerlei beweisenden Charakter (siehe Fehlschluss und Scheinkausalität).[39][3]

          Zur Behauptung einer therapeutischen Arzneimittelwirkung ohne Nebenwirkung äußerte sich der Pharmakologe Gustav Kuschinsky: „Ein Arzneimittel, von dem behauptet wird, daß es keine Nebenwirkungen habe, steht im dringenden Verdacht, auch keine Hauptwirkung zu besitzen.“[40]

          Der amerikanische Arzt und Skeptiker Wallace Sampson kritisiert, dass Befürworter alternativer Medizin behaupten, die zeitgenössische Biomedizin würde psychologische und soziale Aspekte ignorieren. Tatsächlich sei aber die Praxis der Medizin ihrem Wesen nach immer ganzheitlich. Befürworter der Alternativmedizin ignorierten, dass die Bereiche Psychiatrie, Psychologie, Sozial- und Präventivmedizin sowie öffentliche Gesundheit integraler Bestandteil der modernen biomedizinischen Praxis seien, ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Geistlichen in den meisten Krankenhäusern.[41]

          Einteilung

          Es gibt kein allgemein anerkanntes Einteilungsschema.[42]

          Für alternativmedizinische Verfahren schlug Robert Jütte 1996 folgendes Klassifikationsschema[43] vor:

          Religiöse und Magische Medizin (Schamanentum, Exorzismen)
          Körper- und gefühlsbetonte Psychotherapien
          Mentales Training
          Naturheilverfahren (Wasserkuren, Lichtkuren, Luftkuren, Lehmkuren, Ernährungstherapien, Kräutermedizin)
          Biodynamische Heilweisen (zum Beispiel Homöopathie, Anthroposophie, Spagyrik, Neuraltherapie, Frischzellentherapie und Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie)
          Physikalische Behandlungsweisen (Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie, Elektrotherapien).

          In Anlehnung an die National Institutes of Health können die komplementärmedizinischen Verfahren in vier Gruppen eingeteilt werden, die sich teilweise überlappen.[17]

          Verfahren, die Naturprodukte wie Kräuter, Nahrungsmittel und Vitamine benutzen oder Diäten empfehlen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht bewiesen oder deren Eignung zweifelhaft ist.
          Verfahren, welche die Einheit von Körper und Geist postulieren und die Wechselwirkungen zwischen Körper und Geist nutzen wollen. Dazu gehören Methoden wie Yoga, Tai-Chi, Meditation, Entspannungstechniken und Körpertherapien wie Feldenkrais oder Alexandertechnik. Einige dieser Verfahren gelten im Rahmen der Psychotherapie als Methoden der evidenzbasierten Medizin
          Manuelle Verfahren, wie Osteopathie, Chirotherapie, Massage.
          Andere Verfahren. In weitesten Sinn gehören auch Verfahren, die mit „Energiefeldern“ arbeiten, zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Methoden. Dazu zählen einerseits Methoden wie Reiki und Therapeutic Touch und andererseits Methoden, die elektromagnetische Felder auf eine unkonventionelle, wissenschaftlich nicht belegte Weise zur Heilung nutzen.

          Es existieren auch Systeme innerhalb der Alternativmedizin, die mehrere alternativmedizinische Verfahren zusammen nutzen und deshalb nicht in das Schema passen. Dazu gehören in der traditionellen europäischen Medizin zum Beispiel die Homöopathie und Naturheilverfahren. Zu den Verfahren aus außereuropäischen Kulturkreisen gehören zum Beispiel die Traditionelle chinesische Medizin (Akupunktur), die Tibetische Medizin, Ayurveda oder Unani.

          Schon im 19. Jahrhundert galten Bewegung und Sport als ein Allheilmittel.[44] In der darauf beruhenden Bewegungstherapie treffen alternativ- und schulmedizinische Verfahren zusammen, da einerseits versucht wird, evidenzbasierte Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln und andererseits Erfahrungswissen von Trainern und Lauftherapeuten zu verwenden. Durch die Vielzahl an wissenschaftlichen Experimenten in den letzten 30 Jahren haben die evidenzbasierten Kenntnisse und Verfahren deutlich zugenommen.[45]

          Gesundheitsrisiken

          Die Datenlage zu den Risiken alternativ- und komplementärmedizinischer Verfahren wurde 2008 als unzureichend bewertet. Als gravierende direkte Risiken wurden zum Beispiel Verletzungen, Immunreaktionen und Arzneimittel-Interaktionen dokumentiert. Indirekte Gesundheitsrisiken liegen im Versäumen notwendiger medizinischer Diagnostik und Therapie.[46] Dies betrifft besonders lebensbedrohliche Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs.[47][48][49][50][51] Infolge alternativmedizinischer Konzepte und Methoden sind sogar Todesfälle von Patienten dokumentiert.[46][52][53][54][55] Etwa die Ablehnung von Impfungen kann darüber hinaus auch zu einer kollektiven Gefährdung der Gesellschaft führen (siehe Impfmüdigkeit).[56]

          Edzard Ernst kritisiert daher Ärzte und Heilpraktiker, die alternative Medizin anbieten: „Viele Alternativbehandlungen sind harmlos. Aber leider sind die Behandler nicht immer harmlos. Diese Leute erkennen die eigenen Grenzen nicht.“[52]

          Geschichte

          Der Begriff der Alternativmedizin taucht erstmals vereinzelt Ende der 1940er Jahre im englischsprachigen Raum auf und wird in der Bundesrepublik Deutschland der 1980er Jahre zu einer Sammelbezeichnung für unkonventionelle Strömungen in der Medizin. Ebenfalls in den 1980er Jahren kam die Bezeichnung „Komplementärmedizin“ über England nach Deutschland. Sie lässt sich seit Ende der 1980er Jahre im deutschen Sprachraum nachweisen.[57]

          Sozial- und wissenschaftsgeschichtlich betrachtet ist die Alternativmedizin der Gegenwart eine neue und weitere Erscheinungsform der medizinischen Reform- und Erneuerungsbewegungen, die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts den Aufstieg der wissenschaftlichen Medizin begleiteten.[58] In auffälliger Weise wiederholen sich Inhalte und Formen der Auseinandersetzung in zahlreichen Versuchen, eine Alternative zur etablierten Medizin zu schaffen. Dies scheint unabhängig von den zu verschiedenen Zeiten jeweils aktuellen Problemlagen („Krisen der Medizin“) zu sein. Die Kritiken betreffen die Einstellungen zur Natur, zu Geist und Körper, zu Krankheit versus Gesundheit, zum Arzt-Patienten-Verhältnis und zur Gesundheitsökonomie.

          Damit verbunden finden sich durchgängig standespolitische Konflikte und häufig von persönlichen Angriffen durchzogene erbitterte Auseinandersetzungen.[59] Die Ärzteschaft konkurriert dabei auch mit anderen Berufsgruppen wie Hebammen, Heilpraktikern, Dentisten sowie Psychologen.

          Alternative Heilkultur im Mittelalter

          Dem herrschenden Zeitgeist nicht entsprechende magische Behandlungsmethoden empfahl im 6./7. Jahrhundert der byzantinische Alexander von Tralleis als Ergänzung, aber auch als Alternative zu herkömmlichen medizinischen Therapiemethoden.[60]

          Beginnend im 14. Jahrhundert findet sich in Schlesien eine alternative Heilkultur, die sich gegen die von der scholastischen Medizin ausgehende Rationalisierung und „Mathematisierung“ der Heilkunde (wie sie sich in einer quantifizierenden Pharmakologie in Montpellier aufzeigen lässt) richtete, und bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts andauerte. Initiator dieser „naturheilkundlichen Welle“ war der in Krakau um 1278 wirkende Dominikanerarzt Nikolaus von Polen (Niklas von Mumpelier),[61][62] der bereits einen Strukturwandel forderte, der den Heiler an die Stelle des Mediziners, die Natur an die Stelle der Medizin und die Erfahrung an die Stelle der Wissenschaft setzen sollte. Ein Heilmittel sei gemäß Nikolaus nur aus Erfahrung zu gewinnen und ein Arzneimittel ein empiricum.[63] In seiner als „Antihippokrates“ (bzw. Anthippocras oder Antipocras) bezeichneten Schrift warf er der Hippokratischen Medizin vor, die empirische Heilkunde ausgelöscht zu haben.[64][65] Nikolaus war ein erbitterter Gegner der Galenischen Medizin. Er verwarf ihre theoretische Grundlage – die Humoralpathologie – und verunglimpfte die Ärzte und Apotheker seiner Zeit mit der Absicht, sie durch den Beruf der Naturheilkundigen (lateinisch empirici) zu ersetzen. Statt der „teuren Spezereien der Pharmazeuten“ und der Heilpflanzen seiner Zeit favorisierte er die „verabscheuten Vertreter“ der Tiere wie Schlangen, Schnecken, Kröten, Maulwürfe und Maulwurfsgrillen als Heilmittel. (Seine Repertoire an Arzneimittel enthält ausschließlich Bestandteil der Therotherapie). Er folgte damit einer Art „negativer Signaturenlehre“[66][67] bzw. einem später auch bei Paracelsus wiederzufindenden „Simile-Prinzip“.[68] Die Arzneien waren von den Patienten häufig in ein Amulett verpackt zu tragen (gemäß Nikolaus von Polen in einem Ring am Finger oder in Metallkapseln um den Hals gehängt).[69]

          Alternativmedizin im Nationalsozialismus

          → Hauptartikel: Medizin im Nationalsozialismus

          Eine von den Nationalsozialisten anfänglich propagierte Synthese von Medizin und Naturheilkunde im Sinne einer Deutschen Medizin im Rahmen der Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde kam über einzelne Ansätze nicht hinaus. Es gab jedoch eine ideologische Tendenz zu allem „reinen“ und „unvermischten“. In diesem Kontext wurde Vollkornernährung propagiert, da diese besonders rein und unverfälscht sei.[70] Ab 1936 traten die Synthesebestrebungen von Volks- bzw. Naturheilkunde und Medizin gegenüber der Kriegsvorbereitung in den Hintergrund. Die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[71] Die Homöopathie, deren Anhängerschaft 1938 mit 10,4 % den Hauptanteil der nicht den „Schulmedizinern“ vertrauenden Personen ausmachte,[72] fand im Nationalsozialismus etliche Befürworter (vgl. Homöopathie im Nationalsozialismus), breitere Untersuchungen zur Einführung in den Regelbetrieb der Medizin hatten aber so niederschmetternd schlechte Ergebnisse, dass diese Anstrengungen abgebrochen wurden.

          Verbreitung

          Umfrageergebnisse über die Verbreitung nichtkonventioneller Heilverfahren streuen erheblich. Allgemein ist in Deutschland jedoch in den letzten Jahrzehnten eine erheblich gestiegene Nachfrage nach sogenannten Naturheilverfahren, aber auch nach anderen Formen der Alternativmedizin zu verzeichnen.[73] Insbesondere Frauen, Befragte mit hohem Bildungsniveau, chronisch Erkrankte und Personen mit einer gesundheitsbewussteren Lebensweise nehmen in besonders starkem Maße alternative Medizin in Anspruch, oft nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur konventionellen Behandlung. Der Gesundheitsmonitor 2002[74] zeigte, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung noch gar nicht mit alternativer Medizin in Berührung gekommen war und etwa ein Viertel bislang ausschließlich naturheilkundliche Substanzen oder Therapieverfahren erprobt hatte. Knapp die Hälfte hatte jedoch auch Erfahrungen mit anderen Methoden wie Homöopathie, Akupunktur usw. Am häufigsten waren alternative Heilmethoden von niedergelassenen Ärzten verordnet worden (bei rund 2/3 der Betroffenen). Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung führten 2004 15.970 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“, 13.502 die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und 5.538 Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Die Anzahl der Ärzte, die Akupunktur anwenden, wird auf 20.000 bis 50.000 geschätzt.[75] Vermutlich werden viele nichtkonventionelle Methoden noch häufiger von Heilpraktikern und im Rahmen der Selbstbehandlung bzw. Laienbehandlung angewandt. Verlässliche Daten dazu sind aber nicht bekannt. In Europa werden komplementärmedizinische Verfahren von mehr als 100 Millionen Menschen in Anspruch genommen.[76]

          In der EU gibt es schätzungsweise 305.000 Anbieter für CAM, davon 160.000 Ärzte. Die Anzahl von Ärzten nach Therapie verteilt sich wie folgt: Akupunktur (80.000), Homöopathie (45.000), Anthroposophische Medizin (4.500) und Neuraltherapie (1.500).[77]

          Eine bedeutsame Erklärung für die Attraktivität der alternativen Medizin liegt in der häufig negativen Bewertung der medikamentösen Therapie. In deutlichem Kontrast hierzu werden nicht-evidenzbasierte Methoden zum Teil sehr pauschal mit Schlagworten wie sanft, natürlich und frei von Nebenwirkungen besetzt. Im Rahmen eines Nicht-wahrhaben-Wollens ihrer Situation wenden sich auch onkologisch und palliativmedizinisch betreute, unheilbar Kranke komplementärmedizinischen bzw. alternativmedizinischen Angeboten zu.[78] Viele Patienten erfahren darüber hinaus bei alternativen Therapeuten ein höheres Maß an Zuwendung und Kommunikation, so dass hier auch ein niederschwelliges Psychotherapie- oder Beratungsangebot wahrgenommen wird. Die Erfahrung eines Mangels an sprechender Medizin ist hier Motor der steigenden Nachfrage.[74] Die anthropologische, auf einem in den 1920er Jahren entstandenen Konzept des Mediziners Viktor von Weizsäcker[79] beruhend, und psychosomatische Medizin versuchen dieser Nachfrage im Rahmen der wissenschaftlichen Medizin gerecht zu werden.

          Ökonomische Bedeutung

          Der Umsatz von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie) betrug 2018 in Deutschland insgesamt 1,7 Milliarden Euro (der Gesamt-Apothekenmarkt verzeichnete einen Umsatz von 55,8 Mrd. Euro).[80] Im Jahr 2006 wurden in Deutschland insgesamt rund neun Milliarden Euro für alternativmedizinische Produkte oder Leistungen ausgegeben, das entsprach pro Einwohner durchschnittlich etwa 110 Euro pro Jahr. Etwa fünf Milliarden Euro davon zahlten die Patienten selbst, vier Milliarden Euro erstatteten die Krankenkassen, 40.000 Ärzte boten entsprechende Leistungen an.[81]

          In anderen Ländern werden die Ausgaben für Australien auf 3,9 Milliarden AU$ (Stand 2016), für das UK auf £4,5 Milliarden (Stand 2008) und für die USA auf 30,2 Milliarden US-Dollar (Stand 2012) geschätzt.[82]

          Ökologische Auswirkungen

          Die Anwendung alternativmedizinischer Methoden hat auch Auswirkungen auf die Umwelt: So sind etwa durch die Verwendung von Elfenbein, Haifischzähnen, Tigerpenissen und anderen Materialien in der traditionellen chinesischen Medizin zahlreiche Tierarten vom Aussterben bedroht.[83][84]

          Rechtlicher Rahmen

          Deutschland

          Die Anwendung „alternativer“ Behandlungsmethoden ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 138 BGB und § 228 StGB vorliegt. Vor Anwendung solcher Methoden ist der Patient umfänglich über etwaige Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Steht eine erfolgversprechendere anerkannte Therapie zur Verfügung, muss der Patient hierüber vorrangig aufgeklärt werden. Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen nur Leistungen abgerechnet werden, die notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind; beides wird für alternative Methoden in der Regel bezweifelt. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen zu Lasten der Krankenkassen nur abgerechnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der neuen Methode bewertet und in Richtlinien nach § 92 SGB V Empfehlungen über die Anerkennung abgegeben hat. Leistungen im Rahmen alternativmedizinischer Behandlungen werden von der deutschen GKV meist nicht übernommen und können dann nur privat in Rechnung gestellt werden. Über die ggf. selbst zu tragenden Kosten ist der Patient aufzuklären.[85]

          Die Debatte um die Durchführung alternativmedizinischer Behandlungsmethoden oder Verordnung entsprechender Arzneimittel zu Lasten der Solidargemeinschaft führte immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.[86] Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen.[87] Darin aufgenommen ist eine Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht[88] (Klarstellung des Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, BvR 347/98[89]).

          Homöopathische Zubereitungen mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 1:10.000 und ohne spezifische Heilanzeige, sowie sogenannte „traditionelle pflanzliche Arzneimittel“ sind in der EU gemäß Richtlinie 2001/83/EG vom Arzneimittelzulassungsverfahren befreit. Solche Präparate können nach einem vereinfachten Registrierungsverfahren in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung müssen lediglich die pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit, nicht jedoch die therapeutische Wirksamkeit nachgewiesen werden; eine Indikation darf nicht angegeben werden. Die weitergehende Zulassung wird von Land zu Land verschieden gehandhabt: Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sind bei der Zulassung von Arzneimitteln der Therapierichtungen Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie die Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen zu berücksichtigen. Dazu ist, anders als bei Funktionsarzneimitteln, in die Zulassungsentscheidung die Beurteilung durch eine eigens für die jeweilige Therapierichtung einberufene Zulassungskommission einzubeziehen (Binnenkonsens). Diese besteht aus Experten der jeweiligen Therapierichtung, die über entsprechende Kenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen im Anwendungsgebiet gesammelt haben.[90]

          Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft urteilte 1998, die nicht wissenschaftlich fundierten Therapierichtungen machten „in der Regel Besonderheiten geltend, um sich der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Hypothesen zu entziehen“. Dies gelte für die im Arzneimittelgesetz explizit erwähnten Formen wie „Homöopathie“, anthroposophisch begründete Heilverfahren und traditionellen Phytopharmaka ebenso wie für die Vielzahl heterogener Methoden von Ayurveda bis Bach-Blüten-Therapie. Die Kommission sieht eine „seitens der Politik eingeräumte Sonderstellung“ für die „besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie) und kritisiert, dass diese Stellung nicht nur jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre, sondern auch bedeute, dass Wirksamkeit mit zweierlei Maß gemessen werde. Sie transferiere Konzepte des individuell oder staatlich praktizierten Wertepluralismus fälschlicherweise in die Bewertung der von wissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bestimmten modernen Arzneitherapie.[35]

          Schweiz

          In der Schweiz wurden Verfahren außerhalb der wissenschaftsbasierten Medizin 1999 provisorisch in den Katalog der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu bezahlenden Leistungen aufgenommen (Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie). Dieses Provisorium lief 2005 aus.[91][92][93][94][95]
          Die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009 ergab jedoch eine Zweidrittelmehrheit für einen Verfassungszusatz, der die Regierung verpflichtet, komplementärmedizinische Verfahren wieder zu berücksichtigen. Ähnlich wie in anderen Ländern fordern die Schweizer Krankenkassen für zu erstattende Methoden den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

          Zur Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes wurden ab 2012 bis provisorisch Juni 2017 die Bereiche Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die neuen Verordnungsbestimmungen genehmigt, welche die komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichstellen. Die neuen Regelungen traten per 1. August 2017 in Kraft.[96]

          Leistungen aus den Bereichen Homöopathie, anthroposophische Medizin, Phytotherapie, traditionelle chinesische Therapie und Neuraltherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, wenn sie von Ärzten erbracht werden. Für Leistungen aus den übrigen Bereichen der Alternativmedizin und durch nicht-ärztliche Therapeuten kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die meisten schweizerischen Versicherer orientieren sich bei der Entscheidung zur Kostenübernahme von alternativmedizinischen Therapien an den Zertifizierungen der Leistungserbringer durch unabhängige Prüfstellen, z. B. dem Erfahrungsmedizinischen Register (EMR).[97] Gemäß EMR macht das Qualitätslabel aber keine Aussage zur Wirksamkeit.[98]

          Forschung

          An einigen deutschen Universitäten gibt es Forschungsprojekte zur Komplementärmedizin, die hauptsächlich von Stiftungsgeldern, von den Krankenkassen im Rahmen von Modellprojekten und zu einem kleinen Teil von der Industrie gefördert werden.

          Die Deutsche Krebshilfe hat 2012 das bis dahin größte Forschungsprojekt über die Wirksamkeit von Alternativmedizin bei der Krebsbekämpfung gestartet und dafür 2,5 Millionen Euro bereitgestellt. Koordiniert wird das KOKON (Kompetenznetz Komplementärmedizin in der Onkologie (siehe auch: Komplementäronkologie)) genannte interdisziplinäre Verbundprojekt von der Onkologie des Klinikums Nürnberg im Zusammenwirken mit: Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, Universitätsklinik Rostock, Charité Berlin, Universitätsklinik Frankfurt am Main, Hans-Bredow Institut Hamburg, Klinikum Fürth und Klinik für Tumorbiologie Freiburg.[99]
          Annähernd die Hälfte der Krebspatienten will durch ergänzende Maßnahmen zur eigenen Heilung beitragen.[100]
          Von 2010 bis Ende 2012 lief unter dem Akronym Cambrella[101] ein von der Europäischen Union mit 1,5 Millionen Euro ausgestattetes dreijähriges Projekt, dessen Ziel war, ein Netzwerk von 16 europäischen Forschungseinrichtungen in 12 Ländern im Bereich der Komplementärmedizin mit dem Ziel einer internationalen Kooperation und Koordination aufzubauen.[102]

          Ein konzeptuellen Dialog zwischen Komplementärmedizinischen Richtungen und der naturwissenschaftlichen Medizin ist Ziel des „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“, das im Jahr 2000 auf Anregung von Jörg-Dietrich Hoppe, des damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, gegründet wurde.[103][104] Es setzt sich für eine vermehrte Integration der Komplementärmedizin in die Schulmedizin ein.[105]

          Ausbildungsmöglichkeiten

          Im Medizinstudium in Deutschland können komplementärmedizinische Inhalte im 2003 eingeführten Querschnittsbereich 12 (Rehabilitation, Physikalische Medizin und Naturheilverfahren) enthalten sein.[106][107]

          Für die komplementärmedizinischen Methoden Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie und Naturheilverfahren sind von den Ärztekammern Weiterbildungsvorschriften erlassen worden. Nach bestandener Prüfung darf als Qualifikationsnachweis die jeweilige ärztliche Zusatzbezeichnung getragen werden, die u. U. auch Voraussetzung für die Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen ist. Für die Anthroposophische Medizin gibt es für Ärzte eine Binnenanerkennung Tätigkeitsschwerpunkt „Anthroposophische Medizin (GAÄD)“ durch die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD).[108]

          Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Berufsgruppen mit einem akademischen Abschluss können einen berufsbegleitenden Masterstudiengang für Komplementärmedizin-Kulturwissenschaften-Heilkunde an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) absolvieren. Nach vier Semestern und erfolgreicher Prüfung erhalten die Absolventen den Titel eines Master of Arts.[109]

          Siehe auch

          Medizinethnologie
          Ethnomedizin
          Volksmedizin
          Quacksalberei

          Literatur

          Raymond Becker u. a. (Hrsg.): Neue Wege in der Medizin. Alternativmedizin – Fluch oder Segen? Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8253-5841-9.
          Krista Federspiel, Vera Herbst: Die Andere Medizin. Nutzen und Risiken sanfter Heilmethoden. Stiftung Warentest, Berlin 1996, ISBN 3-924286-96-5.
          Colin Goldner: Alternative Diagnose- und Therapieverfahren. Eine kritische Bestandsaufnahme. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2008, ISBN 978-3-86569-043-2.
          Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2.
          Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. In: Winfried Böhm, Martin Lindauer (Hrsg.): „Nicht Vielwissen sättigt die Seele“. Wissen, Erkennen, Bildung, Ausbildung heute. (= Drittes Symposium der Universität Würzburg.) Ernst Klett, Stuttgart 1988, ISBN 3-12-984580-1, S. 245–271.
          Michael Prang: Alternativmedizin. Was sie leistet. Wann sie schadet. C. H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65935-5.

          Weblinks

          Wikibooks: Atlas der alternativen Behandlungsmethoden Ã¢Â€Â“ Lern- und Lehrmaterialien
          Commons: Alternativmedizin Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
          Wiktionary: Alternativmedizin Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
          Literatur von und über Alternativmedizin im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
          Helmut Kiene, Hermann Heimpel: Ärztliche Professionalität und Komplementärmedizin: Was ist seriöses Therapieren? In: Deutsches Ärzteblatt. Band 107, Nr. 12. Deutscher Ärzte-Verlag, 26. März 2010, S. A-548 / B-477 / C-469. 
          Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Stellungnahme zu außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehenden Methoden der Arzneitherapie (Memento vom 23. Oktober 2007 im Internet Archive) In: Deutsches Ärzteblatt. Band 95, Heft 14, 3. April 1998, und zugehöriges Literaturverzeichnis (Memento vom 12. Februar 2009 im Internet Archive) (PDF; 75 kB)
          Krista Federspiel: Alternativmedizin – kritisch betrachtet im Spiegel der Wissenschaft. (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) Bischöfliches Seelsorgeamt Referat für Religions- und Weltanschauungsfragen, 3/2002 (PDF; 67 kB)
          Dossier Alternativmedizin im Stern: stern.de
          K. L. Resch: „Die Andere Medizin“: Gut gemeint – schlecht gemacht. In: Forschende Komplementärmedizin. Band 13, 2006, S. 6–8. (PDF; 47 kB)
          Gerd Marstedt, Susanne Moebus: Inanspruchnahme alternativer Methoden in der Medizin. aus der Reihe „Gesundheitsberichterstattung des Bundes“ des Robert Koch-Instituts, August 2002.

          Einzelnachweise

          ↑ J. Köbberling: Der Begriff der Wissenschaft in der Medizin. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Abgerufen am 27. März 2017.

          ↑ R. Barker Bausell: Snake Oil Science: The Truth About Complementary and Alternative Medicine. Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-538342-3. (Review).

          ↑ a b Alternativmedizin: Die Denkfehler der Homöopathie. Abgerufen am 15. Mai 2020. 

          ↑ James Ladyman: Chapter 3: Towards a Demarcation of Science from Pseudoscience. In: M. Pigliucci, M. Boudry: Philosophy of Pseudoscience. Reconsidering the Demarcation Problem. University of Chicago Press, ISBN 978-0-226-05196-3, S. 48–49.

          ↑ Raimo Tuomela: Chapter 4: Science, Protoscience, and Pseudoscience. In: Joseph C. Pitt, Marcello Pera: Rational Changes in Science: Essays on Scientific Reasoning. (= Boston Studies in the Philosophy of Science. Band 98). Springer, 1987, S. 83–101.

          ↑ Marcela Ullmann: EU fördert Komplementärmedizin. Interview mit Wolfgang Weidenhammer. In: Naturamed : Forschung und Praxis ; Das offizielle Organ des Komitee Forschung Naturmedizin e. V. (KFN) und seiner internationalen Sektion CRNM. Nr. 3. MiM-Verlags-Gesellschaft, 2010, ISSN 0931-1513, S. 8–9. 

          ↑ Michaela Noseck-Licul: 1. Begriffsdefinitionen – Alternativmedizin (Alternative Therapien). In: Komplementäre Heilmethoden und traditionelle Anwendungen in Österreich. Auftragsarbeit des Bundesministerium für Gesundheit (Österreich) (PDF, S. 5).

          ↑ Why ‚Naturopathic Medicine‘ is an Oxymoron. 16. November 2016, abgerufen am 15. Mai 2020 (englisch). 

          ↑ Wallace Sampson: Antiscience trends in the rise of the „alternative medicine“ movement. In: Annals of the New York Academy of Sciences. Band 775, Nr. 1, Juni 1995, S. 188–197, doi:10.1111/j.1749-6632.1996.tb23138.x (wiley.com [abgerufen am 15. Mai 2020]). 

          ↑ Gina Kolata: On Fringes of Health Care, Untested Therapies Thrive. In: The New York Times. 17. Juni 1996, abgerufen am 22. Dezember 2015. 

          ↑ Robert Jütte: Alternativmedizin. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 42–49, hier: S. 43.

          ↑ Komplementärmedizin. In: Wörterbuch der Sozialpolitik. (online)

          ↑ Jutta Hübner: Komplementäre und alternative Medizin – warum ist der Unterschied wichtig?

          ↑ a b Michaela Noseck-Licul: 1. Begriffsdefinitionen – Komplementärmedizin. In: Komplementäre Heilmethoden und traditionelle Anwendungen in Österreich. Auftragsarbeit des Bundesministerium für Gesundheit (Österreich) (PDF, S. 6).

          ↑ Walter Bruchhausen, Heinz Schott: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. 2008, ISBN 978-3-8252-2915-3. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche

          ↑ World Health Organisation (WHO): Traditional, complementary and integrative medicine. Who.int, abgerufen am 18. August 2019. 

          ↑ a b What Is CAM? National Institutes of Health

          ↑ Birgitta vom Lehn: „Integrative Medizin“ sucht neue Heilmethoden. In: welt.de. 1. Dezember 2008, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

          ↑ Stefan N. Willich, Matthias Girke, Jörg-Dietrich Hoppe, Helmut Kiene, Wolfgang Klitzsch, Peter F. Matthiessen, Peter Meister, Günter Ollenschläger, Hermann Heimpel: Schulmedizin und Komplementärmedizin: Verständnis und Zusammenarbeit müssen vertieft werden. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 101, Nr. 19. Deutscher Ärzte-Verlag, 7. Mai 2004, S. A-1314 / B-1087 / C-1051. 

          ↑ Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C. H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2, S. insbesondere S. 11–16 (Einleitung). 

          ↑ Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Nicht mehr online verfügbar.) Gesundheitsforschung-bmbf.de, archiviert vom Original am 8. Oktober 2009; abgerufen am 25. September 2010. 

          ↑ Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e. V. Erfahrungsheilkunde.org, abgerufen am 25. September 2010. 

          ↑ Christian Rieger: Pädiatrische Pneumologie. 2. Auflage. Springer, 2004, ISBN 3-540-43627-8, S. 395.

          ↑ Vgl. etwa Heinz Bottenberg: Biologische Therapie des praktischen Arztes. Lehmann, München 1935.

          ↑ a b Hans-Wolfgang Hoefert, Bernhard Uehleke: Komplementäre Heilverfahren im Gesundheitswesen. Analyse und Bewertung. Huber, Bern 2009, ISBN 978-3-456-84700-9, Geschichte der Etikettierungen, S. 10. 

          ↑ Hans Peter Bischoff: Leitfaden Naturheilkunde. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN 3-437-55132-9. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)

          ↑ Otto Prokop (Hrsg.): Medizinischer Okkultismus. Paramedizin. 2. Auflage. Stuttgart 1964.

          ↑ Natalie Grams: Warum nennen wir die Homöopathie Pseudo- und nicht länger Alternativmedizin? In: netzwerk-homoeopathie.info. Informationsnetzwerk Homöopathie, 20. März 2016, abgerufen am 17. August 2019 (deutsch). 

          ↑ M. Angell, J. P. Kassirer: Alternative medicine–the risks of untested and unregulated remedies. In: The New England Journal of Medicine. Band 339, Nummer 12, September 1998, S. 839–841, ISSN 0028-4793. doi:10.1056/NEJM199809173391210. PMID 9738094.

          ↑ Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu Komplementärmedizin. (Nicht mehr online verfügbar.) Bmgfj.gv.at, archiviert vom Original am 10. Februar 2009; abgerufen am 25. September 2010. 

          ↑ Jon Entine: How Chemophobia Threatens Public Health. (PDF) The American Council on Science and Health, abgerufen am 15. Mai 2020. 

          ↑ Edzard Ernst: Komplementärmedizinische Diagnoseverfahren. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 102, Nr. 44, 4. November 2005, S. A-3034 / B-2560 / C-2410. 

          ↑ nach Rudolf Joss: Schulmedizin und Alternativmedizin – Die Sicht der Schulmedizin. Haus zum Dolder – Referat R. Joss.

          ↑ Robert Jütte: Medizinhistorische Kurzexpertise zur Einordnung der Komplementärmedizin, 19. August 2013, S. 8.

          ↑ a b Knut-Olaf Haustein, Dietrich Höffler, Rainer Lasek, Bruno Müller-Oerlinghausen (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft): Außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehende Methoden der Arzneitherapie (Memento vom 23. Oktober 2007 im Internet Archive) In: Deutsches Ärzteblatt. Band 95, Heft 14, 1998, S. A-800–805.

          ↑ Johannes Köbberling: Der Wissenschaft verpflichtet. In: Hans-Peter Schuster, Maximilian G. Broglie: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin: Die Reden ihrer Vorsitzenden 1982 bis 2010. 2. Auflage. Georg Thieme Verlag, 2010, ISBN 978-3-13-104582-9, S. 154.

          ↑ R. Barker Bausell: Snake Oil Science: The Truth About Complementary and Alternative Medicine. Oxford University Press, 2009, ISBN 978-0-19-538342-3. (Review).

          ↑ Thorsten Noack, Heiner Fangerau, Jörg Vögele: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. Elsevier, Urban & Fischer, 2007, ISBN 978-3-437-41392-6, S. 156–157.

          ↑ Natalie Grams, Nikil Mukerji: Soll erst mal jemand beweisen, dass es nicht hilft … In: Zeit online. Abgerufen am 15. Mai 2020. 

          ↑ Heinz Lüllmann, Klaus Mohr, Martin Wehling, Lutz Hein: 1 Vorbemerkung. In: Pharmakologie und Toxikologie: Arzneimittelwirkungen verstehen – Medikamente gezielt einsetzen. 18. Auflage. Georg Thieme Verlag, 2016, ISBN 978-3-13-368518-4, S. 23.

          ↑ Wallace Sampson: Antiscience Trends in the Rise of the „Alternative Medicine“ Movement. In: Annals of the New York Academy of Sciences. Juni 1995, S. 188–197. doi:10.1111/j.1749-6632.1996.tb23138.x.

          ↑ Hans-Wolfgang Hoefert, Bernhard Uehleke: Komplementäre Heilverfahren im Gesundheitswesen. Analyse und Bewertung. Huber, Bern 2009, ISBN 978-3-456-84700-9, komplementäre und Alternative Medizin, S. 9. 

          ↑ Robert Jütte: Alternativmedizin. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. 2005, S. 42–49, hier: S. 49.

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          ↑ a b Barbara Burkhard: Risikofreie Komplementär- und Alternativmedizin? In: Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2008, Jahrgang 102, Ausgabe 9, S. 568–573. doi:10.1016/j.zefq.2008.09.019.

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          ↑ Hristio Boytchev: Die Unheiler. In: correctiv.org. 18. Dezember 2015, abgerufen am 14. September 2020 (deutsch). 

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          ↑ Gundolf Keil: virtus occulta. Der Begriff des „empiricum“ bei Nikolaus von Polen. In: August Buck (Hrsg.): Die okulten Wissenschaften in der Renaissance. (= Wolfenbütteler Abhandlungen zur Renaissanceoforschung. Band 12). Wiesbaden 1992, S. 159–196.

          ↑ Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. In: Winfried Böhm, Martin Lindauer (Hrsg.): „Nicht Vielwissen sättigt die Seele“. Wissen, Erkennen, Bildung, Ausbildung heute. (= Drittes Symposium der Universität Würzburg.) Ernst Klett, Stuttgart 1988, ISBN 3-12-984580-1, S. 245–271, hier: S. 248–252.

          ↑ Gundolf Keil: Der anatomei-Begriff in der Paracelsischen Krankheitslehre. Mit einem wirkungsgeschichtlichen Ausblick auf Samuel Hahnemann. In: Hartmut Boockmann, Bernd Moeller, Karl Stackmann (Hrsg.): Lebenslehren und Weltentwürfe im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Politik – Bildung – Naturkunde – Theologie. Bericht über Kolloquien der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters 1983 bis 1987 (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen: philologisch-historische Klasse. Folge III, Nr. 179). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1989, ISBN 3-525-82463-7, S. 336–351, hier: S. 337–342.

          ↑ Peter Mario Kreuter: Paracelsus und die deutsche Sprache. In: Albrecht Classen (Hrsg.): Paracelsus im Kontext der Wissenschaften seiner Zeit: Kultur- und mentalitätsgeschichtliche Annäherungen. De Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-021887-9, S. 206. Vorschau in der Google-Buchsuche.

          ↑ Vgl. auch William Eamon, Gundolf Keil: Plebs amat empirica. Nicholas of Poland and his critique of the mediaeval medical establishment. In: Sudhoffs Archiv. Band 71, 1987, S. 180–196.

          ↑ Gundolf Keil: Medizinische Bildung und Alternativmedizin. 1988, S. 250–252.

          ↑ Gundolf Keil: Der anatomei-Begriff in der Paracelsischen Krankheitslehre. Mit einem wirkungsgeschichtlichen Ausblick auf Samuel Hahnemann. 1989, S. 340–342.

          ↑ Uwe Spiekermann: Vollkorn für die Führer. Zur Geschichte der Vollkornbrotpolitik im „Dritten Reich“. In: Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Band 16, 2001, S. 91.

          ↑ Robert Jütte: Homöopathie und Nationalsozialismus – eine historische Expertise.

          ↑ Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. 1996, S. 54.

          ↑ Dorothee Häußermann: Allensbach-Studie: Wachsendes Vertrauen in Naturheilmittel. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 94, Nr. 39, 26. September 1997, S. A-2466 / B-2108 / C-1974. 

          ↑ a b SwissLight. (PDF; 62 kB) Abgerufen am 25. September 2010. 

          ↑ Wolfgang Weidenhammer: Forschung zu Naturheilverfahren und Komplementärmedizin: Luxus oder Notwendigkeit? In: Deutsches Ärzteblatt. Band 103, Nr. 44, 3. November 2006, S. A-2929 / B-2551 / C-2453. 

          ↑ Forschungsgelder für die Komplementärmedizin. derstandard.at, abgerufen am 25. September 2010. 

          ↑ K. von Ammon, M. Frei-Erb, F. Cardini, U. Daig, S. Dragan, G. Hegyi, P. Roberti di Sarsina, J. Sörensen, G. Lewith: Complementary and alternative medicine provision in Europe–first results approaching reality in an unclear field of practices. In: Forschende Komplementärmedizin. Band 19, Suppl 2, 2012, S. 37–43, doi:10.1159/000343129. PMID 23883943 (Review).

          ↑ Markus Horneber, Gerwin Kaiser, Jutta Hübner, Gerda Hofmann-Wackersreuther: Komplementärmedizin in der Onkologie. In: Eberhard Aulbert, Friedemann Nauck, Lukas Radbruch (Hrsg.): Lehrbuch der Palliativmedizin. Mit einem Geleitwort von Heinz Pichlmaier. 3., aktualisierte Auflage. Schattauer, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-7945-2666-6, S. 691–709, insbesondere S. 694 f.

          ↑ Josef N. Neumann: Medizintheorie. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 957–962, hier: S. 960 (Anthropologische Medizin).

          ↑ Jan König u. a.: Der Arzneimittelmarkt in Deutschland. Zahlen und Fakten 2018. Hrsg.: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. Bonn / Berlin. 

          ↑ Petra Spielberg: Schul- und Komplementärmedizin: Miteinander statt nebeneinander. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 104, Nr. 46, 16. November 2007, S. A-3148 / B-2770 / C-2672. 

          ↑ Stuart L Jones, Bruce Campbell, Tanya Hart: Laboratory tests commonly used in complementary and alternative medicine: a review of the evidence. In: Annals of Clinical Biochemistry: International Journal of Laboratory Medicine. Band 56, Nr. 3, 27. Februar 2019, S. 310–325, doi:10.1177/0004563218824622. 

          ↑ Dafür sterben bedrohte Tiere. 12. Dezember 2012, abgerufen am 15. Mai 2020. 

          ↑ Claudia Ehrenstein: Wilderei: Der Glaube an die Heilkraft von Nashornpulver. In: Die Welt. 1. Juni 2015 (welt.de [abgerufen am 15. Mai 2020]). 

          ↑ Reinhard Dettmeyer: 7. »Alternativ«- bzw. Komplementärmedizin. In: Medizin & Recht: Rechtliche Sicherheit für den Arzt. 2. Auflage. Springer, 2006, ISBN 3-540-29863-0, S. 143–154.

          ↑ Urteile von Sozialgerichten: S 7 KR 283/06 (SG Speyer), S 8 KR 321/04 (SG Düsseldorf) (Memento vom 10. Februar 2009 im Internet Archive), S 18 KR 534/05 (SG Dresden); Revisionsantrag zum Urteil des SG Dresden zurückgezogen; Urteile des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts: B 1 A 1/03 R, B 1 KR 5/08 R, B 1 KR 16/07 R, 1 BvR 347/98

          ↑ https://web.archive.org/web/20120206115247/http://www.bundesrat.de/cln_235/SharedDocs/Drucksachen/2011/0701-800/785-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/785-11.pdf Bundesrat Drucksache 785/11 vom 2. Dezember 2011, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) (PDF; 684 kB)

          ↑ Referentenentwurf – Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Memento vom 26. Dezember 2011 im Internet Archive) (PDF; 484 kB)

          ↑ Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005 – 1 BvR 347/98 –

          ↑ § 25 Arzneimittelgesetz (AMG).

          ↑ Dominic Benz: KOMPLEMENTÄRMEDIZIN: Kleine Tricks mit sanfter Medizin. In: handelszeitung.ch. März 2014, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

          ↑ Alternativmedizin vorerst wieder kassenpflichtig. In: nzz.ch. 12. Januar 2011, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

          ↑ Claudia Blumer: Weshalb sich ein SVP-Ständerat für Kügeli-Medizin stark macht. In: tagesanzeiger.ch. 23. Dezember 2010, abgerufen am 28. Dezember 2014. 

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          ↑ Alex Reichmuth: Minister ohne Meinung. In: Die Weltwoche. Nr. 47, 2011 (archive.org [abgerufen am 28. Dezember 2014]). 

          ↑ Die Leistungen der fünf Bereiche werden seit dem 1. August unbefristet von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen

          https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67050.html

          ↑ Gesundheitswesen – Ein Nachschlagewerk für alternative Therapien. 5. Februar 2016, abgerufen am 17. Juli 2019. 

          ↑ Felix Straumann: Studie zur Alternativmedizin – Bioresonanz-Geräte erklären sogar Leichen für gesund. In: Tages-Anzeiger. 31. August 2020, abgerufen am 16. Oktober 2020. 

          ↑ KOKON – Kompetenznetz Komplementärmedizin in der Onkologie.

          ↑ Markus Horneber, Gerd Bueschel, Gabriele Dennert, Danuta Less, Erik Ritter, Marcel Zwahlen: How Many Cancer Patients Use Complementary and Alternative Medicine. A Systematic Review and Metaanalysis. In: Integr Cancer Ther. Band 11, 2012, S. 187–203.

          ↑ Cambrella, ein Forschungsnetzwerk der EU für Alternativ- und Komplementärmedizin (Memento vom 1. Mai 2010 im Internet Archive)

          ↑ Zentrum für naturheilkundliche Forschung am Klinikum rechts der Isar koordiniert EU-Forschungsprojekt: Komplementärmedizin wird europaweit vernetzt. Technische Universität München 2009.

          ↑ Pluralismus der Medizin – Pluralismus der Therapieevaluation? (PDF) In: Z. ärztl. Fortbild. Qual. Gesundh.wes. 2005, S. 2, abgerufen am 13. Juni 2015. 

          ↑ Deutsches Ärzteblatt: Ärztliche Professionalität und Komplementärmedizin: Was ist seriöses Therapieren? In: aerzteblatt.de. 26. März 2010, abgerufen am 13. Juni 2015. 

          ↑ Claudia M. Witt: Komplementärmedizin: Weitere Forschung ist die Basis für Integration in die Versorgung. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 106, Nr. 37, 2009, ISSN 0012-1207, OCLC 48656751, S. A1786–A1789 (aerzteblatt.de). 

          ↑ Forschung und Lehre – Naturheilkunde Klinik Blankenstein. (Nicht mehr online verfügbar.) In: naturheilkunde.klinikum-bochum.de. Archiviert vom Original am 18. Juni 2015; abgerufen am 18. Juni 2015. 

          ↑ Beate Stock-Schröer: 10 Jahre neue Approbationsordnung: Zum Stand der Lehre im Querschnittsbereich 12. (PDF) In: gesellschaft-medizinische-ausbildung.org. S. 1, abgerufen am 18. Juni 2015 (Beitrag auf der GMA-Tagung 2014 in Hamburg). 

          ↑ Rüdiger Zuck: Das Recht der anthroposophischen Medizin. 2. Auflage. 2012, S. 133ff.

          ↑ Masterstudiengang Komplementärmedizin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) (Memento vom 10. Februar 2009 im Internet Archive) master-kmkh.eu

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            Allfinanz bezeichnet die Kooperation von rechtlich unabhängigen Unternehmen des Finanzwesens wie Finanzdienstleister, Kreditinstitute (Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Bausparkassen), Versicherern und Investmentgesellschaften wie auch das Ergebnis dieses Prozesses. International wird hierfür auch der Begriff Bancassurance (französisch bancassurance ‚Bankversicherung‘) verwendet, in mancher Literaturquelle findet sich auch die Schreibweise Bankassurance.

            Inhaltsverzeichnis

            1 Allgemeines
            2 Entwicklung
            3 Wirtschaftliche Grundlagen
            4 Rechtsfragen
            5 Siehe auch
            6 Literatur
            7 Einzelnachweise

            Allgemeines

            Es handelt sich um Unternehmen des Finanzsektors, die sich nicht auf die ihnen eigentümlichen Finanzprodukte (etwa Bankgeschäfte) beschränken, sondern selbst, in Kooperation mit anderen oder durch Tochtergesellschaften ein breites Spektrum von Finanzdienstleistungen anbieten.[1] Oft werden sie als Finanzkonglomerate zusammengefasst.
            Man kann daher Allfinanzanbieter, Allfinanzvermittler und Allfinanzberater unterscheiden. Allfinanzanbieter sind Kooperationen von den genannten Finanzdienstleistern zum Zwecke eines abgestimmten Produktangebots für den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Die Kooperation kann im Rahmen eines Konzernverbundes oder auf vertraglicher Basis zwischen den rechtlich selbständigen Finanzdienstleistern erfolgen. Allfinanzvermittler sind Finanzvermittler, die Produkte verschiedener, unabhängiger Anbieter mit dem Ziel in ihr Vermittlungsangebot aufnehmen, den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen abdecken zu können. Allfinanzberater sind meist ebenso Vermittler; nur im Fall von Versicherungsberatern ist rechtlich klargestellt, dass diese ausschließlich beratend im Auftrag des Kunden tätig werden, ohne selbst zu vermitteln. Zur Allfinanz gehört in jedem Fall ein breites Angebot an Finanzdienstleistungen. Die Allfinanz entwickelte sich ab Anfang der 1970er Jahre.

            Entwicklung

            Die verschiedenen Finanzdienstleistungsbranchen entwickelten sich historisch getrennt. Aus Sicherheitsgründen verlangten die gesetzlichen Bestimmungen, dass Bank- und Sparkassengeschäfte, Bauspargeschäfte, Versicherungsgeschäfte und Investmentgeschäfte von rechtlich getrennten Unternehmen betrieben werden. Erst in jüngerer Zeit, etwa seit den 1970er Jahren, kam es weltweit immer mehr zu einer Kooperation von Unternehmen der verschiedenen Branchen seitens der Anbieter durch Konzernbildung oder vertraglicher Kooperation. Dem standen lange in vielen Ländern rechtliche Hindernisse im Wege. In der Vermittlung gab es aber schon sehr lange eine enge Kooperation. Insbesondere Banken und Sparkassen haben schon sehr früh Produkte von Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften vermittelt. Eine besondere Dynamik entwickelte der Prozess, als Versicherungsvermittler systematisch auch die Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte übernahmen.

            Allfinanzprodukte werden sowohl für private wie auch für institutionelle Anleger angeboten.

            Wirtschaftliche Grundlagen

            Die Vorteile der Allfinanz bestehen auf Kunden- und Anbieterseite.

            Auf Kundenseite soll eine ganzheitliche Lösung für den Bedarf an Finanzdienstleistungen erreicht werden. Sowohl soll der gesamte Bedarf lückenlos abgedeckt als auch Überschneidungen der weiterhin von rechtlich selbständigen Unternehmen angebotenen Teile vermieden werden, da solche zu unnötigen Kosten führen.

            Auf Anbieter- bzw. Vermittlerseite soll die eigene Fachkompetenz im Bereich der Finanzdienstleistungen möglichst umfassend ausgenutzt werden, um damit aus der Kundenverbindung maximalen Nutzen ziehen zu können. Zudem gilt eine umfassend verbundene Kundenverbindung als stabiler. Kunden, die noch mit anderen Allfinanzverbünden Beziehungen haben, stehen immer unter dem Risiko der Abwerbung. Insbesondere bewirken langfristige Verträge wie Kredite, insbesondere Baudarlehen zum Beispiel durch Bausparkassen, Lebens- und Krankenversicherungen eine dauerhafte Kundenverbindung.

            Allerdings werden in der Praxis aus Kostengründen oft diese idealen Verhältnisse nicht erreicht. Eine ganzheitliche Lösung würde eine intensive Untersuchung der Bedarfssituation der Kunden, die meist nicht in der Lage sind, ihren Bedarf selbst zu bestimmen, erfordern. Verbraucherschützer beklagen oft, dass diese Untersuchung aus Kostengründen, aber vor allem auch aufgrund mangelnder Kenntnisse der Vermittler, unterbleibt. Letztlich würde das Ergebnis nicht vom Bedarf, sondern vom Provisionsinteresse des Vermittlers oder Gewinninteresse des Anbieters bestimmt. Damit würden Lücken verbleiben und unnötige Verträge abgeschlossen. Bevorzugt würden gerade langfristige Verträge abgeschlossen, um die Kundenverbindung zu sichern. Eine genaue Abstimmung der Produkte zwischen den rechtlich selbständigen Anbietern ist oft nicht einfach und ist daher manchmal unvollständig, so dass es zu Überschneidungen kommt, die dem Kunden unnötige Kosten aufbürden.

            Rechtsfragen

            Die historisch bedingte rechtlich begründete Zersplitterung der Finanzdienstleistungen konnte nur langsam gemildert werden. Ursprünglich waren in den USA sogar Konzernverbünde zwischen Versicherern und Banken verboten. Dies endete erst durch die Gründung der Citigroup im Jahre 1998. In Großbritannien war das Modell der Universalbank, die Kredite ausgeben und Kundengelder annehmen darf, lange unbekannt, so dass dort sogar das Bankwesen zersplittert war.

            In Deutschland gab es schon lange eine enge Kooperation zwischen den Sparkassen und den öffentlich-rechtlichen Versicherern (Sparkassen-Finanzgruppe). Die Genossenschaftsbanken haben einen eigenen Versicherer, die R+V Versicherung, gegründet. Später haben auch große Bankkonzerne und Versicherungskonzerne jeweils Versicherer bzw. Banken hinzugekauft, so dass heute umfassende Allfinanzkonzerne bestehen. Auch gibt es enge Verbindungen zu Investmentgesellschaften und Bausparkassen. Dieser Verflechtung wurde rechtlich dadurch Rechnung getragen, dass 2002 die bisher getrennten Aufsichtsbehörden für Versicherer, Kreditinstitute und Börsengeschäfte auf eine gemeinsame Einrichtung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, übertragen wurde. Allerdings müssen weiter die betreffenden Geschäfte von rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden (Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherer und Investmentgesellschaften). Für die entsprechenden Geschäfte gelten noch getrennte Aufsichtsgesetze. Allerdings wurde inzwischen auch die Kontrolle über die Eigentümer in die Aufsichtsgesetze übernommen, um den Verflechtungen zwischen verschiedenen Unternehmen in Konzernen gerecht zu werden. Das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz regelt seit Juli 2013 die Finanzmarktaufsicht über Finanzkonglomerate wie etwa die Allianz SE-Gruppe.

            Siehe auch

            Anlageberatung
            Finanzielle Allgemeinbildung
            Finanzberater
            Finanzberatung
            Finanzvertrieb

            Literatur

            Literatur über Allfinanz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
            Gilbert Gornig, Frank Reinhardt: Der unabhängige Allfinanz-Vertrieb – Unter Berücksichtigung hierarchischer Vertriebssysteme. Peter Lang-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3631395558.
            Andre Eschler: Bancassurance – Methoden der Effizienzsteigerung und ausgewählte Optimierungsmodelle. GRIN-Verlag, 2011, ISBN 978-3-640-84359-6.

            Einzelnachweise

            ↑ Wolfgang Grill/Ludwig Gramlich/Roland Eller (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, Band 1, 1995, S. 44

            Normdaten (Sachbegriff): GND: 4272767-4 (OGND, AKS)

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              Dieser Artikel behandelt die berechtigte Abwesenheit (von der Arbeit); zu anderen Namen und Bedeutungen siehe Urlaub (Begriffsklärung).

              Urlaub ist die Abwesenheit einer Person von ihrer ausgeübten Tätigkeit zum Zwecke der Erholung. Bei einem Arbeitsverhältnis ist der Urlaub als der Zeitraum definiert, in dem arbeitsfähige Arbeitnehmer, Beamte oder Soldaten – meist unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts – von der Arbeitspflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit sind.

              Inhaltsverzeichnis

              1 Allgemeines
              2 Geschichte und Etymologie
              3 Arbeitsrecht
              4 Arten
              5 Personenkreis
              6 International

              6.1 Europäische Union

              7 Siehe auch
              8 Weblinks/Literatur
              9 Einzelnachweise

              Allgemeines

              Urlaub ist ein Teil der Freizeit, so dass der Urlaub der freien Gestaltung wie auch die Freizeit unterliegt. Wird mit dem Urlaub eine Reise verbunden, so wird diese als Urlaubsreise bezeichnet. Urlaub wird oft gleichgesetzt mit Ferien, wobei Ferien nicht im Arbeitsrecht vorkommen. Ferien gehören wie die Schulferien in den Bereich des Schulwesens. Auch der Erholungsurlaub ist nur eine bestimmte Art von Urlaub.

              Der Ausdruck „Urlaub machen“ bedeutet in der Regel, eine überwiegend erholungs- oder erlebnisorientierte Reise – eine Urlaubsreise – anzutreten.

              Geschichte und Etymologie

              Sprachgeschichtlich geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis“ bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem Ritter erteilen konnte. So baten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloub, also um „Urlaub“.[1]

              In alten Liebesliedern kommt das Wort Urlaub auch in der Bedeutung vor, dass eine Beziehung (z. B. durch die Walz von Handwerksgesellen) eine Zeitlang „stillgelegt“ wird. Eine weitere Überlieferung ist, wenn die Ernte (aus der Land- oder Weinwirtschaft) eingebracht war, konnten die Knechte und Mägde zum Altbauern, dem „Ur“ gehen und um Er„laub“nis fragen. Gab dieser die Erlaubnis, wurde auch oft zugleich ein „Trinkgeld“ zur Vergnügung mit ausbezahlt.

              Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis“ verstanden, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen“.[2]

              Zum ersten Mal taucht der Begriff – offenbar ganz geläufig im Sprachgebrauch – in Publikationen des späten 17. Jahrhunderts auf. Ein sehr früher Eintrag findet sich in den Monatlichen Unterredungen einiger guter Freunde von allerhand Büchern und andern annehmlichen Geschichten vom Juni 1691. Am Ende eines literarischen Artikels schreibt der Autor: „Ehe wir aber den Leser völlig Urlaub geben / wollen wir noch von zweyen herrlichen Griechischen Scribenten / die man in Leipzig wieder neu aufflegen wird / etwas melden…“

              Im 18. Jahrhundert taucht der Urlaub vor allem im Kontext mit dem Militär auf: „Nach dem Feldzuge gieng er mit Urlaub nach Wien…“ Der „Graf von Mailly, der in der Schlacht bey Roßbach gefangen worden und auf Parole Urlaub bekommen, nach Paris zu reisen.“[3]

              Arbeitsrecht

              Urlaub und Erholungsurlaub sind auch Rechtsbegriffe. Gemäß § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub; er beträgt nach § 3 BUrlG jährlich mindestens 24 Werktage (4 Wochen). Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen (§ 8 BUrlG).

              Die durch die Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tarifverträge sind meistens deutlich großzügiger, so dass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 29 Werktage Urlaub im Jahr (zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Feiertage) haben. Sie liegen damit (nach Schweden, den Niederlanden und Dänemark) auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Einzelne Studien bezeichnen die Deutschen dessen ungeachtet trotzdem als angeblichen „Freizeitmeister Europas“, obwohl die Fakten das nicht bestätigen.[4]

              Wer Urlaub nimmt, benötigt dafür die Genehmigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn (Urlaubsschein; § 96 BBG); dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge (siehe Sonderurlaub). Selbständige dagegen können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Vor allem Kleinunternehmer gönnen sich daher oft zu wenig oder gar keinen Urlaub. Dies betrifft beispielsweise viele Landwirte.

              Arten

              Heute kennt das Arbeitsrecht in Deutschland folgende Urlaubsarten:

              Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er landesrechtlich geregelt.
              Erholungsurlaub dient vor allem der Erhaltung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. In Deutschland regelt ihn das Bundesurlaubsgesetz – für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche) gelten teils Sonderregelungen. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge enthalten oft Regelungen, die für den Arbeitnehmer günstiger als die gesetzliche Mindesturlaubsregelung sind (es gilt das Günstigkeitsprinzip, d. h., es können im individuellen Arbeitsvertrag nicht weniger, sehr wohl aber mehr Urlaubstage vereinbart sein als im anwendbaren Tarifvertrag oder in der gesetzliche Mindesturlaubsregelung vorgesehen). Diese Regelungshierarchie gilt auch in der Schweiz, wo das Obligationenrecht nur Minimalstandards festlegt.
              Erziehungsurlaub können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen, um sich der Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu widmen. Er ist in Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt und wird dort seit 2004 als Elternzeit bezeichnet.
              Mutterschaftsurlaub heißen in nichtamtlicher Diktion die in Mutterschutzgesetzen enthaltenen Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.
              Pflegeurlaub ermöglicht Arbeitnehmern die Pflege von nahen Angehörigen. Er wurde 2008 eingeführt und wird als Pflegezeit bezeichnet.
              Als Sonderurlaub bezeichnet man schließlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen. Rechtsgrundlage sind in Deutschland insbesondere § 616 BGB sowie Tarifverträge.
              Wahlvorbereitungsurlaub soll den Kandidaten für den Deutschen Bundestag die Durchführung eines Wahlkampfes ermöglichen.
              Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX erhalten Arbeitspersonen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung.

              Eine Sonderform von Urlaub nennt sich Sabbatical. Vor allem Lehrer und Beamte nutzen des Öfteren diese Möglichkeit, bei einem Einkommen von z. B. 80 % des ursprünglichen Monatsgehaltes nach vier Jahren ein „Urlaubsjahr“ einzulegen. Das entspricht zwar nicht der gesetzlichen Urlaubsregelung (es ist vielmehr ein Arbeitszeitmodell), wird aber im Sprachgebrauch meist als ein Urlaub angesehen.

              Personenkreis

              Arbeitnehmer

              Die Anfänge des bezahlten Jahresurlaubs liegen im Deutschen Kaiserreich.[5]

              Auch Erwerbslose, beispielsweise ALG-II-Empfänger, müssen Urlaub bei ihrem Leistungsträger beantragen, wenn sie über mehrere Tage verreisen wollen, da sie sich ständig vor Ort für mögliche Arbeitsvermittlungsangebote bereit halten müssen. Nach § 7 Abs. 4a SGB II beträgt diese „Abwesenheit“ maximal 21 Tage.

              Beamte und Soldaten

              Für Beamte und Soldaten bestehen vergleichbare Vorschriften. Im Bereich des Bundes sind das insbesondere § 89, § 80 Bundesbeamtengesetz, § 28 Soldatengesetz, sowie die Erholungsurlaubs-, die Elternzeit-, die Mutterschutz- sowie die Sonderurlaubsverordnung. Letztere regelt auch – analog zu den Bildungsurlaubsgesetzen für die Arbeitnehmer – die Freistellung zum Zwecke der Fortbildung. Für Beamte der Länder und Gemeinden gibt es (inhaltlich meist identische) Regelungen auf Landesebene.

              International

              Europäische Union

              In der Europäischen Union haben nach Art. 31 Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union Arbeitnehmer unter anderem das Recht auf bezahlten Jahresurlaub.

              Der EuGH (EuGH) entschied im November 2018, dass Arbeitnehmer den ihnen nach Unionsrecht zustehenden Urlaub (also den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, wenn sie zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt haben. Urlaubsansprüche sollen nach Auffassung des EuGH nur dann automatisch verfallen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies sei nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erforderlichenfalls sogar dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen und ihm mitteilt, dass der nicht genommene Urlaub am Ende des zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses verfallen wird.[6]

              Österreich

              In Österreich beträgt der Urlaubsanspruch mindestens fünf Wochen pro Jahr. Um 1970 lag er noch bei zwei Wochen. Darüber hinaus ist zu unterscheiden zwischen:

              Bildungsurlaub,
              Erholungsurlaub: Nach dem Urlaubsgesetz haben Arbeitnehmer bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren einen Anspruch auf 25 Werktage (fünf Wochen) Erholungsurlaub. Ab Vollendung des 25. Jahres beim selben Arbeitnehmer erhöht sich der Anspruch auf 30 Werktage (sechs Wochen).[7],
              Pflegeurlaub: Um Familienmitglieder oder nahe Verwandte im Krankheitsfall zu betreuen und
              Vaterschaftsurlaub.
              Schweiz
              Erholungsurlaub: Der Erholungsurlaub wird in der Schweiz ausschließlich als Ferien bezeichnet.[8] Die Schweizer fahren nicht in den Urlaub, sondern gehen in die Ferien. Schweizer Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen Erholungsurlaub („Ferien“) pro Jahr. Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, hat Anspruch auf fünf Wochen Erholungsurlaub. Wie in Deutschland bestehen in vielen Branchen weitergehende sozialpartnerschaftliche Regelungen.[9]
              Andere Urlaubsformen: Der Begriff Urlaub wird in der Schweiz für eine außerordentliche, meistens auf Gesuch bewilligte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verwendet; diese wird ausschließlich bei längerer Dauer evtl. teilweise mit dem Ferienanspruch verrechnet. Ein vertraglich geregelter Anspruch kann durchaus bestehen, z. B. nach dem Tod eines Angehörigen oder bei einem Wohnungsumzug; ebenso besteht ggf. ein Anrecht auf Mutterschafts-, Vaterschafts-, Weiterbildungsurlaub etc. Bei der Abwesenheit von einer dienstlichen Tätigkeit (Militärdienst, Polizei, Feuerwehr etc.) wird ebenfalls von Urlaub gesprochen, wobei die Beurlaubten meist auch im Urlaub den Regeln bzw. dem Recht des betreffenden Dienstes unterstehen.[10]
              Siehe auch: 6 Wochen Ferien für alle

              Siehe auch

              Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld („13./14. Monatsgehalt“)
              Arbeitnehmerüberlassung
              Betriebliche Übung
              Urlaubsservice
              Urlauberkreuz
              Urlaubergruppe

              Weblinks/Literatur

              Wiktionary: Urlaub Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
              Literatur über Urlaub im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

              Einzelnachweise

              ↑ Fabian Bross, Grundkurs Germanistische Linguistik für das bayerische Staatsexamen, Tübingen: Gunter Narr, 2014, S. 176

              ↑ Urlaub. Sprachratgeberartikel. Duden, abgerufen am 14. September 2012. 

              ↑ Beide Zitate finden sich im Genealogischen Archivarius, Theil 106, 1759

              ↑ Deutschland: Von Gesetzes wegen nur vier Wochen. In: Neue Zürcher Zeitung, 24. Februar 2012, S. 13

              ↑ Tagesspiegel-Beilage der Freien Universität Berlin vom 9. Juli 2005 (Memento vom 17. Mai 2009 im Internet Archive)

              ↑ EuGH, Urteil vom 6. November 2018: Az.: C-684/16 (Shimizu) und C-619/16 (Kreuziger) = NJW 2019, 495

              ↑ Österreich: Es bleibt vorerst bei fünf Wochen. In: Neue Zürcher Zeitung, 24. Februar 2012, S. 13

              ↑ Erläuterungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zu Arbeitsvertragsrecht/ Ferien. In: ch.ch

              ↑ Erläuterungen des Bundesrates über Volksabstimmung vom 11. März 2011 über die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle». (Memento vom 4. Februar 2012 im Internet Archive) In: admin.ch, abgerufen am 24. Februar 2012

              ↑ Hinweise des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zum Urlaub. (Memento vom 13. Juni 2009 im Internet Archive) In: admin.ch

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              Normdaten (Sachbegriff): GND: 4062137-6 (OGND, AKS)

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              Kategorien: ArbeitsrechtUrlaub und ErholungZeitraumFreizeit

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                Dieser Artikel behandelt den Begriff Grundstück in Deutschland. Für die Begriffsdefinition in Österreich, Synonym zu Parzelle, siehe Flurstück.

                Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet.

                Inhaltsverzeichnis

                1 Allgemeines
                2 Deutschland

                2.1 Definition des Grundstücks
                2.2 Flurstück
                2.3 Buchungsfreie Grundstücke
                2.4 Umfang des Grundstücks
                2.5 Grundstück im Nachbarrecht
                2.6 Zustand des Grundstücks

                2.6.1 Unbebaute Grundstücke
                2.6.2 Bebaute Grundstücke
                2.6.3 Bauerwartungsland
                2.6.4 Rohbauland
                2.6.5 Bauland (Baugrundstück)

                2.7 Betriebsgrundstück oder Privatgrundstück

                3 International
                4 Siehe auch
                5 Weblinks
                6 Einzelnachweise

                Allgemeines

                Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke.[1] Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen.

                Deutschland

                Definition des Grundstücks

                In Deutschland ist ein Grundstück im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt (§ 3 Abs. 1 GBO) oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt (§ 4 Abs. 1 GBO) verzeichnet.

                Eine Legaldefinition des Grundstücksbegriffs gibt es nicht. Dass es nicht nur als zweidimensionale Fläche aufzufassen ist, ergibt sich aus der materiell-rechtlichen Vorschrift des § 905 Satz 1 BGB. Demnach erstreckt sich ein Grundstück auch auf den Raum über der Erdoberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Als Raum über der Oberfläche ist der Luftraum senkrecht über dem Grundstück zu verstehen.[2]

                Allerdings gibt es im Hinblick auf die räumliche Dimension Einschränkungen des Eigentumsrechts. Nach § 905 Satz 2 BGB hat der Eigentümer nämlich Einwirkungen dann zu dulden, wenn keine konkrete Beeinträchtigung seiner Interessen gegeben ist. Dies ist der Fall bei Einwirkungen, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass der Eigentümer an der Ausschließung kein Interesse hat. So besteht eine Duldungspflicht gegenüber dem Überflug durch zugelassene Luftfahrzeuge. Durch § 1 Abs. 1 LuftVG ist die öffentlich-rechtliche Befugnis zur Benutzung des Luftraumes für die private und hoheitliche ausgeübte Luftfahrt gewährleistet. Umstritten ist, ob der Eigentümer über seinem Grundstück schwebende Kranausleger zu dulden hat. Ist der Grundstückseigentümer Stromabnehmer, muss er die Verlegung einer Stromleitung auf seinem Grundstück unentgeltlich zulassen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NAV). Das gilt auch für Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen und nach § 76 Abs. 1 TKG auch für Telekommunikationsleitungen.

                Der Umfang (Inhalt) des Grundstückseigentums ist aber nicht nur räumlich, sondern auch sachlich begrenzt. Das betrifft insbesondere die Bodenschätze unter der Oberfläche. Hier wird zwischen „grundeigenen“ und „bergfreien“ Bodenschätzen unterschieden (§ 3 BBergG). Grundeigene Bodenschätze gehören zum Eigentum am Grundstück i. S. d. § 905 BGB. Das sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 BBergG insbesondere Kies, Sand, Ton, Lehm oder Torf. Bergfreie Bodenschätze hingegen werden vom Herrschaftsrecht des Grundstückseigentümers nicht umfasst. Hierzu gehören nach § 3 Abs. 3 BBergG beispielsweise Gold, Silber, Eisen und viele weitere Erze. Das Eigentum an einem im Boden verborgenen Schatz ist durch das Schatzregal geregelt.

                Einwirkungen auf dieses dreidimensionale Grundstück kann der Eigentümer im Rahmen des Absolutheitsprinzips verbieten (§ 1004 BGB). Ragt bspw. ein Dachgesims in den Luftraum des Nachbargrundstücks hinein, so liegt eine Beeinträchtigung vor.[3]

                Zum Grundstück gehören die wesentlichen Bestandteile (§ 94 BGB), mit dem Eigentum am Grundstück verbundene Rechte (§ 96 BGB) und das Zubehör (§ 97 BGB). Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und baulichen Anlagen bilden eine sachliche und rechtliche Einheit, so dass diese grundsätzlich (Ausnahmen: Wohnungseigentum, Teileigentum und Erbbaurecht) keinen unterschiedlichen Eigentümer haben können.

                Ein Grundstück, das mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird auch als Baugrundstück bezeichnet. Mehrere Grundstücke können im Grundbuch durch Erklärung des Eigentümers zu einem einzigen Grundstück vereinigt werden. Auch ist es möglich, ein Nebengrundstück (etwa nur mit der Garage bebaut) einem Hauptgrundstück (bebaut mit dem Wohnhaus) als Bestandteil im Grundbuch zuzuschreiben.

                Es ist auch möglich, von einem bestehenden Grundstück nach Vermessung und Zerlegung im Liegenschaftskataster eine Teilfläche abzuschreiben und ein neues, eigenes Grundstück in das Grundbuch einzutragen (Grundstücksteilung).

                Flurstück

                Vom Begriff des Grundstücks ist der des Flurstücks zu unterscheiden. Ein Grundstück besteht aus einem Flurstück (einfaches Grundstück) oder mehreren Flurstücken (zusammengesetztes Grundstück), die früher auch räumlich voneinander getrennt liegen konnten (§ 2 Abs. 2 GBO). Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters.

                Buchungsfreie Grundstücke

                Nach § 3 Abs. 1 GBO erhält jedes Grundstück im Grundbuch ein Grundbuchblatt. Ausnahme sind nach § 3 Abs. 2 GBO die „buchungsfreien Grundstücke“, die dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und anderen Kommunalverbänden gehören (öffentliche Grundstücke). Ferner gehören hierzu die Grundstücke der Kirchen, Klöster und Schulen, Wasserläufe, öffentliche Wege und dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnunternehmen. Sie alle sind zwar buchungsfähig, aber nicht buchungspflichtig; ein Grundbuch wird hierfür nicht von Amts wegen angelegt.[4] Diese Grundstücke sind ihrer Nutzungsart nach nicht dazu bestimmt, am Grundstücksverkehr teilzunehmen. Berühmte Ausnahme ist der Kölner Dom, der im Grundbuch von Köln eingetragen ist; als Eigentümer ist die „Hohe Domkirche (vertreten durch das Metropolitankapitel) in Köln“ vermerkt.[5]

                Umfang des Grundstücks

                Zum Grundstück gehören seine wesentlichen Bestandteile (etwa Gebäude) und Zubehör (etwa Maschinen einer Fabrik), die bei einem Grundstückskaufvertrag gemäß § 311c BGB, § 925 ff. BGB auf den Käufer mit übergehen. Sie zählen – neben anderen Rechten – auch zum Haftungsverband bei Grundpfandrechten gemäß § 1120 BGB. Außerdem gehören zum Grundstück die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragenen Aktivvermerke, die als Rechte gemäß § 96 BGB zu den Bestandteilen des Grundstücks zählen.

                Grundstücke müssen nicht dauerhaft ihre ursprüngliche Größe behalten, sondern können durch Vereinigung, Zuschreibung, Teilung oder Abschreibung auch flächenmäßig größer oder kleiner werden. Dies ist nicht bloß ein grundbuchrechtlicher Vorgang, sondern auch ein Vorgang im Liegenschaftskataster. Größer wird ein Grundstück durch Vereinigung oder Zuschreibung, kleiner durch Abschreibung oder Teilung. Alle diese Vorgänge betreffen im Grundbuch das Bestandsverzeichnis, das im Hinblick auf die Angaben der Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nummer öffentlichen Glauben genießt.

                Vereinigung und Zuschreibung sind in § 890 BGB geregelt und haben gemeinsam, dass aus zwei oder mehr Grundstücken durch Eintragung unter einer neuen Nummer des Bestandsverzeichnisses ein einziges neues Grundstück im Grundbuch wird.[6] Die zu vereinigenden oder zuzuschreibenden Grundstücke müssen rechtlich selbständige Grundstücke gewesen sein, im Bezirk desselben Grundbuchamtes liegen, demselben Eigentümer gehören, unmittelbar aneinander grenzen und durch eine materiell-rechtliche Erklärung vereinigt/zugeschrieben werden.[7] Die Vereinigung ist in § 890 Abs. 1 BGB geregelt, jeweilige Belastungen bleiben bei Vereinigung bestehen. Durch Zuschreibung gemäß § 890 Abs. 2 BGB wird ein bisher selbständiges Grundstück zum Bestandteil eines anderen, so dass ein einziges Grundstück bestehen bleibt. Grundpfandrechte des zugeschriebenen Bestandteilgrundstücks belasten nicht das Hauptgrundstück; umgekehrt erstrecken die sich auf dem Hauptgrundstück eingetragenen Grundpfandrechte auch auf das zugeschriebene Bestandteilgrundstück, wobei die dort bereits stehenden Belastungen Vorrang vor den Belastungen des Hauptgrundstücks bekommen (§ 1131, § 1192 BGB).

                Die Abschreibung gemäß § 2 Abs. 3 GBO darf nur erfolgen, wenn der Grundstücksteil im amtlichen Verzeichnis unter einer besonderen Nummer verzeichnet ist. Nach § 5 GBO dürfen Grundstücke nur vereinigt werden, wenn „Verwirrung nicht zu besorgen ist“. Damit meint die GBO die unterschiedliche Belastung zu vereinigender Grundstücke mit Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen. Die Zuschreibung gemäß § 6 GBO erfolgt, wenn wiederum „Verwirrung nicht zu besorgen ist“. Zuständig ist jeweils das Grundbuchamt, das das Hauptgrundstück führt.

                Die Teilung von Grundstücken ist weder im BGB noch in der GBO geregelt, sondern erfolgt gemäß § 19 BauGB durch Abschreibung nach § 2 Abs. 3 GBO.

                Die Umlegung gemäß § 45 BauGB kann grundbuchrechtlich alle Varianten der Flächenänderung beinhalten.

                Grundstück im Nachbarrecht

                Die Grundstücksgrenze entscheidet im Nachbarrecht über Fragen wie Überhang (§ 910 BGB) von Pflanzen, Überfall hinüber fallender Früchte (§ 911 BGB) oder Überbau (§ 912 BGB) von Gebäuden.

                Zustand des Grundstücks

                Der Zustand eines Grundstücks kann nach unterschiedlichen Kriterien unterschieden werden, z. B.

                unbebaute oder bebaute Grundstücke,
                nach seiner baulichen Entwicklung (Bauerwartungsland, Rohbauland, Bauland).

                Unbebaute Grundstücke

                Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.[8] Ein Gebäude ist nicht mehr benutzbar, wenn infolge des Verfalls des Gebäudes oder der Zerstörung keine auf Dauer benutzbaren Räume vorhanden sind (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die keiner oder nur einer unbedeutenden Nutzung zugeführt werden können, gilt das Grundstück als unbebaut.

                Bebaute Grundstücke

                Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.

                Bauerwartungsland

                → Hauptartikel: Bauerwartungsland

                Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets gründen (§ 4 Abs. 2 WertV).

                Rohbauland

                → Hauptartikel: Rohbauland

                Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, § 33 und § 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind (§ 4 Abs. 3 WertV).

                Bauland (Baugrundstück)

                → Hauptartikel: Baugrundstück

                Bauland (oder Baugrundstück) ist ein Grundstück, zu dem eine Baugenehmigung zwecks Errichtung von baulichen Anlagen vorliegt.

                Betriebsgrundstück oder Privatgrundstück

                Hinweisschild auf ein Privatgrundstück

                Ein Grundstück, das ausschließlich und unmittelbar in einem Betrieb/Unternehmen genutzt wird, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und muss in der Bilanz auf der Aktivseite als Anlagevermögen ausgewiesen werden. Es gilt mithin eine Aktivierungspflicht nach § 266 Abs. 2 A II Nr. 1 HGB. Diese Vorschrift fasst Grundstücke und Bauten in einer Bilanzposition zusammen, doch müssen in der Buchhaltung für Grundstücke und Aufbauten getrennte Konten geführt werden. Der getrennte Ausweis hängt mit der Frage der Abnutzbarkeit zusammen. Grundstücke gehören zu den nicht abnutzbaren Sachanlagen und dürfen deshalb nicht abgeschrieben werden. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist der Fall, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks sowohl weniger als 1/5 des Wertes ausmacht als auch unter 20.500 Euro liegt.[9] Wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, können Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und nicht eigenen Wohnzwecken dienen, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn sie in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind. Privatgrundstücke sind danach alle Grundstücke, die nicht als Betriebsgrundstück gewidmet sind, im Eigentum des Gesellschafters stehen und von diesem ausschließlich als Privatvermögen genutzt werden.

                International

                In der Schweiz regelt Art. 655 ZGB, was alles als Grundstück im Rechtssinne zu betrachten ist. Danach erstreckt sich das Eigentum an Grund und Boden nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht. Es umfasst außerdem – unter Vorbehalt der gesetzlichen Schranken – alle Bauten und Pflanzen sowie die Quellen. Die betreibungs- und konkursrechtliche Zwangsverwertung von Grundstücken richtet sich nach der VZG.

                In Österreich gehören zum Grundstück:

                Grund und Boden,
                der natürliche Zuwachs (§ 295, § 405 ABGB),
                die auf Grund und Boden errichteten Gebäude,
                Bestandteile, die erd-, niet- und nagelfest mit dem Grundstück verbunden sind und
                Zubehör (in Österreich: „Zugehör“; bewegliches Gut, das beim Grundstück verbleiben soll).

                Nicht zum Grundstück zählen:

                Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,
                Gewinnbeteiligungen nach dem Berggesetz 1975,
                Apothekengerechtigkeiten und
                Inventar (sonstige bewegliche Sachen).

                Dem Grundstück stehen gleich:

                Baurechte und
                Gebäude auf fremden Grund und Boden (Überbauten, Superädifikate).

                Folgende Spezialgesetze behandeln auch Grundstücke:

                Vermessungsgesetz: Ein Grundstück ist jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Grenzkataster als solcher mit einer eigenen Nummer (Grundstücksnummer, Gst.Nr.) bezeichnet ist. Grundstücke werden durch Beschluss des Bezirksgerichts, welches das Grundbuch führt, neu gebildet oder gelöscht. Sie können auch durch Teilung, Zusammenlegung, landwirtschaftliche Regulierungsverfahren (Kommassierung) entstehen. Grundstücke sind Teile eines Grundstückskörpers und können aus Parzellen bestehen.
                Grunderwerbsteuergesetz: Die Definition erfolgt analog, jedoch gelten auch Grundanteile als Grundstück im Sinne des Gesetzes. Außerdem gelten wirtschaftliche Einheiten aus mehreren Grundstücken, wenn Gegenstand eines Erwerbsvorganges, ebenfalls als ein Grundstück. Diese Definition ist für die Bemessung der Grunderwerbsteuer wichtig.

                Siehe auch

                Boden (Produktionsfaktor)
                Eigentumsgrenze
                Grundsteuer (Deutschland)
                Grundstücksgleiches Recht
                Immobilie
                Recht der öffentlichen Sachen

                Weblinks

                Wiktionary: Grundstück Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                Einzelnachweise

                ↑ Christian August Hesse: Über die Rechtsverhältnisse zwischen Grundstücksnachbarn, Band 2, Ausgabe 2, 1862, S. 149.

                ↑ Otto Palandt/Peter Bassenge, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 905 Rn. 1

                ↑ BGH, Urteil vom 22. Dezember 1967, Az.: V ZR 150/64 = WM 1968, 432

                ↑ Joachim Kuntze: Grundbuchrecht, Kommentar, 1999, S. 294 f.

                ↑ Jura kurios: Wem gehört eigentlich der Kölner Dom?, Spiegel Online vom 5. Dezember 2010

                ↑ Otto Palandt/Peter Bassenge, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 890 Rn. 1

                ↑ Otto Palandt/Peter Bassenge, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 890 Rn. 3

                ↑ BFH, Urteil vom 6. Oktober 1978, BStBl. 1979 II S. 37.

                ↑ R 4.2 Nr. 8 EStR

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                  NEM werden in lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten oder Kapseln angeboten

                  Nahrungsergänzungsmittel (oft als NEM abgekürzt) sind Lebensmittel-Produkte zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen. Sie enthalten diese in konzentrierter und dosierter Form, weshalb sie in eher lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten, Trinkampullen oder Kapseln angeboten werden. Dennoch unterscheiden sie sich rechtlich und in ihrem Zweck deutlich von Arzneimitteln.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Definition
                  2 Inhaltsstoffe
                  3 Verwendung

                  3.1 Risikogruppen mit erhöhtem Nährstoffbedarf
                  3.2 NEM als Dopingrisiko im Leistungssport

                  4 Rechtslage auf EU-Ebene

                  4.1 Werbeaussagen
                  4.2 Höchstmengenregelung

                  5 Siehe auch
                  6 Literatur
                  7 Weblinks
                  8 Einzelnachweise

                  Definition

                  Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)[1] ist ein Nahrungsergänzungsmittel:

                  „ein Lebensmittel, das

                  dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
                  ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
                  in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“

                  Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe waren in Anlage 1 und 2 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Seit der Gesetzesänderung vom 23. Oktober 2013 wird in § 3 Ã¢Â€ÂžZugelassene Stoffe“ auf die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG jeweils in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung verwiesen. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.

                  In den USA werden Nahrungsergänzungsmittel von der FDA nach dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act reguliert.

                  Inhaltsstoffe

                  Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.

                  In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Einige dieser Substanzen erfüllen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel, werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Körper gebildet. Sie sind daher vitaminähnlich und werden als Vitaminoide oder populärwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet. Hierzu gehören u. a. Coenzym Q10, Carnitin, Inositol und Cholin. Eine andere Gruppe bilden die sekundären Pflanzenstoffe wie Amygdalin (Lätril) und Chlorophyll. Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine überlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schädlich anzusehen.[2] Mehrere Studien weisen einigen sekundären Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach.[3] Einen Sonderfall unter den sekundären Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar: Dies sind sekundäre Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlässigkeit der Gefäßwände beim Menschen. Demnach gehören sie ebenfalls zu den Vitaminoiden.[2]

                  Ein großer Teil der bisher in Deutschland vermarkteten Nahrungsergänzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen ab diesem Datum nur noch die in den Anlagen der NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten. Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe, wie Pflanzenauszüge, bleiben aber weiterhin verfügbar.

                  Verwendung

                  Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, als überflüssig. Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe, die er brauche. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein.[4]

                  Die Stiftung Warentest rät in einem Beitrag 2009 von der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ab.[5] Insbesondere gäbe es Situationen oder Personengruppen (z. B. Raucher), bei denen die Einnahme bestimmter Nahrungsergänzungsmittel auch schädliche Wirkungen haben könne.

                  Die Harvard School of Public Health nennt fünf konkrete Situationen, in denen es sinnvoll sein könnte, Multivitamintabletten zu nehmen; zum Beispiel, wenn man eine strikte Diät einhält oder nur einen sehr geringen Appetit hat. Gleichzeitig nennt sie drei Situationen, in denen man keine Multivitamintabletten nehmen sollte; zum Beispiel, weil man glaubt, seine Gesundheit mit extra Vitaminen verbessern zu können. Bei älteren sowie dunkelhäutigen Menschen, insbesondere im Winter in weiter vom Äquator entfernten Breitengraden rät sie zu einer Zufuhr von Vitamin D.[6]

                  Die Cochrane Library untersuchte 2012 in einer Meta-Analyse 78 klinische Studien, die annähernd 300.000 Versuchspersonen umfassten, um die Auswirkungen der regelmäßigen Zufuhr von Antioxidantien (Beta-Karotin, Vitamin A, Vitamin C, Vitamin E und Selen) auf die Sterblichkeit der Studienteilnehmer festzustellen. Eine präventive Wirkung im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit konnte dabei nicht gefunden werden. In diesem Sinne scheinen die genannten Präparate also nutzlos zu sein. Dagegen erhöhte die regelmäßige Zufuhr von Beta-Karotin, Vitamin E und möglicherweise Vitamin A die Sterblichkeit statistisch signifikant um 3 % bis 4 % (nicht jedoch die Einnahme von Vitamin C oder Selen). Hier ist also sogar von einer tendenziell schädlichen Langzeitwirkung auszugehen.[7]

                  Eine Studie von 2013 zeigte, dass in Süddeutschland zu viele ältere Menschen Nahrungsmittelergänzungen in zu hohen Dosen einnehmen.[8] Vor allem bei Magnesium und Vitamin E komme es oft zu Überdosierungen. Daten über die Einnahme dieser Nahrungsergänzungsmittel in anderen Regionen fehlen.

                  In einer 2017 publizierten Studie zum Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln werteten Forscher 49 verschiedene Studien mit 290.000 Teilnehmern aus. Im Ergebnis hatte die Einnahme von Vitamin-C-, Vitamin-D-, Vitamin-K-, Magnesium-, Selen- oder Zink-Präparaten ebenso wie Omega-3-Fettsäure-Kapseln weder einen positiven Einfluss auf die Vermeidung von Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden noch bewirkte sie eine Lebensverlängerung.[9]

                  Risikogruppen mit erhöhtem Nährstoffbedarf

                  Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt es Risikogruppen innerhalb der Bevölkerung, für die eine Nährstoffsupplementierung sinnvoll sein kann: Schwangere und Stillende haben einen erhöhtem Nährstoffbedarf insbesondere Eisen und Jod betreffend, Frauen, die schwanger werden wollen, sollten ergänzend Folsäure einnehmen. Vitamin D kommt in Frage für Menschen, die sich wenig oder gar nicht bei Sonnenschein im Freien aufhalten oder ihre Haut nicht der Sonne aussetzen.[10] Veganismus erfordert die Supplementierung von Vitamin B12. Leistungssportler könnten den sportartspezifischen Energie- und Nährstoffbedarf durch eine an Trainings- und Wettkampfbelastungen angepasste Ernährung decken, dennoch sei die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im Spitzensport weit verbreitet.[11]

                  Der Verein für Unabhängige Gesundheitsberatung (UGB) nennt Situationen, in denen der Nährstoffbedarf erhöht sein könne: etwa wenn besondere körperliche Belastungen oder chronische Erkrankungen vorliegen oder die Einnahme von Medikamenten den Nährstoffbedarf erhöhen. Bestimmte Gruppen wie Schwangere, Stillende oder Leistungssportler haben einen erhöhten Nährstoffbedarf. Senioren nähmen durch körperliche Veränderungen und psychosoziale Faktoren häufig nicht ausreichend Nährstoffe auf. Für bestimmte Risikogruppen könne eine erhöhte Nährstoffaufnahme zudem aus präventiver Sicht sinnvoll sein.[12]

                  NEM als Dopingrisiko im Leistungssport

                  Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln im Jahr 2004 ergab, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Getestet worden war auf elf anabol-androgene Steroide.[13][14]

                  Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die durch Fehler im Produktionsprozess unbeabsichtigt in die Produkte gelangten und keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunktes Köln-Bonn-Leverkusen bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich geeigneter Präparate, die ein minimierte Risiko für eine Kontamination mit Dopingsubstanzen aufweisen.[14]

                  Rechtslage auf EU-Ebene

                  Werbeaussagen

                  Werbeaussagen und -versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Demnach dürfen in der EU nur evidenzbasierte gesundheitsbezogene Aussagen zu einem Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden. Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind, sind – wie für andere Lebensmittel auch – nicht zulässig. Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet,[15] die in einem Gemeinschaftsregister der EU einsehbar sind.[16] Die Werbeaussage „Vitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ ist beispielsweise zulässig, da sie im Register auftaucht.[16]

                  Grundsätzlich dienen gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln dazu, den Absatz zu steigern, den Kunden zu einem regelmäßigen Konsum zu animieren. Sie signalisieren dem Kunden (je nach Formulierung, Absender und Rezipient machen sie dies auch glaubwürdig), dass der Verzehr des Produktes ihm gesundheitliche Vorteile bringt. Das OLG Frankfurt entschied am 10. Oktober 2011 „Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (hier: Pilzextrakt) mit der Health-Verordnung vereinbar sind, insbesondere über die erforderliche wissenschaftliche Absicherung ihrer Wirkung verfügen.“ Es hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben unzulässig und damit auch wettbewerbswidrig sind, wenn sie nicht sämtliche Anforderungen der Health-Claims-Verordnung erfüllen.[17]
                  Das OLG Düsseldorf hatte 2010 nicht ganz so klar entschieden und einige strittige Aussagen noch „durchgewinkt“. Das OLG Zweibrücken hat durch Beschluss vom 2. Juli 2010 bestätigt, dass gesundheitsbezogene Angaben dem Kunden nachgewiesen werden müssen, was nur durch ‚allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse‘ geschehen kann.[18]

                  Höchstmengenregelung

                  Als Lebensmittel sind NEMs im europäischen Recht ein wenig regulierter Marktbereich im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln. Um einen Missbrauch in Form einer Überdosierung abzuwenden (beispielsweise bei Vitamin D oder Magnesium), ist eine Höchstmengenregelung für NEMs auf EU-Ebene geplant.[19][20]

                  Siehe auch

                  Produktabgrenzung
                  Functional Food
                  Novel Food
                  Lebensmittelzusatzstoff
                  Diätetische Lebensmittel
                  Mikronährstoff (Medizin)
                  Orthomolekulare Medizin
                  Trinknahrung
                  Vitalanalyse
                  Nährstoffanreicherung (Lebensmittel)

                  Literatur

                  Andreas Meisterernst, Ebba Loeck, Helmut Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. Behr, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89947-412-1 (Loseblattwerk).
                  J. Wilfried Kügel, Andreas Hahn, Mark Delewski: Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV). Kommentar. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-53381-5.

                  Weblinks

                  Nahrungsergaenzungsmittel.org – Informationsangebot zu Verwendung, Sicherheit und einzelnen Nährstoffen des Lebensmittelverbands Deutschland
                  Klartext-Nahrungsergaenzung.de – Informationsangebot der deutschen Verbraucherzentralen
                  Gesetzliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel, Übersichtsartikel beim Lebensmittelverband Deutschland
                  Text des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Deutschland)
                  Text der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland)
                  Allgemeine Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES, Österreich)
                  Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research (PDF) Seite des NIH mit Sammlungen der 25 wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres (englisch)

                  Einzelnachweise

                  ↑ Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland)

                  ↑ a b Mehr Schein als Sein. UGB (Pseudovitamine)

                  ↑ Gemüse oder Pille? (Memento vom 12. März 2008 im Internet Archive) UGB (Sekundäre Pflanzenstoffe)

                  ↑ Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln. In: bund.de. Bundesinstitut für Risikobewertung, abgerufen am 22. August 2016. 

                  ↑ Juice plus – Teure Obst- und Gemüsekapseln. Stiftung Warentest, 2. Januar 2009.

                  ↑ Should I Take a Daily Multivitamin? Harvard School of Public Health, abgerufen am 17. Juni 2020.

                  ↑ Antioxidant supplements for prevention of mortality in healthy participants and patients with various diseases. Cochrane Library (2012)

                  ↑ S. Schwab, M. Heier, A. Schneider, B. Fischer, C. Huth, A. Peters, Barbara Thorand: The use of dietary supplements among older persons in Southern Germany — Results from the KORA-age study. In: The journal of nutrition, health & aging. Band 18, Nr. 5, November 2013, ISSN 1760-4788, S. 510–519, doi:10.1007/s12603-013-0418-8. 

                  ↑ L. Schwingshackl, H. Boeing, . Stelmach-Mardas, M. Gottschald, S. Dietrich, G. Hoffmann, A. Chaimani: Advances in Nutrition, Dietary Supplements and Risk of Cause-Specific Death, Cardiovascular Disease, and Cancer: A Systematic Review and Meta-Analysis of Primary Prevention Trials. Advances in Nutrition, Band 8 (Januar 2017), S. 27–39,doi:10.3945/an.116.013516

                  ↑ Bunte Pillen für’s gute Gewissen – Was bringen Nahrungsergänzungsmittel?, DGE Presseinformation (DGE aktuell 09/2012), 4. Dezember 2012.

                  ↑ Nahrungsergänzungsmittel im Leistungssport, DGE, 4. September 2014.

                  ↑ Interview mit Andreas Hahn: Wieviele Nährstoffe brauchen wir?, Verein für Unabhängige Gesundheitsberatung, UGB-Forum Februar 1998.

                  ↑ H. Geyer et al.: Analysis of non-hormonal nutritional supplements for anabolic-androgenic steroids – results of an international study. International Journal of Sports Medicine. Band 25 (2004), S. 124–129.(PDF)

                  ↑ a b Wenn NEM, dann Kölner Liste®, www.koelnerliste.com, abgerufen am 16. Mai 2020.

                  ↑ EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel. Ernährungsumschau, 8. Juni 2012.

                  ↑ a b EU Register of nutrition and health claims made on foods Europäische Kommission; abgerufen am 31. März 2015.

                  ↑ Aktenzeichen: 6 U 174/10. Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank

                  ↑ siehe Max-Lion Keller: Health-Claims-Verordnung: Kommentar, Rechtsprechungsübersicht und FAQ (25. November 2011), mit weiteren Links

                  ↑ Michael Gassmann: Julia Klöckner fordert EU-Höchstgrenze für Nahrungsergänzungsmittel. In: DIE WELT. 30. April 2020 (welt.de [abgerufen am 9. Mai 2020]). 

                  ↑ Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen. In: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 20. April 2020, abgerufen am 9. Mai 2020. 

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                    Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schornstein (Begriffsklärung) aufgeführt.

                    Hausschornstein auf Jersey mit zwei Schornsteinaufsätzen aus Keramik
                    Dampfhältige Rauchgase über Industrieschornsteinen (Heizkraftwerk Nord bei München)
                    Rauchende Schiffsschornsteine (russischer Kreuzer Askold)

                    Ein Schornstein ist eine überwiegend senkrecht verlaufende Rauchgasleitung in oder an Gebäuden oder Anlagen, auf Schiffen oder auf Dampflokomotiven, die Rauchgase ins Freie abführt. Der über die Dachfläche herausragende Teil eines Hausschornsteins nennt sich Schornsteinkopf. Ein schräg geführter Schornstein wird als verzogen, verschleppt oder als Schleppesse bezeichnet.

                    Früher war die Beständigkeit gegen Rußbrand ausschlaggebend für die Konstruktionsweise des Schornsteins.
                    Abgas enthält keine Rußbestandteile, so dass bei einer reinen Abgasleitung auf die Rußbrandbeständigkeit verzichtet werden kann.
                    Bei modernen Abgasanlagen kommt es aufgrund von Kondensatbildung durch niedrige Abgasmengen und -temperaturen vorwiegend auf die Säure- und Feuchtebeständigkeit an.[1]

                    Industrieschornsteine werden manchmal Schlot genannt. Bei Gebäuden wird der Schornstein auf ostmitteldeutsch auch Esse, in Österreich und Süddeutschland Rauchfang oder „der Kamin“, und in der Schweiz meist „das Kamin“ genannt. Kamin ist missverständlich, da auch in eine Wand eingebaute Feuerstätten mit sichtbarer Flamme als Kamin bezeichnet werden; diese werden in der Schweiz und im frankophonen Raum Cheminée genannt.
                    Umgangssprachlich werden auch Kühl- und andere Türme, wie etwa die Warmluft-Kamine von Aufwindkraftwerken, als Schornstein bezeichnet.

                    Die Rauchgasleitung innerhalb einer Feuerstätte wird als Zug bezeichnet, wobei an jeder Umlenkung der Rauchgase ein neuer Zug beginnt.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Begrifflichkeiten

                    1.1 Etymologie
                    1.2 Regionale Bezeichnungen

                    2 Hausschornsteine

                    2.1 Funktion
                    2.2 Ausführung
                    2.3 Typen
                    2.4 Geschichte

                    3 Besondere Funktionen großer Schornsteine

                    3.1 Landschaftsmerkmal
                    3.2 Vermessungspunkt
                    3.3 Träger für Antennen
                    3.4 Sonstiges
                    3.5 Nutzung stillgelegter Schornsteine

                    4 Schornsteine bei Kraftwerken und Industrieanwendungen

                    4.1 Bauweise
                    4.2 Kühltürme als Schornstein
                    4.3 Höchste Schornsteine

                    5 Schornsteine auf Schiffen
                    6 Schornsteine von Dampflokomotiven
                    7 Gesetze und Richtlinien

                    7.1 Schornsteinhöhe

                    8 Reparaturarbeiten
                    9 Kunst an Schornsteinen
                    10 Siehe auch
                    11 Weblinks
                    12 Einzelnachweise

                    Begrifflichkeiten

                    Ein Schornstein dient nach DIN 18160-1[2] zur Abführung von Verbrennungsgasen von Feuerstätten ins Freie und zur Herstellung des zum Ansaugen der Verbrennungsluft nötigen Unterdrucks. Er ist Teil einer Abgasanlage bzw. eines Abgassystems im weiteren Sinne.

                    Als Rauchrohr wird der innerste Kanal von mehrschalig ausgeführten Schornsteinen bezeichnet, der mit den Rauchgasen in Kontakt kommt. Das waagerecht oder schräg vom Ofen zum Schornstein verlaufende Rauchrohr wird in den Richtlinien als Verbindungsstück und umgangssprachlich als Ofenrohr bezeichnet.

                    Schornsteine in traditioneller Bauweise werden vermehrt durch Abgasleitungen (Abgasrohr) abgelöst, durch welche zwar Abgas, aber kein Rauchgas geleitet werden darf, da dieses nach DIN EN 1443 neben flüssigem Wasser (Nebeltröpfchen) auch Ruß enthalten darf, welches zu einem Schornsteinbrand führen kann.[3]

                    Etymologie

                    Die Herkunft des Wortes lässt sich sprachgeschichtlich wie folgt belegen: ahd. scorrenstein, mittelhochdeutsch schor-, schorn-, schürstein. Der erste Teil des Kompositums ist belegt mit mnd. schor(e) und dem Verb ahd. scorren („emporragen“) mhd. schorren („schroff hervorragen“). Schornstein ist somit wohl ursprünglich der Stützstein, auf dem sich der Rauchabzug erhebt. Bereits in früher Zeit wurde es jedoch in der Bedeutung „Feuerstelle, Ofen, Herd“ verwendet.

                    Regionale Bezeichnungen

                    In anderen Sprachgebieten als dem Norddeutschen verwendet man eher die Begriffe Rauchfang, Esse, Kamin oder Schlot. Heute ist Schornstein in Deutschland die Leitvariante, die zunehmend die anderen Begriffe ersetzt.[4]

                    Hausschornsteine

                    Funktion

                    Die Funktion des Schornsteins basiert auf dem Kamineffekt. Er erzeugt einen Auftrieb durch die im Vergleich zur umgebenden Luft leichtere Gassäule. Die geometrischen Parameter Höhe und lichte Weite des Schornsteins müssen deshalb auf die zu fördernde Gasmenge und ihre Temperatur abgestimmt sein.

                    Die Strömung des Gases erzeugt durch den Bernoullischen Effekt im Kamin einen niedrigeren Luftdruck, der verhindert, dass Rauchgase aus Feuerstätten in die Wohnbereiche dringen. Die Ausführung muss so sein, dass der Wind nicht in den Kamin drücken kann (er muss im freien Windstrom liegen). Um zu verhindern, dass dem Ofen oder den Räumen, in denen er steht, auch außerhalb der Feuerungsphasen kontinuierlich warme Luft entzogen wird, muss eine Rauchgasklappe installiert oder die Luftzufuhr eines luftdichten Ofens anderweitig gesperrt werden.

                    Da moderne, mit Ventilatoren betriebene Lüftungen in Bad und Dunstabzugshauben in der Küche den Förderdruck eines Schornsteins bei weitem übertreffen, könnten sie aufgrund der unvollständigen Verbrennung entstehendes Kohlenstoffmonoxid und die Abgase rückwärts durch den Ofen in die Zimmer ziehen und eine Kohlenstoffmonoxidintoxikation auslösen. Daher darf in Wohnungen mit Ventilatorlüftung ein Ofen oder Kamin nur mit entsprechendem Zuluftschacht betrieben werden. Der Zuluftschacht sollte seinerseits für die Betriebspausen verschließbar sein, um einen Abzug der Warmluft zu vermeiden.

                    Moderne häusliche Warmwasserheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik haben für den Betrieb des Schornsteins nicht mehr ausreichend hohe Abgastemperaturen für die Vermeidung von Kondensat. Die Abgase erreichen ihren Taupunkt innerhalb des Schornsteins und kondensieren an der Wandung. Diese ist dann feuchtebeständig aus widerstandsfähigem Material wie Keramik oder rostfreiem Edelstahl zu erstellen, um eine Versottung zu vermeiden. Werden die Abgastemperaturen so niedrig, dass ein ausreichender Auftrieb ausbleibt, wird ein Lüfter („Abgasventilator“, „Saugzuggebläse“) eingesetzt, um die Gase durch Über- oder Unterdruck zu fördern, was Auswirkung auf die Ausführung des Feuerraumes und/oder der „Abgasleitung“ hat (geforderte Gasdichtigkeit).

                    Wegen seiner Sicherheitsfunktion in häuslichen Feuerstätten ist der Schornstein wie die Abgasleitung baurechtlich abnahmepflichtig. Die Abnahme und Überprüfung wird in Deutschland durch den Schornsteinfeger durchgeführt.

                    Renovierte Schornsteinköpfe in Lemberg

                    Typische Schornsteine in England

                    Als Schornstein getarnter Sendemast

                    Ausführung

                    Der innere freie Durchmesser von Rauchrohr bzw. Schornstein beträgt bei Öl-, Gas- und Pelletheizungen typischerweise 12 bis 14 cm, bei Kamin- und Kachelöfen 16 bis 18 cm und bei offenen Kaminen wenigstens 20 cm.[1]

                    Inneres eines (etwas verschleppten) Hausschornsteins

                    Die DIN V 18160-1:2006-01 enthält die notwendigen Abstände zu brennbaren Baustoffen zur Vermeidung der Entflammung auch im Falle eines Rußbrands. Schornsteinkonstruktionen wird dabei eine Rußbrandbeständigkeitsklasse zugeordnet. Die Klasse G50 etwa kennzeichnet eine Konstruktion, die bis zu einem Abstand von 50 mm rußbrandbeständig ist. Notwendig Abstände zu Holzbalken sind auch den Feuerungsverordnungen der deutschen Bundesländer zu entnehmen. Wenn die Fuge zu brennbaren Baustoffen nicht offengehalten werden kann, so ist eine gute Belüftung erforderlich. Eine Verfüllung mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ist in besonderen Fällen zulässig. Schmale Bauteile wie Leisten oder Latten, die nur geringfügig am Schornstein anliegen, müssen keinen Abstand einhalten. Zu Fenstern ist in der Regel mindestens ein Abstand von 20 cm einzuhalten. Die Hersteller von Wärmedämmverglasungen verlangen häufig einen größeren Abstand, um das Bersten des Glases durch Wärmespannungen zu vermeiden. Freiliegende Abgasleitungen müssen von brennbaren Bauteilen einen Abstand von 20 cm einhalten, sofern sie nicht durch eine wenigstens 2 cm starke Umhüllung aus nichtbrennbaren Dämmstoffen verkleidet werden oder die Abgastemperatur der Feuerstätten höchstens 160 °C erreichen kann.[1]

                    Typen

                    Folgende Hausschornsteine sind in Europa gängig:

                    dreischalige Schornsteine bestehen aus Schacht (Mantelstein) bzw. Außenrohr, Dämmung und Innenrohr
                    zweischalige Schornsteine bestehen aus Schacht bzw. Außenrohr mit Innenrohr
                    einschalige Schornsteine bestehen aus einem Schacht aus meist mineralischen Baustoffen[5]

                    Doppelwandige Schornsteine aus rostfreiem Stahl gibt es in zweischaliger oder dreischaliger Ausführung, wenn sich zwischen Innen- und Außenrohr noch eine Dämmschicht befindet.

                    Durch eine Dämmschicht bleibt die Abgaswärme erhalten, wodurch der Unterdruck vergrößert wird und keine Gefahr der Eisbildung an der Schornsteinmündung besteht. Erforderlich ist eine Dämmung meist nur, wenn die Abgasanlage außerhalb des Gebäudes geführt wird.

                    Zweischalige Schornsteine werden oft als Abgasleitung eingesetzt oder dort, wo Abgase unter Überdruck abgeführt werden.

                    Raumluftunabhängige Heizgeräte werden oft an einen zweischaligen Schornstein angeschlossen, bei dem der Zwischenraum zwischen Schacht bzw. Außenrohr und Innenrohr zur Verbrennungsluftzuführung verwendet wird. Diese Schornsteinsysteme werden auch LAS-Schornstein genannt.

                    Schnitt durch einen dreischaligen Schornstein

                    Schnitt durch einen zweischaligen LAS-Schornstein

                    Schnitt durch ein dreischaligen LAS-Schornstein mit Abgas- und Zuluftführung

                    Schnitt durch einen dreischaligen W3G-LAS-Schornstein

                    Neuerdings sind wegen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Öfen und Kaminen auch raumluftunabhängige Geräte im Handel; diese werden dann an dreischaligen LAS-Schornsteinen angeschlossen. Der Ofen bezieht dann seine Verbrennungsluft durch den Zuluftschacht des Schornsteins von außen, statt sie wie normale Öfen dem Aufstellraum zu entnehmen. Dadurch kann die Gebäudehülle luftdicht erstellt werden, wie es die EnEV fordert.

                    Aus Energiespargründen wird die Abgastemperatur der Feuerstätten immer geringer, was auch bei festen Brennstoffen wie Scheitholz und Holzpellets zu Unterschreitung der Taupunkttemperatur im Schornstein führen kann. Dadurch entsteht Kondensat, weshalb bei diesen Feuerstätten ein neuer Typ Schornstein erforderlich ist. Dieser Typ sollte die Klassifizierung „W3 Gxx“ besitzen, handelsüblich wird ein solches System als „W3G-Schornstein“ bezeichnet. Diese Systeme sind auch nach einem Rußbrand (Schornsteinbrand) noch feuchteunempfindlich.

                    Eine besondere Schornstein-Bauart ist die russische Röhre. Sie zeichnet sich durch einen engen Querschnitt aus.[6] Diese Bauform mit russischem Vorbild ist seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland üblich. Die ältere Schornsteinbauweise hat in Deutschland einen größeren Querschnitt und ist vom Schornsteinfeger besteigbar.

                    Geschichte

                    Schornstein und Rauchfang in einer mittelalterlichen Burg

                    Der Schornstein wurde in Form des Hypokaustums von den alten Römern entwickelt, geriet aber wieder in Vergessenheit. Er tauchte erst im 10. – 11. Jahrhundert wieder auf[7], vorher gab es nur eingeschossige Einraumhäuser (woraus sich unter anderem Dielenhäuser entwickelten). Der Rauch zog von der Kochstelle durch das ganze Haus und entwich über Öffnungen im Dach. Das führte dazu, dass das ganze Haus beheizt wurde, aber auch dass der Ruß sich im Kochbereich („Rauchkuchl“) und im ganzen Haus (samt Kleidung, Lungen und Haut der Bewohner) niederschlug und die Feuergefahr stieg. Fleisch und Fische wurden nahe der Kochstelle oder unterm Dach vor Nagern oder Haustieren gesichert aufgehängt und wurden dort automatisch getrocknet und geräuchert. Mit Einführung der Zwischengeschossdecken ergab sich die Notwendigkeit einer besseren Rauchabführung.

                    Über dem offenen Feuer befand sich dann ein trichterförmiger Rauchfang, der oben in den Schornstein mündete und in dem auch Wurst und Fleisch geräuchert werden konnten. Mit dem Aufkommen gemauerter oder eiserner Kochherde wurde der Rauchfang überflüssig, in ländlichen Gebieten hielt sich das Kochen über offenem Feuer noch bis ins Ende des 19. Jahrhunderts. Rein zu Heizzwecken dienende Öfen des Hauses in anderen Räumen wurden schon zuvor direkt an den Schornstein angeschlossen.

                    Durch regelmäßige Anordnung auf der Dachfläche und handwerklich aufwendige Gestaltung wurden Schornsteine beispielsweise im Schlossbau der Barockzeit auch als architektonisches Schmuckelement verwendet. Hierbei wurde oft ein sog. Verziehen der Schornsteine notwendig, d. h. der Rauchkanal wurde unterhalb der Dachfläche fast horizontal geführt, damit er an der ästhetisch richtigen Stelle aus dem Dach heraustreten konnte; manchmal wurden sogar noch zusätzliche Schornsteinattrappen angebracht um die regelmäßige Gliederung aufrechtzuerhalten. Im Sinne der Denkmalpflege ist es problematisch, dass nicht mehr benötigte Schornsteine heute bei Dacherneuerungen oft abgebrochen werden und damit auch ihre ästhetische Funktion verloren geht.

                    Anordnungen unter Pfalzgraf Karl IV. aus dem Jahr 1772 dienten auch der Verhütung eines Brandes im Zusammenhang mit häuslichen Feuerstätten. Nach gleichzeitigen Bauvorschriften durften keine Holzschornsteine mehr errichtet, keine hölzernen Schläuche mehr eingebaut werden, die den Rauch der Feuerstätte zum Kamin zu leiten hatten, wie es auch untersagt wurde, Ofenrohre zum Fenster hinauszuführen.[8]

                    Ab Mitte des 18. Jahrhunderts ersetzten sogenannte Mantelschornsteine als Nachfolgelösung die Schwarzen Küchen, in denen auf offenem Feuer ohne Abzug gekocht wurde. Als historische Rarität gibt es vereinzelte Mantelschornsteine noch im 21. Jahrhundert in alten Häusern z. B. im Oderbruch (Land Brandenburg).[9]

                    Besondere Funktionen großer Schornsteine

                    Landschaftsmerkmal

                    In der Gründerzeit wurden Fabrikschlote oftmals so platziert, dass sie dem jeweiligen Stadtviertel ein gewisses Gepräge gaben. Reiche Industrielle legten Wert auf die künstlerische Ausgestaltung der Fabrikmauern, Portale und Schlote – etwa durch die z. B. in Thüringen weit verbreitete Schmucktechnik mit versetzten Ziegeln.

                    Vermessungspunkt

                    Für die Geodäsie – der es gerade in Industriegebieten meist an freier Sicht mangelt – wurden symmetrisch gemauerte Fabrikschlote oft als Hochpunkte eingemessen, da sie sich gut als Festpunkte eignen. Im Gegensatz zu Kirchtürmen oder Masten erfordern sie jedoch ein zweifaches Zielen, das der Geodät „Schlot links, Schlot rechts“ nennt. Durch Bildung des Mittels wird die Richtung ermittelt. Nur vereinzelt wird der an der Schlotspitze angebrachte Blitzableiter als Ziel verwendet, weil er sich durch Wettereinflüsse verändern kann.

                    Träger für Antennen

                    Zum Mobilfunkturm umgebauter Kamin in Dannenberg

                    Einige große Schornsteine tragen auch Sendeantennen für leistungsschwache (Sendeleistung < 1 kW) UKW-Rundfunksender oder Fernsehsender. Sie sind auch als Träger von Mobilfunkantennen beliebt. Allerdings kann es durch die Rauchgase zu Korrosionsproblemen kommen.

                    Sonstiges

                    Große Schornsteine können mittels eines Schornsteinbehälters auch als Wasserturm dienen.

                    Manche Schornsteine einiger Großkraftwerke in der ehemaligen Sowjetunion sind mit Auslegern ausgestattet, an denen die Leiterseile der vom Kraftwerk abgehenden Leitungen über das Kraftwerksgebäude hinweggeführt werden. Allerdings wurde diese Variante wegen möglicher Korrosionsprobleme nur selten realisiert.

                    Der Schornstein der Müllverbrennungsanlage Pei Tou trägt ein Drehrestaurant.

                    Nutzung stillgelegter Schornsteine

                    Stillgelegte Industriekamine können z. B. in Sendetürme umgewandelt werden. Ein Beispiel hierfür befindet sich in Leipzig-Connewitz. Außerdem sind sie wegen ihrer oft überragenden Höhe gerne genutzte Werbeträger.

                    In Weißandt-Gölzau wurde ein Schornstein in eine Windkraftanlage umgebaut.

                    Die „Wächter“ von Gaudí auf der Casa Milà, Barcelona

                    Schornsteine bei Kraftwerken und Industrieanwendungen

                    Wappen der Marktgemeinde Hirtenberg, Österreich

                    Die ersten hohen Fabrikschlote gehen auf den Beginn der Industrialisierung zurück und sind eine Weiterentwicklung der bei Hochöfen gemachten Erfahrungen. Sie wurden aus sehr heiß gebrannten, demzufolge sehr harten Ziegeln rund aufgemauert, teilweise auch mit feuerfesten Materialien verkleidet. Die Schlote dienten einerseits dem besseren Abzug der Feuerstellen (siehe Kamin), anderseits einer gewissen Luftreinhaltung. Daher wurden sie immer wesentlich höher als die umliegenden Gebäude gebaut – was andererseits einen stärkeren Angriff des Windes mit sich brachte.

                    Bauweise

                    Insbesondere Kraftwerk- und Industrie-Schornsteine werden in der Höhe so dimensioniert, dass sie die meist umweltschädlichen Abgase in einer Höhe emittieren, wo die Winde deutlich stärker als in Bodennähe wehen und wo sie sich (während sie teilweise in Richtung Boden absinken) beim Vermischen mit sauberer Luft stark verdünnen. Manchmal wird ihre Höhe daran bemessen, dass sie eine eventuell vorhandene Inversionsschicht durchstoßen.

                    Sie werden meist zweischalig ausgeführt:

                    Eine äußere Schale aus Beton oder Mauerwerk, die als Tragwerk für die Belastungen auf den Schornstein dient
                    Eine innere Schale, die die Rauchgase führt und aus gegen Säureangriff chemisch beständigem Material besteht

                    Die Austrittsgeschwindigkeit des Rauchgases aus dem Schornsteinkopf beträgt bei Kohlekraftwerken bis zu 20 Meter pro Sekunde.

                    Hohe Schornsteine sind mit Flugsicherungslampen ausgerüstet und tragen in vielen Ländern (in Deutschland jedoch nur selten) auch im oberen Teil einen rot-weißen Warnanstrich für den gleichen Zweck tagsüber.

                    Montage des mittlerweile gesprengten 300-Meter-Schornsteins im Kraftwerk Thierbach

                    Industriekamin eines Heizkraftwerks in Zürich

                    Schornstein des Kraftwerks Ekibastus in Kasachstan

                    Stahlschornstein mit Scruton-Wendel gegen Resonanzschwingungen

                    Kühltürme als Schornstein

                    Kühltürme können auch zusätzlich als Schornstein genutzt werden. Dieses Verfahren wird als Reingaseinleitung bezeichnet. Bei diesem Verfahren wird auf ca. einem Drittel der Kühlturmhöhe (über der Verrieselungsebene) das Rauchgas in die Kühlturmmitte geführt und dort in die Dampfschwaden abgegeben.

                    Bei Kohlekraftwerken mit Reingaseinleitung werden die entschwefelten und durch Elektrofilter gereinigten Rauchgase über den Kühlturm abgeleitet. Dazu wird das Rauchgasrohr über der Verrieselungsebene in die Mitte des Kühlturms geführt. Bei Anlagen ohne Rauchgasreinigung (insbesondere Rauchgasentschwefelung) würde im Kühlturm allerdings starke Korrosion auftreten.

                    Kraftwerk Weisweiler: Rote Rauchgasrohre leiten die Abgase nach Umbau in die Kühltürme

                    Kühlturm mit kombinierter Nutzung als Schornstein (Höhe 180 Meter)

                    Rauchgasrohr im Kühlturm

                    Der Vorteil dieser in Deutschland erstmals 1982 im Modellkraftwerk Völklingen[10] angewandten Technik (Reingaseinleitung) besteht darin, dass die erwärmte und feuchte Abluft des Kühlturms einen wesentlich stärkeren Auftrieb bietet als das Rauchgas. Hierdurch kann eine Verteilung der Abgasfahne mit geringerer Bauhöhe erreicht werden als bei einem „konventionellen“ Schornstein. Dies ist besonders bei Kohlekraftwerken von Vorteil, weil die Abgase nach der nassen Wäsche in der Rauchgasentschwefelungsanlage (REA) stark abgekühlt sind und nur noch einen geringen Auftrieb haben.

                    Die Nachteile dieser Technik liegen unter anderem in der unverhältnismäßig großen Dimension des kombinierten Kühlturms, die realisierte Mindesthöhe liegt bei 100 m (Modellkraftwerk Völklingen, Baujahr 1982), allerdings wurden in den letzten Jahren ausschließlich Türme zwischen 155 m und 200 m Höhe gebaut, um eine höhere Kühlleistung zu erreichen. Gerade bei angrenzender Wohnbebauung, wie zum Beispiel in den Städten Datteln und Duisburg-Walsum, wurden die neuen Blöcke mit den kombinierten Kühltürmen zur Rauchgasableitung als neuer Block an bestehende Anlagen gebaut. Teilweise gab es an diesen Altstandorten vorher keinen Kühlturm, da die Wärme anders abgeleitet wurde (zum Beispiel Durchlaufkühlung über angrenzende Gewässer); das Rauchgas wurde über konventionelle Schornsteine abgeleitet.
                    Nun kommt es an diesen Standorten durch den Turm und die im Betrieb entstehenden Dampfschwaden zu unerwünschten Auswirkungen auf das Mikroklima, zum Beispiel lokal erhöhte Niederschlagsmengen und großflächige Verschattungen.

                    Um diese Nachteile zu vermeiden, kam es nach Bürgerprotesten schon zu Planungsänderungen. So wurde beim Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg die ursprüngliche Planung eines Naturzug-Kühlturms mit kombinierter Nutzung als Schornstein geändert. Die realisierte Planung beinhaltet einen niedrigen Hybridkühlturm (Höhe 65 m). Aufgrund der aufwendigen Rauchgasreinigung kann auch auf einen sehr hohen Schornstein verzichtet werden. Der neue konventionelle Schornstein hat eine Höhe von 130 m.[11]

                    Turmhöhe
                    Kraftwerke mit Kühlturmnutzung als Schornstein
                    Brennstoff

                    100 m

                    Kraftwerk Völklingen/Fenne (Blöcke HKV & MKV)

                    Steinkohle

                    110 m

                    Kraftwerk Frimmersdorf (Block Q)

                    Braunkohle

                    120 m

                    Kraftwerk Jänschwalde (Blöcke A–F)

                    Braunkohle

                    128 m

                    Kraftwerk Niederaußem (Blöcke G & H)

                    Braunkohle

                    135 m

                    Kraftwerk Quierschied/Weiher (Block Weiher III)

                    Steinkohle

                    141 m

                    Kraftwerk Schwarze Pumpe (Blöcke A & B)

                    Braunkohle

                    141 m

                    Kraftwerk Staudinger (Block 5)

                    Steinkohle

                    141,5 m

                    Kraftwerk Rostock (Monoblock-Kraftwerk)

                    Steinkohle

                    155 m

                    Kraftwerk Boxberg (Block R)

                    Braunkohle

                    160 m

                    Kraftwerk Lünen (Block Lünen-Stummhafen)

                    Steinkohle

                    165 m

                    Kraftwerk Westfalen (Blöcke D & E)[12]

                    Steinkohle

                    172 m

                    Kraftwerk Neurath (Blöcke F & G)

                    Braunkohle

                    174,5 m

                    Kraftwerk Lippendorf (Blöcke R & S)

                    Braunkohle

                    180 m

                    Kraftwerk Datteln (Block 4)

                    Steinkohle

                    181 m

                    Kraftwerk Duisburg-Walsum (Block 10)

                    Steinkohle

                    200 m

                    Kraftwerk Niederaußem (Block K)

                    Braunkohle

                    Höchste Schornsteine

                    Der höchste Schornstein der Welt ist der Schornstein des Kraftwerks Ekibastus in Ekibastus, Kasachstan. Er ist 419,7 Meter hoch. Zu den höchsten Schornsteinen der westlichen Welt gehört der 381 Meter hohe Inco Superstack einer Nickelhütte in Greater Sudbury, Ontario, Kanada. Europas höchster Schornstein ist der 360 Meter hohe Schornstein von Trbovlje in Slowenien.

                    Der höchste Schornstein, der in Deutschland gebaut wurde, ist der 307 Meter hohe Schornstein des Kraftwerks Buschhaus bei Helmstedt.

                    Der mit ca. 140 m höchste Ziegelschornstein ist die Halsbrücker Esse bei Freiberg. Betonschornsteine werden ab einer Bauhöhe von 200 Metern mit Ziegeln weitergebaut. Wegen der erhöhten Korrosion durch Witterungseinflüsse sind Reparaturmaßnahmen dann an den korrodierten Teilen kostengünstiger zu bewerkstelligen (Neubau durch Teilabbruch) z. B. Kupferhütte in Duisburg in NRW.

                    Schornsteine auf Schiffen

                    Schiffsschornstein

                    Mit der Einführung von Dampfmaschinen als Antrieb auf Schiffen wurden auch Schornsteine an Deck dieser Fahrzeuge aufgebaut. Dienten diese zunächst der Abfuhr von Rauch und Abdampf, wurden sie bald Erkennungssignal der betreffenden Reederei des Schiffes. In der Zeit der Schnelldampfer wurde die Anzahl der Schornsteine zum Statussymbol. Manche Reederei ließ beispielsweise zu zwei oder drei aktiven Schornsteinen noch einen weiteren als Attrappe hinzubauen. So war bei der Cap Arcona der hintere Schornstein nur Zierde.[13] Es gab aber auch Schiffe mit mehr als vier Schornsteinen.

                    Um zu verhindern, dass Rauch und Schmutz aus den Schornsteinen auf Passagierdecks fallen konnte, gab es verschiedene Ansätze:

                    möglichst hohe Schiffsschornsteine
                    kleine Flügelstummel zur Erzeugung einer Wirbelschleppe, die die Rauchgase in horizontale Richtung lenken (z. B. bei der Norway)
                    aufgesetzte horizontale Scheibe (z. B. bei der Maxim Gorkiy).

                    Flussschiffe besaßen oftmals klappbare Schornsteine, um auch niedrige Brücken passieren zu können.

                    Schornsteine von Dampflokomotiven

                    Dampflokomotive mit rauchendem Schornstein

                    Der Schornstein einer Dampflokomotive ist schwach kegelig ausgebildet und besteht aus Gusseisen. Er stützt sich mit einem angegossenen Flansch auf den Rauchkammermantel und ragt tief in die Rauchkammer hinein. Unten ist er mit einem Kragen versehen, der das Absaugen der Rauchgase begünstigt.

                    Gesetze und Richtlinien

                    Die ersten Maßnahmen gegen Luftverschmutzung wurden schon in der Antike gesetzt und bestanden oft in einer Verlagerung von Betrieben mit starker Geruchs- oder Rauchentwicklung (z. B. Gerber oder Glasmacher) in die Vororte der Städte.

                    Vereinzelte gesetzliche Beschränkung der Schadstoffemissionen gab es ab dem Spätmittelalter für die Metallurgie und insbesondere Schmelzhütten, z. B. in Köln 1464, und später in Handwerkszentren wie Nürnberg und Augsburg. Bald nach Beginn der Industrialisierung gingen viele Fabriken – beispielsweise im mittelenglischen Black Country – entweder freiwillig an die Stadtränder oder bauten immer höhere Schlote. Den höchsten Fabrikschlot Mitteleuropas errichtete um 1950 die Zellstofffabrik Lenzing AG aufgrund von Auflagen der Landesregierung Oberösterreichs.

                    Klarere gesetzliche Rahmenbedingungen wurden aber oft erst nach Umweltkatastrophen beschlossen. Die wohl schlimmste Smog-Vergiftung der Industriegeschichte geschah vom 5. bis zum 9. Dezember 1952 in London (siehe Smog-Katastrophe in London 1952). Schwefelgase und Ruß aus Fabriken und Hausbrand sammelten sich am Boden und vermischten sich mit Autoabgasen. Das giftige Luftgemisch wurde teilweise so dicht, dass man auf der Straße die eigenen Füße nicht mehr sehen konnte, und kostete etwa 10.000 Einwohner das Leben. Diese Katastrophe war Anlass für den 1956 beschlossenen „Clean Air Act“ gegen extreme Luftverschmutzung. Er beschränkte u. a. offene Kamine und schrieb neben anderen Maßnahmen auch Schlothöhen vor.

                    Heute begrenzt man die Emissionen hingegen eher durch Grenzwerte, weil inzwischen auch bessere Messmethoden für die Umweltüberwachung entwickelt wurden. Durch weitgehende Abgasreinigung benötigen viele Betriebe nun keine hohen Schlote mehr, sodass sie abgerissen oder vereinzelt zum Industriedenkmal umgewidmet werden.

                    Schornsteinhöhe

                    Zur Festlegung der Höhe von Schornsteinen kleinerer Feuerungsanlagen diente zunächst die VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 „Ausbreitung luftfremder Stoffe in der Atmosphäre; Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen“ vom November 1980.
                    Die Neubearbeitung der VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 wurde im Juli 2017 herausgegeben und erhielt aufgrund der Übernahme von Inhalten der Richtlinie VDI 2280[14] zu Ableitbedingungen für organische Lösemittel den neuen Titel „Umweltmeteorologie – Ableitbedingungen für Abgase – Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“ und beschreibt nun die Ermittlung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen von Anlagen, die Abgase, organische Lösemittel und andere Schadstoffe freisetzen, wozu etwa auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gehören, die unter die 31. BImSchV fallen. Die Anwendung dieser Richtlinie wird unter anderem von den örtlichen Baubehörden bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Gebäude gefordert, die Feuerungsanlagen enthalten.
                    Die nach diesen VDI Richtlinien ermittelten Mindesthöhen erfüllen die „Anforderungen des Immissionsschutzes zum ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und zur ausreichenden Verdünnung der Abgase“.[14]

                    Insbesondere, wenn doppelwandige Luft-Abgas-Systeme über mehrere Meter frei im Außenraum geführt werden, ist zu beachten, dass die Abgase sich durch den Wärmeaustausch mit der angesaugten Luft soweit abkühlen können, dass entstehendes Kondensat gefriert und der Schornsteinkopf vereist. Abhilfe schafft eine Wärmedämmung des äußeren Rohrs oder eine Begrenzung der Länge des parallel zum Abgas geführten Ansaugrohrs.

                    Die Schornsteinen größerer Anlagen werden auch nach der TA Luft 2002 bzw. der TA Luft, Entwurf 2018, bemessen werden.
                    Weitere Hilfsmittel sind die Software-Programme BESMIN und BESMAX sowie das Merkblatt zur Schornsteinhöhenberechnung von 2012.[15]

                    Reparaturarbeiten

                    Zur Abdichtung von undichten Schornsteinen kann von innen mit einer speziellen Vorrichtung ein Mörtel als Dichtmasse aufgebracht werden. In Österreich wird der Vorgang als das Ausschleifen eines Rauchfangs bezeichnet.[16]

                    Kunst an Schornsteinen

                    Manche Haus- und vor allem Fabriksbesitzer ließen die Schlote außen künstlerisch ausgestalten oder mit Kacheln verkleiden. Heute sind manche dieser Kunstwerke oder besonders schön gemauerte Exemplare als Industriedenkmale gewidmet oder in einem Gesamtkunstwerk eingebettet. Herausragend sind zum Beispiel die künstlerisch aufwendig gestalteten Schornsteine von Antoni Gaudí in Barcelona.

                    Siehe auch

                    Effektive Schornsteinhöhe
                    Politik der hohen Schornsteine
                    Schwefelsäuretaupunkt

                    Weblinks

                    Commons: Schornstein Ã¢Â€Â“ Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
                    Commons: Schornsteine Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                    Wiktionary: Schornstein Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                    Schornsteine bei structurae.de
                    Schornsteinsysteme mit massiven Außenschalen BauWissen Online

                    Historisch

                    Schornstein. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 15. Altenburg 1862, S. 394–396 (zeno.org). 
                    Schornstein Artikel aus Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7, Stuttgart, Leipzig 1909, S. 775–781.
                    Industriegeschichtliche Dokumente über Schlote aus dem Industrieviertel in Niederösterreich

                    Einzelnachweise

                    ↑ a b c Dipl.-Ing. Wolfgang Wegener: Schornsteintechnik …und die Verantwortung des Planers, S. 3, Initiative pro Schornstein e.V.; abgerufen im November 2019

                    ↑ Text der DIN 18160-1 „Abgasanlagen für Planung und Ausführung“ auf www.Ofenseite.de; abgerufen im Februar 2017

                    ↑ Informationen zu Abgasanlagen, Bruno Bosy

                    ↑ „Dritte Runde – Schornstein / Kamin“, Atlas zur deutschen Alltagssprache (AdA), Phil.-Hist. Fakultät, Universität Augsburg, 19. Juni 2006

                    ↑ Informationen und Richtlinien zu Schornsteinen und Abgasführung, Firma KLB; abgerufen im Februar 2017

                    ↑ Artikel Schornstein in Meyers Konversations-Lexikon, 1888. Zitat: „In der Regel ist es gestattet, die engsten, sogen. russischen Rauchröhren zu 16 cm, die weitern zu 21–26 cm im Geviert oder besser im Durchmesser weit anzulegen, wenn sie für geschlossene (verdeckte) Feuerungen (für Stubenöfen, für sogen. Sparherde und die meisten technischen Feuerungsanlagen) dienen.“

                    ↑ Geschichte des Schornsteinfegers. private Website

                    ↑ Franz-Josef Sehr: Das Feuerlöschwesen in Obertiefenbach aus früherer Zeit. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1994. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg-Weilburg 1993, S. 151–153. 

                    ↑ Helge von Giese: Über den Dächern von Letschin. In: Märkische Oderzeitung vom 6. Januar 2021, Frankfurter Stadtbote S. 17

                    ↑ Kraftwerk Völklingen/Fenne auf power-saar.steag-saarenergie.de.

                    ↑ Kraftwerk Moorburg Technikdetails auf vattenfall.de.

                    ↑ Atominfo.ru: Projekte, die die Baukosten senken, werden von Auftragnehmern als feindlich eingestuft: Direktor von ОАО СПбАЭП

                    ↑ Bericht: „Schiffsschornsteine im Wandel der Zeiten“, Zeitschrift stander, Heft 6, 1980

                    ↑ a b Wolfgang Bächlin, Wolfgang Theurer: Die neue Richtlinie VDI 3781 Blatt 4. In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft. Band 77, Nr. 7/8, 2017, S. 279–283 (lohmeyer.de [PDF]). 

                    ↑ Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung, Herausgeber: Fachgespräch Ausbreitungsrechnung, 6. November 2012

                    ↑ Kamin schleifen – Innenabdichtung Ihres Kamins, Das „Schleifen“ – Wiederherstellung der Betriebsdichtheit gem. ÖNORM B 8206. In: Rauchfangsanierung-Pignitter.at. Abgerufen im Oktober 2020

                    Normdaten (Sachbegriff): GND: 4053211-2 (OGND, AKS)

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                    Kategorien: SchornsteinVermessungspunktKamin

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