Lkw-Käufer Lutz Trülliker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Lorenz FaÃ?bender Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Lübeck vom 21.4.1938 – Az. S 797 Wl 1135/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Lorenz FaÃ?bender Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung, Ottokar Thelen Bautischlereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Lutz Trülliker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Lorenz FaÃ?bender Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1981 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Lorenz FaÃ?bender Jalousien Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.9.2008
Aktenzeichen: o 105 HG 9689/17
GmbHR 1984, 26241