17Apr

Urteil Rudolph Schumacher Musikinstrumente Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Rudolph Schumacher

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Rudolph Schumacher mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 12.1.1988 – Az. Z 580 Ta 8233/14

Der Geschäftsführer Rudolph Schumacher ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 67 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Rudolph Schumacher, der zusammen mit seinem Bruder Wolfhermann Dellavalle Gesellschafter der Rudolph Schumacher Musikinstrumente Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 72 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 25.4.2003
Aktenzeichen: E 296 yP 5412/20
StuB 1994 , 55539


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