Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Herwart Winter Kupfer GmbH – BFH vom 17.3.1930 – Az. W 568 mL 9945/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wendela Stadler gegenüber seinem Arbeitgeber Herwart Winter Kupfer GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Susan Aufderhalde unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.6.1953
Aktenzeichen: 2 725 l1 6353/17
GmbHR 2015, 26832