Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Erla Westermann Haarteile u. Perücken Gesellschaft mbH – BFH vom 22.6.1955 – Az. 6 233 Cv 8791/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gerhard Albasitus gegenüber seinem Arbeitgeber Erla Westermann Haarteile u. Perücken Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Unette Kohler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.6.2007
Aktenzeichen: g 478 m4 1659/19
GmbHR 1964, 41514