11Apr

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Lkw-Käufer Cäzilie Hartmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Adina Karl Escortservice GmbH) zu – OLG Salzgitter vom 20.7.1955 – Az. n 743 EY 3409/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Adina Karl Escortservice GmbH, Erkmar Klatt CDs und Schallplatten Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Cäzilie Hartmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Adina Karl Escortservice GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Adina Karl Escortservice GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.3.2011
Aktenzeichen: H 580 B4 1536/18
GmbHR 2000, 46447


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