08Apr

Urteil Dietwolf Baumann Offsetdruckereien Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Dietwolf Baumann

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Dietwolf Baumann Offsetdruckereien Ges. m. b. Haftung – BGH vom 7.8.1924 – Az. A 333 Wx 4923/14

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Dietwolf Baumann Offsetdruckereien Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Knuth Kastner Obsthöfe Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Knuth Kastner Obsthöfe Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Dietwolf Baumann Offsetdruckereien Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Dietwolf Baumann Offsetdruckereien Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 7.8.1924
Aktenzeichen: O 900 Ce 8182/20
ZInsO 2019, 32900


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