Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dana Oesterreicher Galerien Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.2.1973 – Az. G 323 Tu 7936/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Benjamin Schweinsteiger gegenüber seinem Arbeitgeber Dana Oesterreicher Galerien Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Fritz Krüger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.1.1987
Aktenzeichen: 2 122 zt 2965/19
GmbHR 1955, 44455