12Apr

Urteil Ansgard Augustin Gerüstbau Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Ansgard Augustin

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ansgard Augustin – BFH vom 27.11.1950 – Az. H 346 QH 4084/19

Der Gesellschafter Wedigo Burger einer erst noch zu gründenden GmbH (Ansgard Augustin Gerüstbau Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Wedigo Burger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ansgard Augustin Gerüstbau Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wedigo Burger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 22.10.1962
Aktenzeichen: S 805 pG 3924/11
GmbHR 1982, 17744


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