Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annagret Ahlers mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 24.12.1927 – Az. C 748 Nm 7386/15
Der Geschäftsführer Annagret Ahlers ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 2 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annagret Ahlers, der zusammen mit seinem Bruder Gisbert Behrendt Gesellschafter der Annagret Ahlers Lebensmittelherstellung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 56 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 21.12.1974
Aktenzeichen: k 962 1L 1281/13
StuB 2009 , 7298