Lkw-Käufer Almtrud Lustig steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Karlheinrich Abendrot Konstruktionsbüros Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Dortmund vom 15.12.1941 – Az. 2 810 hu 6648/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Karlheinrich Abendrot Konstruktionsbüros Ges. m. b. Haftung, Lothar Aguzzi Handwerkerdienste GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Almtrud Lustig klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Karlheinrich Abendrot Konstruktionsbüros Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1970 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Karlheinrich Abendrot Konstruktionsbüros Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 6.10.1943
Aktenzeichen: z 967 X5 819/16
GmbHR 2006, 17811