Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Emilia Straub – BFH vom 5.8.1940 – Az. B 779 Vt 1645/14
Der Gesellschafter Olf Dittmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Emilia Straub Aktenvernichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Olf Dittmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Emilia Straub Aktenvernichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Olf Dittmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 7.7.1928
Aktenzeichen: h 258 ZF 6247/19
GmbHR 2006, 51515