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Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Sylvius Ebert Cocktailbar GmbH und Ursus Huber Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zwischen

Sylvius Ebert Cocktailbar GmbH
Sitz in Nürnberg
– ANBIETER –
Vertreten durch den Geschäftsführer Sylvius Ebert

und

der Firma Ursus Huber Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Köln
Vertreten durch den Geschäftsführer Ursus Huber

– ANWENDER –

1. Vorbemerkungen

Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 22.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

3. Zeitplan

Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 2.11.2022, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

5. Geheimhaltung

Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

– diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

6. Schlussbestimmungen

Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Nürnberg.

Nürnberg, 22.04.2021 Köln, 22.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
Sylvius Ebert Cocktailbar GmbH Ursus Huber Videotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sylvius Ebert Ursus Huber


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    GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Hansfriedrich Armagnac Bildbearbeitung Ges. mit beschränkter Haftung

    zwischen

    der Hansfriedrich Armagnac Bildbearbeitung Ges. mit beschränkter Haftung

    vertreten durch ihren Gesellschafter Hansfriedrich Armagnac

    nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

    und

    Herrn / Frau Annelotte Wendt
    aus Potsdam

    nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

    wird folgender

    A n s t e l l u n g s v e r t r a g

    geschlossen.

    Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021

    ist Herr / Frau Annelotte Wendt
    (mit Wirkung vom 21.04.2021

    zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

    Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 21.04.2021.

    Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

    oder

    Der bisherige mit Herrn / Frau Hansfriedrich Armagnac bestehende Anstellungsvertrag vom 26.4.2013 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

    § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

    Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

    Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

    Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

    § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

    Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

    Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

    § 3 Selbstkontrahieren

    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

    Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

    § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

    Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

    Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

    Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

    Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

    Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

    § 5 Haftung des Geschäftsführers

    Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

    Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

    Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

    Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 87 TEURO

    Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

    Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3864 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    § 6 Dienstort und Arbeitszeit

    Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

    Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

    An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

    § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

    Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

    Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

    Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

    Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

    Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

    § 8 Wettbewerbsverbot

    Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

    Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 8 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

    Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 43 % seiner innerhalb der letzten 14 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 10 eines Monats fällig.

    Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

    Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

    Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 2 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

    Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 8 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

    Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 39 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
    Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

    § 9 Vergütung

    (bei Festgehalt)

    Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

    a) Eine Vergütung von brutto 434 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

    b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 87 TEURO festgesetzt.

    c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 39 TEURO.

    d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 39 TEURO.

    Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

    Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

    § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

    Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 11 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

    Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

    Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

    Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

    Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

    Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 2 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

    § 11 Sonstige Leistungen

    Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

    Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

    § 12 Urlaub

    Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 32 Arbeitstagen.

    Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

    Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

    oder
    Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

    Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

    § 13 Erfindungen

    Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

    Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

    § 14 Versorgungszusage

    Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

    § 15 Vertragsdauer und Kündigung

    Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 9 Wochen gekündigt werden.

    Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

    der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

    der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

    der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

    der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

    das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

    Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

    Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 59 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

    § 16 Abfindung

    Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

    Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

    § 17 Geheimhaltung

    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

    Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

    § 18 Schlussbestimmungen

    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Augsburg, 21.04.2021 Potsdam, 21.04.2021

    ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

    Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Annelotte Wendt


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      510 Townsend Street
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      Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
      EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
      Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
      OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
      Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
      Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
      Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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        Reutlingen
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        Philipp Schaller@hotmail.com

        Inhaltsverzeichnis

        MANAGEMENT SUMMARY 3

        1. UNTERNEHMUNG 4
        1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
        1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
        1.3. Unternehmensorganisation 4
        1.4. Situation heute 4

        2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
        2.1. Marktleistung 5
        2.2. Produkteschutz 5
        2.3. Abnehmer 5

        3. Markt 6
        3.1. Marktuebersicht 6
        3.2. Eigene Marktstellung 6
        3.3. Marktbeurteilung 6

        4. KONKURRENZ 7
        4.1. Mitbewerber 7
        4.2. Konkurrenzprodukte 7

        5. MARKETING 8
        5.1. Marktsegmentierung 8
        5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
        5.3. Preispolitik 8
        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
        5.5. Werbung / PR 8
        5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

        6. STANDORT / LOGISTIK 9
        6.1. Domizil 9
        6.2. Logistik / Administration 9

        7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
        7.1. Produktionsmittel 9
        7.2. Technologie 9
        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
        7.4. Wichtigste Lieferanten 10

        8. MANAGEMENT / BERATER 10
        8.1. Unternehmerteam 10
        8.2. Verwaltungsrat 10
        8.3. Externe Berater 10

        9. RISIKOANALYSE 11
        9.1. Interne Risiken 11
        9.2. Externe Risiken 11
        9.3. Absicherung 11

        10. FINANZEN 11
        10.1. Vergangenheit 11
        10.2. Planerfolgsrechnung 12
        10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
        10.4. Finanzierungskonzept 12

        11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

        Management Summary

        Die Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Reutlingen hat das Ziel Metallgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Metallgestaltung Artikeln aller Art.

        Die Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Metallgestaltung Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Metallgestaltung ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Metallgestaltung Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

        Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Metallgestaltung eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

        Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 44 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 125 Millionen und einem EBIT von EUR 13 Millionen

        1. Unternehmung

        1.1. Geschichtlicher Hintergrund

        Das Unternehmen wurde von
        a) Friedliese Stahlwerker, geb. 1946, Reutlingen
        b) Harda Busse, geb. 1993, Herne
        c) Alban Haase, geb. 1944, Wirtschaftsjuristin, Heidelberg

        am 19.6.2012 unter dem Namen Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Reutlingen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 393000.- gegruendet und im Handelsregister des Reutlingen eingetragen.

        Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 61% und der Gruender e) mit 15% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

        1.2. Unternehmensziel und Leitbild

        Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz DIN- und EN-Normen Bildungseinrichtungen zum Brandschutz Navigationsmenü

        1.3. Unternehmensorganisation

        Die Geschaeftsleitung wird von Philipp Schaller, CEO, Gerlinde Krause CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2022 wie folgt aufgestockt werden:
        23 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
        8 Mitarbeiter fuer Entwicklung
        23 Mitarbeiter fuer Produktion
        16 Mitarbeiter fuer Verkauf
        Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Reutlingen im Umfange von rund 7000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

        1.4. Situation heute

        Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 7 Millionen und einen EBIT von EUR 373000.- erwirtschaftet.

        2. Produkte, Dienstleistung

        2.1. Marktleistung

        Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
        Brandschutz.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Vorbeugender Brandschutz

        1.1 Baulicher Brandschutz
        1.2 Anlagentechnischer Brandschutz
        1.3 Organisatorischer Brandschutz
        1.4 Geschichte

        2 Abwehrender Brandschutz
        3 DIN- und EN-Normen

        3.1 Brandschutzvokabular
        3.2 Brandschutzingenieurwesen
        3.3 Normen zum baulichen Brandschutz

        3.3.1 Normen zu Flucht- und Rettungswegen
        3.3.2 Normen zu Feststellanlagen
        3.3.3 Normen zu Glas
        3.3.4 Normen zu Fenster, Türen, Beschläge und Schlösser
        3.3.5 Normen zu Brandschutzzeichen
        3.3.6 Normen zu Warnanlagen für Wohnungen

        3.4 Normen zu Wertbehältnissen und Lagerschränken
        3.5 Normen zum technischen Brandschutz

        3.5.1 Normen zur Lüftung
        3.5.2 Normen zum Aufzug
        3.5.3 Normen zur Sprinkleranlage

        3.6 Normen zu Brandbekämpfungsanlagen

        3.6.1 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
        3.6.2 Rauchgas-Entschwefelungs-Anlagen
        3.6.3 Normen zu Sprühwasser-Löschanlagen
        3.6.4 Normen für Alarmübertragungsanlagen
        3.6.5 Normen für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen
        3.6.6 Behindertennotruf

        3.7 Mit geltende Normen zum Brandschutz

        3.7.1 Feuerwehrnormen

        4 Bildungseinrichtungen zum Brandschutz
        5 Siehe auch
        6 Literatur
        7 Weblinks
        8 Einzelnachweise

        Vorbeugender Brandschutz
        Baulicher Brandschutz in der Alten Saline in Bad Reichenhall: Großzügige Abstandsflächen zwischen den Gebäuden
        Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
        Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

        Baulichen Brandschutz
        Anlagentechnischen Brandschutz
        Organisatorischen Brandschutz.
        Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.
        In Ergänzung zum Bauordnungsrecht basieren die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.
        Eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften befasst sich mit der Regelung des Aufgabenbereiches des vorbeugenden Brandschutzes. Neben grundsätzlichen sozialen, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Verfassungen finden sich Regelungen zum Brandschutz insbesondere in den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der Länder, die ihrerseits wiederum durch Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, technische Vorschriften und Normen, Handlungsempfehlungen und technische Merkblätter konkretisiert werden.
        Allein aus der Vielzahl der Regelungen lässt sich erahnen, welch komplexes Aufgabengebiet sich hier stellt. Die Wege zur Erfüllung der Schutzziele wie Brandverhütung, Verhinderung der Brandausbreitung, Rettung und wirksame Brandbekämpfung können zu unterschiedlichsten Lösungen führen die durch die jeweils zuständige Bauaufsicht zu genehmigen sind.
        Aspekte, die brandschutztechnische Lösungen beeinflussen können (Beispiele):

        Bauweise (Stellung der Gebäude auf dem Gelände und zueinander)
        Bauart (Bauliche Beschaffenheit – Massiv-, Skelett-, Fachwerk-, Montagebau usw.)
        Auswahl der Baustoffe[2]
        Lage (Erreichbarkeit sowie Zugänglichkeit)
        Art und Anzahl der nutzenden Personen
        Abmessung (Größe, Aufbau und Unterteilung der Gebäude)
        Art und Menge von Brandlasten und Gefahrstoffen (Gefahr der Brand- und Schadensausbreitung)
        Gefahren der Brand- und/oder Schadensentstehung (Zündquellen, Bedingungen und Wahrscheinlichkeiten)
        Nutzung (betriebliche sowie nutzung

        Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

        Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

        2.2. Produkteschutz

        Die Spezialprodukte der Philipp Schaller Metallgestaltung Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 688.948, 779.663 sowie 752.890 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2054 geschuetzt.

        2.3. Abnehmer

        Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

        3. Markt

        3.1. Marktuebersicht

        Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 358 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 312000 Personen im Metallgestaltung Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 316000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 14 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2030 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

        Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

        3.2. Eigene Marktstellung

        Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 8 Jahren von 6 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 167 Millionen entsprechen duerfte.

        3.3. Marktbeurteilung

        Metallgestaltung ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Metallgestaltung hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu3 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 73 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 4 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

        Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Metallgestaltung wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Metallgestaltung Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

        Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

        Regionen Marktanteil Tendenz
        DeutschBundesrepublik Deutschland 23 %
        England 18%
        Polen 29%
        Oesterreich 45%
        Oesterreich 16%

        Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Metallgestaltung durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

        Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Metallgestaltung, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 63% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 60 mal kleiner.

        4. Konkurrenz

        4.1. Mitbewerber

        Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 30 – 62% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

        4.2. Konkurrenzprodukte

        Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

        5. Marketing

        5.1. Marktsegmentierung

        Kundensegemente:

        Marktgebiete:

        5.2. Markteinfuehrungsstrategie

        Erschliessung der Marktgebiete

        5.3. Preispolitik

        Preise bewegen sich rund 25% unter den Preisen der Mitbewerber.

        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

        Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

        5.5. Werbung / PR

        Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

        5.6. Umsatzziele in EUR 147000

        Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
        Ist Soll Soll Soll Soll Soll
        Sets 2’000 17’000 35000 301’000 515’000 730’000
        Zubehoer inkl. Kleidung 6’000 22’000 30000 230’000 462’000 702’000
        Trainingsanlagen 3’000 11’000 46000 301’000 586’000 812’000
        Maschinen 2’000 23’000 63000 256’000 592’000 675’000
        Spezialitaeten 5’000 11’000 85000 120’000 505’000 777’000

        6. Standort / Logistik

        6.1. Domizil

        Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

        6.2. Logistik / Administration

        Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 66 Millionen.

        7. Produktion / Beschaffung

        7.1. Produktionsmittel

        Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

        7.2. Technologie

        Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 3 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

        Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

        7.4. Wichtigste Lieferanten

        Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

        Einkaufsvolumen von EUR 1 Millionen diskutiert.

        8. Management / Berater

        8.1. Unternehmerteam

        • CEO: Philipp Schaller

        • CFO: Gerlinde Krause

        Administration
        Marketing
        Verkauf
        Einkauf
        Entwicklung

        8.2. Verwaltungsrat

        Praesident:Friedliese Stahlwerker (Mitgruender und Investor)
        Delegierter: Philipp Schaller (CEO)
        Mitglied: Dr. Harda Busse , Rechtsanwalt
        Mitglied: Gerlinde Krause, Unternehmer

        8.3. Externe Berater

        Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
        Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Reutlingen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Reutlingen beraten.

        9. Risikoanalyse

        9.1. Interne Risiken

        Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

        9.2. Externe Risiken

        Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Metallgestaltung Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

        9.3. Absicherung

        Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

        10. Finanzen

        10.1. Vergangenheit

        Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 3 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 250000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 62000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

        Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 300000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

        10.2. Planerfolgsrechnung

        Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
        Nettoumsatz 6’495 6’820 21’223 49’721 53’635 125’778
        Warenaufwand 3’393 4’255 12’794 31’386 72’808 284’290
        Bruttogewinn 5’281 6’474 14’806 39’371 64’370 119’622
        Betriebsaufwand 1’116 5’851 20’237 50’101 53’819 227’523
        EBITDA 9’487 3’240 12’763 34’543 72’495 292’575
        EBIT 9’466 1’345 14’318 47’376 75’310 169’216
        Reingewinn 2’676 9’173 14’594 33’488 62’409 192’576
        Investitionen 1’281 7’471 10’702 32’795 74’768 268’858
        Dividenden 2 2 5 10 11 33
        e = geschaetzt

        10.3. Bilanz per 31.12.2019

        Aktiven Passiven

        Fluessige Mittel 78 Bank 181
        Debitoren 292 Kreditoren 343
        Warenlager 220 uebrig. kzfr. FK, TP 118
        uebriges kzfr. UV, TA 495

        Total UV 7397 Total FK 1’305

        Stammkapital 846
        Mobilien, Sachanlagen 422 Bilanzgewinn 38

        Total AV 727 Total EK 392

        3580 6’306

        10.4. Finanzierungskonzept

        Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 3,4 Millionen wie folgt zu finanzieren:
        Erhoehung des Stammkapitals von EUR 7,6 Millionen um EUR 0,1 Millionen auf neu EUR 5,6 Millionen mit einem Agio von EUR 2,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 5,3 Millionen.
        Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 600000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 1,6 Millionen abzuloesen.

        11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

        EUR 9,5 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 524000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


        gesellschaft GmbH Kommanditgesellschaft


        Top 10 MusterSatzung:

          gmbh & co. kg kaufen gmbh kaufen stammkapital Businessplan gmbh kaufen welche risiken gmbh firmen kaufen

          Muster eines Businessplans

          Businessplan Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung

          Regine Hein, Geschaeftsfuehrer
          Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung
          Duisburg
          Tel. +49 (0) 7290085
          Fax +49 (0) 4251392
          Regine Hein@hotmail.com

          Inhaltsverzeichnis

          MANAGEMENT SUMMARY 3

          1. UNTERNEHMUNG 4
          1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
          1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
          1.3. Unternehmensorganisation 4
          1.4. Situation heute 4

          2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
          2.1. Marktleistung 5
          2.2. Produkteschutz 5
          2.3. Abnehmer 5

          3. Markt 6
          3.1. Marktuebersicht 6
          3.2. Eigene Marktstellung 6
          3.3. Marktbeurteilung 6

          4. KONKURRENZ 7
          4.1. Mitbewerber 7
          4.2. Konkurrenzprodukte 7

          5. MARKETING 8
          5.1. Marktsegmentierung 8
          5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
          5.3. Preispolitik 8
          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
          5.5. Werbung / PR 8
          5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

          6. STANDORT / LOGISTIK 9
          6.1. Domizil 9
          6.2. Logistik / Administration 9

          7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
          7.1. Produktionsmittel 9
          7.2. Technologie 9
          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
          7.4. Wichtigste Lieferanten 10

          8. MANAGEMENT / BERATER 10
          8.1. Unternehmerteam 10
          8.2. Verwaltungsrat 10
          8.3. Externe Berater 10

          9. RISIKOANALYSE 11
          9.1. Interne Risiken 11
          9.2. Externe Risiken 11
          9.3. Absicherung 11

          10. FINANZEN 11
          10.1. Vergangenheit 11
          10.2. Planerfolgsrechnung 12
          10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
          10.4. Finanzierungskonzept 12

          11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

          Management Summary

          Die Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Duisburg hat das Ziel Gesangsunterricht in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Gesangsunterricht Artikeln aller Art.

          Die Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Gesangsunterricht Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Gesangsunterricht ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Gesangsunterricht Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

          Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Gesangsunterricht eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

          Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 41 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2021 mit einem Umsatz von EUR 97 Millionen und einem EBIT von EUR 7 Millionen

          1. Unternehmung

          1.1. Geschichtlicher Hintergrund

          Das Unternehmen wurde von
          a) Bertwin Schweitzer, geb. 1953, Duisburg
          b) Dietmund Blume, geb. 1952, Chemnitz
          c) Sybill Schmidt, geb. 1994, Wirtschaftsjuristin, Offenbach am Main

          am 12.7.2012 unter dem Namen Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Duisburg als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 839000.- gegruendet und im Handelsregister des Duisburg eingetragen.

          Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 25% und der Gruender e) mit 6% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

          1.2. Unternehmensziel und Leitbild

          Buchen laufender Geschäftsvorfälle

          1.3. Unternehmensorganisation

          Die Geschaeftsleitung wird von Regine Hein, CEO, Wilhelmine Wendel CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2022 wie folgt aufgestockt werden:
          20 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
          17 Mitarbeiter fuer Entwicklung
          21 Mitarbeiter fuer Produktion
          13 Mitarbeiter fuer Verkauf
          Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Duisburg im Umfange von rund 74000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

          1.4. Situation heute

          Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 5 Millionen und einen EBIT von EUR 184000.- erwirtschaftet.

          2. Produkte, Dienstleistung

          2.1. Marktleistung

          Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:

          Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

          Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

          2.2. Produkteschutz

          Die Spezialprodukte der Regine Hein Gesangsunterricht Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 207.136, 888.755 sowie 500.210 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2037 geschuetzt.

          2.3. Abnehmer

          Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

          3. Markt

          3.1. Marktuebersicht

          Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 751 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 876000 Personen im Gesangsunterricht Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 527000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 16 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2029 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

          Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

          3.2. Eigene Marktstellung

          Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 7 Jahren von 3 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 45 Millionen entsprechen duerfte.

          3.3. Marktbeurteilung

          Gesangsunterricht ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Gesangsunterricht hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu2 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 23 – 80 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 6 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

          Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Gesangsunterricht wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Gesangsunterricht Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

          Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

          Regionen Marktanteil Tendenz
          DeutschBundesrepublik Deutschland 29 %
          England 13%
          Polen 33%
          Oesterreich 34%
          Oesterreich 76%

          Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Gesangsunterricht durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

          Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Gesangsunterricht, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 33% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 23 mal kleiner.

          4. Konkurrenz

          4.1. Mitbewerber

          Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 14 – 71% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

          4.2. Konkurrenzprodukte

          Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

          5. Marketing

          5.1. Marktsegmentierung

          Kundensegemente:

          Marktgebiete:

          5.2. Markteinfuehrungsstrategie

          Erschliessung der Marktgebiete

          5.3. Preispolitik

          Preise bewegen sich rund 18% unter den Preisen der Mitbewerber.

          5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

          Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

          5.5. Werbung / PR

          Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

          5.6. Umsatzziele in EUR 230000

          Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
          Ist Soll Soll Soll Soll Soll
          Sets 6’000 22’000 72000 283’000 451’000 697’000
          Zubehoer inkl. Kleidung 2’000 24’000 65000 161’000 578’000 777’000
          Trainingsanlagen 3’000 22’000 89000 148’000 525’000 701’000
          Maschinen 7’000 15’000 75000 228’000 587’000 699’000
          Spezialitaeten 9’000 28’000 84000 198’000 452’000 815’000

          6. Standort / Logistik

          6.1. Domizil

          Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

          6.2. Logistik / Administration

          Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 22 Millionen.

          7. Produktion / Beschaffung

          7.1. Produktionsmittel

          Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

          7.2. Technologie

          Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 6 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

          7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

          Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

          7.4. Wichtigste Lieferanten

          Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

          Einkaufsvolumen von EUR 2 Millionen diskutiert.

          8. Management / Berater

          8.1. Unternehmerteam

          • CEO: Regine Hein

          • CFO: Wilhelmine Wendel

          Administration
          Marketing
          Verkauf
          Einkauf
          Entwicklung

          8.2. Verwaltungsrat

          Praesident:Bertwin Schweitzer (Mitgruender und Investor)
          Delegierter: Regine Hein (CEO)
          Mitglied: Dr. Dietmund Blume , Rechtsanwalt
          Mitglied: Wilhelmine Wendel, Unternehmer

          8.3. Externe Berater

          Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
          Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Duisburg und das Marketingbuero Vater & Sohn in Duisburg beraten.

          9. Risikoanalyse

          9.1. Interne Risiken

          Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

          9.2. Externe Risiken

          Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Gesangsunterricht Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

          9.3. Absicherung

          Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

          10. Finanzen

          10.1. Vergangenheit

          Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 1 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 354000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 62000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

          Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 500000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

          10.2. Planerfolgsrechnung

          Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
          Nettoumsatz 4’434 3’689 28’273 41’562 80’569 119’319
          Warenaufwand 2’455 6’579 19’505 35’561 60’534 129’855
          Bruttogewinn 8’470 8’433 23’749 38’135 64’606 246’269
          Betriebsaufwand 1’897 1’295 11’215 37’734 66’503 291’208
          EBITDA 3’670 6’234 16’234 32’116 75’210 276’584
          EBIT 9’428 8’617 26’465 37’419 55’699 276’544
          Reingewinn 5’333 3’412 21’591 32’791 54’234 223’329
          Investitionen 8’725 9’729 11’392 36’764 58’172 215’536
          Dividenden 1 3 4 8 13 21
          e = geschaetzt

          10.3. Bilanz per 31.12.2019

          Aktiven Passiven

          Fluessige Mittel 26 Bank 454
          Debitoren 332 Kreditoren 652
          Warenlager 108 uebrig. kzfr. FK, TP 130
          uebriges kzfr. UV, TA 883

          Total UV 3446 Total FK 1’521

          Stammkapital 785
          Mobilien, Sachanlagen 513 Bilanzgewinn 45

          Total AV 830 Total EK 114

          9617 4’719

          10.4. Finanzierungskonzept

          Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 8,9 Millionen wie folgt zu finanzieren:
          Erhoehung des Stammkapitals von EUR 9,7 Millionen um EUR 8,6 Millionen auf neu EUR 7,4 Millionen mit einem Agio von EUR 8,2 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 1,2 Millionen.
          Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 300000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 5,1 Millionen abzuloesen.

          11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

          EUR 37,4 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 4% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 493000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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            Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wulf Vetter gegenüber seinem Arbeitgeber Detmar Pape DJs Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sturmius Schirmer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

            Urteil des BFH vom 11.12.1975
            Aktenzeichen: 4 589 X5 473/12
            GmbHR 1970, 41445


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              Vorstand: Ronald Kleine und Bernulf Sailer
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              Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
              EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
              Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
              OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
              Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
              Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
              Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


              gmbh mantel zu kaufen gmbh anteile kaufen+steuer

              GmbH GmbH Gründung


              Top 6 darlehensvertrag:

                gmbh mantel kaufen schweiz ags Boss Gesellschaftsgründung GmbH Vorrats GmbH

                GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Silke Virchow Betonmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                zwischen

                der Silke Virchow Betonmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

                vertreten durch ihren Gesellschafter Silke Virchow

                nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

                und

                Herrn / Frau Gunhild Wilhelm
                aus Kassel

                nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

                wird folgender

                A n s t e l l u n g s v e r t r a g

                geschlossen.

                Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2021

                ist Herr / Frau Gunhild Wilhelm
                (mit Wirkung vom 18.04.2021

                zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

                Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 18.04.2021.

                Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

                oder

                Der bisherige mit Herrn / Frau Silke Virchow bestehende Anstellungsvertrag vom 8.5.2016 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

                § 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

                Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

                Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

                Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

                § 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

                Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

                Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

                § 3 Selbstkontrahieren

                Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

                Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

                § 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

                Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

                Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

                Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

                Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

                Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

                § 5 Haftung des Geschäftsführers

                Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

                Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

                Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

                Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 538 TEURO

                Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

                Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 8262 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

                § 6 Dienstort und Arbeitszeit

                Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

                Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

                An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

                § 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

                Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

                Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

                Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

                Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

                Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

                § 8 Wettbewerbsverbot

                Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

                Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

                Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 34 % seiner innerhalb der letzten 27 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 6 eines Monats fällig.

                Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

                Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

                Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 5 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

                Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 7 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

                Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 40 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
                Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

                § 9 Vergütung

                (bei Festgehalt)

                Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

                a) Eine Vergütung von brutto 641 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

                b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 128 TEURO festgesetzt.

                c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 42 TEURO.

                d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 41 TEURO.

                Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

                Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

                § 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

                Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 1 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

                Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

                Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

                Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

                Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

                Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 5 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

                § 11 Sonstige Leistungen

                Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

                Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

                § 12 Urlaub

                Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen.

                Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

                Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

                oder
                Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

                Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

                § 13 Erfindungen

                Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

                Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 11 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

                § 14 Versorgungszusage

                Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

                § 15 Vertragsdauer und Kündigung

                Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

                Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Wochen gekündigt werden.

                Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

                Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

                der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

                der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

                der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

                der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

                das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

                Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

                Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

                Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 58 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

                § 16 Abfindung

                Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

                Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

                § 17 Geheimhaltung

                Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

                Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

                § 18 Schlussbestimmungen

                Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

                Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

                Erlangen, 18.04.2021 Kassel, 18.04.2021

                ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

                Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Gunhild Wilhelm


                autovermietung finanzierung GmbH kaufen

                GmbH mit Crefo Index gmbh kaufen ohne stammkapital


                Top 3 kaufvertrag:

                  GmbH als gesellschaft kaufen FORATIS Genussschein Kapitalgesellschaften business leasing


                  Genussschein der Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH

                  Herr / Frau Arthur Mayer dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
                  mit einem Nominalbetrag von
                  958.115 ,- EURO
                  (in Worten: neun fünf acht eins eins fünf EURO)

                  am Genussrechtskapital der Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH,
                  Handelsregister: Amtsgericht Regensburg HRB 57101, beteiligt.

                  Regensburg, 17.04.2021 Trauthilde Schuler
                  Unterschrift


                  Bedingungen

                  § 1 Genussrechtskapital

                  1. Das Genussrechtskapital Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
                  2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
                  3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
                    Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
                  4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

                  § 2 Gewinnanspruch

                  1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 19 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
                  2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 1 % übersteigt.
                  3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Trauthilde Schuler Kosmetikartikel Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 17.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

                  § 3 Ausschüttungsfälligkeit

                  1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
                  2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

                  § 4 Laufzeit / Kündigung

                  1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von eins Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
                  2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
                  3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
                  4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

                  § 5 Information

                  1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
                  2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
                  3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

                  Regensburg, 17.04.2021
                  Trauthilde Schuler


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                    Arbeitsvertrag – Standard –

                    Zwischen

                    Dirk Ludwig Umwelttechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                    mit Sitz in Reutlingen
                    Vertreten durch die Geschäftsführung Dirk Ludwig
                    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                    und

                    Tom Maus aus Münster
                    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

                    § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

                    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 16.04.2021.

                    § 2 Probezeit

                    Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 22 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

                    § 3 Tätigkeit

                    Der Arbeitnehmer wird als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in eingestellt

                    und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

                    Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in

                    …………………………………………………………………………………………………………

                    Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

                    § 4 Arbeitszeit

                    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

                    Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

                    § 5 Arbeitsvergütung

                    Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 31,84 Euro.

                    Überstunden von bis zu 13% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

                    § 6 Urlaub

                    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 12 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

                    Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

                    Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

                    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

                    Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

                    § 7 Krankheit

                    Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

                    § 8 Verschwiegenheitspflicht

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

                    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

                    Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

                    § 9 Nebentätigkeit

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

                    Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

                    Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

                    § 10 Vertragsstrafe

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

                    § 11 Kündigung

                    Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

                    Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

                    Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

                    § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

                    Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

                    Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

                    § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

                    …………………………………………………………………………………………………………

                    …………………………………………………………………………………………………………

                    § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

                    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

                    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

                    Reutlingen, 16.04.2021 Münster, 16.04.2021

                    ……………………………………………….. ………………………………………………..

                    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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