Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Dagomar Knauer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 24.3.1991 – Az. 7 393 YV 2113/10
Der Geschäftsführer Dagomar Knauer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 45 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Dagomar Knauer, der zusammen mit seinem Bruder Achaz Meurer Gesellschafter der Dagomar Knauer Arbeitsmedizinische Dienste Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 5 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 23.4.1990
Aktenzeichen: P 704 nF 8974/20
StuB 1988 , 36822