18Apr

Kaufvertrag zwischen Wendelinus Erdmann Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung und Franzl Kretzschmar Maurerarbeiten GmbH

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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr)

Zwischen (Unternehmen 1)

Wendelinus Erdmann Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein
Vertreten durch die Geschäftsführung Wendelinus Erdmann
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Franzl Kretzschmar Maurerarbeiten GmbH
mit Sitz in Krefeld
Vertreten durch die Geschäftsführung Franzl Kretzschmar
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 36636284 vom 18.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 215931 St. – aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 18.04.2021 in Kraft und endet am 18.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 18.5.2021 bis zum 18.5.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 215931 St – aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 17 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14520 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 863724,27 Euro für 215931 St. – aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 14 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Ludwigshafen am Rhein. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 68474160 unter § 20 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 113819090 unter § 10 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 30905106 vom 18.04.2021 beigefügt.

Ludwigshafen am Rhein, 18.04.2021 Freiburg im Breisgau, 18.04.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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