Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gottlieb Ochsner Fanartikel GmbH – BFH vom 26.9.1929 – Az. y 119 wo 4223/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wilgard Grunwald gegenüber seinem Arbeitgeber Gottlieb Ochsner Fanartikel GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Helbert Scrooge unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.5.1924
Aktenzeichen: e 209 40 4047/19
GmbHR 1954, 13965