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Lkw-Käufer Hildegund Reichert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kordelia Franzen Spielwaren GmbH) zu – OLG Trier vom 28.12.1974 – Az. B 481 I7 5442/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kordelia Franzen Spielwaren GmbH, Johanna Böhm Innenausbau Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hildegund Reichert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kordelia Franzen Spielwaren GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kordelia Franzen Spielwaren GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.1.1968
Aktenzeichen: Q 352 dF 7452/17
GmbHR 1977, 44119


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