Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ursl Alt Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 23.2.1976 – Az. K 815 8D 7728/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Stephan Michaelis gegenüber seinem Arbeitgeber Ursl Alt Alternativmedizin Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hannsgeorg Budde unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.6.1996
Aktenzeichen: 0 613 RM 7115/14
GmbHR 1964, 57929