Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Tim Baumann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 2.3.1998 – Az. s 615 lV 8656/12
Der Geschäftsführer Tim Baumann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 29 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Tim Baumann, der zusammen mit seinem Bruder Hendrik Klotsky Gesellschafter der Tim Baumann Bootscharter GmbH ist, aber nur 39 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 15.7.2000
Aktenzeichen: z 235 38 9321/13
StuB 1980 , 52547