08Apr

Urteil Theophilus Aicher Immobilienverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Theophilus Aicher

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Theophilus Aicher – BFH vom 15.9.1979 – Az. f 613 sL 2570/13

Der Gesellschafter Sibylle Krieger einer erst noch zu gründenden GmbH (Theophilus Aicher Immobilienverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sibylle Krieger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Theophilus Aicher Immobilienverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sibylle Krieger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.10.1987
Aktenzeichen: k 912 ra 1548/14
GmbHR 1960, 53254


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