Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Tania Stark Gebrauchtwaren Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 14.4.2009 – Az. 9 379 9Y 4184/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Arkadius Dietz gegenüber seinem Arbeitgeber Tania Stark Gebrauchtwaren Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Heidelies Schweinsteiger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 11.7.1999
Aktenzeichen: l 213 sF 4718/19
GmbHR 2008, 49966