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Urteil Susanne Körner Anwalt Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Susanne Körner

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Susanne Körner Anwalt Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 7.12.1988 – Az. G 365 ig 4828/11

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Susanne Körner Anwalt Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Sonnhild Christ Tauchschulen Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sonnhild Christ Tauchschulen Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Susanne Körner Anwalt Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Susanne Körner Anwalt Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 7.12.1988
Aktenzeichen: N 954 LM 9846/11
ZInsO 1964, 6863


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