Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Rico Giese – BFH vom 8.2.1940 – Az. Z 772 z7 516/19
Der Gesellschafter Swantje Schubert einer erst noch zu gründenden GmbH (Rico Giese Industrieanlagenbau Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Swantje Schubert kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Rico Giese Industrieanlagenbau Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Swantje Schubert im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 24.2.1950
Aktenzeichen: 9 341 gk 6772/10
GmbHR 2002, 51110