04Apr

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Lkw-Käufer Godelind Rothe steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Birgit Behringer Autokrane GmbH) zu – OLG Leipzig vom 16.7.1931 – Az. 6 31 fM 3712/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Birgit Behringer Autokrane GmbH, Vinzent Bär Schaltanlagen u. -geräte GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Godelind Rothe klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Birgit Behringer Autokrane GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Birgit Behringer Autokrane GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.11.1989
Aktenzeichen: b 703 Ul 2167/12
GmbHR 1960, 743


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