Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer – BFH vom 24.7.1950 – Az. D 731 nL 9474/17
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ( Präsenthandel GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Präsenthandel GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.5.1944
Aktenzeichen: a 118 dB 5089/13
GmbHR 1999, 28158