Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Notburg Pfeffer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 14.11.2011 – Az. a 475 8Y 8535/10
Der Geschäftsführer Notburg Pfeffer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 17 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Notburg Pfeffer, der zusammen mit seinem Bruder Rotger Müller-Lüdenscheidt Gesellschafter der Notburg Pfeffer Elektriker Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 64 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 19.4.1954
Aktenzeichen: 5 732 QH 8088/20
StuB 1993 , 51635