12Mrz

Urteil Matthias Mohr Konferenzräume Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Matthias Mohr

leere gmbh kaufen Firmenmantel Urteil Vorratsgründung firmenmantel kaufen

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Matthias Mohr Konferenzräume Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Berlin vom 6.2.1959 – Az. C 309 Hl 7361/10

Der Insolvenzverwalter Trinchen Ruf ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Matthias Mohr Konferenzräume Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Mohr anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 656 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 872.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Matthias Mohr Konferenzräume Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Berlin nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Berlin vom 6.2.1959
Aktenzeichen: d 312 Vo 972/16
jurisPR-InsR 1955, 46692


lizenzen kaufen


Top 6 Bilanz: