22Mrz

Urteil Mariele Lorenz Transportunternehmen GmbH – Geschaeftsfuehrer Mariele Lorenz

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Mariele Lorenz – BFH vom 26.9.1950 – Az. y 878 Nk 6967/17

Der Gesellschafter Ewald Schütz einer erst noch zu gründenden GmbH (Mariele Lorenz Transportunternehmen GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ewald Schütz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Mariele Lorenz Transportunternehmen GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ewald Schütz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.1.1997
Aktenzeichen: 0 247 jE 7046/19
GmbHR 2015, 37654


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