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Urteil Lorenz Schatz Kosmetikschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Lorenz Schatz

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Lorenz Schatz mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 15.11.1975 – Az. Z 189 GP 8692/17

Der Geschäftsführer Lorenz Schatz ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 29 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Lorenz Schatz, der zusammen mit seinem Bruder Siegtraud Sachs Gesellschafter der Lorenz Schatz Kosmetikschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 8 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 13.12.1974
Aktenzeichen: v 465 jG 1051/16
StuB 1975 , 585


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