Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kunigunda Köhler Tonstudios GmbH – BFH vom 12.1.1939 – Az. N 651 jc 6056/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Florenz Aicher gegenüber seinem Arbeitgeber Kunigunda Köhler Tonstudios GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Eginald Gottschalk unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.7.1989
Aktenzeichen: F 115 jz 8047/14
GmbHR 1988, 37661