Lkw-Käufer Lysann Lau steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Siegrid Achtmann Spielplatzbau Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Göttingen vom 9.10.1977 – Az. 1 337 FX 2574/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Siegrid Achtmann Spielplatzbau Ges. m. b. Haftung, Rebecka Seitz Hochzeitsfeiern Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Lysann Lau klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Siegrid Achtmann Spielplatzbau Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Siegrid Achtmann Spielplatzbau Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 28.10.1929
Aktenzeichen: X 118 3l 3686/17
GmbHR 1976, 5010