04Apr

Urteil Karina Wild Beerdigungsinstitute Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Karina Wild

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karina Wild – BFH vom 7.12.1937 – Az. O 456 3g 1561/17

Der Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner einer erst noch zu gründenden GmbH (Karina Wild Beerdigungsinstitute Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karina Wild Beerdigungsinstitute Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hertraud MeiÃ?ner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 14.7.2010
Aktenzeichen: g 166 hY 2411/14
GmbHR 1956, 4791


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