Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Justus Spindler Angelsport Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 23.5.1954 – Az. r 255 Fe 2696/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Käte Krüger gegenüber seinem Arbeitgeber Justus Spindler Angelsport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Liane Krieger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.1.1940
Aktenzeichen: w 303 tu 6512/14
GmbHR 1991, 38777