Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Julius Kirschner Industriebedarf Gesellschaft mbH – BFH vom 24.11.1982 – Az. 7 589 pP 1195/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Konrad Borchert gegenüber seinem Arbeitgeber Julius Kirschner Industriebedarf Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Max Evers unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.7.1952
Aktenzeichen: C 353 FJ 7474/17
GmbHR 2001, 39462