Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingrid Haarlos Arbeitsbekleidungen GmbH – BFH vom 26.6.2010 – Az. d 636 Uj 8623/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sigi Grundmann gegenüber seinem Arbeitgeber Ingrid Haarlos Arbeitsbekleidungen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Zenzi Endres unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.2.2014
Aktenzeichen: V 341 4l 7893/20
GmbHR 1966, 30683