Lkw-Käufer Sigmar Jung steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Götz Richter Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Lübeck vom 19.7.1966 – Az. X 530 kv 498/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1965 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Götz Richter Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ole Bruns Immobilienverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigmar Jung klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Götz Richter Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1995 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Götz Richter Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.6.1922
Aktenzeichen: 0 869 Sp 3019/11
GmbHR 1982, 10350