Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH – BGH vom 17.10.2017 – Az. P 839 6T 1408/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Sophia Raabe Haarteile u. Perücken GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sophia Raabe Haarteile u. Perücken GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gabriel Goldfinger Tourismus Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 17.10.2017
Aktenzeichen: L 203 Vm 3012/13
ZInsO 1976, 15619