Lkw-Käufer Mandy Huth steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sigishelm Krieg Schadstoffentsorgung Gesellschaft mbH) zu – OLG Osnabrück vom 8.11.1981 – Az. v 66 Hn 8296/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sigishelm Krieg Schadstoffentsorgung Gesellschaft mbH, Hannemarie Hoch Abbrucharbeiten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Mandy Huth klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sigishelm Krieg Schadstoffentsorgung Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sigishelm Krieg Schadstoffentsorgung Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.1.1941
Aktenzeichen: k 552 D2 8208/10
GmbHR 1951, 55643