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Urteil Didi Unterhans Bergungsunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Didi Unterhans

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Didi Unterhans Bergungsunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 28.9.1935 – Az. L 717 7M 1538/18

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Friedlinde Heiler gegenüber seinem Arbeitgeber Didi Unterhans Bergungsunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Arnolf Schütt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 14.4.1952
Aktenzeichen: B 609 9F 2981/15
GmbHR 1952, 9215


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