Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Allmar Knauer Digitaldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.4.1941 – Az. 1 77 HE 6154/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Dominikus Mayr gegenüber seinem Arbeitgeber Allmar Knauer Digitaldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Minna Berliner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.2.1942
Aktenzeichen: J 553 25 5386/14
GmbHR 1991, 18826